Ansgar Neuhof / 22.03.2021 / 06:28 / Foto: Gloria / 95 / Seite ausdrucken

Grundgesetz – wie Flasche leer

Kaum waren die Lobgesänge von Politikern, Verfassungsrechtlern und Medien zum 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2019 verklungen, stand für das Grundgesetz die erste wirkliche grundlegende Bewährungsprobe seiner Geschichte an. Nach einem Jahr Corona lässt sich feststellen: Durchgefallen, Bewährungsprobe nicht bestanden. Auch das Grundgesetz ist eben nur ein bedrucktes Stück Papier: mit Grundrechten, die nur Berechtigungen sind, gegeben und genommen nach Gutdünken der Regierung; mit einem Rechtsstaat, der beim Grundrechtsschutz versagt; mit einer Demokratie, deren Parlament abgedankt hat.

Schon zum Grundgesetz-Jubiläum waren die Lobpreisungen fehl am Platze, wie in dem Achgut.com-Beitrag „Das Grundgesetz im Visier" beschrieben:

Der schöne Schein des Grundgesetzes ist trügerisch. Die angeblich beste Verfassung der Welt ist gefährdet. Die Entwicklung geht hin zu weniger Demokratie, weniger Freiheit, weniger Bürgerrechte, mehr Sozialismus, mehr Bevormundung und mehr Staatsrechte.

Das hat sich nicht nur bewahrheitet, sondern quasi übererfüllt – in einer atemberaubenden Geschwindigkeit und auf so einfache Weise, wie es sich wohl nur die allerwenigsten vorstellen konnten. Und anders als damals erwartet, musste man dafür nicht einmal das Grundgesetz umgestalten und uminterpretieren. Es ging auch einfacher – mittels Rechtsverordnungen der Regierung und Verfügungen der Behörden. Oder, um es mit dem früheren Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier zu sagen:

Ich hätte mir als Staatsrechtler nie vorstellen können, daß derart intensive Freiheitsbeschränkungen von der zweiten Gewalt, der Exekutive, beschlossen werden.

Im Regierungsermessen stehende Berechtigungen für Untertanen

Das Infektionsschutzgesetz hat es möglich gemacht. Ein System aus Zwang, Kontrolle und schikanösen Verhaltensregeln wurde installiert, die Grundrechte geschreddert. Jederzeit kann die Regierung die „Bürger“ auf beliebige Weise schikanieren, sie einsperren (zu Hause), völlig Gesunde in Quarantäne zwingen, darüber bestimmen, mit wem und wie vielen man sich zu Hause treffen darf, regeln, ob Vereinssport, Kirchenbesuch, Kultur- und Parteiveranstaltungen zulässig sind, verhindern, sich den Lebensunterhalt zu verdienen. Richtigerweise muss es Untertanen statt Bürger heißen. Denn die sogenannten Bürger sind in die Rolle kleiner unartiger Kinder zurückversetzt (haben sich zurückversetzen lassen).

Natürlich, der Sermon ist bekannt: Grundrechte gelten nicht uneingeschränkt, das Grundgesetz selbst erlaubt Einschränkungen. Das ist richtig, doch darum geht es nicht. Die aktuellen Grundrechtseinschränkungen unterscheiden sich in Intensität und Umfang von allem bisher Bekannten.

Zum einen: Die Einschränkungen betreffen das gesamte Leben eines jeden und nahezu alle Grundrechte zugleich. Es ist nicht – wie bisher bei Einschränkungen üblich – nur ein bestimmter abgegrenzter Lebensbereich betroffen. Und sie greifen in Bereiche ein, die bisher weitgehend tabu waren, wie zum Beispiel die eigene Wohnung und das soziale Miteinander.

Zum anderen: Das Regel-/Ausnahme-Verhältnis hat sich umgekehrt. War früher die Freizügigkeit und die freie Begegnung der Menschen untereinander die Regel und die Einschränkung die Ausnahme, galt nunmehr: Grundsätzlich durfte die Wohnung nicht verlassen werden, die Regierung gewährte bei bestimmten von ihr als triftig erachteten Gründen ausnahmsweise Ausgang. Kontakte selbst in der eigenen Wohnung wurden grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise für zulässig erachtet. Konnte ein Ladeninhaber sein Geschäft bisher grundsätzlich öffnen und musste es ausnahmsweise schließen (etwa sonntags), so sind jetzt grundsätzlich sämtliche Geschäfte stets geschlossen und nur einige ausnahmsweise geöffnet. Konnte man bislang seinen Lebensunterhalt mit allen legalen Tätigkeiten selbst erwirtschaften, so war dies jetzt in zahlreichen Branchen verboten. [Hinweis: Mittlerweile wurden manche der vorgenannten Regelungen aufgehoben bzw. gelockert, was aber heute schon wieder rückgängig gemacht werden soll.]

