Grundgesetz: Professor Ahnungslos vom RKI

Das Nachrichtenportal t-online veröffentlichte unter der Überschrift „Experte zum Coronavirus“ ein Interview mit Herrn Prof. Dr. Dirk Brockmann vom 8.1.2021. Brockmann wird dort vorgestellt als Physik-Professor an der Humboldt-Universität Berlin, für das Robert-Koch-Institut und die Wissenschaftsakademie Leopoldina. Bei Wikipedia kann man nachlesen, dass Brockmann am Robert-Koch-Institut die Projektgruppe P4 „Epidemiologische Modellierung von Infektionskrankheiten“ leitet. Im Ergebnis handelt es sich bei ihm also zweifellos um einen jener Experten am RKI, die von der Bundesregierung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu Rate gezogen werden. Um so erstaunlicher ist es, welche Erklärungen er in dem Interview von sich gegeben hat, die juristisch betrachtet – gelinde formuliert – unhaltbar sind. 

In dem Interview wird Brockmann unter anderem vorgehalten, dass Politiker und Juristen eine Beschränkung von Reisen auf 15 Kilometer als unverhältnismäßig kritisieren und dass es bessere, passgenauere Maßnahmen gebe, beispielsweise das Schließen von Skigebieten. Laut t-online antwortete Brockmann: „Ich lehne das Wort „unverhältnismäßig“ in diesem Zusammenhang ab. Da steckt ‚Verhältnis‘ drin. Das suggeriert, dass man Zahlen zum Zusammenhang zwischen Kontakten und Reisen kennt… Es gibt diese Daten nicht. Bisher wurde der Zusammenhang zwischen Reisen und der Anzahl der Kontakte nur wenig beziehungsweise unzureichend erforscht“. 

Diese Aussage ist, wenn man ehrlich bleibt, ein geistiges Armutszeugnis. Es sollte jedem gebildeten Staatsbürger in Deutschland, auch Herrn Brockmann, mittlerweile klar sein, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein Rechtssatz ist und nicht nur die Beschreibung eines mathematischen Zusammenhangs von Zahlen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat darüber hinaus – dieses Wissen kann man bei einem Physik-Professor wahrscheinlich nicht erwarten, sondern nur bei einem Juristen – nach jahrzehntelanger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsrang!

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt also immer und in jedem Zusammenhang, auch im Zusammenhang mit Corona. Brockmanns Satz: „Ich lehne das Wort ‚unverhältnismäßig‘ in diesem Zusammenhang ab“ ist folglich absurd und schlicht unvertretbar. Brockmann hat erkennbar von Grundrechten und vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz so viel Ahnung, wie ein Medizinmann aus dem Busch Kenntnis hat von moderner Herzchirurgie: nämlich gar keine. Sein Satz, er lehne das Wort „unverhältnismäßig“ im Zusammenhang mit Corona ab, ist etwa so richtig, wie wenn er gesagt hätte, dass er im Zusammenhang mit Corona die Beachtung von Grundrechten ablehne. Leider gibt das Interview Anlass dafür, genau das zu vermuten. 

Im juristischen Sinne völlig unverhältnismäßig

Die Antwort von Brockmann ist auch in einem weiteren Punkt bemerkenswert. Denn aus seiner oben erwähnten Antwort ergibt sich, wenn auch von ihm unbeabsichtigt, dass die Anordnung einer Beschränkung von Reisen auf 15 Kilometer im juristischen Sinne völlig unverhältnismäßig ist. 

Für alle juristischen Laien, zu denen erkennbar Brockmann sowie einige Ministerpräsidenten in Deutschland gehören, sei daher an dieser Stelle ein kurze juristische Einführung in den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegeben: Nach jahrzehntelanger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und aller übrigen obersten Bundesgerichte ist eine staatliche Maßnahme nur dann verhältnismäßig, wenn sie geeignet ist, das beabsichtigte Ziel zu erreichen, wenn sie erforderlich ist, um das beabsichtigte Ziel zu erreichen und wenn sie verhältnismäßig im engeren Sinne ist, also nicht gegen das Übermaßverbot verstößt. 

Das beabsichtigte Ziel ist klar definiert: Eine Absenkung der Infektionszahlen zur Eindämmung der Pandemie. Ist eine Beschränkung von Reisen auf 15 Kilometer geeignet, um dieses Ziel zu erreichen?

