Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, den Eilantrag eines iranischen Staatsbürgers gegen einen Abschiebungsbescheid der Stadt Göttingen abzuweisen.
Die Stadt hatte die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis abgelehnt, seine Abschiebung angeordnet und ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für fünf Jahre verhängt. Das Gericht sah keine rechtlichen Hindernisse für diese Maßnahmen.
Seit 1987 lebt der Iraner in Deutschland und war mehrfach wegen Straftaten wie Drogenhandel, Gewalt- und Raubdelikten inhaftiert. Er war im Rotlichtmillieu aktiv und ist seit 1996 mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Bereits 2005 lehnte die Stadt eine Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis ab, er kam der Ausreiseaufforderung aber nicht nach. 2010 wurde schließlich die Ausweisung verfügt, aber nicht vollzogen.
Der Mann argumentierte zuletzt mit seiner Vaterrolle und einem 2015 geborenen Sohn. Das Gericht stellte jedoch fest, dass er keine Verantwortung für das Kind übernommen hat und seine jüngsten Treffen mit dem Kind nur aufgrund der drohenden Abschiebung stattfanden. Daher stehe seiner Abschiebung nach nunmehr fast 30 Jahren krimineller Geschichte juristisch nichts mehr im Wege.
(Quelle: NDR)