Jedenfalls, wenn Sie Jude oder Muslim sind und das Landgericht Koeln fuer Sie zustaendig ist. Dieses Gericht hat naemlich gerade eben die Beschneidung (nota bene: nicht die Genitalverstuemmelung von Maedchen, sondern das Entfernen der Vorhaut bei Jungen, mehr dazu hier) aus religioesen Gruenden fuer strafbar erklaert. Sollten Sie keine Lust verspueren, sich solchen Verboten zu unterwerfen, dann wandern Sie doch einfach aus. In den Vereinigten Staaten werden wir Sie mit offenen Armen empfangen. Denn hier gilt das First Amendment; und Sie koennen—ohne Ironie und ohne Luege—geltend machen, dass Sie als Fluechtling vor religioeser Verfolgung Schutz suchen.
Schalom und Salaam!