Klare Antwort: Nein! Sogar Brockmann, ein Experte für „Epidemiologische Modellierung von Infektionskrankheiten“, erklärt selbst in seiner oben zitierten Antwort, dass es keine Daten gibt, die einen Zusammenhang zwischen Reisen und Kontakten belegen und dass diese gesamte Frage bisher nicht erforscht ist! Es fehlt also bereits an einem Nachweis, dass die beabsichtigte staatliche Maßnahme der Beschränkung der Reisen auf 15 Kilometer überhaupt geeignet ist, um das beabsichtigte Ziel zu erreichen. Zumindest die Geeignetheit einer Maßnahme muss aber zweifelsfrei feststehen, wenn sie als Rechtfertigung für einen Eingriff in Grundrechte herhalten soll. Von der Erforderlichkeit der Maßnahme (gibt es nicht tatsächlich weniger einschneidende und mildere Mittel?) und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (schießt man hier nicht deutlich übers Ziel hinaus?) braucht gar nicht mehr gesprochen zu werden. Sie liegen beide zweifelsfrei ebenso nicht vor. 

Aus der eigenen Antwort eines Experten des Robert-Koch-Instituts ergibt sich also bereits, dass die Beschränkung von Reisen auf 15 Kilometer Entfernung im Rechtssinne völlig unverhältnismäßig ist. Die Bundesregierung bzw. die Landesregierungen haben insoweit auch keinen Beurteilungsspielraum mehr und keine Einschätzungsprärogative. Im Gegensatz zum ersten Lockdown im Früjahr 2020, als man über das Corona-Virus so gut wie nichts wusste, keine Masken und keine Impfungen hatte und man eine Pandemie mit Millionen von Toten allein in Deutschland befürchten musste, wissen wir heute eine ganze Menge über das Virus, haben Masken und Impfmittel und können auch mit Sicherheit sagen, dass keine Millionen von Menschen in Deutschland an Corona sterben werden. 

Ein Akt der Willkür und bloßer Aktionismus 

Da nach den eigenen Angaben des RKI-Experten Brockmann keinerlei Zahlen und keine Forschung dafür vorliegen, dass ein Zusammenhang zwischen Reisen von mehr als 15 Kilometern Entfernung und vermehrten Kontakten und Infektionen besteht, liegt das generelle Verbot von Reisen von mehr als 15 Kilometern Länge nicht mehr im Beurteilungsspielraum der Regierenden, sondern stellt einen Akt der Willkür bzw. bloßen Aktionismus dar. 

Brockmann offenbart in dem Interview, aber auch ansonsten, eine – vorsichtig formuliert – sehr eigenwillige Sichtweise auf die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes. So erklärt er u.a.: „Generell gilt: Jede Reise, die nicht unternommen wird, schadet nicht“. 

Diese Aussage lässt tief blicken. In der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist nämlich, was Brockmann offenbar nicht weiß, grundsätzlich erst einmal alles erlaubt, was nicht verboten ist. Das ergibt sich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Der Staat darf nicht völlig willkürlich und nicht unverhältnismäßig irgendwelche Verbote erlassen. Vielmehr muss der Staat einen vernünftigen Grund vorweisen können, um in die Freiheit seiner Bürger eingreifen zu dürfen. 

In einem freiheitlichen Rechtsstaat stellt sich also nicht die Frage, ob eine Reise „nicht“ schadet. Das ist eine Sichtweise, die in Diktaturen gehört. Sondern in einem freiheitlichen System ist die einzige Frage, „ob“ eine Reise schadet. Denn nur dann kann sie verboten werden! Sonst nicht. Die Denkweise, erst einmal prophylaktisch alles zu verbieten, was unter Umständen schaden könnte, gehört, wie bereits erwähnt, in Diktaturen, aber nicht in eine freiheitliche Demokratie. 

