Thomas Rietzschel / 24.08.2022 / 11:00 / Foto: achgut.com / 38 / Seite ausdrucken

Glücklich ist, wer vergisst – Die Vergesslichkeit des Olaf Scholz

Olaf Scholz kann sich nicht erinnern, worüber er mit den Chefs einer Hamburger Bank gesprochen hat, als er noch Erster Bürgermeister der Stadt Hamburg war. Seine Erinnerungsschwäche kann Folgen haben für das Land, von dem er laut seinem Amtseid „Schaden abwenden“ sollte. 

„Glücklich ist, wer vergisst, was doch nicht zu ändern ist.“ Sollte die alte Operettenweisheit noch gelten, muss Olaf Scholz ein sehr glücklicher Mensch sein. Auch bei seiner zweiten Befragung durch den Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft zum Cum-Ex-Skandal, war es ihm nicht möglich zu rekapitulieren, worüber 2016/17 bei diversen Treffen mit den Chefs der Hamburger Warburg Bank geredet wurde, weder bei gemeinsamen Essen noch bei Besuchen der Banker im Rathaus, dessen Chef Scholz damals war.

An Erinnerungslücken fehlte es dem peinlich Befragten nicht. Daran scheint es in seinem Kopf keinen Mangel zu geben. Zustände wie bei Hempels unterm Sofa – geistige Verwirrung.

Nun ist es durchaus menschlich, dass wir lieber Schönes im Gedächtnis behalten und das weniger Gute dafür verdrängen. Verstehen mag man sogar den Versuch, mit vorgetäuschten Erinnerungslücken den eigenen Kopf aus der Schlinge eines Verfahrens zu ziehen. Vor Gericht steht das jedermann frei. Nur ist Olaf Scholz kein Jedermann, sondern der deutsche Bundeskanzler. Und wenn der über ein Gedächtnis wie ein Sieb verfügt, dann kann das zu Schäden für das Land führen, von dem er laut seinem Amtseid „Schaden abwenden“ sollte. 

Wer hat der Bank einen Tipp gegeben?

In Hamburg geht es um ganze 47 Millionen. Heute, da wir erst aufhorchen, sobald Milliarden versickern, scheint das durchaus verkraftbar zu sein. Um den finanziellen Schaden geht es aber nicht. Dass der ehemals Erste Bürgermeister der Hansestadt aber nicht mehr wissen will, was er vor wenigen Jahren sagte und tat, ist schon ein Alarmsignal.

Kein Gedanke mehr daran, dass er dem Finanzamt – wie verklausuliert auch immer – einen Tipp gegeben haben könnte, auf die Eintreibung offener Forderungen gegen das Bankhaus zu verzichten, genauer: um den Einzug einer Kapitalertragssteuer, die sich die Banker hatten erstatten lassen, ohne sie zuvor bezahlt zu haben. Vergisst man so etwas?

Was, fragt man sich da, was mag dem Kanzler noch alles entfallen sein, was hat er überhaupt noch im Kopf? Stand er doch erst jüngst still zuhörend neben Mahmud Abbas, dem Präsidenten der Palästinenser, als dieser Israel des fünfzigfachen Holocausts bezichtigte. Der Kanzler nahm die ungeheuerliche Entgleisung hin, als würde der promovierte Antisemit neben ihm vom Wetter sprechen.

Statt einer scharfen Entgegnung  gab es zum Abschied einen warmen Händedruck. Sollte, ist hier weiter zu fragen, Olaf Scholz wieder in die Falle einer Erinnerungslücken getappt sein, war ihm nicht mehr bewusst, dass die Leugnung der historischen Einmaligkeit des deutschen Genozids an den Juden so absurd wie strafbewehrt ist? 

