Gläserner Patient für alle?

Die elektronische Patientenakte soll Ende 2024 verbindlich eingeführt werden – und offenbar nicht nur Patienten und Ärzten dienen, sondern auch Forschung und Industrie. Die EU will den Weg für einen ungehinderten Datenfluss freimachen.

Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte am 3. März dieses Jahres auf seiner Webseite ein Interview der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach. In diesem Interview teilt Lauterbach mit, dass Ende 2024 eine „elektronische Patientenakte für Alle“ verbindlich eingeführt werden wird. Bislang ist die Nutzung freiwillig. Zukünftig gelte jedoch das Opt-Out-Prinzip: „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch dabei.“

Gezielt darauf angesprochen, gibt Lauterbach zu, dass er selbst noch keine elektronische Patientenakte habe. Er sei als Beamter privat versichert, und die elektronische Patientenakte stehe bei seiner Krankenversicherung gar nicht zur Verfügung. Dennoch preist Lauterbach die Vorzüge der elektronischen Patientenakte an: Endlich werde der Patient selbst „Herr seiner Daten“. Er bekomme „eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente“. Sein Arzt könne schnell erkennen, welches Medikament er zusätzlich verordnen kann, ob es Wechselwirkungen geben könnte und welche Untersuchungen schon durchgeführt worden sind. Künftig werde jeder behandelnde Arzt Zugang zur Akte eines Patienten bekommen, solange dieser nicht widerspreche. Er erhalte dort den Überblick über die Patientenhistorie und stelle selbst relevante Daten und Dokumente ein. 

Laut Ärzteblatt vom 15. März dieses Jahres hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations­freiheit Ulrich Kelber zwar betont, dass das geplante Opt-out-Modell für die elektronische Patientenakte (ePA) datenschutzrechtlich ge­nerell möglich sei, allerdings sieht er Raum für Verbesserungen: „Es wird immer noch zu viel geschaut, wie sich der Datenschutz an Vorhaben anpassen kann, statt von Beginn an nach rechts­konformen Lösungen zu suchen“, so Kelber. Bislang hatte Kelber deutlich kritischere Töne angeschlagen. Im Handelsblatt vom 25. Januar 2022 wurde etwa berichtet, dass er vier große gesetzliche Kassen angewiesen hatte, die ePA um zusätzliche Datenschutzfunktionen zu erweitern, weil die Patientenakte sonst gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße. Im Januar 2022 hatte allerdings der Corona-Expertenrat der Bundesregierung verlangt, die Einführung der elektronischen Patientenakte „mit höchster Priorität“ umzusetzen. Es wurde diskutiert, dass die Patientenakte auch im Zusammenhang mit der angestrebten Impfpflicht Vorteile bringen könnte, wenn die Kassen Informationen über die Coronaimpfung ihrer Versicherten erhalten würden.

Die EU bastelt an einem Data Act

Im März 2023 ist ein Impfregister zwar vom Tisch, doch die elektronische Patientenakte soll offenbar nicht nur Patienten und Ärzten dienen, sondern auch der Forschung. Im Ärzteblatt ist weiter zu lesen: Die Coronapandemie habe „teilweise schmerzhaft“ gezeigt, dass es bei der Forschung mit Gesundheitsdaten in Deutschland noch große Herausforderungen gebe – neben Datenschutzfragen stünden mangelnde Erfassung, inkompatible Datenformate und unzureichende digitale Meldewege im Mittelpunkt. Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Berichterstatter für Digitalisierung im Ge­sund­heitswesen, Maximilian Funke-Kaiser, wird in diesem Zusammenhang mit der Aussage zitiert, dass die Sekundärnutzung von Gesund­heitsdaten für Forschung und Innovation die aktive Mitwirkung der Betroffenen voraussetze: „Daher fordere ich, ein umfassendes Datenschutzcockpit mit Pushfunktion zum Bestandteil jeder elektroni­schen Patientenakte zu machen. Alle Betroffenen sollen direkt in der ePA-App sehen, was mit ihren Daten passiert und den Datenzugang für Dritte selbstbestimmt regeln“, so Funke-Kaiser. 