Wenn es darum ginge, alles zu verbieten, was möglicherweise schaden könnte, müsste man nicht nur Reisen von mehr als 15 Kilometer Entfernung, sondern beinahe sämtliche Errungenschaften der modernen Gesellschaft verbieten. Hier nur einige Beispiele: Man müsste den Autoverkehr komplett verbieten, weil nachweislich durch den Autoverkehr jedes Jahr in Deutschland durchschnittlich mehr als 3.000 Menschen ums Leben kommen. Man müsste sämtliche Demonstrationen und den Zusammentritt des Bundestages verbieten. Überlegen Sie sich mal, welches Infektionsrisiko besteht, wenn sich 709 Abgeordnete des Bundestages bei den Debatten einfinden, dort Stunden lang debattieren und sich teilweise sogar lautstark beschimpfen. Man möchte gar nicht wissen, wie viele Aerosole und wie viele Tröpfchen dort umherschwirren und andere Menschen anstecken könnten. Und man müsste Computer und Internet – zumindest für die Allgemeinheit – verbieten, weil sie Strom benötigen, viel CO2-Ausstoß verursachen und von „schlechten“ Menschen missbraucht werden. 

Das Modell der vorbeugenden Inhaftierung

Eine solche Herangehensweise, alles zu verbieten, was möglicherweise gefährlich werden könnte, wäre auch im Strafrecht interessant. Wenn jemand beispielsweise schon viermal rechtskräftig wegen Diebstahls verurteilt wurde, müsste er beim fünften Mal ohne Wenn und Aber – auch ohne komplizierte und mühevolle Gerichtsverhandlung – sofort eingesperrt werden. Denn er könnte ja möglicherweise wieder stehlen gehen. Und eine solche Prognose wäre statistisch nicht einmal von der Hand zu weisen. Denn es ist wissenschaftlich erwiesen, dass jemand, der ein bestimmtes Verhaltensmuster erlernt hat und mehrfach einschlägig zuvor verurteilt wurde, auch in Zukunft mit signifikant höherer Wahrscheinlichkeit wieder eine solche Straftat begehen wird als ein unbescholtener Bürger aus der Durchschnittsbevölkerung. 

Das Modell der vorbeugenden Inhaftierung hatten wir übrigens schon einmal in Deutschland zwischen 1933 und 1945. Damals wurden auch missliebige Personen ohne Gerichtsverhandlung in „Schutzhaft“ genommen, weil angeblich die Gefahr bestand, sie könnten weitere Straftaten begehen oder dem System gefährlich werden. 

Dieses drastische Beispiel zeigt, wie absurd eine solche Denkweise ist, prophylaktisch alles zu verbieten, was gefährlich werden könnte, und dass diese Denkweise in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nach dem Grundgesetz nichts zu suchen hat. Die Tatsache, dass Brockmann anscheinend nicht viel von Freiheit hält, wird auch noch an einer anderen Stelle des Interviews deutlich. 

Auf das Ansprechen der Ein-Personen-Regel (dass sich also die Angehörigen eines Haushalts nur noch mit einer einzigen haushaltsfremden Person treffen dürfen), antwortet Brockmann:

„Das ist die sinnvollste Regel überhaupt! Es sprengt die Kontaktnetzwerke, zerstückelt sie. Das ist das wichtigste.“

Wenn man die Situation allein und ausschließlich unter dem Blickwinkel der Absenkung der Infektionszahlen betrachtet, hat Brockmann sicherlich recht. Aber mit einem freiheitlichen Staat, der seinen Bürgern Grundrechte, unter anderem das Recht auf Freizügigkeit und Berufsfreiheit garantiert, hat das nicht mehr viel zu tun. Außerdem blendet Brockmann die negativen Folgen solcher Beschränkungen einerseits für die Menschen und ihre Bedürfnisse, andererseits für die Wirtschaft, die unser aller Lebensgrundlage darstellt, völlig aus. Er orientiert sich leider völlig einseitig nur an dem Ziel, die Infektionszahlen zu senken. 

Sofern man die Aussage von Brockmann zugrunde legen würde, nämlich um jeden Preis die Kontaktnetzwerke zu „sprengen“ und zu „zerstückeln“, läge die effektivste Bekämpfung der Infektionszahlen zweifellos darin, alle Deutschen, mit Ausnahme der Menschen in systemrelevanten Berufen, einzusperren und zu isolieren, entweder im Gefängnis oder in einem geschlossenen Krankenhaus oder bei sich zu Hause. Man müsste auf jeden Fall verhindern, dass sich noch eine nennenswerte Zahl von Menschen in Deutschland frei auf den Straßen bewegt. Vielmehr wäre es nach Brockmann sinnvoll, eine Friedhofsruhe herzustellen, bei der sich niemand mehr anstecken könnte. Das würde dann aber leider sehr den Verhältnissen in Nordkorea ähneln. 

