Schlagzeilen wie diese hätten vor wenigen Jahren noch absurd geklungen. Nicht etwa, weil Banken seinerzeit zwingend rassistisch gewesen wären, sondern weil weltanschauliche Bekenntnisse oder gar Aufrufe eigentlich nicht zu den Kernkompetenzen von Großbanken gehören. Doch da die Demonstration einer guten Weltanschauung heutzutage auch zum Geschäftsleben gehört, tun nun auch Großbanken das, was einst politischen Organisationen oder Gruppierungen vorbehalten war.
„Großbanken rufen zum Kampf gegen Rassismus auf“, meldet nun handelsblatt.com. Getragen werde die Initiative von den „General Counsels“, den Chefjustiziaren der Banken. Sie hätten in einem offenen Brief die „globale Juristengemeinschaft“ aufgefordert, sich stärker für mehr Diversität in der Arbeitswelt und ethnisch gemischtere Führungsetagen einzusetzen. Zu den Unterzeichnern gehörten Karen Kuder, Group General Counsel der Deutschen Bank, Markus Diethelm von der Schweizer UBS und Karen Seymour vom US-Haus Goldman Sachs. Unterschrieben haben zudem die Chefjustiziare von Credit Suisse, BNP, HSBC, JP Morgan und weiteren britischen und US-amerikanischen Großbanken.
„Gewalttaten gegen Schwarze haben unsere Aufmerksamkeit dramatisch auf rassistische und soziale Ungerechtigkeiten in allen unseren Gesellschaften gelenkt. Als Leiter der Rechtsabteilungen von Finanzunternehmen haben wir uns zusammengeschlossen, um Diskriminierung in jeglicher Form anzuprangern und unsere Unterstützung für diejenigen auszudrücken, die diesen Erfahrungen ausgesetzt waren“, heiße es in dem Schreiben. Die Chefjustiziare würden in der Folge eine „integrativere Kultur am Arbeitsplatz“ und den Kampf gegen Rassismus und die Förderung ethnischer Minderheiten fordern.
„Die jüngsten Ereignisse veranlassen uns, unsere Anstrengungen zu verstärken“, erklärt Diethelm, einer der Initiatoren. Statt sich am Mittelmaß zu orientieren, sollte die Individualität im Zentrum der Firmenkultur stehen. „Wie kann eine Gesellschaft, die immer noch der Überzeugung ist, dass Einzelne aufgrund eines etablierten Mittelwerts beurteilt werden, jemals Bedingungen schaffen, die Verständnis für und Vorteile von Andersartigkeit fördern?“, habe er gemahnt.
Vorstände als Ständeversammlung?
Konkret hätten die Chefjustiziare in drei Bereichen zum Handeln aufgefordert. Erstens müsse es mehr interne Initiativen geben, um nicht-weiße Mitarbeiter zu fördern, zum Beispiel über Plattformen, die diese auf dem Weg in Führungspositionen unterstützen – insbesondere im „Kerngeschäft“, also nicht nur in den nachgelagerten Abteilungen. Diese „Talentprogramme“ müssten vom Topmanagement getrieben werden, etwa auch durch Mentoring-Partnerschaften.
Nicht-weiße Mitarbeiter und die Vertreter anderer Minderheiten müssten stärker in den Entscheidungsgremien vertreten sein, die über Beförderungen entscheiden würden. Außerdem müssten sie schon bei der Neueinstellung ausreichend berücksichtigt werden. Regelmäßige Inklusionstrainings für die Rechtsabteilungen seien ebenfalls empfohlen worden.
Auch externe Dienstleister müssten angehalten werden, stärker auf ethnisch gemischte Teams zu setzen: Hier müsse die Finanzbranche ihre Erwartungen klar formulieren. Beispielsweise könnte bei der Beauftragung externer Anwaltskanzleien künftig auch die Zahl der dort beschäftigten nicht-weißen Mitarbeiter eine Rolle spielen oder die Zusammensetzung der Partner. Wer nicht mit der Zeit gehe, würde dann nicht mehr engagiert.
Außerdem sollten die eigenen Rechtsexperten stärker ihre Fühler zu „unterrepräsentierten Gemeinschaften“ ausstrecken. Langfristig aufgebaute und gepflegte Netzwerke sollten sicherstellen, dass es ausreichend nicht-weiße Bewerber für neue Jobs gebe und diese auch während ihrer Karriere gefördert würden.
Auf eine Zeichensetzung scheinen die Chefjustiziare allerdings verzichtet zu haben: Ein Hinweis darauf, dass einer der Bekenner zu mehr Vielfalt selbst seinen Posten für einen Vertreter „unterrepräsentierter Gruppen“ geräumt hätte, ist nicht zu erkennen. Beruhigend ist es jedenfalls nicht, wenn nun Unternehmen ihre Führungsgremien nicht mehr nach fachlicher Eignung und Kompetenz besetzen, sondern nach den Maßstäben einer Ständeversammlung besetzen sollten.