Der Hamburger Wolf sorgte vor einigen Wochen für Schlagzeilen – ein Tier hatte sich im Stadtbereich in ein Geschäftshaus verirrt und verletzte dort eine Frau. Im vergangenen Jahr sorgte der Goldschakal auf Sylt für Aufsehen, weil das Tier hunderte Tiere eines Schäfers getötet hatte. In den Niederlanden nahe der deutschen Grenze wurde ein Kind von einem Wolf angegriffen. In beiden deutschen Fällen übernahm die noch recht junge „Naturschutzinitiative e.V.“ die mediale Führerschaft und kämpfte vor Gerichten für die Freilassung der Tiere bzw. eine Aussetzung des jagdlichen Abschusses.
Zur Einordnung: Beide Tiere unterliegen in Deutschland dem Naturschutzrecht. Die Tötung, im Fachdeutsch „Entnahme“ genannt, ist nur mit Beteiligung und Zustimmung von staatlichen/kommunalen Naturschutzbehörden möglich. Der Schäfer auf Sylt war also bei der Abwehr weiterer Angriffe auf seine berufliche Existenz, von der Genehmigungswilligkeit und -fähigkeit einer Naturschutzbehörde abhängig.
Da die Naturschutzinitiative e.V. noch relativ jung ist und Profilierungsbedarf hat, hat diese ihr Verbandsklagerecht umgehend eingesetzt und gegen die „Entnahme-Erlaubnis“ erfolgreich geklagt. Eine Naturschutz-NGO mit Sitz im Westerwald, die nicht betroffen ist, klagt bei einem Verwaltungsgericht gegen eine Behörde in Schleswig-Holstein. Selbiges tut diese NGO, um eine „Freilassung“ des Hamburger Wolfes zu erreichen. Beide Male ist sie damit erfolgreich.
Die erlebte Bedrohung durch wilde Raubtiere wird damit in Deutschland erst einmal zu einem Verwaltungsakt, an dem unzählige Personen in öffentlichen Diensten beschäftigt sind. Das nennt sich dann auch Wolfsmanagement und verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Kosten.
Grundrechte spielen keine Rolle
In der Berichterstattung zu den genannten Beispielen und natürlich in den Positionen der Naturschutzverbände werden in der Regel niemals grundrechtliche Perspektiven berücksichtigt. An erster Stelle wäre das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 GG) zu nennen. Wenn ein Raubtier einen Menschen angreift und verletzt und dieses Tier einer verwaltungsmäßigen Zuständigkeit untersteht, dann muss diese Behörde vorrangig dafür sorgen, dass dieses Grundrecht gewahrt bleibt. Das nennt sich Gefahrenabwehr und ist beispielsweise bei der Bekämpfung des Riesen-Bärenklau (Giftpflanze des Jahrs 2008) gar kein Problem. Stattdessen finden regelmäßig und umgehend öffentliche Relativierungen statt, mit denen diese offensichtliche Gefährdung „weggeredet“ wird.
Beim Beispiel des Goldschakals auf Sylt steht bei der Größe des Schadens ganz klar die berufliche Existenz des Schäfers in Gefahr. Ebenso wie bei vielen anderen Angriffen von Wölfen auf Schaf- und Rinderherden. Artikel 12 GG gewährt jedoch eine freie Berufswahl und deren Ausübung als Grundrecht in Deutschland. Warum spielt dieses vorrangige Recht in der behördlichen und medialen Auseinandersetzung keine Rolle? Warum stellt sich die Naturschutzinitiative e.V. mit ihrer überhöhten – weil ausschließlich naturschutzfachlichen – Sicht gegen unsere Grundrechte?
Dass diese Argumentation nicht unmöglich ist, hat das Bundesverwaltungsgericht vor einigen Monaten in einer Entscheidung über die Dünge-Verordnung gezeigt. Mit dem Hinweis, dass die Verordnung die grundrechtliche zu wahrende Berufsfreiheit von Landwirten gefährde, hat das Gericht diese Verordnung mit bundesweiter Wirkung außer Kraft gesetzt. Dies war ein später Erfolg der Bauernproteste vom Beginn des Jahres 2024.
