Darf man in islamisch geprägten Vierteln deutscher Großstädte noch für Israel demonstrieren? Laut Grundgesetz ja, aber der deutsche Staat kann die Sicherheit der Demonstranten nicht gewährleisten, deshalb ist dieses Recht de facto außer Kraft gesetzt. Vielleicht sollte man in deutschen Ballungsräumen die neuen geographischen Grenzen des realen Geltungsbereichs des Grundgesetzes auch deutlich markieren.
Die Nachrichten von antisemitischen Pro-Hamas-Demonstrationen in der deutschen Hauptstadt sind in kürzester Zeit beinahe alltäglich geworden. Sie finden auch dann statt, wenn sie verboten wurden. Das Demonstrieren für die in Gaza herrschenden islamistischen Massenmörder lässt sich in Berlin offenbar nicht unterbinden, dafür aber Demonstrationen für Israel in den mittlerweile mehrheitlich muslimisch bewohnten Gebieten Berlins.
Am Freitag wollten einige Berliner mit dem Freie-Wähler-Politiker und früheren FDP-Abgeordneten Marcel Luthe in Neukölln gegen Antisemitismus und Hamas-Terror demonstrieren. Luthe hatte die Demonstration zuvor angemeldet und dann unter dem Druck massiver Sicherheitsbedenken der Berliner Polizei wieder abgesagt, berichtet u.a. der Tagesspiegel. Es wäre eine kleine Demo geworden. Luthe habe mit rund zehn Teilnehmern vom Rathaus Neukölln über die Sonnenallee bis vor die Al-Nur-Moschee ziehen wollen. Die Moschee ist einschlägig als islamistisch bekannt. Dort wurde laut Wikipedia schon früher von der „Vernichtung der Juden" gepredigt und sie wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Für eine Demonstration gegen Antisemitismus und Hamas-Terror wäre sie demnach der geeignete Ort. Luthe habe dort 200 Helium-Ballons mit der Aufschrift „Free Gaza from Hamas“ aufsteigen lassen wollen.
Das sollte im Geltungsbereich des Grundgesetzes normal sein. Und wenn es brenzlig werden sollte, dann wäre es die Aufgabe der Polizei, die Demonstranten vor allen Versuchen, sie in der Ausübung ihres Demonstrationsrechts zu behindern, zu schützen. Doch die Berliner Polizei äußerte vor allem Sicherheitsbedenken. Der Staatsschutz beim Landeskriminalamt habe Luthe in einer E-Mail mitgeteilt, „dass der Eintritt eines schädigenden Ereignisses zum Nachteil der Versammlung wahrscheinlich ist". Besonders dann, wenn Teilnehmer von etwaigen Gegenprotesten nicht hinreichend von der Demo getrennt werden könnten. Auch Anfeindungen oder Angriffe von Einzelpersonen oder Kleingruppen wären „in allen Phasen“ der Versammlung wahrscheinlich. Luthe zufolge hätte die Versammlungsbehörde nach einer Gefährdungsbewertung ihm gegenüber erklärt, dass zum Schutz der Demonstration bis zu fünf Hundertschaften nötig gewesen wären.
Offenbar wurde ihm eindringlich nahegelegt, seine gefährliche Demonstration abzusagen. Was Luthe auch tat, aber dennoch beklagt, dies sei eine „Situation, in der der Rechtsstaat massiv zurückgewichen ist“. Weiter wird er zitiert: „Entgegen der leeren Worthülsen aller Sonntagsreden ist es also mit dem Bekenntnis zu jüdischem Leben und zur Freundschaft zu Israel nicht so weit her, als dass es ohne gewaltige Kraftanstrengungen und persönliche Risiken möglich wäre, diese Meinung jederzeit auf Berlins Straßen zu tragen.“
Soll das jetzt akzeptierte Realität sein?
Aus Angst vor einem gewalttätigen, islamistisch radikalisierten Mob müssen in Teilen Berlins Demonstrationen abgesagt werden? Reicht der Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht mehr nach Berlin-Neukölln oder vor die Tore der Al-Nur-Moschee? Welches Signal sendet dies sowohl an die Islamisten als auch an die deutsche Gesellschaft? Wir beugen uns der Realität islamistischer Landnahme in unseren Städten? In manchen Vierteln wird deutsches Recht nicht mehr durchgesetzt?
Vor ein paar Jahren noch haben Politiker und Medien solche Annahmen gern als fremdenfeindliche Phantasien von islamophoben Rechtspopulisten, Rechtsradikalen und Rechtsextremisten diffamiert. Von „angeblicher Islamisierung" war in solchen Debatten die Rede. Und jetzt soll das akzeptierte Realität sein?
Müssten die damaligen Islamisierungs-Leugner jetzt nicht zutiefst empört sein und die Durchsetzung der Demonstrationsfreiheit auch vor der Al-Nur-Moschee fordern? Es müsste doch in Berlin nun einen Aufschrei der Demokraten geben, oder? Die lokale Presse berichtet anderes. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Burkard Dregger sagte dem Tagesspiegel, es sei „eine bedauerliche Situation“, dass eine Demonstration unter diesem Motto so viel Polizeischutz benötige, aber man müsse auch ein gewisses Verantwortungsbewusstsein aller in dieser Situation erwarten. Was wohl heißen soll, doch bitte auf Demonstrationen an heiklen Orten zu verzichten. Der Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco habe Luthe eine „auf Provokation ausgelegte Ego-Show“ vorgeworfen. „Das ist verwerflich und trägt vor allem nicht zur Deeskalation bei“, wird Franco zitiert.
