Gläserner Patient für alle?

Die elektronische Patientenakte soll Ende 2024 verbindlich eingeführt werden – und offenbar nicht nur Patienten und Ärzten dienen, sondern auch Forschung und Industrie. Die EU will den Weg für einen ungehinderten Datenfluss freimachen.

Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte am 3. März dieses Jahres auf seiner Webseite ein Interview der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach. In diesem Interview teilt Lauterbach mit, dass Ende 2024 eine „elektronische Patientenakte für Alle“ verbindlich eingeführt werden wird. Bislang ist die Nutzung freiwillig. Zukünftig gelte jedoch das Opt-Out-Prinzip: „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch dabei.“

Gezielt darauf angesprochen, gibt Lauterbach zu, dass er selbst noch keine elektronische Patientenakte habe. Er sei als Beamter privat versichert, und die elektronische Patientenakte stehe bei seiner Krankenversicherung gar nicht zur Verfügung. Dennoch preist Lauterbach die Vorzüge der elektronischen Patientenakte an: Endlich werde der Patient selbst „Herr seiner Daten“. Er bekomme „eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente“. Sein Arzt könne schnell erkennen, welches Medikament er zusätzlich verordnen kann, ob es Wechselwirkungen geben könnte und welche Untersuchungen schon durchgeführt worden sind. Künftig werde jeder behandelnde Arzt Zugang zur Akte eines Patienten bekommen, solange dieser nicht widerspreche. Er erhalte dort den Überblick über die Patientenhistorie und stelle selbst relevante Daten und Dokumente ein. 

Laut Ärzteblatt vom 15. März dieses Jahres hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations­freiheit Ulrich Kelber zwar betont, dass das geplante Opt-out-Modell für die elektronische Patientenakte (ePA) datenschutzrechtlich ge­nerell möglich sei, allerdings sieht er Raum für Verbesserungen: „Es wird immer noch zu viel geschaut, wie sich der Datenschutz an Vorhaben anpassen kann, statt von Beginn an nach rechts­konformen Lösungen zu suchen“, so Kelber. Bislang hatte Kelber deutlich kritischere Töne angeschlagen. Im Handelsblatt vom 25. Januar 2022 wurde etwa berichtet, dass er vier große gesetzliche Kassen angewiesen hatte, die ePA um zusätzliche Datenschutzfunktionen zu erweitern, weil die Patientenakte sonst gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße. Im Januar 2022 hatte allerdings der Corona-Expertenrat der Bundesregierung verlangt, die Einführung der elektronischen Patientenakte „mit höchster Priorität“ umzusetzen. Es wurde diskutiert, dass die Patientenakte auch im Zusammenhang mit der angestrebten Impfpflicht Vorteile bringen könnte, wenn die Kassen Informationen über die Coronaimpfung ihrer Versicherten erhalten würden.

Die EU bastelt an einem Data Act

Im März 2023 ist ein Impfregister zwar vom Tisch, doch die elektronische Patientenakte soll offenbar nicht nur Patienten und Ärzten dienen, sondern auch der Forschung. Im Ärzteblatt ist weiter zu lesen: Die Coronapandemie habe „teilweise schmerzhaft“ gezeigt, dass es bei der Forschung mit Gesundheitsdaten in Deutschland noch große Herausforderungen gebe – neben Datenschutzfragen stünden mangelnde Erfassung, inkompatible Datenformate und unzureichende digitale Meldewege im Mittelpunkt. Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Berichterstatter für Digitalisierung im Ge­sund­heitswesen, Maximilian Funke-Kaiser, wird in diesem Zusammenhang mit der Aussage zitiert, dass die Sekundärnutzung von Gesund­heitsdaten für Forschung und Innovation die aktive Mitwirkung der Betroffenen voraussetze: „Daher fordere ich, ein umfassendes Datenschutzcockpit mit Pushfunktion zum Bestandteil jeder elektroni­schen Patientenakte zu machen. Alle Betroffenen sollen direkt in der ePA-App sehen, was mit ihren Daten passiert und den Datenzugang für Dritte selbstbestimmt regeln“, so Funke-Kaiser. 