Autoritärer Obrigkeitsstaat statt freiheitliche Grundordnung

Nun kann man ja durchaus die Ansicht vertreten, die Aussetzung von Grundrechten sei aus Gründen der Volksgesundheit notwendig, die Schutzpflicht des Staates gebiete dies gar. Und viele Menschen begrüßen ja auch augenscheinlich diese Amputation ihrer Freiheiten. Ob sie dies tun, weil sie den Wert der Freiheit nicht schätzen oder um das Wohlergehen anderer ernsthaft besorgt sind, sei dahingestellt. Auch andere Gründe für weitgehende Freiheitseinschränkungen (etwa als Ökodiktatur für Klimaschutz oder „Klima-Lockdown“) werden bereits diskutiert. 

Doch egal wie ehrenwert oder auch nicht die Motivation für die gegenwärtigen und künftigen Grundrechtseinschränkungen ist und egal, ob das alles noch als verfassungsgemäß zu beurteilen ist: eine solche Ordnung, die die Freiheitsrechte derart hintansetzt, ist keine freiheitliche mehr. Es ist die Ordnung eines autoritären Obrigkeitsstaates, eines kollektiven Bevormundungsstaats, nicht eine Ordnung, in der freie Bürger sich erforderlichenfalls aus Verantwortung selbst beschränken. Wer seine Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen darf, ist kein freier Mensch; wer seiner legalen Arbeit nicht nachgehen darf, ist kein freier Mensch, wer nicht mit zwei haushaltsfremden Personen bei sich zu Hause Skat spielen darf, ist kein freier Mensch. An diesen einfachen Feststellungen führt kein Weg vorbei.

Wie es hieß früher so schön zur Menschenwürde in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: Der konkrete Mensch darf nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns oder seiner Mitbürger degradiert werden. Genau das geschieht aber, wenn die gesamte Existenz eines Menschen nur noch unter dem Gesichtspunkt der potenziellen Gefährlichkeit für die Gesundheit Dritter betrachtet wird, wenn Menschen von ihren sozialen Kontakten abgeschnitten und ihrer wirtschaftlichen Grundlage beraubt werden (dazu gehört auch, für sich selbst sorgen zu können und nicht von staatlichen Geldmitteln, egal wie hoch sie sind, abhängig gemacht zu werden).

Möglicherweise werden die Grundrechte irgendwann wieder in Kraft gesetzt wie zuvor. Wenn es denn der Regierung gefällt. Das ist dann aber nicht mehr dasselbe. Es ist jetzt klar, daß die Grundrechte auch in ihrem Kernbestand jederzeit zur Disposition der Regierung stehen. Und nur solange gelten, bis der nächste „gute“ Grund für ihre Außerkraftsetzung gefunden wird. Das ist die eigentliche Lehre aus Corona.

Das historische Versagen des Rechtsstaats

Ob die aktuellen Grundrechtseinschränkungen verfassungsgemäß sind, weiß derzeit keiner. Was auch immer einzelne Juristen, Behördenvertreter oder sonstige Interessierte dazu meinen, spielt letztlich keine Rolle. Am Ende kommt es auf die Interpretation der Verfassungsrichter an, vor allem der des Bundesverfassungsgerichts. Und die üben sich in Zurückhaltung und haben darüber bisher nicht entschieden.

Entweder die Maßnahmen sind im wesentlichen verfassungswidrig. Dann hat die Judikative (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit) versagt, weil sie dem Bürger nicht zu diesen seinen Grund-Rechten verhelfen konnte. Der Schaden wäre auch nicht zu beheben, wenn irgendwann die Verfassungswidrigkeit der Maßnahmen förmlich festgestellt würde.

