Die Fraktion der Brandenburger Grünen ist zahlungsunfähig und will nun vom Steuerzahler eine mittelgroße sechsstellige Summe, um ihre Schulden zu bezahlen. Sie haben geprasst, als gäbe es kein Morgen.
Die Brandenburger Grünen fliegen aus dem Landtag – und wollen einen Zuschuss für Mitarbeiter (siehe hier). Ein dreistes – linkentypisches – Ansinnen und ein Vorgang, der im Kleinen exemplarisch ist für die Misswirtschaft der Grünen im Großen.
Nachdem die Grünen mit der Landtagswahl im September 2024 aus dem Brandenburger Landtag heraus gewählt worden sind, ist ihre Landtagsfraktion naturgemäß aufgelöst und befindet sich in Liquidation (Abwicklung). Sie erhält somit keine Fraktionsgelder mehr aus dem Brandenburger Haushalt.
Da auch eine Fraktion ihr Personal nur unter Beachtung von Kündigungsfristen entlassen kann, muss sie ihren Mitarbeitern noch für einige Monate (je nach Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses) das Gehalt weiter bezahlen. Das kann die aufgelöste Fraktion nicht mehr, da sie augenscheinlich keine ausreichenden Rücklagen gebildet hat. Und so geht sie jetzt beim Brandenburger Landtagspräsidenten betteln. Eine Bettelei, die selbst verschuldet ist und die daher zurückzuweisen ist. Das belegen die vom Landtag bekanntgemachten Zahlen der Grünen-Buchhaltung des Jahres 2022 (siehe hier, S. 100) anschaulich [Hinweis: Zahlen für 2023 sind noch nicht veröffentlicht].
Erst über die Verhältnisse gelebt, jetzt pleite
Im Jahre 2022 betrugen die Personalaufwendungen der Brandenburger Grünen monatlich mehr als 100.000 Euro. Da ein Teil der Mitarbeiter mutmaßlich bereits länger angestellt sein dürfte, kann also tatsächlich leicht ein mittlerer sechsstelliger Betrag rückständig sein beziehungsweise rückständig werden.
Das Brandenburger Fraktionsgesetz sieht vor, dass eine Fraktion bei ihrer Auflösung einen einmaligen Zuschuss für Personalaufwendungen für maximal drei Monate erhalten kann. Diese Regelung dient dem Schutz der Fraktionsmitarbeiter. Die Forderung der Grünen ist also nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung des Landtagspräsidenten im Einvernehmen mit dem Landtagspräsidium. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Brandenburger Grünen geradezu mutwillig über ihre Verhältnisse gelebt haben. Sie haben geprasst, als gäbe es kein Morgen.
Wie keine andere Fraktion und überproportional haben die Grünen Personal (Mitarbeiter und Honorarkräfte) beschäftigt. 92 Prozent ihrer Einnahmen haben sie allein dafür ausgegeben. Die anderen Fraktionen (AfD, CDU, Linke, SPD) haben jeweils nur 78 bis 81 Prozent ihrer Einnahmen für Personal ausgegeben, die Freien Wähler sogar nur 68 Prozent. 2021 lagen auch die Grünen noch mit ca. 82 Prozent in diesem Bereich der meisten anderen Fraktionen. Das heißt, die Grünen haben ihren Personalaufwand deutlich aufgestockt, mehr als es die Finanzen hergaben. Nur in den zwei Jahren von 2020 zu 2022 haben die Grünen den jährlichen Personalaufwand von 877.000 Euro um knapp 46 Prozent (400.000 Euro) auf 1.277.000 Euro gesteigert. Da keine Unterscheidung zwischen Mitarbeiter und Honorarkräften erfolgt, lässt sich nicht feststellen, was auf feste Mitarbeiter und auf Honorarkräfte entfällt.
Vier Vollzeitstellen wurden von 2020 zu 2022 zusätzlich besetzt, ohne dass es dafür einen erkennbaren Grund gibt. Die Neuanstellung von vier Mitarbeitern allein erklärt aber nicht die starke Erhöhung beim Personalaufwand von 400.000 Euro. Insofern liegt der Gedanke nicht ganz fern, dass die Grünen auch noch ihre „Buddies“ mit lukrativen Honorarverträgen versorgt haben.
Viel mehr Geld für Veranstaltungen ausgegeben als die anderen Fraktionen
Somit blieb bei den Grünen im Jahre 2022 natürlich nicht mehr viel übrig für alle übrigen Ausgaben. Dennoch schränkten sie sich nicht ein. Im Gegenteil: Sie steigerten auch diese übrigen Ausgaben erheblich, insbesondere die Kosten für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit. Mehr als jede andere Fraktion, nämlich über 236.000 Euro, ließen sie sich ihren Spaß kosten. Zum Vergleich: Das ist mehr als das Doppelte von AfD (93.000 Euro) und SPD (117.000 Euro). Obwohl die Grünen-Fraktion nicht einmal halb so groß war wie die der beiden anderen Fraktionen. Im Vergleich zum Vorjahr 2021 steigerten die Grünen die Ausgaben in diesem Bereich um fast 110 Prozent!
