Zwischen Symbolpolitik und strategischer Ohnmacht sucht der Westen seine Rolle. Der Umgang mit der Ukraine, das Ringen um Geschlossenheit und die Idee internationaler Gerechtigkeit offenbaren strukturelle Unsicherheit – so auf dem vergangenen NATO-Gipfel.
Wenn sich die Staats- und Regierungschefs der NATO versammeln, geht es gewöhnlich um Geschlossenheit, Abschreckung und das demonstrative Bekenntnis zur transatlantischen Sicherheitsordnung. Doch der diesjährige Gipfel in Den Haag geriet zum Balanceakt – nicht wegen eines äußeren Gegners, sondern wegen eines Mannes, der die innere Ordnung des Bündnisses immer wieder erschüttert hat: Donald Trump.
Inmitten dieses Spannungsfelds trat Wolodymyr Selenskyj auf – der Präsident eines Landes, das längst zum Sinnbild einer regelbasierten Gegenordnung zu Putins Machtpolitik geworden ist. Der demonstrative Schulterschluss mit den europäischen Gastgebern war deutlich, doch die Bruchlinien blieben sichtbar. Uneinigkeit herrschte nicht nur über die militärische Lage an der Front, sondern auch über Sicherheitsgarantien und die Verteilung finanzieller Lasten.
Noch vor dem offiziellen Auftakt wurde hinter verschlossenen Türen gerungen: Berater, Minister und Diplomaten feilschten um Formulierungen, Prioritäten und politische Signale. Während NATO-Generalsekretär Mark Rutte gemeinsam mit Selenskyj ein Hilfspaket über 35 Milliarden Euro verkündete – ausdrücklich ohne Beteiligung der USA – blieb Washington auffallend zurückhaltend. Es war ein kalkulierter Versuch, europäische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren – und zugleich ein impliziter Appell an die Vereinigten Staaten.
Rutte erklärte, Ziel sei es, die Ukraine so zu stärken, dass „Wladimir Putin nie wieder auch nur einen Quadratkilometer ukrainischen Bodens angreifen kann“. Doch solche Sätze klingen wohl – bleiben aber folgenlos. Der zentrale geopolitische Punkt – ein realistischer Fahrplan für einen NATO-Beitritt der Ukraine – wurde nicht einmal andiskutiert. Die Angst vor einer weiteren russischen Eskalation überlagerte jede langfristige Strategie.
Die „graue Zone“
Auch die Lastenteilung blieb ein Reizthema. Auf Drängen der USA – insbesondere aus Trumps Umfeld – wurde eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf fünf Prozent des BIP beschlossen. Polen nähert sich diesem Ziel bereits an, Spanien liegt weit darunter. Trumps Botschaft ist klar: Wer nicht zahlt, bekommt keinen Schutz. Was einst als Bündnispflicht galt, wird unter Trump zur nüchternen Kosten-Nutzen-Rechnung.
Während in Den Haag diplomatische Formeln ausgehandelt wurden, bleibt die militärische Lage in der Ukraine prekär. NATO-Vertreter sprechen von einer „komplizierten“ Situation. Entlang der über tausend Kilometer langen Front hat sich ein neuer Typus des Stellungskriegs etabliert. Im Zentrum steht ein taktisches Phänomen, das die Kriegsführung des 21. Jahrhunderts prägt: die „graue Zone“.
Ein beiderseits umkämpfter Raum, durchzogen von Drohneneinsätzen, elektronischer Aufklärung und hoher technologischer Dichte – operativ kaum zu sichern, strategisch zunehmend bedeutsam. Je länger eine verlässliche Sicherheitsarchitektur ausbleibt, desto größer wird die Instabilität dieser Zone – und ihr symbolischer Wert.
Für die ukrainischen Streitkräfte bedeutet die fortschreitende Entgrenzung der Frontlinie einen permanenten Überlebenskampf – unter ständiger Beobachtung und unter asymmetrischem Druck. Im Februar lag die Abschussquote russischer Drohnen laut NATO noch bei 98 Prozent, im April fiel sie auf 90 Prozent. Ein scheinbar marginaler Rückgang – doch strategisch nicht zu unterschätzen. Denn in einem Krieg der Sensoren und Systeme zählen nicht nur Feuerkraft und Truppenstärke, sondern die Fähigkeit, ein Gleichgewicht der technologischen Disziplin aufrechtzuerhalten.