Von unserer Rechts- und Werteordnung keine Ahnung

Auch an einer weiteren Stelle wird Brockmanns problematisches Verständnis von unserer Gesellschaftsordnung nach dem Grundgesetz deutlich. 

Er führt u.a. aus: „Wir brauchen einen System-Switch, glaube ich. Die Dauer des Lockdowns würde ich nicht mehr von einem Datum abhängig machen, sondern von der Inzidenz“. 

Mit einem solchen Unterfangen hätten wir einen unbefristeten Lockdown (!), und die Bevölkerung dürfte sich in ängstlicher Neugier täglich die Inzidenzzahlen angucken, ob dort eine Besserung in Sicht ist. Auch das erinnert leider fatal an Diktaturen, die wir in Deutschland schon hatten, als beispielsweise während des Zweiten Weltkrieges die Menschen gläubig die Wehrmachtsberichte von den Geschehnissen an der Front hören oder während der Zeit des Arbeiter- und Bauernstaates die Erfolge der sozialistischen Wirtschaft in den Fünfjahresplänen zur Kenntnis nehmen durften. Beide Diktaturen waren nicht sehr menschenfreundlich und auf Dauer nicht erfolgreich. Sie dürften daher kaum als Vorbild für die Bewältigung der heutigen Aufgaben in der Bundesrepublik dienen. 

Brockmann und andere „Experten“, zu denen anscheinend auch mancher Ministerpräsident gehört, mögen zwar viel über Corona und die Ausbreitung von Infektionen wissen. Von unserer Rechts- und Werteordnung nach dem Grundgesetz, zu der auch die Abwägung von Belangen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gehören, haben sie aber offenbar keine Ahnung. Oder, was ebenso schlimm wäre, sie ignorieren sie, um die eigene Macht und das eigene Prestige zu bewahren. 

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

Foto: D.Brockmann/hu-berlin

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Leserpost

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Wolfgang Hoppe / 11.01.2021

Das Phänomen, das hier beschrieben wird, wurde bereits im 19. Jahrhundert von Edgar Allan Poe dargestellt. Lesen Sie die Geschichte von Dr. Tarr und Professor Fether.

Frances Johnson / 11.01.2021

@ Karla Kuhn: Es ist nutzlos, auf Herrn Wieler herumzuhacken, der mir sehr qualifiziert scheint. Wenn dort eine “echte Koryphäe” sitzen würde, wäre es doch ganz genauso. Es ist ein staatliches Institut, und wes Brot ich esse… Dann wurde etwas nie explizit ausgeschlossen: Dass es sich um eine Biowaffe handeln könnte. Die Rumeierei ist dann besser verständlich. Und kürzlich fiel mir auf, wie viel Hysterie gleich über die mutierte Variante aufkam. Ich will nicht sagen, dass es so ist. Ich nehme es eher als langsam harmloser (außer für sehr Alte bzw. Multimorbide) werdendes typisches Coronavirus wahr. Aber dass unter Frau Merkel eine klar beobachtende Person anderer Einstellung sich durchsetzt, gibt es nicht, und wir sehen das extrem gut an der Geschichte von Herrn Maaßen. Und wir sehen das genauso an dem verlogenen Klatschen der sog. Klatschhasen. Sie hat diese Partei auf Grundeis gefahren, und wenn sie mit all den Verbrannten weitermachen, werden sie vielleicht nicht stärkste Partei, und das dürfte Merkels Absicht sein.

Dr. Albert Müller / 11.01.2021

“Brockmann hat erkennbar von Grundrechten und vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz so viel Ahnung, wie ein Medizinmann aus dem Busch Kenntnis hat von moderner Herzchirurgie: nämlich gar keine. “ Ein verhältnismäßig schöner Vergleich, der aber besser auf die hier grassierende Ahnungslosigkeit zutrifft.  Derart notdürftiges Abarbeiten an einem verhältnismäßig schlichten Worte ist offenbar Ausdruck kompletter Langeweile oder partieller Blindheit.