Dieses unverantwortliche Ausgabenverhalten spiegelt sich in den Rücklagen wieder. Die Grünen verfügten per 31.12.2022 über eine Rücklage von gerade einmal 72.889 Euro. Damit kann man noch nicht einmal die Mitarbeitergehälter eines Monats bezahlen. Die anderen Fraktionen verfügten über sehr viel höhere Rücklagen von 310.142 Euro (CDU) bis 481.729 Euro (Freie Wähler). Bei ihnen hätte dies ungefähr für drei bis zu fünf Monatsgehälter gereicht. Die Freien Wähler mussten sogar Geld an den Landeshaushalt zurückzahlen, da ihre Rücklage die gesetzlich zulässige Höhe überstieg.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch wieder der Blick auf das Vorjahr. Per 31.12.2021 verfügte die Grünen-Fraktion noch über eine Rücklage von 344.568 Euro. Sie hat also innerhalb nur eines Jahres fast 80 Prozent ihrer Rücklage verbraucht und 2022 einen Verlust von mehr als 270.000 Euro „erwirtschaftet“. Man darf annehmen, dass die Grünen auch 2023 und 2024 kein Ausbund an Sparsamkeit geworden sind und ihre Rücklagen weiter abgebaut oder jedenfalls nicht wieder erhöht haben.
Grüne Misswirtschaft
Auch wenn das Fraktionsgesetz eine Zuschussgewährung an eine aufgelöste Fraktion grundsätzlich als zulässig erachtet, ist sie im Fall der Grünen abzulehnen. Ihre finanzielle Misere ist nicht unverschuldet, sondern hausgemacht. Fraktionsgelder sind öffentliche Gelder, es gelten die Grundsätze der Haushaltsdisziplin (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit), die die Grünen augenscheinlich nicht beachtet haben. Das bloße Vorhandensein hoher Rücklagen berechtigt nicht zu deren Verbrauch ohne Rücksicht auf die Konsequenzen. Es mag Fälle geben, in denen Fraktionen keine ausreichenden Rücklagen aufbauen konnten (zum Beispiel neue Fraktionen) und die daher Unterstützung bedürfen, wenn sie bei der nächsten Wahl nicht wieder in das Parlament gewählt werden. Aber dies gilt nicht im konkreten Fall der Grünen-Fraktion in Brandenburg.
Die auf ihre Gehaltszahlung wartenden Grünen-Mitarbeiter sollten sich an die Mitglieder der früheren Fraktion wenden, die die Rücklage verprasst haben. Man muss mit den Mitarbeitern der Fraktion wohl auch kein Mitleid haben; sie haben vermutlich von der Grünen Sause profitiert. Aber selbst wenn nicht: Sie konnten ohne weiteres spätestens mit der Bekanntmachung der Rechnungslegungszahlen für 2022 wissen, was für ein Schmu mit den Fraktionsgeldern getrieben wird. Dass sie sich gegen die Plünderung der Fraktionskasse in irgendeiner Form zur Wehr gesetzt hätten, dass sie das öffentlich gemacht hätten – davon ist nichts bekannt.
Stellen sich AfD/CDU/BSW dem dreisten Ansinnen der Grünen entgegen?
Der Vorgang ist typisch für die Grünen allgemein: Im Großen tragen sie maßgeblich dazu bei, dass das Land immer weiter in die Krise rutscht, und auch im Kleinen sind sie nicht willens oder in der Lage, mit den ihnen anvertrauten Finanzmitteln vorausschauend umzugehen. Das Ansinnen nach Übernahme der Lohnverbindlichkeiten durch den Steuerzahler ist angesichts der eigenen Misswirtschaft eine Dreistigkeit.
Da es aber die SPD ist, die den künftigen Brandenburger Landtagspräsidenten stellen wird (Wahl voraussichtlich am 17.10.24), muss man damit rechnen, dass die Grünen den Zuschuss für die Mitarbeitergehälter erhalten werden. Es sei denn, das übrige Landtagspräsidium macht da mehrheitlich nicht mit und verweigert dem Präsidenten das Einvernehmen. Da zum Präsidium mehr als nur Präsident und Vizepräsidenten gehören (zuletzt waren es 11 Personen, davon dreimal AfD und einmal Freie Wähler), könnten im neuen Präsidium gegebenenfalls AfD und CDU oder AfD und BSW einen Zuschuss an die Grünen blockieren. Das hängt davon ab, wie viele Mitglieder welcher Fraktionen genau zum neuen Präsidium gehören und wie sich insbesondere CDU und BSW dazu inhaltlich positionieren werden.
Für unsere Rubrik „Achgut zum Hören“ wurde dieser Text professionell eingelesen. Lassen Sie sich den Artikel hier vorlesen.
Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.