Vor 20 Jahren war es die Lufthoheit über den Kinderbetten

Man möchte sich gar nicht ausmalen, wozu dieser Kanzler noch fähig sein könnte, weil ihm Wesentliches wegrutscht. Bisweilen, wie etwa beim Cum-Ex-Skandal, mag die zelebrierte Vergesslichkeit noch ein Versuch sein, sich aus der Affäre zu tricksen. Bei der Begegnung mit Abbas liegt aber schon der Gedanke nahe, dass Olaf Scholz nicht mehr ganz von dieser Welt ist. 

Das eine würde ihn ebenso wie das andere für den Job eines Bundeskanzlers disqualifizieren. Die Unfähigkeit liegt auf der Hand, nicht erst jetzt. Schon vor 20 Jahren, als er forderte, seine Partei, die SPD, müsse „die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“, dachte man spontan. Hat der Mann noch alle Tassen im Schrank? 

Kurzum, nichts Neues in Berlin. Alles gespenstisch wie eh und je. Die Vermutung, dass Scholz die Koketterie mit der verlorenen Erinnerung am Ende gar das Amt kosten könnte, wird zwar gelegentlich angestellt. Nur, wie könnte er heute noch über die alte Cum-Ex-Geschichte stolpern, da er doch inzwischen Bundeskanzler ist. Und das hört sich wiederum an, als sei der Verbleib in diesem höchste Amt inzwischen abgesichert durch ein Dogma der Unfehlbarkeit. Die jeweiligen Kanzler wären dadurch von vornherein unantastbar.

Ruhe ist längst wieder die erste Bürgerpflicht

Wie das funktioniert, hat Angela Merkel vorgemacht. Gute 16 Jahre wurde die Demokratie von ihr zuschanden geritten, ohne dass ihr jemals ein Amtsenthebungsverfahren gedroht hätte. Wie oft hat sie sich über die Spielregeln der freien Gesellschaft und die Rechte des Parlaments hinweggesetzt. So verstand sie es, wieder den alten Untertanengeist salonfähig zu machen. Auf diesem Ruhekissen mag jetzt Olaf Scholz getrost weiter vor sich hindösen. Es gilt abermals: Ruhe ist längst wieder „die erste Bürgerpflicht“.

Gefordert wurde das erstmals, nachdem die Deutschen Napoleon bei Jena und Auerstedt 1806 unterlegen waren. Wozu bedurfte es dieser Ruhe? Ganz einfach, damit der König trotz seines Versagens König bleiben konnte. Weshalb also sollte Olaf Scholz heute etwas dabei finden, die Bürger mit seinen Märchen von der lückenhaften Erinnerung für dumm zu verkaufen. Sollte er indessen bereits auf eine Demenz zulaufen, dann wäre ihm nicht einmal dieser Betrug am Volk vorzuwerfen. Man müsst nur feststellen: Das Land ist in die Hände eines Sozialdemokraten mit fortschreitender Erinnerungsschwäche geraten. 

„Glücklich ist, wer vergisst…“

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Wolfgang Richter / 25.08.2022

Sehr geehrter Herr Ritzschel, neben dem “Statt einer scharfen Entgegnung gab es zum Abschied einen warmen Händedruck.” hätten Sie in dem Text durchaus auch die Nebensächlichkeit erwähnen können, daß mit dem “Händedruck” auch ein Scheck von ca. 350 Millionen Euronen, als mehr als 1/3 Milliarde Steuergeld aus der Kasse der Leute übergeben wurde, die gerade massiv ihre Vermögen enteignet und wegen Unbezahlbarkeit der Rechnungen kalte Wohnungen verordnet bekommen. Haben sie Pech, gibts auch noch einen Blackout oben drauf, womit die Lebensverhältnisse hier zunehmend denenn im Gaza-Streifen angeglichen werden. Na gut, auf der anderen Seite haben Sie durchaus Recht mit der Nichtbeachtung dieser monetären Nebensächlichkeit, denn unsere “Regierung der Freigiebigkeit”, natürlich nur an die Welt dfa draußen (zu Lasten der hier schon länger Lebenden) hat von Kanada aus schon mal verkündet, daß zu den bisherigen Geld-, Sach- und Militärleistungen von ca. 4 Milliarden noch mal Waffengeschenke iWertv mehr als einer halben Milliarde drauf gelegt werden. Als Reiches Land muß man auch teilen können.