Die psychologische Widerstandskraft der Gesellschaft untergraben
Russland erhöht unterdessen die Frequenz seiner Angriffe – vor allem auf Energieinfrastruktur, urbane Versorgungszentren und logistische Knotenpunkte. Es nutzt die operative „Zonenunschärfe“ zwischen Front und rückwärtigem Raum gezielt, um nicht nur die militärische Mobilität der Ukraine zu stören, sondern die psychologische Widerstandskraft ihrer Gesellschaft zu untergraben. Die Front verliert ihren linearen Charakter – sie wird zur durchlässigen Zone permanenter Bedrohung.
In der Oblast Sumy haben sich russische Einheiten bis auf 20 Kilometer an die Stadtgrenze herangeschoben. Ihr Ziel scheint klar: ein Vorrücken auf 12 bis 15 Kilometer, also in Reichweite konventioneller Artillerie. Es wäre keine Entscheidungsschlacht – aber eine symbolische Verschiebung mit hoher propagandistischer Sprengkraft. Denn je näher die Front rückt, desto größer wird der Druck auf die zivile Resilienz.
Kiew reagiert mit Nadelstichen – gezielte Drohnenschläge tief im russischen Hinterland, zuletzt auf eine Industrieanlage in Kaliningrad. Diese Operationen erzeugen Aufmerksamkeit, aber sie entfalten keine strategische Wucht. Der Ressourcenverschleiß ist auf beiden Seiten hoch, doch die ukrainischen Personalreserven sind begrenzt. NATO-Vertreter sprechen offen von strukturellen Defiziten bei der Auffüllung ausgezehrter Verbände. Präsident Putin wiederum nutzt diese Schwäche rhetorisch – als Beleg für den vermeintlichen Substanzverlust ukrainischer Kampfkraft.
Was Kiew fehlt, sind keine neuen Waffensysteme, sondern stabile militärische Grundlagen: ein verlässlicher Nachschub, industrielle Kooperationsketten mit westlichen Rüstungspartnern und eine Logistik, die einem dezentral geführten, hochmobilen Krieg gewachsen ist. Doch genau hier beginnt das Zögern des Westens – zwischen sicherheitspolitischer Verantwortung und fiskalischer Zurückhaltung. Der Faktor Zeit schlägt sich dabei nicht auf Seiten der Ukraine nieder.
Ein neues Tribunal
Während in Den Haag um strategische Formeln gerungen wurde, setzte man in Straßburg auf ein anderes Instrument: das Völkerrecht. Der Europarat und die Ukraine unterzeichneten ein Abkommen zur Errichtung eines Sondertribunals zur Verfolgung des Verbrechens der Aggression – jener Straftat, die der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) bislang nicht verfolgen konnte, sofern das betreffende Land das Römische Statut nicht ratifiziert hat. Russland tat dies nie, die Ukraine erst 2024.
Das neue Tribunal soll eine institutionelle Lücke schließen – wenigstens auf dem Papier. Es richtet sich gegen die politische und militärische Führung der russischen Föderation: Präsident Putin, Premier Mischustin, Außenminister Lawrow. Doch das Mandat bleibt eingeschränkt. Eine Strafverfolgung ist nur denkbar, wenn die Immunität der Angeklagten aufgehoben wird – sei es durch Machtverlust oder durch freiwilligen Verzicht Russlands. Bis dahin bleibt das Tribunal ein Ort der Beweissicherung, nicht der Vollstreckung.
„Das heutige Abkommen und dieses Tribunal geben uns eine echte Möglichkeit, für das Verbrechen der Aggression zur Rechenschaft zu ziehen. Andere Institutionen, selbst internationale, verfügen nicht über die notwendigen Instrumente dafür – und wir müssen klar zeigen, dass Aggression zur Bestrafung führt“, betonte Selenskyj.
Der Kölner Völkerrechtler Gleb Bogusch erkennt darin einen politisch motivierten Kompromiss – insbesondere auf Druck der G7. Er verweist auf ein strukturelles Defizit: Ohne konkrete Zuarbeit der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft – etwa durch Namenslisten, Beweismaterial und Zeugenaussagen – ist keine Anklage möglich. Eine unabhängige Ermittlungsbefugnis besteht nicht. Das wirft Fragen auf zur institutionellen Eigenständigkeit des Gerichts – und zu seiner völkerrechtlichen Anschlussfähigkeit in einem System, das immer stärker durch geopolitische Rivalität geprägt ist.