Stattdessen „Grundrechte der Natur“
Woher kommt diese vollkommene Missachtung der Grundrechte in den Umweltschutz-Verordnungen und den Ansprüchen der Naturschutz-NGO? Die Umwelt- und Naturschutzbewegung hat seit Jahren die Kraft und die Macht erkannt, die sie durch die Kreierung von entsprechenden Verordnungen, Grenzwerten und Gesetzen erlangen kann. Von der Ausweisung eines lokalen Naturschutzgebietes, eines Heckenschnittverbotes bis zur Vorschrift über den Heizungseinbau – all dies sind übergriffige Machtspiele der Umwelt- und Naturschutzlobby.
Am Ende dieses „Marsches durch die Institutionen“ soll nun die Änderung des Grundgesetzes stehen. Mit dem Klimaschutz-Urteil des Verfassungsgerichtes (BVerfG) von 2021 wurde hierzu für die Umweltlobby ein großer Etappensieg erreicht. Da geht aber noch mehr!
Mit einer künstlich erzeugten juristischen Diskussion über die „Natur als Rechtssubjekt“ soll „Natur nicht mehr Objekt der Nutzung, sondern Subjekt mit eigenen Interessen – vergleichbar den Rechten künftiger Generationen“ sein. Diese Argumentation über in die Zukunft verlegte Rechte kennen wir aus dem unsäglichen Klimaschutz-Urteil des BVerfG. Der dreiste Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes (!) lautet dann auch einen neuen Artikel 2 einzuführen: „Die Würde der Natur gebietet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, zu pflegen und zu wahren und den Eigenwert der natürlichen Mitwelt im Ganzen der Natur zu achten.“ Da die Umwelt-Lobby eben sehr rechtserfahren ist, sind die weiteren Vorschläge zu Änderungen anderer GG-Artikel umfassend und massiv.
Vortäuschung eines tiefen Altruismus
Wer soll denn dann die Rechte der Natur wahren? Der Feuersalamander oder die Amsel können ja nicht schreiben, lesen und klagen, wie wir das als Menschen können. Reden, schreiben, lesen und erst recht das Wahren von Werten im Denken und Handeln sind ja grundlegende menschliche Kulturleistungen. In dem Sinne ist das Grundgesetz eine rein menschliche Angelegenheit, weil es einen Wertekanon für das Zusammenleben in einer menschliche Gesellschaft darstellt.
Wer soll denn nun der Rechtsvertreter der Natur werden, wenn Kröte und Orchidee nicht schreiben können? Hierzu findet man auf den Seiten der Befürworter tatsächlich gar keine Hinweise. Es wird damit der Eindruck eines tiefen Altruismus erweckt. Eines ehrenhaften, uneigennützigen Ansinnens. Aus den Erfahrungen des „Marsches durch die Institutionen“ und des Wirkens des NGO-Komplexes in Deutschland wissen wir jedoch, dass dies natürlich nicht so sein wird. Das „Klimaschutz-Urteil“ des BVerfG ist der Zugang zu nahezu unendlich viel steuerlichem Fördergeld gewesen. Das Gleiche wäre natürlich auch mit dieser Grundgesetzänderung zu erwarten. Alle Umwelt-NGOs werden ihre Klagerechte nutzen können, und das Umweltbundesamt, was die Klagerechte vergibt, wird diese wohl als „Rechtsvertreter der Natur“ quasi amtlich anerkennen.
Bei dieser Betrachtungsweise wird deutlich, dass das Ansinnen eines „Grundrechts der Natur“ im Widersinn zu einer freiheitlich-demokratischen und menschlichen Gesellschaft steht. Es geht vielmehr um einen mehr oder weniger künstlich konstruierten rechtlichen Rahmen, mit dem Umwelt-NGOs ohne demokratische Kontrolle, und erst recht ohne eine demokratische Willensbildung, rechtliche Macht auf Menschen ausüben wollen. Der Mensch wird vom Subjekt des Grundgesetzes zu einem Objekt degradiert.