Auch Lauterbach will medizinische Informationen für die Forschung leichter zugänglich machen. Das geschehe allerdings nur in pseudonymisierter Form. Es gehe vor allem auch um die Verknüpfung der Daten, die jetzt schon in den Krankenhäusern, bei den Krankenkassen, dem Krebsregister und in Genom-Datenbanken vorliegen. Diese Daten sollen in für Forschungszwecke kombiniert werden können. Lauterbach: „Das können wir bisher nicht machen, dadurch fallen wir im Vergleich zu anderen Ländern zurück. Das ist der Grund, warum BioNTech für die Studien Deutschland verlassen hat. Wenn wir da nicht wirklich etwas bewegen, spielen wir in der pharmazeutischen Forschung bald keine Rolle mehr.“ Über die elektronische Patientenakte könnten zukünftig auch Impf-Erinnerungen erfolgen. Wer Einblick in seine Akte nehmen wolle, müsse eine entsprechende App auf seinem Smartphone installieren. Das bleibe aber freiwillig. Verpflichtend werde allerdings das elektronische Rezept. Dann müsse in der Apotheke nur noch die elektronische Patientenakte, die E-Rezept-App oder die Gesundheitskarte vorgezeigt werden.

Auf EU-Ebene wird ebenfalls gerade an einem Data Act gebastelt, um den Datenaustausch zu optimieren. Der Data Act ist Teil der Europäischen Datenstrategie, die die EU in den kommenden Jahren zum „globalen Vorreiter in Sachen Digitalwirtschaft“ machen soll. Ziel sei es, einen Binnenmarkt für Daten und eine EU-weite und branchenübergreifende Datenweitergabe zum Nutzen von Unternehmen, Forschern und öffentlichen Verwaltungen zu schaffen. In der Märzausgabe des monatlichen Newsletters des „Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland“ heißt es dazu euphemistisch in der Überschrift: „Data Act – Datenschatz heben für mehr Innovation“. Nachdem die EU-Kommission vor einem Jahr den Gesetzentwurf, der den „Zugang zu einer fast unendlichen Menge an hochwertigen Industriedaten ermöglicht“, vorgestellt hatte, wurde er am 14. März dieses Jahres vom EU-Parlament in Straßburg angenommen.

Wer will deine Daten? EU-Bürokraten!

Nach Angaben der Kommission werden derzeit 80 Prozent der Industriedaten nicht genutzt. Dabei nehme die Datenmenge kontinuierlich zu: 2018 wurden 33 Zettabyte erzeugt; 2025 werden es voraussichtlich 175 Zettabyte sein. Ein Zettabyte entspricht einer Trilliarde Bytes, also einer Eins mit 21 Nullen. Der Data Act könne auch zur Entwicklung neuer Dienstleistungen beitragen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo riesige Datenmengen für das Trainieren von Algorithmen benötigt werden. Mit den neuen Vorschriften stünden nun mehr Daten zur Weiterverwendung zur Verfügung, und das Bruttoinlandsprodukt der EU könne bis 2028 voraussichtlich um zusätzliche 270 Milliarden Euro gesteigert werden. Zudem könnten öffentliche Stellen im Fall von Notständen Unternehmen dazu auffordern, unentgeltlich Daten zur Verfügung zu stellen. 

