Michael Miersch / 08.10.2014 / 23:11 / 27 / Seite ausdrucken

Gut, dass sich eine Staatsanwältin um antischwule Gewalt kümmert

Im Gegensatz zu Henryk M. Broder finde ich Witze über Namen nicht lustig, und noch weniger lustig finde ich, sich über eine staatsanwaltliche Anlaufstelle für schwule Gewaltopfer zu mokieren. 422 Fälle von Gewalt gegen Homosexuelle wurden innerhalb eines Jahres Berlin angezeigt. Es sind vermutlich deutlich mehr, weil viele Opfer gar nicht erst zur Polizei gehen, wenn ihre Knochen heil geblieben sind. Wer, wie Broder, der Meinung ist, man solle sich lieber vermehrt um Eigentumsdelikte oder um Hütchenspieler kümmern, statt um zusammengeschlagene Schwule, hat ein ziemlich perverses Gerechtigkeitsempfinden. 

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Carl Meinen / 09.10.2014

Vielleicht kriegen die Herren Miersch und Broder ihren Disput doch noch unter einen Hut: Aus welcher Richtung kommt denn wohl die größte Gefahr der antischwulen Gewalt? (Gerade in Berlin). Ich schätze mal, dass Frau Karl die Herkunft gekonnt verschleiern wird. So wie bei den Tätern mit “Mengenrabatt”. Wie Broder zu recht moniert.

Sarah Lindau / 09.10.2014

Naja, ich denke der fade Beigeschmack kommt daher, dass wiedermal ne Extrawurst gebraten werden soll. Wenn Oma Krause zusammengeknüppelt wird und so sie’s überlebt, geht sie dann zur Anlaufstelle für alte und gebrechliche Gewaltopfer? Warum die Unterscheidung? Bedeutet schwul zu sein, dass man etwas Besonderes ist, sowas wie eine “besonders schützenswerte” Art und dadurch seinen eigenen Staatsanwalt benötigt? Ich denke, dass sich die Kritik von Herrn Broder darauf bezog.

Peter Günnel / 09.10.2014

Das kann man sicher auch so sehen wie Sie, Herr Miersch. Man darf allerdings gespannt sein, wie sich die Staatsanwältin verhält, wenn die ersten Anzeigen gegen Täter mit Migrationshintergrund eingehen.

Gerd Quallo / 09.10.2014

Es ist doch ganz offensichtlich, dass sich Broder nur darüber mokiert, dass einerseits jedwede Kriminalität verleugnet und ignoriert wird, die nicht ins politisch korrekte Raster passt, aber andererseits genügend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden für die Verfolgung von Taten, die sich der Ideologie des Gutmenschentums widersetzen. Interessant wird es, wenn anschließend verglichen werden kann zwischen der strafrechtlichen Verfolgung homophober Täter aus dem Fascho-Milieu und solchen mit Migranten-Hintergrund.

Dietmar Fleischhauer / 09.10.2014

Die Berliner Kriminalstatistik weist für das Jahr 2013 bei leicht sinkender Tendenz insgesamt 41.795 Körperverletzungen auf (leicht über “kriminalstatistik berlin 2013” zu finden).  Selbst bei einem niedrig angesetzen Anteil von Homo- oder sonstigen Nichtheterosexuellen an der Gesamtbevölkerung von etwa 3 Prozent wäre diese Opfergruppe unterrepräsentiert. Bei Annahme der von einschlägigen Bauchladenträgern immer wieder herbeifantasierten 10 Prozent ganz zu schweigen. Es wäre also selbst bei einer mindestens verdoppelten Dunkelziffer immer noch kein erhöhtes Risiko herauszulesen, als Homosexueller Opfer durch diese Eigenschaft zu werden. Zudem geht aus der ohne jeden Bezug genannten Zahl nicht hervor, ob die Zugehörigkeit zur genannten Gruppe ursächlich für die Gewalttaten war oder “nur” eine Begleiterscheinung. Ebenso gibt es keinen Grund zur Annahme, dass bei den vom Staat gebotenen Aufklärungsquoten Opfer in anderen Kontexten häufiger die Polizei aufsuchen als Homosexuelle. Bis jetzt kann ich also nur zu dem Schluss kommen, dass hier mal wieder eine typische linke Sonderlocke für politisch genehme und besonders geförderte Randgruppen gedreht wird. Ergo: Herr Broder hat bis auf weiteres vollkommen recht.