Detlef Dechant / 24.08.2022

Da kann man doch nur Willy Brandt zitieren: 5 Flaschen im Weinregal sind wenig, 5 Flaschen in der Regierung katastrophal!

Robert Korn / 24.08.2022

@Heiko Stadler: Die Gefängnisse wären LEER, wenn die Insassen ihr Maul gehalten hätten. Ich weiß, wovon ich schreibe… Übrigens wurden Beschuldigte seinerzeit aus dem Grunde der Folter unterzogen, um ein Geständnis zu erpressen. Denn nur das Geständnis war bei festen Beweisregeln das einzige statthafte und zulässige Beweismittel, auf das eine Verurteilung -zumal zur Höchststrafe- folgen konnte.

S.clemens / 24.08.2022

Der überzeugende Darsteller, der Loriot gefehlt hatte für seinen Sketch: “Bundeskanzler? Wer? Ich? Nein! Doch?Ach ...egal.

Dietrich Herrmann / 24.08.2022

Man wundert sich, dass sich kein echter Whistleblower findet. Der Scholz hat doch nicht nur Freunde in Hamburg…

S. v. Belino / 24.08.2022

Wenn ein Joe Biden Präsident der USA sein kann, kann ein Olaf Scholz auch Kanzler von Deutschland.

Klaus-Peter Buesing / 24.08.2022

Warum werden nicht die damaligen Gesprächspartner befragt, wenn der gute Olaf sich schon nicht mehr erinnern kann ?

Bodo Grupe / 24.08.2022

Der deutsche BK ist de jure ein gewaehlter Abgeordneter des deutschen Bundestages. Sein Mandat erhaelt er durch die Waehler der Bundestagswahlen. Dies hat Grundgesetzrang fuer eine Legislaturperiode von 4 Jahren. Waehrend dieses Zeitraums geniesst der BK, wie jeder Abgeordnete Immunitaet vor den Instanzen der Strafverfolgung.  Art. 46, (2) GG lautet: ” Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.” Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss hingegen kann nicht mit einem ordentlichen Gerischtsverfahren verwechselt werden, da die normalen Organe der Rechtspflege, d.h. Richter, Staatsanwalt und Verteidiger schlichtweg nicht vorhanden sind. Hinzu kommt, dass sich die Besetzung der parl. Untersuchungsausschuesse aus Mitgliedern der Im Parlament vertretenen Parteien zusammensetzt, wodurch sich Fragen der Aussschussvertreter nicht unbedingt an der Wahrheitsfindung orientieren muessen. Dem, in d. Falle des BK,, gestellten Fragen mussten daher nicht zwangslaeufig wahrheitsgem. beantwortet werden.  Daher die, vorgeschuetzte, Amnesie, deren Unwahrheit zwar in Zweifel gezogen werden kann (muss), dem Befragten jedoch einen Zeitgewinn von mind. weiteren 3 Jahren verschafft. Innerhalb dieser und moeglicherweise weiteren Zeitspannen kann viel passieren, was dem Beschuldigten das gute Gefuehl verschafft, die Anschuldigungen schlicht aussitzen zu koennen. Leider helfen, berechtigte, Empoerungen an dieser Stelle nicht weiter. Erst wenn belastbare Beweise beigebracht werden koennen und ein Anklaeger (amtlich oder privat}, einen Prozess vor einem ord. Gericht in Gang setzt, kann ein Antrag gestellt werden, die Immunitaet des amt. BK aufzuheben. Dem Erfolg eines solche Vorgehens wuerde ich vor dem Hintergrund der gegenwaertigen politischen Landschaft, keine grossen Chancen einraeumen.  

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