Oder die Maßnahmen sind nach Ansicht der Gerichte im wesentlichen verfassungsgemäß. Dann wäre es Regierung und Parlament also tatsächlich rechtlich erlaubt, Gesunden Quarantäne aufzuerlegen, Kindern zu verbieten, miteinander Geburtstag zu feiern, Geschäftsinhabern die Erwirtschaftung des eigenen Lebensunterhalts zu untersagen und sie zum Empfang von Almosen zu zwingen, jedem Bürger vorzuschreiben, aus welchen Gründen er seine Wohnung verlassen kann und mit wem und wie vielen er sich in seiner Wohnung treffen darf. In diesem Falle wären dann jedenfalls in der Interpretation dieser Gerichte das bisherige Verständnis der Grundrechte des Grundgesetzes als individueller Abwehrrechte des Einzelnen obsolet.

Natürlich kann der deutsche Untertan dann immer noch unter Berufung auf das Grundgesetz beispielsweise gegen einen Steuerbescheid vorgehen, weil die Kosten für das Arbeitszimmer nicht anerkannt worden sind oder die Grundsteuer nach irgendwelchen veralteten Maßstäben bemessen wird. Das ist gleichsam wie ein kleines Leckerli. Es wäre aber ein erbärmliches Verständnis von Rechtsstaat, wenn man es genügen lassen würde, dass man sich in einem rechtsförmigen Verfahren gegen Maßnahmen von Regierung und Behörden wenden kann, ohne deswegen Nachteile erleiden zu müssen. Nein, ein Rechtsstaat, auch und gerade verstanden als Grund-Rechtsstaat, muss in der Lage sein, die elementaren Grundrechte des Bürgers zu schützen. Die deutsche Justiz hat das nicht vermocht.

Gerichte drücken sich um Entscheidung

Auch gegen die Corona-Maßnahmen/-Vorschriften kann man natürlich gerichtlich vorgehen. Das ist aber weitgehend sinnlos und Geldverschwendung. Denn die Verfassungs- und (Ober)verwaltungsgerichte stehlen sich aus der Verantwortung. Sie sind nicht einmal so ehrlich, offen die Verfassungsmäßigkeit festzustellen. Damit wäre dann zumindest Rechtssicherheit gegeben. Stattdessen machen sie Business as usual und lassen die Kläger/Antragsteller weitgehend ins Leere laufen.

Ein echtes Klageverfahren, in dem über die Rechtmäßigkeit und Verfassungswidrigkeit von Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Behördenentscheidungen geurteilt wird, dauert regelmäßig Jahre. Es nützt aber keinem Geschäftsinhaber, Quarantänepflichtigen oder Demonstrationswilligen, wenn er in ein, zwei oder drei Jahren ein Urteil erhält, das ihm eventuell bescheinigt, dass die Schließung, die Quarantäne oder das Demonstrationsverbot unzulässig gewesen seien. Daher müssen Betroffene ein Eilverfahren anstrengen. Dort wird aber die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme nicht oder kaum geprüft.

Beispielhaft das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung zur Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (siehe hier):

Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts angeführt werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben.

Zugespitzt gesagt: Es interessiert die Gerichte in diesem Stadium fast gar nicht, welche Argumente man hat. Stattdessen nehmen die Gerichte eine sogenannte Folgenabwägung vor zwischen dem allgemeinen Gesundheitsschutz und dem Individualinteresse des Bürgers. Das geht regelmäßig zu Lasten des Rechtsschutz begehrenden Bürgers. Die Gerichte lassen im Ergebnis nahezu alles unbeanstandet, was der Phantasie von Regierung und Behörden entspringt. Man kann eigentlich nur Widersprüche im Regelsystem selbst mit Aussicht auf Erfolg beanstanden, zum Beispiel wenn in Straße A ein Alkoholverbot besteht, nicht aber in Straße B.

Nicht willens, auf die Ausnahmesituation angemessen zu reagieren

Die Gerichte können es sich also systembedingt bequem machen. In den Eilverfahren können sich die Gerichte darauf zurückziehen, dass sie die Rechtmäßigkeit der Verordnungen nicht wirklich prüfen müssen, und in den Hauptsacheverfahren warten sie ab. Im Normalfall ist die Trennung zwischen vorläufigem Eilverfahren und einem Hauptsacheverfahren mit grundlegender Prüfung der Sach- und Rechtsache durchaus sinnvoll. Der aktuellen Ausnahmesituation wird man damit aber nicht gerecht. Denn hier geht es nicht mehr um einzelne Grundrechtseingriffe, durch die einzelnen Bürgern eventuell Unrecht geschieht. Hier geht es um die elementaren Lebensgrundlagen aller und die wirtschaftliche Existenz vieler.