Nochmals: Das Grundgesetz und das Denken in universellen Grundrechten ist eine menschliche Kulturleistung. Pflanzen- oder Tiergesellschaften können dies nicht. In der Natur herrscht das Recht des Stärkeren, und es findet überall ein gnadenloser Konkurrenzkampf um Licht und Nährstoffe statt. Welche Pflanze, welches Tier sollte dann mehr Rechte bekommen? Natürlich wieder das vermeintlich schwächste Glied in einem Ökosystem. Welches das ist, müsste dann wieder ein „Experte“ erklären und festlegen. Auch diese Form der „Expertokratie“ haben wir nun eigentlich hinter uns. Die Aufgabe des Extremszenarios des „Weltklimarates“ IPCC, das als Begründung für erhebliche gesellschaftsverändernde Politik genutzt wurde, ist als unrealistisch zurückgezogen worden.
Strategisches gelenktes Handeln des NGO-Komplexes
Sie, lieber Leser, haben noch nie von einem „Grundrecht der Natur“ gehört? Egal, es wird trotzdem idealerweise auf den höchsten Ebenen daran gearbeitet, dies umzusetzen. Nach dem Eklat um die neue Verfassungsrichterin, Frau Brosius-Gersdorf, konnte eine zweite neue Besetzung eines Vorsitzenden Richters beim Bundesverfassungsgericht durch Frau Ann-Katrin Kaufhold nicht verhindert werden. Frau Kaufhold ist engagierte Vertreterin einer „ökologischen Transformation des Grundgesetzes“. Die „Natur als Rechtssubjekt“ steht bei ihr ganz oben auf der Agenda. Frau Kaufhold ist als Kandidatin der SPD in das BvfG gewählt worden. Verfassungsrichter werden auf ihre Lebensarbeitszeit gewählt. Sie hat also noch ordentlich Zeit, den Grundrechtsschutz des Menschen weiter zu unterminieren.
Auf der EU-Ebene gibt es nun auch schon eine „Europäischen Bürgerinitiative für die Rechte der Natur“. Am 2. Juli findet im Europäischen Parlament hierzu eine Kampagnenveranstaltung auch mit Parlamentsmitgliedern statt. Es scheint also mehr als eine reine Bürgerinitiative zu sein. Man kann sich dort anmelden und eine volle Reisekostenerstattung beantragen. Woher diese Bürgerinitiative hierzu das Geld hat, bleibt undeutlich. Im Herbst soll eine EU-weite Unterschriftenaktion gestartet werden. Gefordert wird, komplexen Ökosystem einen Status als „Rechtssubjekt“ einzuräumen. In Spanien ist man schon einen Schritt weiter – hier hat eine Meereslagune tatsächlich den Status als Rechtsubjekt zugeschrieben bekommen. Es ist also der klassische Fall, dass die NGO das vor-gesetzliche Feld bestellen, um gesellschaftlich-politische oder auch nur administrative Entscheidungen vorzubereiten. Im Ergebnis dann auf jeden Fall ohne einen hinreichenden demokratischen Diskurs von und mit den Bürgern.
Die Akteure selber tun schon mal so, als ob das Grundgesetz geändert sei und bieten Übungsseminare an, wie man aktivistisch die „Natur als Rechtsubjekt“ instrumentalisieren kann.
Wolf oder Mensch?
Seit der geförderten Rückkehr des Wolfes in die Kulturlandschaft des Menschen wird ein zugespitzt geführter Streit geführt. Die Naturschützer wollen den Schutz des Wolfes um jeden Preis, die Nutzer und Pfleger der Kulturlandschaft haben für das Hegen eines Schädlings naturgemäß kein Verständnis. Der Autor ist der Auffassung, dass dieser Streit bewusst so scharf geführt wird. Die vorbehaltlose Negierung der (menschlichen) Grundrechte, beispielhaft erläutert durch das Agieren der Naturschutzinitiative e.V., erfolgt im Zusammenhang einer fortgeschrittenen Diskussion um eine Entmenschlichung des Grundgesetzes – zumindest innerhalb der Naturschutzlobby.
