Michael Miersch / 08.10.2014 / 23:11 / 27 / Seite ausdrucken

Gut, dass sich eine Staatsanwältin um antischwule Gewalt kümmert

Im Gegensatz zu Henryk M. Broder finde ich Witze über Namen nicht lustig, und noch weniger lustig finde ich, sich über eine staatsanwaltliche Anlaufstelle für schwule Gewaltopfer zu mokieren. 422 Fälle von Gewalt gegen Homosexuelle wurden innerhalb eines Jahres Berlin angezeigt. Es sind vermutlich deutlich mehr, weil viele Opfer gar nicht erst zur Polizei gehen, wenn ihre Knochen heil geblieben sind. Wer, wie Broder, der Meinung ist, man solle sich lieber vermehrt um Eigentumsdelikte oder um Hütchenspieler kümmern, statt um zusammengeschlagene Schwule, hat ein ziemlich perverses Gerechtigkeitsempfinden. 

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Angelika Eberl / 10.10.2014

Ich möchte auf einen Satz von Albert Schubert eingehen: “Wie sie wissen werden, treten die Gangs sogar in Gerichten ungeniert gewalttätig auf, Wachleute, Richte und Staatsanwälte(!) schauen weg, Spiegel-TV berichtete darüber.” Ich möchte auf einen aktuellen Spiegel-Online-Artikel mit dem Titel “Fall Kirchweyhe: Verteidiger wollen Prozess gegen Schläger neu aufrollen lassen“ von Benjamin Schulz und Hendrik Ternieden hinweisen. Darin behaupten die Anwälte der Täterschaft: „Eine faire Verteidigung sei nicht möglich gewesen, argumentieren Meyer und Stucke. Hätten sie von den Bedrohungen gewusst, hätten sie Zeugen anders befragen und einen Befangenheitsantrag stellen können. Das Recht ihres Mandanten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren sei verletzt worden.“ Unterstellen die Anwälte dem Richter, er habe sich von Drohungen von “Rechts” einschüchtern lassen und ein besonders strenges Urteil gefällt? Die Anwälte hatten bei der Prügelorgie, die zum Tod von Daniel S. geführt hatte, auf „Freispruch“ plädiert. Da frage ich mich schon, ob diese Anwälte ihre Klienten noch “in die Wertewelt des Rechtstaats integrieren.” Ein unschuldiger Mensch ist sinnlos durch brutalste Gewalt gestorben und sie plädieren auf Freispruch? Soeben lese ich bei Buschkowsky: „Die andere Gesellschaft“ auf S. 248: „Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Großfamilien, die zur organisierten Kriminalität gehören, sich für gewöhnlich der teuersten Anwaltskanzleien ihres jeweiligen Wirkungskreises bedienen… Bei dieser Tagung wurde völlig unverhohlen und coram publico vor den etwa 150 bis 200 Teilnehmern darüber referiert, dass natürlich auch Richter nicht frei von Angst und Sorge um sich und ihre Familie sind…“ Doch dies bezieht sich eher auf die Einschüchterungsversuche, die zu “empathisch-mitfühlenden Urteilen” oder “beeindruckend komfortablen Haftbedingungen” führen (Buschkowsky, S. 249). Aber dass Anwälte sich nun dazu hergeben, das Urteil über die brutale Tat von Kirchweye neu aufrollen zu lassen, wegen angeblicher “Befangenheit” des Richters - das lässt meinen Respekt vor diesen Anwälten sinken. Warum werden die vielen milden Urteile, die tatsächlich auf Einschüchterung beruhen könnten, nie angefochten?