Christian Weyland / 09.10.2014

Wäre es denkbar, dass Herr Broder nicht Eigentum vor körperliche Unversehrtheit stellt, sondern sich lediglich darüber mokiert, dass der spezielle Schutz von Randgruppen immer stärker ausgebaut wird, während auf der anderen Seite der Schutz des ganz gewöhnlichen langweiligen Bürgers zunehmend hintangestellt wird? Es mag überraschen, aber bei einer funktionierenden Polizei, Justiz, Integration und Verwaltung (worunter ich jetzt mal den Rest staatlichen Handelns zum Vorteil aller Bürger setze) wären solcherlei Anlaufstellen wie die der Frau Karl nur eines: vollkommen überflüssig. Dann wären nämlich alle (!) Bürger / Einwohner hinreichend vor Gewalt- (und Eigentumsdelikten) geschützt und müssten zu ihrem “Schutz” nicht in sexuelle oder ethische Grüppchen zersplittert werden. Andererseits wäre ein im positivsten Sinn mit Leben gefüllter Leitsatz “gleicher Schutz für gleiche Bürger” ein Schritt in Richtung Homogenisierung (zu dem Wortspiel wurde ich gezwungen, sorry) der Gesellschaft. Und das ist ja vielleicht gar nicht gewollt…

Angelika Eberl / 09.10.2014

Ja, ich gebe Ihnen Recht – es ist eine Schande, dass Menschen aufgrund ihrer Sexualität zusammengeschlagen werden und das muss bestraft werden. Allerdings meinte Herr Broder, dass vor dem Gesetz alle gleich sein sollten und er empfindet wohl, dass Gewaltverbrechen gegenüber Bürgern, die das Pech haben, nicht besonderen Gruppen anzugehören, häufig nicht angemessen bestraft werden. Ich misstraue Juristen inzwischen sehr – einige Top-Anwälte scheinen ihre Klienten aus einem gewissen arabischen Großclan „nicht mehr in die Wertewelt des Rechtsstaats zu integrieren, sondern in dessen Gesetzeslücken“ (frei zitiert nach „Stern“ und der Sendung von Frank Plasberg). Ich habe per Zufall erfahren, dass Akif Pirincci angeklagt wurde – wegen angeblicher Hetze – oder so ähnlich. Wieso steht darüber nirgends etwas in den kritischen Blogs oder in den Zeitungen? Sind wir schon wieder in einer Meinungs-Diktatur, in der ein ganz bestimmtes Denken allen „anerzogen“ werden soll und wehe, einer denkt anders? In der unbequeme Denker ausgeschaltet werden – auch noch durch Mittel der Justiz? Auf welches Gesetz beruft man sich denn da? Wohl kaum auf das einer freiheitlichen Demokratie. Ist dieses Gesetz, das es erlaubt, Herrn Pirincci mit einer Anklage zu überziehen, obwohl er KEINE Straftat begangen hat, eine unselige Frucht der Grünen? Er benutzt eine deftige Sprache, das ist wahr, aber er muss das Recht haben, sie für Kritik einsetzen zu dürfen. Schließlich waren Erich Kästner, Heinrich Heine und andere auch nicht zimperlich Intellektuelle. Wenn Sie nicht mehr für die Meinungsfreiheit und für Akif Pirincci kämpfen – wird daraus eine Art Schau-Prozess entstehen – und irgendwann wird dann jeder mit Prozessen überzogen, der mal Kritik an einer Religionsgemeinschaft – und später an deren Anhängern – äußert. Dann heißt es „Freiheit ade“.

Karl Rannseyer / 09.10.2014

Gibt es auch eine staatsanwaltliche Anlaufstelle, extra für heterosexuelle Gewaltopfer? Wie erklärt man 2014 einem Otto-Normal-Bürger die Notwendigkeit einer extra-Abteilung in der Staatsanwaltschaft nur für schwule Gewaltopfer, nicht für Lesben oder Transgender. Otto-Normal-Bürger denkt meist, alle wären vor dem Gesetz gleich, warum werden da welche gleicher gemacht? Und andere nicht?

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