Das Datengesetz ist übrigens die zweite große Gesetzgebungsinitiative, die als Folgemaßnahme zur europäischen Datenstrategie von Februar 2020 ergriffen wird, um „die EU an die Spitze der datengesteuerten Wirtschaft“ zu bringen: Schon am 23. Juni 2022 trat das Data Governance in Kraft und wird nach einer Nachfrist von 15 Monaten ab September 2023 gelten. Zum Thema Gesundheitsdaten ist darin festgehalten: „Verbesserung personalisierter Behandlungen, bessere Gesundheitsversorgung und Hilfe bei der Heilung seltener oder chronischer Krankheiten, Einsparungen von etwa 120 Mrd. EUR pro Jahr im EU-Gesundheitssektor und eine wirksamere und schnellere Reaktion auf die weltweite COVID-19-Gesundheitskrise.“ Zum Thema Umweltdaten beispielsweise: „Bekämpfung des Klimawandels, Verringerung der CO₂-Emissionen und Bekämpfung von Notfällen wie Überschwemmungen und Waldbränden.“

Während im Daten-Governance-Gesetz Verfahren und Strukturen geschaffen werden, die die gemeinsame Datennutzung von Unternehmen, Einzelpersonen und der öffentlichen Hand vereinfachen, wird mit dem Datengesetz (Data Act) geregelt, wer unter welchen Bedingungen aus Daten Wert schöpfen kann. Auf der Kommissionswebseite steht dazu: „Zusammen werden diese Initiativen das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial von Daten und Technologien im Einklang mit den Vorschriften und Werten der EU freisetzen. Sie werden einen Binnenmarkt schaffen, der einen ungehinderten Datenfluss in der EU und zwischen den Wirtschaftszweigen ermöglicht – zum Wohle von Unternehmen, Forschenden, Behörden und der Gesellschaft insgesamt.“

Wer dieser Vision nicht so recht Glauben schenken kann und skeptisch ist, ob etwa die elektronische Patientenakte tatsächlich ausschließlich zum Wohle der Patienten eingeführt wird, oder ob es nicht doch eher um Datenzugriff für Forschung und Industrie, Kontrollmöglichkeiten etwa eines Impfstatus sowie um Einsparungen geht, kann zwar Einspruch gegen das Anlegen einer elektronischen Patientenakte einlegen, muss sich jedoch noch etwas gedulden: Noch ist unklar, wie der ePA widersprochen werden kann.

Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet als Musikerin, Musikpädagogin und Musikwissenschaftlerin. Außerdem war sie als freie Journalistin tätig, darunter fünfzehn Jahre lang für die Neue Osnabrücker Zeitung.

Foto: Nevit Dilmen CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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O. Prantl / 22.03.2023

Großkonzerne verdienen Milliarden mit unseren Daten. Warum kann ich meine Daten nicht verkaufen ?

Dr. Markus Hahn / 22.03.2023

“Zum Wohl der Patienten” wurde und wird von Seiten der Politik das allerwenigste eingeführt. Das ist meine jahrzehntelange leidvolle Erfahrung. Im vorliegenden Fall geht es nicht um einen längst überfälligen, möglichst einfachen Informationsaustausch im Sinne des individuellen Patienten, sondern um milliardenschwere Profite durch Datentransfers an Pharmafirmen sowie ebenso milliardenschwere Soft- und Hardwareaufträge für Spezis der zuständigen Politiker auf nationaler und EU -Ebene - begleitet von einer weiteren wuchernden Bürokratieblase bei Krankenkassen, Ämtern und den Ärztefunktionärskasten. Funktionieren wird mal wieder - nichts. Das nächste Update kommt aber bestimmt. Bis dahin bezahlen mal wieder die im Gesundheitswesen Beschäftigten sowie die Patienten. Der letzte macht dann das Licht aus. Die Bevölkerung macht sich keine Vorstellung davon, wie ihre medizinische Versorgung in ein paar Jahren aussehen wird.

Rid Banks / 22.03.2023

Und was machen Einwohner die kein Smartphone besitzen?

P. Wedder / 22.03.2023

Nach der „Pandemie“ mit all den Maßnahmen soll ich an einen sorgsamen Umgang mit meinen Daten glauben. Auch hat sich gezeigt wie schnell Gesetze geändert werden können wenn es passt… Dazu noch ein Blick nach China um zu sehen was möglich wäre… Ja, ich bin wenig begeistert.