Rolf Ahlers / 10.10.2014

Ich stimme der Klarstellung Herrn Mierschs zu und finde sie gut und notwendig. Gewalt wird gegen Schwule ausgeübt, weil sie schwul sind, von Leuten, die Schwule hassen und verabscheuen, weil sie sie für pervers, gottlos oder was auch immer halten. Die Einrichtung einer speziellen Anlaufstelle ist daher sinnvoll. Dass, wie Herr Miersch vermutet, viele Schwule Gewalttaten gar nicht erst anzeigen, liegt möglicherweise auch daran, dass sie auf den Polizeidienststellen auch mal auf, sagen wir, Reserviertheit und Vorbehalte Schwulen gegenüber treffen. Der Tenor, in dem viele Kommentare abgefasst sind, ist gelinde gesagt interessant. Offensichtlich wird angenommen, dass Schwule hier ihren politischen Einfluss geltend gemacht haben, um eine Extrawurst in Form einer Anlaufstelle gebraten zu bekommen. Angenommen, in Berlin würde eine Anlaufstelle gegen antisemitische Gewalt eingerichtet werden, an die sich jüdische Mitbürger wenden können, die Opfer einer Gewalttat geworden sind. Würden wir dann hier wütende Kommentare lesen können, in denen Juden unterstellt werden würde, sie hätten ihren politischen Einfluss geltend gemacht, um eine Extrawurst zu bekommen? Ich bin sicher, nicht. Derartige Äußerungen würden zu Recht nicht online gestellt werden. Nun finde ich es gut, hier auch Kommentare lesen zu können, die meiner Ansicht nach, mit Verlaub, schwulenfeindlich sind. Man sollte immer wissen, was in vielen Leuten so vorgeht…

Karsten Troyke / 10.10.2014

Miersch hat recht und Broder gehen Schwule auf den Keks. Aber ich lese beide sehr gern, drum bin ich ja auch ein Achse-Pate. Ich hab auch Akif Pirincci gern gelesen, bis er anfing, sich von Schwulenideologie (was immer das sein mag) verfolgt zu fühlen. Hoffentlich passiert das mit Broder nicht auch.

Aaron Gal / 09.10.2014

Aber bitte nicht Herrn Broder den Po versohlen! Der ist doch gar nicht so…

Reimund Weismar / 09.10.2014

In dem Artikel von Herrn Broder finde ich weder eine explizite Belustigung über den Namen der Oberstaatsanwältin und noch viel weniger Hinweise auf ein “ziemlich perverses Gerechtigkeitsempfinden” von Herrn Broder. Als ich die Mitteilung über die “erste Ansprechpartnerin für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Staatsanwaltschaft” in Berlin las, dachte ich sinngemäß: ‘was für ein Schmarrn’. Nicht weil ich ein “ziemlich perverses Gerechtigkeitsempfinden” besitze, ganz im Gegenteil, ich finde dass solche Gewaltverbrechen mit äußerster Härte verfolgt und geahndet werden sollten. Wenn ich aber ‘Berliner Justiz’ höre, dann denke ich automatisch an diesen rechtbeugend, weiß-rassistisch verlogenen Bürokratensumpf der arm/sexy-Hauptstadt, der in typisch deutscher Beamtenperfektion ein System errichtet hat, in dem die Ursachen solcher Gewaltverbrechen verharmlost, verschleiert und verleugnet werden. Wenn dieser kafkaeske Machtapparat nun mit ausgelutschten blumigen Wortgirlanden eine solche Stelle ankündigt, dann soll diese Maßnahme ausschließlich dazu dienen, aktionistisch der Bevölkerung eine Handlungsbereitschaft zu signalisieren, um den langsam aufkommenden Unwillen der Bürger in Berlin mit schönem politisch korrektem BlaBlaBla zu besänftigen. Oder anders ausgedrückt: wenn die Justiz in Berlin tatsächlich konsequent Gewalttaten gegen Homosexuelle verfolgen wollte, dann wäre es völlig ausreichend (und kostenneutral), wenn die entsprechenden Politiker sich endlich loyal vor die Vollzugsbeamten stellen und ihnen den Rückhalt geben würden, um das geltende deutsche Recht zu vollziehen. Keine neuen Gesetze, keine neuen Oberstaatsanwältinnen etc. – einfach Schluss mit Wegschauen und Kuscheljustiz, welche einer heuchlerischen Ideologie Vorschub leistet und das Ausmaß dieser Verbrechen gegen Homosexuelle zu verantworten hat! Dies ist meine Interpretation der Angelegenheit und so hatte ich Herrn Broders kurzen Artikel verstanden. Möglicherweise liegt hier also nur ein Missverständnis bei der Bewertung des Artikels von Herrn Broder vor. Oder wurden wir nur Zeuge einer Miersch-Broder-Fehde, die auf ganz anderen, persönlichen Gründen beruht?