Gleichzeitig berührt das Sondertribunal ein fundamentales Spannungsverhältnis des Völkerrechts: das Verhältnis zwischen normativer Ordnung und geopolitischer Macht. Das internationale Strafrecht beruht auf der freiwilligen Selbstbindung souveräner Staaten – ein Ideal, das im Zeitalter autoritärer Systemkonkurrenz zunehmend erodiert. Gerade weil Mächte wie Russland und China diese Normsetzung unterlaufen, wird jeder Versuch ihrer Durchsetzung selbst zum politischen Akt – und damit zum Prüfstein einer Ordnung, die sich auf universelle Prinzipien beruft, aber in einer fragmentierten Welt operieren muss.
Rechtliche Maßstäbe setzen, wo politische Strukturen versagen
Moskau erkennt den Internationalen Strafgerichtshof nicht an – und doch liegt in dieser demonstrativen Verweigerung eine paradoxe Bestätigung des normativen Anspruchs: Die Ablehnung macht sichtbar, was das Recht herauszufordern versucht. Dass der IStGH im März 2023 trotz aller Widerstände Haftbefehle gegen Präsident Putin und die russische Kinderrechtsbeauftragte Lwowa-Belowa erließ – später auch gegen Schoigu und Gerassimow – war ein Akt juristischer Selbstbehauptung. Doch solange Russland seinen inneren Machtkreis schützt und internationale Schlüsselakteure wie China und Indien eine Kooperation verweigern, bleibt das Völkerrecht weitgehend symbolisch – ein Appell ohne Vollstreckung.
Auch das Tribunal in Straßburg operiert in diesem Zwischenraum. Seine normative Bedeutung ist unbestritten – seine operative Schlagkraft bleibt begrenzt. Kritiker befürchten, es könne zur juristischen Projektionsfläche westlicher Entschlossenheit werden, ohne eigene Durchsetzungsmacht zu entfalten. Doch selbst in dieser Schwäche liegt Bedeutung: Das Tribunal reagiert auf den Vertrauensverlust gegenüber bestehenden Institutionen, auf die Blockade des UN-Sicherheitsrats, auf die Straflosigkeit in Syrien, Myanmar oder Afghanistan. Es ist der Versuch, rechtliche Maßstäbe zu setzen, wo politische Strukturen versagen.
So nimmt nicht wunder, dass Russland das geplante Tribunal scharf zurückweist. „Den Beitritt eines beliebigen Staates zu diesem Tribunal werden wir als feindlichen Schritt werten – als Zeichen dafür, dass es nicht um eine Lösung, sondern um eine Verschärfung der gegenwärtigen Krise rund um die Ukraine geht“, erklärte Maria Sacharowa, Sprecherin des russischen Außenministeriums.
Sie warf dem Westen vor, das Völkerrecht „politisch zu instrumentalisieren“ und mit zweierlei Maß zu messen. In den Augen Moskaus sei das Tribunal kein unabhängiges Gremium, sondern ein „politisches Kampfmittel“, das den Konflikt eher anheize als deeskaliere.
„Diese einseitige Partie mit dem Westen ist vorbei“
Insgesamt erzeugen die Maßnahmen des Westens ein widersprüchliches Bild: Er zeigt Solidarität – aber keine strategische Geschlossenheit. Er bekennt sich zu Normen – aber zögert, sie geopolitisch zu verteidigen. Die Ukraine steht im Zentrum dieses Dilemmas: Sie ist Frontstaat, Symbol einer regelbasierten Ordnung und Prüfstein für die Glaubwürdigkeit westlicher Prinzipien – gerade dann, wenn deren Verteidigung riskant ist.
Denn Kiew kämpft längst nicht mehr nur um territoriale Integrität. Es kämpft um die Glaubwürdigkeit eines Systems, das den Anspruch erhebt, auf Recht, Verantwortung und multilateraler Abschreckung zu basieren. Der Gipfel in Den Haag hat offengelegt, wie schwer es dem Westen fällt, diese Ordnung operativ zu behaupten.
In dieser Situation ist es keine Randnotiz, dass Wladimir Putin am 27. Juni in Minsk erklärte: „Diese einseitige Partie mit dem Westen ist vorbei.“ Der russische Präsident wandte sich damit demonstrativ gegen jedes Kooperationsnarrativ und unterstellte dem Westen einen aggressiven Kurs zu verfolgen, der keine Ordnungspolitik zulasse.