Henri Brunner / 22.03.2023

Meine Diagnose zur Sache: Wer so dumm war, dem Staat zu glauben und sich impfen liess, Wer sogar Teil des Impf-Verdienst-Verbrechenskartell ist, Wer ganz allgemein naiv und vertauensselig ist, Der befürwortet diese Patientenakte. Alle anderen nicht. Und wie bei der Impfung kommt der Katzenjammer erst nachträglich. Lasst uns noch ein paar Jährchen warten mit dem Entscheid, dann fallen ein Teil der Befürworter - nämlich die Impflinge - von selbst bzw. Wegen Impfschäden als Befürworter aus. Die Zeit arbeitet für die Skeptiker ….

T. Merkens / 22.03.2023

Hallo Herr Ludwig Koffler, da Sie die Autorin für nicht ausreichend kompetent zu halten scheinen, über den Umgang mit der eigenen Gesundheit und den eigenen Daten nachzudenken: verfügen unsere GKVen gemäß Ihrer Einschätzung über (nach Ihren Worten) “richtige Techniker, Wissenschaftler und Organisationstalente”, die die “Risiken, die mit jeder technologischen Entwicklung einher gehen”, “zu erkennen, einzuhegen und steuerbar zu machen” vermögen? Oder sind die alle schon im Ausland? Ich sehe in der GKV leider nur noch eine riesige durchkorrumpierte Geldsammlungs-, Geldumverteilungs- und Gesundheitsvernichtungsbürokratie, der ich nach drei Jahren “Pandemie” nur das absolut Böseste zutrauen kann. Ich hätte vor 10 Jahren nicht gedacht, dass es mir einmal lieber wäre, es gäbe sie NICHT! Eine Patientenverfügung mit der sinngemäßen Aussage: “lasst eure Finger von mir” hält mir diese institutionalisierte Foltermaschinerie hoffentlich vom Leib. Ich wünschte, ich könnte es anders sehen.

Lutz Liebezeit / 22.03.2023

Wieso kann ein Volksvertreter auf Zeit elektronische Patientenakten verbindlich einführen? Wieso können solche Vertreter die Städte mit Kameras zupflastern und ungeprüfte Halodries zu Überwachungzwecken und unterdrückerischem Nutzen davor setzen? Die alternativen Medien sind das eigentliche Problem, weil sie meine, mit “Infos” über die verbrecherischen Vorgänge ihre Schuldigkeit getan zu haben. Die sind ausser Stande zu generalisieren und das Übel an der Wurzel zu packen. Und das geht seit 1000en Jahren so. Seit 1000en Jahren hat man nichts über den Umgang mit Despoten, Tyrannen und Ochlokratien dazu gelernt. Während wir hier reden, öffnen die in den Hinterzimmern gerade 10 neue Fässer, um uns die Selbstbetimmung über unser Leben aus der Hand zu reissen. Da ist es besser, nichts zu erfahren, als nur zu erfahren, wie die Gemeinschaft sukzessive versagt. Von Lauterbach würde ein Hund nicht mal ein Stück Brot nehmen und mit Habeck und Baerbock würde niemand eine Wohnung teilen wollen, geschweige davon, daß man die an sein Konto läßt und als Verwalter des eigenen Lebens einsetzt.

Fritz Dieterlein / 22.03.2023

Der Arzt“ meines Vertrauens“ hat mich gebeten, die bei ihm von mir gespeicherten Daten auf meine Gesundheitskarte übertragen zu dürfen. Mit dem Argument, dass die Daten für andere Ärzte, zum Beispiel im Krankenhaus bei einem Notfall hilfreich wären. Das war für mich schlüssig weil diese Daten so wieso bei der Krankenkasse hinterlegt sind. Aber den Bekloppte Lauterbach oder den Amis geschweige den größenwahnsinnigen EU-Bürokraten werde ich als ungeimpfter niemals zu einem Impfregister verhelfen. M.f.G.

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