Tobias Kaufmann / 28.12.2006 / 13:25 / 0 / Seite ausdrucken

Gnade vor Recht für Saddam

Was tun mit einem gestürzten Tyrannen? Diese Frage hat sich in der Geschichte oft gestellt. Meist war die Antwort einfach: Man tötet ihn, bevor er weiter Schaden anrichtet. Senatoren der ehrwürdigen römischen Republik fanden nichts dabei, das Blut des Julius Cäsar zu vergießen. Und vor 17 Jahren, am 25. Dezember 1989, wurde der rumänische Ex-Diktator Nicolae Ceausescu in einem Schnellverfahren abgeurteilt und erschossen.

Als US-Soldaten einen der schlimmsten Tyrannen unserer Zeit, Saddam Hussein, im Dezember 2003 aus einem Erdloch bei Tikrit zogen, hat sich die uralte Frage neu gestellt. Sie wurde scheinbar klassisch beantwortet: Am Dienstag hat ein irakisches Gericht das Todesurteil gegen Saddam bestätigt.

Es gibt international viel Kritik am Verfahren gegen den Ex-Diktator. Parteiisch sei es gewesen, unfair, unhaltbar. In der Tat waren viele Details fragwürdig, zudem spielten Fragen nach den Strukturen des Regimes eine zu kleine Rolle. Trotzdem ist die Kritik etwas wohlfeil: Sie ignoriert, dass kein rechtsstaatlicher Prozess denkbar ist, in dem ein Saddam Hussein freigesprochen worden wäre.

Inmitten des Terror-Chaos machte sich der Irak die Mühe eines Prozesses gegen den früheren Diktator. Er durfte sich verteidigen, das Gericht öffentlich beleidigen. Es gehört viel Arroganz dazu, wenn die Regierungen Frankreichs und Russlands sich über das Urteil empören. Ausgerechnet Frankreich, ohne dessen Unterstützung Saddam nie der Tyrann hätte werden können, der er war. Ausgerechnet Russland, wo Regimekritiker zuweilen ohne Prozess ihr Leben verlieren . . .

Der Irak ist das erste arabische Land, das einen Ex-Tyrannen nach Recht und Gesetz verurteilt hat. Das irakische Recht sieht für Kapitalverbrechen die Todesstrafe vor - leider. Seit 2005 ist eine Hand voll Iraker hingerichtet worden, die weit weniger auf dem Kerbholz hatten als Saddam. Alles andere als das Todesurteil für ihn wäre nach den Prinzipien irakischer Gesetze nicht etwa ein Beweis für Humanität gewesen, sondern Rechtsbeugung.

Die Frage, ob Saddam Hussein gehängt werden darf, ist keine juristische, sondern eine moralische: Kann Todesstrafe je akzeptabel sein? Saddam ist kein gewöhnlicher Killer. Es geht bei ihm um den bestialischen Missbrauch totaler Staatsmacht, um einen geschichtlichen Sonderfall, wie ihn bereits die Nürnberger Prozesse zu verhandeln hatten. Ist der Fall Saddam eine jener Ausnahmesituationen, in denen nach Hannah Arendt - der Philosophin, die den Begriff Totalitarismus prägte - der „Widerwillen gegen das Zusammenleben mit einem Mörder“ zum unwiderlegbaren Argument wird?

Andererseits kann es von einem unteilbaren Prinzip keine Ausnahmen geben. Man sollte Todesurteile grundsätzlich nie vollstrecken - selbst wenn sie gerecht scheinen. Denn die Überzeugung, dass es grundlegend falsch ist, einen wehrlosen Menschen von Staats wegen zu töten, gilt auch dann, wenn dieser Mensch die schlimmste anzunehmende Zumutung ist. Es wäre deshalb nach den Kriterien der individuellen Menschenrechte, auf die sich der Westen zu Recht beruft, besser, den Mann bis ans Ende seiner Tage in Haft sitzen zu lassen. Zugegeben: Dass Saddam lebt, während seine Opfer tot sind, wäre eine historische Ungerechtigkeit. Aber ein neuer, besserer Irak kann sie ertragen.

Leitartikel im Kölner Stadt-Anzeiger, 28.12.06

 

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