Und die Gerichte waren nicht willens, auf diese Ausnahmesituation angemessen zu reagieren und die Exekutive in ihre Schranken zu verweisen. Sie haben nicht einmal die Regierungen dazu gezwungen, Farbe zu bekennen, das heißt, die Maßnahmen umfassend und transparent zu begründen; stattdessen lassen sie allgemeine Floskeln zur Gefährlichkeit des Virus und Wichtigkeit des Gesundheitsschutzes genügen.

Anmerkung: Es bedarf keiner hellseherischen Fähigkeiten, zu prognostizieren, was die höchsten Gerichte schlussendlich entscheiden werden. Vor allem wenn man sich die verbalen Ausfälle des Merkel-Adlatus und Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Harbarth vor Augen führt (siehe hier). Der sich mehr an auf Hilflosigkeit beruhenden polemischen Bezeichnungen („Diktatur“) stört als an den Grundrechteingriffen selbst. Man wird wortreich die einmalige Sondersituation hervorheben und auf die überragende Bedeutung des Gesundheits- und Lebensschutzes hinweisen, der Regierung einen großen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung der Gefahrenlage zugestehen und zum Ergebnis kommen, dass die Maßnahmen zwar haarscharf an der Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen schrammten, aber gerade noch so zulässig waren. Ein paar Übertreibungen wird man „kassieren“ und für das nächste Mal etwas mehr parlamentarische Mitsprache anmahnen sowie mehr Hilfszahlungen für besonders Betroffene und so weiter. Regierungsaffine Medien und Juristen werden das dann als wohlausgewogene Entscheidung loben und als Sternstunde des Rechtsstaates bezeichnen.

Das Parlament als Regierungsdienstleister

Das Parlament, der Deutsche Bundestag, hat abgedankt. Es ist formal noch vorhanden, aber in der Sache nichts anderes als ein Regierungsdienstleister. Für die Länderparlamente gilt Entsprechendes.

In einer (repräsentativen) Demokratie sind es die Abgeordneten, die die grundlegenden Entscheidungen treffen müssen. Dies ist ihre Aufgabe, dazu sind sie gewählt. Das versteht sich eigentlich von selbst. Aber es ist auch allgemeine Meinung unter Juristen und ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Daran gemessen, haben die Abgeordneten (der Mehrheitsfraktionen) kläglich versagt.

Von Anfang an delegierten sie alle Verantwortung an die Exekutive. Zunächst stellte der Bundestag der Exekutive durch die bloße Feststellung einer epidemischen Notlage einen Blankoscheck für Grundrechtseingriffe aus, ohne auch nur das geringste Interesse daran zu zeigen, die Kriterien einer Notlage und vor allem die zu ergreifenden Maßnahmen zu bestimmen.

Dann – nach mehr als einem halben Jahr und nachdem erste Gerichte Zweifel geäußert haben, ob eine hinreichende Gesetzesgrundlage besteht – stellte der Bundestag der Exekutive eine kaum präzisere neue Blanko-Ermächtigungsgrundlage zur Verfügung. Genauer: die Bundesregierung legte ein neues Infektionsschutzgesetz vor, der Bundestag parierte artig und beschloss in Windeseile, was die Regierung wünschte (siehe hier).  

In der Folge ließ sich der Bundestag gefallen, wie sich Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Bundesländer faktsich ein neues, in der Verfassung nicht vorgesehenes Gremium erschaffen und dort gemeinsam Beschlüsse fassen. Der Staatsrechtler Rupert Scholz hält diese Verfahrensweise sogar für verfassungswidrig. Aber selbst wenn man nicht so weit gehen will in der Einschätzung: Auch wer als Abgeordneter die Maßnahmen grundsätzlich befürwortet, müsste doch so viel Selbstachtung haben, sich nicht zu einem bloßen Zuschauer und Abnickorgan degradieren zu lassen. Denn es hier geht es um Grundrechtseingriffe schwerster Art und nicht um die Änderung von § X Absatz Y des Bundeswaldgesetzes. Aber wie schon bei anderen grundlegenden Maßnahmen wie zum Beispiel der Grenzöffnung 2015 oder beim ESM 2012 sind die Mehrheits-Abgeordneten des Bundestags nur Zuschauer, die allenfalls noch auf Geheiß der Regierung den Arm heben.