Diese Lobby besteht neben den mitgliederstarken Naturschutzverbänden, die mit Fördergeldern prall gefüllte Vereinskassen haben, der umfangreichen Naturschutzverwaltung auf kommunaler sowie Länder- und Bundesebene sowie zahlreichen Universitäten und staatlichen Instituten. Es sollte deshalb nicht der Fehler gemacht werden, anzunehmen, dass in der Wolfsdiskussion nur Träumer von einem Idealzustand der Natur fabulieren (Video, ab Minute 43:40). Es geht vielmehr um knallharte Machtinteressen und um einen weiteren Steuerungsanspruch des NGO-Komplexes und Teilen des Parteienstaates. Wiederum außerhalb jeglichen demokratischen Diskurses.
Darüber hinaus unterstützt die Argumentation der Naturschutzlobby natürlich auch das Narrativ von der „Schlechtigkeit des Menschen“. Dies trifft und verstärkt in Deutschland den allgegenwärtigen „Schuldkomplex“, der kräftig instrumentalisiert wird. Statt Schutz der Grundrechte wird Landwirten durch Verwaltungen nur eine Entschädigung durch Wolfsrisse gewährt. In einer aktuellen Verschärfung des Umweltstrafrechts soll ein neuer Straftatbestand des „Ökozids“ eingeführt werden. Auch dies ist ein rechtlicher Kunstbegriff (ebenso wie „Femizid“), der sich bewusst an den Begriff des „Genozids“ und damit an dem „Schuldkomplex“ anlehnt.
Die Grundrechte nach Artikel 1–20 des Grundgesetzes sind eine historische und kulturgeschichtliche Errungenschaft. Das Grundgesetz wurde für eine menschliche Gesellschaft verfasst. Ein „Grundrecht der Natur“ unterminiert diesen Anspruch und eröffnet einer weiteren willkürlichen und im Kern menschenfeindlichen Rechtsprechung Tür und Tor.
Frank Bothmann (Jahrgang 1962), Diplom-Geograph, ist als Landschaftsplaner im Ruhrgebiet tätig.
@Lutz Herrmann : >>Gott könnte auch mal ein paar Eisbären in die Tropen zaubern. Ach, sowas macht er nicht? Warum denn nicht?<<
## Es gibt da eine einfache Erklärung: Gott scheint nicht doof zu sein. Das würde auch die überzeugen, die meinen es gibt ihn nicht. Denn sollte er gar nicht sein, dann wäre er damit auch nicht doof. Das mag für Manche schwere Kost sein, ist aber überzeugend. Ob Sie dem folgen?
Kulturelle Projektion.
Die Verwechslung von Werkzeug und Status: Die Römer sahen die Männer, die bei den heiligen Verhandlungen und rituellen Grenzziehungen die Schriftstücke führten. Da im römischen Reich die Religion und das Recht extrem eng miteinander verwoben waren (die Pontifices verwalteten die Staatsverträge), nahmen die Römer an, dass diejenigen, die schreiben, die „Priester“ (also das, was man unter Druiden verstehen sollte) sein müssten.
Der „Zauber“ der Schrift: Für Außenstehende wirkte das Führen von Listen und Gesetzestexten wie Magie. Wenn die Vates komplexe Symbole auf Wachstafeln ritzten, um damit Eigentumsrechte zu bestimmen, interpretierte der römische Beobachter dies als „Vorhersage“ oder „Schicksalsdeutung“ – dabei war es schlicht Bürokratie.
Die Druiden als „Magier“ inszeniert: Indem die Römer die eigentlichen Wissenschaftler und Technologen (die Druiden) zu „esoterischen Waldpriestern mit Zaubertränken und Menschenopfern“ degradierten, nahmen sie ihnen den rationalen Status. Es ist viel leichter, ein Volk zu unterwerfen und als „Barbaren“ darzustellen, wenn man ihre Wissenschaftler als obskure Magier darstellt, statt als überlegene Metallurgen.