Die Botschaft war unmissverständlich: Russland sieht sich nicht länger als Regeladressat, sondern als strategische Gegenordnung – zu einem System, dessen Normen es ablehnt und dessen Institutionen es gezielt untergräbt. Der Kreml weiß, dass Waffenlieferungen keine Strategie ersetzen. Und er spekuliert darauf, dass den Solidaritätsformeln europäischer Staatschefs keine institutionelle Verbindlichkeit folgt.
Das Recht droht zur Fassade zu werden
Donald Trumps Verhalten machte diese Ambivalenz sichtbar – und verschärfte sie zugleich. Seine taktische Unverbindlichkeit ist kein Zufall, sondern strategisches Kalkül: Indem er sich offen zu keiner Linie bekennt, zwingt er die NATO-Staaten zur internen Neuverhandlung – und macht seine eigene Rolle zur Verhandlungsmasse. Die strategische Kohärenz des Westens ist unter diesen Bedingungen nicht gegeben – sie muss gegen innere Fragmentierung verteidigt werden. Und diese Unsicherheit wird von den Gegnern der regelbasierten Ordnung nicht nur wahrgenommen – sondern systematisch einkalkuliert.
Das Sondertribunal ist in diesem Kontext weniger juristische Waffe als politischer Seismograf: Es misst die Tiefe der westlichen Entschlossenheit, Recht gegen Macht zu behaupten – nicht auf dem Schlachtfeld, sondern in den Institutionen. Seine Wirksamkeit beginnt dort, wo militärische Instrumente versagen: bei der Definition normativer Standards in einer Welt, die zunehmend durch asymmetrische Akteure und systemische Erosion geprägt ist.
Zugleich wirft es die zentrale strategische Frage auf: Wie verteidigt man eine regelbasierte Ordnung gegen Gegner, die weder an Regeln glauben noch an Ordnung interessiert sind? Solange der Westen Völkerrecht proklamiert, es aber nicht durchsetzen kann, droht das Recht selbst zur Fassade zu werden – ein idealistischer Überbau ohne geopolitische Traktion. In diesem Dilemma steht die Ukraine als Testfall: nicht nur für militärische Resilienz, sondern für die Glaubwürdigkeit des gesamten westlichen Normensystems.
Denn was auf dem Spiel steht, ist mehr als territoriale Integrität oder regionale Stabilität. Es ist die Zukunft der internationalen Ordnung als solcher. Die Ukraine ist nicht nur ein Frontstaat – sie ist ein institutionelles Exponat: an ihr entscheidet sich, ob das Völkerrecht noch strategische Relevanz besitzt oder endgültig zum rhetorischen Besitzstand liberaler Demokratien verkommt. Die Ukraine zwingt den Westen zur Entscheidung, ob seine Prinzipien auch unter Risiko gelten – oder nur in Zeiten der Bequemlichkeit.
Diese Entscheidung wird nicht in Gipfelerklärungen getroffen. Sie erfordert politisches Rückgrat, militärische Kohärenz und institutionelle Innovationsbereitschaft. Der Westen muss bereit sein, Normen nicht nur zu verteidigen, wenn es populär ist – sondern gerade dann, wenn es gefährlich wird. Denn das Vakuum strategischer Führung füllt sich nicht von selbst. Es wird besetzt – von jenen, die Regeln verachten, weil sie wissen, dass niemand sie durchsetzt.
Dr. Christian Osthold ist Historiker mit dem Schwerpunkt auf der Geschichte Russlands. Seine Monographie über den russisch-tschetschenischen Konflikt ist in der Cambridge University Press rezensiert worden. Seit 2015 ist Osthold vielfach in den Medien aufgetreten.
@Chris Kuhn: Sie schreiben, dass „wir uns einig werden, daß das Grenzgeschacher aufhören müßte, dann muß aber gewährleistet sein, daß Minderheitenrechte glasklar eingehalten werden. Dafür stehen aber weder Polen noch die Ukraine, schon lange auch nicht Tschechien, Frankreich und neuerdings sogar wieder Italien. Deutsche Interessen spielen in diesen Ländern … keine Rolle“. Da bin ich bei Ihnen. Nur, zu behaupten, dass die Minderheitenrechte im Völkergefängnis Russland „bis vor drei Jahren anders aussahen“, ist schlichtweg grotesk. Die Russifizierungspolitik ist ein Konstante, die weit in die zaristische Zeit zurückreicht. Wie Russland nach der Einnahme mit der Ukraine umzugehen gedenkt („has no civilizational substance of its own“), können Sie in dem Artikel von Timofey Sergeytsev „What should Russia do with Ukraine?“ [engl. Übersetzung eines Propagandaartikels der russischen Nachrichtenagentur RIA Novosti (РИА Новости)] nachlesen. Den Text mit Link zum Original finden Sie im Netz.