Mit Corona hat die fortschreitende Selbstentmachtung des Parlaments seinen Höhepunkt erreicht. Selbst nachdem die WHO offiziell dem Spuk mit den PCR-Tests ein Ende gesetzt hat, blieb der Bundestag untätig und hob die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht auf, sondern lässt die Exekutive weiter schalten und walten, wie sie will. Für eine Demokratie genügt es nicht, daß eine Regierung demokratisch gewählt ist; es muss auch demokratisch gehandelt werden. Durch das Parlament.

Der Umbau des Grundgesetzes und die Aushöhlung der Grundrechte begann nicht mit Corona, sondern ist ein langandauernder schleichender Prozess. Er fing an mit der Einfügung des Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz. Damals wurde erlaubt, individuelle Rechte aufzuheben zugunsten der kollektiven Begünstigung einer bestimmten Personengruppe insbesondere durch Quotenregelungen. Seit Corona befindet sich das Grundgesetz im freien Fall.

Die institutionellen Fallschirme (insbesondere die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte) haben versagt. Der Notschirm, die Bürger, schauen vielfach zu und klatschen Beifall. Die Schlussworte aus dem Artikel von 2019 gelten unverändert:

Sie können sich auf allzu viele stützen, die „vor dem Staat niederknien, auf daß er ihnen die Freiheit nehme“ (Zitat Max Demik). Wird dieser Entwicklung nicht Einhalt geboten, läuft der Staat Gefahr, in Richtung Diktatur abzugleiten. Das Grundgesetz jedenfalls schützt davor nicht.

Und neu anzufügen ist: Das Grundgesetz – es ist wie Flasche leer

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Albert Pflüger / 22.03.2021

Es ist glasklar, und ich verstehe auch nicht, wie man das anders sehen kann: Die Freiheit wurde abgeschafft. Wenn das möglich ist, innerhalb des Gesetzesrahmens, dann hat es sie auch eigentlich nie gegeben. Warum? weil sie nicht selbstverständlich ist, sondern nur gewährt wurde. Was einem gewährt wird, darüber hat man nicht zu befinden, darauf hat man keinen Anspruch. Wir haben also keinen Anspruch auf unsere Freiheit in Deutschland! Ist diese Feststellung weniger schlimm, weil Deutschland nicht das einzige Land ohne Freiheit ist? Nein, im Gegenteil!!

Martin Stumpp / 22.03.2021

Auch wenn Sie Rechtsanwalt sind Herr Neuhof muss ich Sie einem Punkt korrigieren. Die Versammlungsfreiheit, festgeschrieben in Artikel 8 des GG kann nur unter freiem Himmel eingeschränkt werden. Das hat Konsequenzen, denn nicht nur stehen die gesetzlich festgeschrieben Ladenöffnungszeiten auf tönernen Füßen, die Schließung von Geschäften, Restaurants, Kinos, Theater und anderer Einrichtungen, die nicht unter freiem Himmel stattfinden ist vor diesem Hintergrund schlicht und ergreifend rechtswidrig. Wenn Gerichte das Infektionsschutzgesetz als Grundlage der Rechtssprechung verwenden, ist dies m.E. sehr wohl mit dem Jahr 1933 vergleichbar, als die Gerichte das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich zur Grundlage ihrer Rechtssprechung gemacht haben. Im Grunde ist es heute noch schlimmer, denn selbst die Nationalsozialisten haben mit ihrem Ermächtigungsgesetz die Bevölkerung nicht annähernd so terrorisiert wie dies heute die deutsche Regierung tut. Und selbst der Terror gegen die als jüdisch eingestufte Bevölkerung war zu Beginn des 3. Reiches noch nicht so ausgeprägt, wie der Terror den derzeit die gesamte Bevölkerung trifft. Die Gerichte und Richter, die die Maßnahmen goutieren, verhalten sich definitiv nicht anders als ihre Kollegen nach 1933. Denn auch damals gab es Richter, die es gewagt haben, dem Wortlaut des Gesetzes und nicht dem Wort der Regierung zu folgen. Und heute wie damals sind sie rar gesät. Im Gegensatz zu damals wird es aber heute nicht notwendig sein eine neue Gerichtsbarkeit einzuführen. Denn auf dem Stuhl des Vorsitzenden des höchsten deutschen Gerichts sitzt ein Mann, der in seiner kurzen Amtszeit bereits gezeigt hat, was er vom Grundgesetz und den dort festgeschrieben Grundrechten hält. Nichts, rein gar nichts. Wer nicht zu denen gehört, denen diese Regierung wohlwollend gegenübersteht, dies sind vor allem die alten weißen Männer, dürfte gut beraten sein das Land zu verlassen, solange es noch möglich ist.