Fazit:
Druiden rückten die Praxis in den Vordergrund: Wer mit Materie arbeitet (Druide/Technologe/Praktischer Wissenschaftler), braucht kein Buch, sondern Erfahrung.
Wer mit Menschen und ihren Ansprüchen arbeitet (Vates/Jurist), braucht die Schrift als Zeugen.
An der Verdrehung, die auf die Römer (Julius Caesar, Strabon, …) zurück geht, leidet Spätrom heute noch. Das ist die tiefere Ursache für die verdreht-gemachten Konstrukte von Regelwerken, die sich als Wissenschaft oder Kunst ausgeben. Und die verdrehte Logik der Römer (des ewigen militärischen Aggressors) ist die Ursache dafür, dass unser Wissenschaftsbetrieb heute akzeptiert wird, in dem Theoretiker den Ton angeben, die ohne jede eigene Erfahrung widgewordene Modelle durchrechnen und auf DAUER den Fehler nicht erkennen können.
@Lutz Herrmann, Ihre Antwort auf meinen Kommentar ist typisch für Bibel- und Gottverächter:
immer am Thema vorbei mit irgendwelchen Strohmännern wedeln aber um keinen Preis sachlich argumentieren.
Warum liefern Sie keine Gegenargumente zu OC17 und dem gleichzeitigen „Fertigwerden“ von ♀ und ♂ jeder Spezies?
Sie antworten genauso wenig konkret auf meine Argumente wie LINKE aller Farben auf Argumente von der Gegenseite antworten.
Immer am Thema vorbei, am liebsten mit viel Geschrei: Eisbären am Südpol (und Pinguine am Nordpol) oder ähnlicher Blödsinn.
Ein Land in dem hunderte Bürger zurecht „Strafanzeige gegen drei Richter des Bundesverfassungsgerichts“ stellen, hat schon vorher den irdischen Rechtsrahmen verlassen.
Es fehlt nur noch der Schutz alle Moleküle nebst aller chemisch biologischen Verbindungen und der Schutz aller auf der Erde vorkommende DNA. Besonders interessant wäre ein Spin-Schutz der Elektronen.
Diese Juristen, Politiker und vorweg die Staatskirchen kümmern sich um ihre „göttliche Schöpfung“ mit der viel Geld verdient werden kann z.B. CO2.
Mit deutschen Juristen kann man bestimmt auch Einhörner schützen. Weil sie nicht vorhanden sind, heisst noch lange nicht das es sie nicht gibt, so deren Kleinhirne.
Bertrand Russell(1872–1970) „Ich behaupte, dass eine Teekanne den Jupiter umkreist. Wenn Sie mir nicht das Gegenteil beweisen können, dann heißt das noch lange nicht, dass diese Teekanne existiert.“ Reductio ad absurdum (die Beweislast einer Behauptung bei dem liegt, der sie aufstellt, und keinesfalls eine Widerlegungspflicht bei anderen besteht)
In den USA wurde von US-Politiker Ernie Chambers Nebraska Gott verklagt. Die Klage wurde abgewiesen.
„Eine Klage muss dem Beklagten zugestellt werden können, was mangels einer ladefähigen Adresse Gottes unmöglich war.“
Eigendlich schade, da sich sehr viele Inhalte genau auf diesen Gott und seine frei erfundene Schöpfung beziehen und genau aus dieser heiligen jur. Ecke argumentiert wird.
Thomas Darnstädt Buch „Verschlusssache Karlsruhe“ wie dieser Kirchenstaat seit ca. 100 Jahren die Verfassung mit Füßen tritt.
Ich verhafte nun Elektronen mit falschen Spin.
„Die Theorien Darwins und seiner Jünger sind so löchrig“
Man kann es sich auch einfach machen und auf Gott vertrauen. Damit erklärt man alles und auch das Gegenteil davon. Gott könnte auch mal ein paar Eisbären in die Tropen zaubern. Ach, sowas macht er nicht? Warum denn nicht?