NATO – Beitritt der Ukraine : Gipfel des Wahnsinns .
@Günter H. Probst … Das späte Eingreifen der Amis in beiden Weltkriegen diente der Schwächung Europas. Aber jetzt ist an Europa nichts mehr zu schwächen. Wir haben fertig. Was sind schon ein paar hundert Milliarden, die von Merzbeil nebenbei mit schwulen Lesben-Projekten verbraten werden, ein Tropfen auf den erneuerbar heißen Stein. Aus amerikanischer Sicht lohnt es einfach nicht mehr in Europa einzugreifen. Auch die Russen werden alles westlich der Weichsel, allerhöchstens der Oder-Neiße nicht geschenkt haben wollen. Wer soll schon auf diese beschissene Propaganda aus Berlin oder Brüssel hereinfallen?
Des NATO – Westens Schwäche ist ebend nicht weil er zu „ liberal“ ist, sondern weil er zu wenig liberal ist ! Oder soll die zentralistische, etatistische,woke
und Ökofaschistische Politik und Haltung der EU etwa LIBERAL sein ? Das ist das Gegenteil von Liberal, das ist SOZIALISTISCH !
@Probst: Ihre antirussischen Schauermärchen lesen wir hier ja schon seit Jahren. Wer hat denn durch Verzicht auf die sowjetischen Einflußzonen in der DDR und Osteuropa erst die deutsche Vereinigung ermöglicht? Und wer hat die eindeutig (Baker, Genscher) dokumentierten Zusagen einer NATO-Nichtosterweiterung gebrochen und mischt sich seit 30 Jahren mit milliardenschweren Umsturzoperationen dort ein? Das Verbot von letzterem ist übrigens seit jeher auch Bestandteil der KSZE-Vereinbarungen, ebenso wie Herrn Ostholds Völkerrecht auch eine Sezession zuläßt, welche durch mehrere Abstimmungen auf der Krim als unumkehrbar betrachtet werden muß. Was Grenzen angeht, wurden diese nach dem Zweiten Weltkrieg doch zuerst vom „ Westen“ im Kosovo neu gezogen, wo seitdem ein Exodus der serbischen Bevölkerung eingetreten ist. Und an wen sollen eigentlich „Ostpolen“ (hiermit meinen Sie wohl die nach dem Ersten Weltkrieg rechtswidrig besetzten Gebiete des zaristischen Rußlands) oder Nordostpreußen „zurückgegeben“ werden. Schätzungsweise an Polen, den größenwahnsinnigsten und landhungrigsten Flecken in Europa, wo man ja schon von einer Landbrücke durch Galizien und Transkarpatien zum Schwarzen Meer träumt, für die es sogar historisch mehr Berechtigung gäbe als für die Herrschaft Kiews über das, was in Moskau als Neurußland gilt. Gorbatschow war angeblich bereit, nach 1989 aus Nordostpreußen eine deutsch-russische Sonderwirtschaftszone zu machen. Und nun raten Sie mal, warum das unter allen Umständen verhindert wurde? U.a. vom angebeteten transatlantischen Hegemon. Dabei könnten wir uns einig werden, daß das Grenzgeschacher aufhören müßte, dann muß aber gewährleistet sein, daß Minderheitenrechte glasklar eingehalten werden. Dafür stehen aber weder Polen noch die Ukraine, schon lange auch nicht Tschechien, Frankreich und neuerdings sogar wieder Italien. Deutsche Interessen spielen in diesen Ländern wie sowieso in England keine Rolle. In Rußland sah das bis vor drei Jahren anders aus.
Papier ist geduldig.
Hat man ja beim Grundgesetz während der Corona Pandemie gesehen.
Und genauso verhält es sich mit dem Völkerrecht.
Wenn es hart auf hart kommt ist beides Wertlos.
Zufällig fand, bevor der IStGH im März 2023 Haftbefehle gegen Präsident Putin und die russische Kinderrechtsbeauftragte Lwowa-Belowa erließ, eine Geberkonferenz für den IStGH statt, Im Vorfeld wurde kommuniziert, was notwendig sei damit die Gelder fließen …