Auch Lauterbach will medizinische Informationen für die Forschung leichter zugänglich machen. Das geschehe allerdings nur in pseudonymisierter Form. Es gehe vor allem auch um die Verknüpfung der Daten, die jetzt schon in den Krankenhäusern, bei den Krankenkassen, dem Krebsregister und in Genom-Datenbanken vorliegen. Diese Daten sollen in für Forschungszwecke kombiniert werden können. Lauterbach: „Das können wir bisher nicht machen, dadurch fallen wir im Vergleich zu anderen Ländern zurück. Das ist der Grund, warum BioNTech für die Studien Deutschland verlassen hat. Wenn wir da nicht wirklich etwas bewegen, spielen wir in der pharmazeutischen Forschung bald keine Rolle mehr.“ Über die elektronische Patientenakte könnten zukünftig auch Impf-Erinnerungen erfolgen. Wer Einblick in seine Akte nehmen wolle, müsse eine entsprechende App auf seinem Smartphone installieren. Das bleibe aber freiwillig. Verpflichtend werde allerdings das elektronische Rezept. Dann müsse in der Apotheke nur noch die elektronische Patientenakte, die E-Rezept-App oder die Gesundheitskarte vorgezeigt werden.

Auf EU-Ebene wird ebenfalls gerade an einem Data Act gebastelt, um den Datenaustausch zu optimieren. Der Data Act ist Teil der Europäischen Datenstrategie, die die EU in den kommenden Jahren zum „globalen Vorreiter in Sachen Digitalwirtschaft“ machen soll. Ziel sei es, einen Binnenmarkt für Daten und eine EU-weite und branchenübergreifende Datenweitergabe zum Nutzen von Unternehmen, Forschern und öffentlichen Verwaltungen zu schaffen. In der Märzausgabe des monatlichen Newsletters des „Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland“ heißt es dazu euphemistisch in der Überschrift: „Data Act – Datenschatz heben für mehr Innovation“. Nachdem die EU-Kommission vor einem Jahr den Gesetzentwurf, der den „Zugang zu einer fast unendlichen Menge an hochwertigen Industriedaten ermöglicht“, vorgestellt hatte, wurde er am 14. März dieses Jahres vom EU-Parlament in Straßburg angenommen.

Wer will deine Daten? EU-Bürokraten!

Nach Angaben der Kommission werden derzeit 80 Prozent der Industriedaten nicht genutzt. Dabei nehme die Datenmenge kontinuierlich zu: 2018 wurden 33 Zettabyte erzeugt; 2025 werden es voraussichtlich 175 Zettabyte sein. Ein Zettabyte entspricht einer Trilliarde Bytes, also einer Eins mit 21 Nullen. Der Data Act könne auch zur Entwicklung neuer Dienstleistungen beitragen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo riesige Datenmengen für das Trainieren von Algorithmen benötigt werden. Mit den neuen Vorschriften stünden nun mehr Daten zur Weiterverwendung zur Verfügung, und das Bruttoinlandsprodukt der EU könne bis 2028 voraussichtlich um zusätzliche 270 Milliarden Euro gesteigert werden. Zudem könnten öffentliche Stellen im Fall von Notständen Unternehmen dazu auffordern, unentgeltlich Daten zur Verfügung zu stellen. 

Das Datengesetz ist übrigens die zweite große Gesetzgebungsinitiative, die als Folgemaßnahme zur europäischen Datenstrategie von Februar 2020 ergriffen wird, um „die EU an die Spitze der datengesteuerten Wirtschaft“ zu bringen: Schon am 23. Juni 2022 trat das Data Governance in Kraft und wird nach einer Nachfrist von 15 Monaten ab September 2023 gelten. Zum Thema Gesundheitsdaten ist darin festgehalten: „Verbesserung personalisierter Behandlungen, bessere Gesundheitsversorgung und Hilfe bei der Heilung seltener oder chronischer Krankheiten, Einsparungen von etwa 120 Mrd. EUR pro Jahr im EU-Gesundheitssektor und eine wirksamere und schnellere Reaktion auf die weltweite COVID-19-Gesundheitskrise.“ Zum Thema Umweltdaten beispielsweise: „Bekämpfung des Klimawandels, Verringerung der CO₂-Emissionen und Bekämpfung von Notfällen wie Überschwemmungen und Waldbränden.“

Während im Daten-Governance-Gesetz Verfahren und Strukturen geschaffen werden, die die gemeinsame Datennutzung von Unternehmen, Einzelpersonen und der öffentlichen Hand vereinfachen, wird mit dem Datengesetz (Data Act) geregelt, wer unter welchen Bedingungen aus Daten Wert schöpfen kann. Auf der Kommissionswebseite steht dazu: „Zusammen werden diese Initiativen das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial von Daten und Technologien im Einklang mit den Vorschriften und Werten der EU freisetzen. Sie werden einen Binnenmarkt schaffen, der einen ungehinderten Datenfluss in der EU und zwischen den Wirtschaftszweigen ermöglicht – zum Wohle von Unternehmen, Forschenden, Behörden und der Gesellschaft insgesamt.“

Wer dieser Vision nicht so recht Glauben schenken kann und skeptisch ist, ob etwa die elektronische Patientenakte tatsächlich ausschließlich zum Wohle der Patienten eingeführt wird, oder ob es nicht doch eher um Datenzugriff für Forschung und Industrie, Kontrollmöglichkeiten etwa eines Impfstatus sowie um Einsparungen geht, kann zwar Einspruch gegen das Anlegen einer elektronischen Patientenakte einlegen, muss sich jedoch noch etwas gedulden: Noch ist unklar, wie der ePA widersprochen werden kann.

Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet als Musikerin, Musikpädagogin und Musikwissenschaftlerin. Außerdem war sie als freie Journalistin tätig, darunter fünfzehn Jahre lang für die Neue Osnabrücker Zeitung.

Foto: Nevit Dilmen CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Harald Unger / 22.03.2023

Huawei, d.h. die CCP, macht im ‘Wartezimmer-TV’ bereits Hochglanzwerbung für seine App zur “elektronischen Patientenakte”. Was Sinn macht, als Xi Kingpin schon vor 3 Jahren seinen Anspruch anmeldete, künftig der global führende Anbieter von ‘Gesundheits-Diensten’ zu sei. Zur gelenkten Euthanasie des Westlichen Bürgertums. - - - In den 4 neuen Bio-Labs des Typs Wuhan, wird gewiss schon mit großem Erfolg an der “Directed Evolution” fka Gain-of-Function des Polio Virus gearbeitet. Das Polio-Virus bot sich für die Corona Folgekampagne: “SEERS 2025” an, da Europa im Jahr 2002 für Polio frei erklärt wurde. Der Impfschutz, insbesondere der Jüngeren, also nur noch selten ist. - - - Parallel dazu plant das Impf-Kartell jetzt die ausgereiften, klassischen Impfungen mit modRNA ersetzen. Das heißt, es wird mit SEERS ein diesmal wirklich todbringendes Virus losgelassen - und wer sich dagegen ‘impfen’ lassen will, bekommt sein Todesurteil mit der erfolgreich bewährten modRNA verabreicht. - - - Selber habe ich die Initiative ergriffen und mir, solange das noch möglich ist, die klassische Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten-Polio (Auffrischungs) Impfung gegeben.

Kai Wüstewohl / 22.03.2023

Lauterbach? Ja ist der immer noch im Amt?

Rolf Mainz / 22.03.2023

“Er (Lauterbach) sei als Beamter privat versichert, und die elektronische Patientenakte stehe bei seiner Krankenversicherung gar nicht zur Verfügung. Dennoch preist Lauterbach die Vorzüge der elektronischen Patientenakte an.” Wie üblich: mit der Distanz wächst die Toleranz, und für Beamte gelten bekanntlich ohnehin stets Sonderrechte.

A.Schröder / 22.03.2023

Macht es doch den amerikanischen Behörden so schwer, und wollt ggf. der Datenerhebung widersprechen. In der EU wird dagegen protestiert, in Deutschland erfahren die Menschen zufällig 2035 davon und freuen sich.

Uwe Schäfer / 22.03.2023

D geht man uns an allen Ecken und Enden völlig sinnlos mit der hirnrissigen DSGVO auf den Bummi und dann sollen ganz einfach mir nichts dir nichts privateste Daten für jeden, der Profit daraus ziehen kann, öffentlich zur Schau gestellt werden. Das alles ist an Verlogenheit, Heuchelei und Dummheit schwer zu überbieten.

Ludwig Luhmann / 22.03.2023

” Im Januar 2022 hatte allerdings der Corona-Expertenrat der Bundesregierung verlangt, die Einführung der elektronischen Patientenakte „mit höchster Priorität“ umzusetzen. Es wurde diskutiert, dass die Patientenakte auch im Zusammenhang mit der angestrebten Impfpflicht Vorteile bringen könnte, wenn die Kassen Informationen über die Coronaimpfung ihrer Versicherten erhalten würden.”—- Wir werden uns noch in die paradiesischen Zeiten zwischen 2020 und 2023 zurücksehnen ...

O. Ganser / 22.03.2023

Ein weiterer Schritt in Richtung totaler Abschaffung des Datenschutzes gepaart mit totaler digitaler Überwachung.

Jakob Mendel / 22.03.2023

Die gesetzlich Versicherten sollen also, falls sie nicht rechtzeitig widersprechen, ihre Gesundheitsdaten für alle möglichen Zwecke automatisch und unentgeltlich herausgeben, während die privat Versicherten ihre Daten leider nicht beisteuern können. Habe ich das richtig verstanden?

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