Wolfgang Schmidt / 22.03.2021

“Der Notschirm, die Bürger, schauen vielfach zu und klatschen Beifall.” Auch diese Situation ist nicht neu und kommt schon in Star Wars vor: “So this is how liberty dies … with thunderous applause.” (Senatorin Padmé Amidala).

G. Böhm / 22.03.2021

@ Hrn. Kay R. Ströhmer - zu Ihrer Unterrichtung @ HaJo Wolf: Man kann nicht einen beliebigen Anwalt mit irgend etwas blind beauftragen! Die allermeisten dieser Gesellen halte ich für anstandslose Scharlatane und Blender, denen es ausschließlich ums eigene Geld geht. Ein Teil steckt gar mit der Staatsanwaltschaft unter einer Decke und arbeitet gegen die eigene Mandantschaft. - Es mag Ausnahmen geben, doch wie heißt es so schön, Ausnahmen bestätigen die Regel. (Ist keine Polemik, sondern nur aus dem Leben gegriffen. Und die Anwaltskammer stützt derartige Gauner auch noch, da weiß man, wen man vor sich hat.)

Gert Köppe / 22.03.2021

@Dr. Peter Reich : Das wird irgendwann höchstwahrscheinlich in einem Desaster enden. Wo sonst?

G. Böhm / 22.03.2021

Die Verschwörungs-Theorie-Saga geht weiter: Sachsens MP will jetzt sogar ganze ‘Menschenansammlungen’ bis zu 2 Jahre arrestieren lassen, der 13.03.2021 in DD war wohl der 7-h-Versuch dazu. - Um Himmels willen, wie soll DAS noch weitergehen, sind denn die Absonderungslager schon alle aktiviert? Es wird sicherlich nicht mehr lange dauern, bis entsprechende militärische Aktivitäten einsetzen. Wie vor 53 Jahren, als zuletzt massive Panzerverbände auf den Zufahrtsstraßen im Erzgebirge unterwegs waren. Geschichte wiederholt sich eben. Vor 500 Jahren fanden in Südwestdeutschland die Bauern-Kriege statt. Im Augenblick stellen die Eltern die Schuhe ihrer Kinder massenweise vor den Rathäusern ab. Im Lockdown braucht man keine Schuhe, um in die Schule zu gelangen. Der totale Lockdown wird über Ostern hinaus bis mindestens zum 17. Juni fortgesetzt werden.

Claudius Pappe / 22.03.2021

Die CDU Bundestagsabgeordnete ( Europa ) Strenz starb auf einen Rückflug aus Kuba. Sie stand in Verdacht Bestechungsgelder genommen zu haben. Was macht ein BT Abgeordneter im Lockdown in Kuba ? Gibt es hier nichts zu arbeiten ?

Joachim Krone / 22.03.2021

Die Alliierten haben im Siegestaumel vergessen, einen Plan B für den damals unwahrscheinlichen Fall der deutschen Selbständigkeit vorzuhalten. Von dem Malheur unmittelbar betroffen ist jetzt dummerweise nur noch Frankreich, denn GB ist (inzwischen) weit weg, ebenso Russland und die USA. Der einzige Trost: ohne Armee und bald auch ohne nennenswerte Industrie kann Deutschland zwar noch grossmäulig schreien und ohnmächtig den Krückstock in die Luft halten (Demografie!), aber kein weiteres faktisches Unheil mehr anrichten.

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