Ralf Pöhling / 11.01.2021

Einen großen Dank für die fachmännische Aufklärung über den juristischen Begriff der “Verhältnismäßigkeit”. So präzise habe ich das noch nirgendwo gelesen. Und so präzise scheint es in den letzten Jahren kein amtierender Politiker mehr umsetzen zu wollen. Den Fokus der Kritik auf Brockmann zu legen, halte ich deshalb aber für am Ziel vorbei, denn wenn man Brockmanns Vita studiert, wird ersichtlich, dass er in erster Linie Physiker mit Schnittstellen zur Informatik ist. In diesen Bereichen geht es nirgendwo um Verhältnismäßigkeit, sondern nur um naturwissenschaftliche Fakten. Gesellschaftliches Zusammenleben und Gesetze, die dies regeln sollen, kommen dort nicht vor. Einzig Naturgesetze spielen in diesen Bereichen eine Rolle. Und Naturgesetze sind unabänderbare Fakten und keine Regeln die sich die Menschheit zwecks Harmonisierung des Miteinanders selbst auferlegt. Man mag ihm also zugestehen, eine naturwissenschaftlich und nicht juristisch fokussierte Sicht auf die Dinge an den Tag zu legen. Er ist Fachmann für seinen speziellen Bereich. Er ist in der jetzigen Situation kein(!) Entscheidungsträger (er ist meines Wissens weder Politiker noch Amtsträger), sondern nur Ratgeber. Und genau hier kommen wir zum eigentlichen Problem der jetzigen Situation: Was für Brockmann somit nicht gilt, gilt jedoch für amtierende Politiker. Amtsträger müssen zwingend Kenntnis der das jeweilige Problem betreffenden Gesetzeslage vorweisen können und zudem den juristischen Begriff der Verhältnismäßigkeit verinnerlicht haben, sonst können sie ihren Job gar nicht ausfüllen. Politische Entscheidungsträger definieren sich in ihrer Funktion dadurch, dass sie Gesetze und damit gesellschaftliche Regeln erlassen. Wer die Grundlage dieses Prozesses gar nicht verstanden hat und die Ratschläge eines sachfremden Physikers einfach unverändert in die Gesetzgebung übernimmt, der bricht deshalb mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit geltendes Recht. Und das sollte gerade dem Gesetzgeber nicht passieren.

Franz Klar / 11.01.2021

@ Prof. V. Meyer / 11.01.2021 : ” Hoffentlich klagen möglichst viele betroffene Bürger.” Am besten Fleischereifachverkäuferinnen und Fliesenleger , denn die Juristen mit drei Staatsexamen und akademischen Titeln samt Mortarboard und Talar ( alles erworben auf Kosten der erstgenannten ) sind mit dem Schreiben empörter Blogbeiträge unter Pseudonym und klugen Kommentaren dazu vollauf und erschöpfend ausgelastet . Warum muß ich jetzt an Waldorf und Statler denken ?

Andreas Rühl / 11.01.2021

@ an alle hier, die die “Juristen” dazu auffordern, Klage zu erheben: Unserem Recht ist die Popularklage fremd. Normenkontrollklagen gibt es nur gegen Satzungen, nicht gegen Rechtsverordnungen. Da bleibt nur der Weg, einen Bußgeldbescheid gegen sich zu erwirken, um dann den Verwaltungsrechtsweg zu Ende zu gehen - dann, Jahre später, hat man vielleicht die Chance, das BVerfG zu bemühen. Leider hat das BVerfG Verfassungsbeschwerden, die unmittelbar gegen die Verordnungen vorgegangen sind, nicht zur Entscheidung angenommen, wegen fehlender Rechtswegerschöpfung. Diesen Grundsatz hebelt das BVerfG nur dann aus, wenn eine sofortige Entscheidungen wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs geboten ist, insbesondere nicht wieder gut zu machende Nachteile dem Betroffenen entstehen (DAS übrigens war der Grund, warum die Beschwerde im Rahmen eines Eilantrags der ö-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen die Gebührenerhöhung nicht angenommen wurde). Das BVerfG also kommt erst zum Zug, wenn alles unternommen wurde, um den Grundrechtseingriff auf dem normalen Verwaltungsrechtsweg abzuwehren. Das bedeutet aber unter anderem, dass nicht jeder “Jurist” einfach so herumklagen kann: Er muss durch die Verordnung selbst “betroffen” sein in seinen Grundrechten. Bei der 15 km Regelung ist das nur dann der Fall, wenn der Betroffene durch die Verordnung tatsächlich eingeengt wird. Da es gefühlt 2000 Ausnahmen gibt, ist das eigentlich nur dann der Fall, wenn der Betroffene in den Urlaub fahren will (Verwandtenbesuche, Arbeit etc pp ist ja alles erlaubt). Also nicht einfach dummes Zeug schreiben, sondern sich vorher informieren, selbst die Wiki-Seiten zur Verfassungsbeschwerde geben hinreichend Auskunft.