Die Kitschüberflutung des Verfassungsrechts mit dem lieben Lieben Wolf, und (und einen urbösen Rotkäppchen, einem schwarzbrauen-ist-die Haselnuss-Nazibraukäppchen selbstredend, soweit es um Deutschland zu tun ist) ist wohl die letzte Haurück-Finte, wie man aus einer Rechtsstaatsverfassung im Handumdrehn eine totalitäre heraus-, oder in sie hineinzwingt. Die Ausweitung zu einem oberschwafeligen Verfassungsrecht für alle Naturwesen an sich, für jenes verfolgte, erniedrigte , beleidigte Liebe Getier, an dessen Ethik man sich endlich ein Beispiel nehmen sollte, für all die ungezählt vielen Daktari-Schmuse-Leuen kraft anerzogener Streichelzoo-seeligen, Kinderkanal-TV-süchtigen Weltschielsichtigkeit ist die prompte Geistesergänzung zu all jenen verdienten Politikergestalten vom Schlage einer Bärbel Bas, eines/r Baer-oder Ha-bocks, oder gar einer Heidi Reichenschreck, die mit dem MdB-Schwatzbuden-Trick brilliert, einige tausend Umdrehungen schneller reden zu können, als sie denken kann.
Bei diesem Naturrechts-Anschlag fiel mir ein alter Witz ein: Ein frommer Prediger lustwandelt in der Wüste, als er in der Ferne einen Löwen sieht. Und er geht weiter, in Gottvertrauen, aber etwas schneller. Und wie er sich umsieht, wird er gewahr, dass auch der Löwe etwas schneller ging. Und so schaltet der Prediger jetzt in seinen 2ten Gang. Und siehe da: Auch der Leu legt zu. Und unser Prediger pfeift als wär nix passiert , aber fängt jetzto an zu rennen. Und siehe, der Herr hat auch dem Leuen höhere Gänge gegeben. Und das sehend, rennt nun der Prediger und rennt und rennt, ja um sein Leben. Und schlielich ermattet daliegend im Sand, wendet unser Frommmann sich zu Gott , faltet seine Hände und ruft: „HERR, mach dass der Löwe fromm sei!“ und wendet danach seinen BlicK auf den Löwen, und sieh da: Dieser hat seine Tatzen brav wie zum Gebet gekreuzt. Und tatsächlich: da hört unser Mann doch den Löwen sanft brummeln: „Komm Herr Jesu und sei unser Gast und segne ws du bescheret hast!“
„Das Grundgesetz wurde für eine menschliche Gesellschaft verfasst. Ein “Grundrecht der Natur„ unterminiert diesen Anspruch und eröffnet einer weiteren willkürlichen und im Kern menschenfeindlichen Rechtsprechung Tür und Tor.“
Als das Grundbesetz verabschiedet wurde, hatte man noch nicht die Einsicht ,dass die menschliche Gesellschaft ohne das Existenzrecht der Natur bzw das Zusammenspiel mit ihr nicht denkbar ist. Den Wolf als „Schädling“ zu bezeichnen offenbart eine längst überkommene Gesinnung, die keinen Blick für die Gesamtheit des Lebens auf diesem Planeten hat und den Menschen nach wie vor als die Krone der Schöpfung betrachtet.
Unsere nomadisierenden Vorfahren haben ihre Herden Tag und Nacht begleitet und bewacht. Heute verlassen sich Landwirte darauf, dass Verluste, die ihnen entstehen , wenn ihre vierbeinigen Vermögenswerte unbewacht herumstreifen, von Versicherungen oder den Behörden entschädigt werden. Der Wolfsriss ist ja nicht der einzige Verlust, der sie trifft. Da ist ein grundlegendes Umdenken angesagt. Es ist nicht der einzige Bereich, wo ein Zurück zu den Verhaltensweisen unserer Vorfahren ratsam ist.