Paul H. Ertl / 09.10.2014

Warum sich die Staatsanwaltschaft um die Opfer von Gewaltverbrechen kümmern sollte, will sich mir nicht so recht erhellen. Es liegt in der Natur der Sache, daß diese sich um die Täter “kümmert”. Warum sollte man für die Täter, deren Opfer bestimmten Gruppen angehören, eigene Strafverfolger beschäftigen ? Allenfalls kann man bestimmte Tätergruppen, z.B. aus der organisierten Kriminalität, von Sonderdezernaten verfolgen lassen. Ein Gewaltverbrechen gehört ganz unabhängig von der Zugehörigkeit des Opfers zu einer Personengruppe verfolgt und zwar (Justitia ist blind) nach Maßstäben, die für jeden Täter, jedes Opfer gelten. Nun scheint es - gerade in Berlin - so zu sein, daß der Staat nicht in der Lage ist (daß er am Ende auch nicht willens ist, möchte ich mir nicht vorstellen), selbst Gewaltverbrechen - von Eigentumsdelikten ganz zu schwiegen - regelmäßig und mit dem gebotenen Nachdruck zu verfolgen. Warum sollte das für ausgewählte Opfergruppen nicht gelten ? Gibt es Sonderdezernate für Opfer, die “Schweinefresser” sind ? Nicht, daß ich wüßte. Ich glaube, mehr wollte Henryk Broder nicht sagen, ziemlich sicher aber auch nicht weniger.

Alexandra Riedel / 09.10.2014

Es geht doch garnicht darum, Gewalt gegen Schwule nicht zu verfolgen. Es stört hier aber sehr die Hervorhebung einer offenbar besonders schutzwürdigen und wertvollen Gruppe von Opfern, wohingegen andere wohl ein bißchen egaler sind. Den Begriff ‘Intensivtäter’ verbinde ich auch, und sogar besonders, mit Gewaltkriminalität. Wer jedoch Gewalt gegen Schwule für schlimmer und deswegen für ahndungs- und strafwürdiger hält als die gegen andere Menschen, hat, gelinde gesagt, ein sehr seltsames Gerechtigkeitsempfinden.

Dirk Ahlbrecht / 09.10.2014

Ich denke, Herr Miersch, wir können Henryk Broder schon zubilligen, daß es ihm nicht um die Verharmlosung oder sogar dessen Billigung (?) sogenannter antischwuler Gewalt ging. Wenn beispielsweise eine alte Dame Opfer eines Handtaschendiebstahls wird (bei dem die Dame meinetwegen auch körperlich zu Schaden kommt), dann wird sich die gute Frau auch nicht an einen staatsanwaltschaftlichen Sonderermittler mit Themenschwerpunkt “Handtaschendiebstahls zum Nachteil alter Damen” wenden können. Wenn man, so wie ich, die Beiträge und Kommentare von Henryk Broder über die letzten Jahre verfolgt hat, geht es Broder erkennbar um eines: Nämlich die achselzuckende Duldung bzw. Behandlung bestimmter Formen der Kriminalität als reinen Verwaltungsakt auf der einen; und die herausgehobene, ja exklusive Befassung bestimmter Gewaltakte gegen bestimmte Personengruppen auf der anderen Seite, die sich in der Schaffung solcher Positionen offenbart. Will heißen: Die von mir genannten alten Damen haben eben keine Lobby in jenen Bereichen, die für die Vergabe solcher Posten als Sonderermittler zuständig sind; und werden wahrscheinlich deshalb, nach routinierter Aufnahme in die Polizeistatistik und versehen mit guten Worten, wieder nach Hause geschickt. Andere hingegen, die offenbar über politische Einflussmöglichkeiten verfügen, bekommen besagte Sonderermittler zur Kriminalitätsbekämpfung gegen diese Personengruppen zur Seite gestellt. Ein solcher Vorwurf gegen Henryk Broder, lieber Herr Miersch, sollten Sie lieber gegen jene richten, die solche Sonderermittler zur Ermittlung von Straftaten gegen bestimmte Personengruppen ins Leben rufen. Denn wie anders lässt sich die hervorgehobene Sonderbehandlung bestimmter Personengruppen anders erklären als vor allem mit einem: Einem perversen Gerechtigkeitsempfinden jener, die die schwere von Straftaten einzig danach gewichten, gegen welche Personengruppen diese letztlich verübt wurden.

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