Th. Radl / 11.01.2021

Ich erlaube mir, mit meinen 60 Jahren als Lebenserfahrung zu verbuchen, dass es - völlig unabhängig von messbarer Intelligenz und Bildung, mitunter in Kombination - eine Form von Blödheit gibt, von der man eigentlich erwarten würde, dass sie so weh tut, dass der Betroffene vor Schmerzen schreien müsste. Häufig habe ich für mich ausgemacht, dass sie gerne auch mit Charakterdefiziten einhergeht. Wie kam ich denn jetzt noch mal darauf? Ach ja: Der Herr Brockmann! Ich könnte mir vorstellen, dass, wenn man das Reiseverhalten des Herrn Brockmann betrachtet, nur noch mit offenem Mund staunend feststellt, welche Schäden zu verursachen er so bereit ist! In mehr als 15 km Umkreis! Aber wenn man so wichtig ist, wie der Herr Professor, relativiert sich sowas ja auch! Grundsätzlich gelten solche Einschränkungen ja sowieso nur für die Anderen, das Pack und alle, die irgendwas “leugnen”! Rechtsstaat, Menschenrechte, Vertragstreue - wird alles überschätzt, Herr Justus Lex! Es kommt nur darauf an, dass man in unglaublicher Arroganz glaubt, besser zu sein als alle anderen und sich bei dem Stuss, den man von sich gibt, “gut” zu fühlen! Das ist es, was unser Land zu dem macht, was es mittlerweile ist! Dann macht man so eine Corona-Politik, wie sie stattfindet, lässt sich von solchen Subjekten beraten oder - in anderen Politikfeldern: bricht mit einem Tweet mal eben so Europarecht, um dann jahrelang von einer (zu fordernden) “europäischen Lösung” zu schwafeln - und alles nur für ein freundliches Gesicht! Oder man verlängert AKW-Laufzeiten, um sie dann anschließend in noch kürzerer Zeit platt zu machen, oder, oder, oder ... So geht “postfaktisch”! (Bis vor ein paar Tagen hätte ich noch dazugesagt: Aber über Trump lästern! Das verbietet sich inzwischen dann leider doch! Den kann man mit klarem Verstand einfach nicht mehr in Schutz nehmen!)

Dr Stefan Lehnhoff / 11.01.2021

Wundert das irgendwen hier oder den Autor? Es gibt keine Infektionszahlen- es gibt keine Pandemie- es gab sehr wohl im März ausreichend Wissen , um nicht zu tun, was man tat- es gibt Kriminelle Absichten. Die Politiker wollen gar nichts von Jura verstehen und noch viel weniger von Medizin. Inzidenz ist definiert als Zahl von Erkrankungen in der Epidemiologie, die wird nicht festgestellt. Wie die Statistiken klar zeigen, gibt es jedenfalls weder mehr akute Atemwegsinfekte noch Mortalität im ganzen Jahr 2020 als in den 10 Jahren zuvor- in Deutschland und ganz Europa. Schweden hat super Zahlen. Nur Spanien und UK hatten 2020 ein schlimmeres Jahr, als die 10 Jahre zuvor- wegen der harten Maßnahmen! Das alles ist ein Riesen Lügengabäude und zwar nachweislich ohne jeden vernünftigen Zweifel. Wer das nicht sieht oder sehen will, ist ein Idiot oder ein Krimineller. Punkt. Weniger Radikal wäre Verharmlosung.

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