Es ist aber nicht die vordringliche Aufgabe von Demonstrationen, zu einer Deeskalation beizutragen. Sie richten sich gegen Missstände, und gegen die demonstriert man am besten dort, wo diese Missstände anzuprangern sind. Danach ist es einfach angemessener (und couragierter), vor einer islamistischen Moschee gegen Antisemitismus zu demonstrieren als in einem Umfeld, in dem sich alle gegenseitig ihrer guten Gesinnung versichern.
Und ein demokratischer Staat muss willens und in der Lage sein, die Ausübung dieser Grundrechte eben auch dort, wo es weh tut, durchzusetzen. Die "wehrhafte Demokratie" findet sich in jedem Textbausteinkasten führender deutscher Politiker. Hier wäre jetzt ein Punkt, diese auch zu praktizieren. Leider zeigt der Staat wieder einmal, dass er dazu offenbar nicht überall im Lande willens und/oder in der Lage ist. Vielleicht sollte er für die Bürger die Grenzen seiner Durchsetzungsfähigkeit klar markieren. Es wäre ja im praktischen Leben für Menschen ohne genaue Lokalkenntnis hilfreich, zu wissen, wo genau die Grenzen des praktischen Geltungsbereichs des Grundgesetzes liegen. Wo fängt denn der Sektor an, in dem sich das Demonstrieren gegen Antisemitismus und Hamas-Terror nicht mehr staatlich schützen lässt? Vielleicht kann man ja am Straßenrand Schilder aufstellen, die diese Sektorengrenzen markieren.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

„der deutsche Staat kann die Sicherheit der Demonstranten nicht gewährleisten“
Bei anderen Demonstrationen wurde die Sicherheit m. E. schon in der Vergangenheit und vorsätzlich nicht gewährleistet. Pro- und Kontra-Demos dürfen zur gleichen Zeit und am gleichen Ort stattfinden. Diejenigen, die das zugelassen haben, wollten das tägliche Aushandeln, bei dem die Schläger siegen.
Jetzt schaffen sie es nicht mehr, weil D Menschen importiert hat, deren Alltag bereits im Heimatland aus tatkräftigen Auseinandersetzungen bestand. Und beim entsprechenden Thema trifft die Alltagsgewalt aus der Kultur des Heimatlandes auf ein Regenbogen Deutschland.
Immer bedenken: Es braucht nicht viele Schläger, um die Straßen zu beherrschen.
Eine Verfassung die den Bürger vor einen übergriffigen Staat schützen soll gibt es in Deutschland nur noch formal. Wenn es darauf an kommt lassen sich, wie wir gesehen haben, die Deutschen widerstandslos alle Grundrechte nehmen. Wenn man ihnen dann erzählt das sie frieren und sich einschränken sollen um angeblich diese Grundrechte und „unsere“ Werte in einem korrupten Unrechtstregime zu verteidigen jubeln sie. So what? Das Grundgesetz hat offensichtlich keinen Geltungsbereich im Inland, deser erstreckt sich nur auf illegale Einwanderer an der Außengrenze und korrupte ausländische Regime wie die Ukraine. Warum sollte es nun ausgerechnet in Berlin gelten, Herr Grimm?
Es gab mal einen Grund für das Gesetz. Abwendung von Willkür des Staates gegen seine Bürger.
Das Grundgesetz galt schon nicht während der Corona-Pandemie. Selbst wiederholte und verschärfte Zwangsmaßnahmen wurden selbst nach Offenbarwerden deren nicht vorhandenen bis äußerst geringfügigen Nutzens bis heute nicht aufgehoben, darauf (auf nachrangige Rechtsgrundlagen!) gestützte Strafen bzw. Owis bis heute nicht kassiert. Außerdem gelten auch weder das GG noch das StGB (hier: Notwehr) gegen die Verbrechen der Nötigung und des Gefährlichen Eingriffs in den Luft- bzw. Straßenverkehr begangen von Klimaterroristen; hier haben Börliner Hausmuttirichterinnen (anscheinend voll wokerisiert) den Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgrund „billigenswerte Motive“ (gemeint ist irgendwas mit Klima…) erfunden. Steht zwar nicht im Gesetz, setzt sich nach dren Meinung aber durch gegenüber gesetzlich verbriefter Notwehrrechte etc. In diesem Land ist insb. auch die Justiz erledigt. Wer das ändern möchte, hat eine Generationenaufgabe vor sich. Und es fragt sich, ob angesichts des Bildungsverfalls überhaupt eine „bessere“ Generation verfügbar sein würde…
Die „wehrhafte Demokratie“ und Wasserwerfer finden nur Anwendung bei Regierungskritiker, Klima- und Corona Leugner, Reichsbürgern, Kampf gegen Rechts usw.. Gegenüber einem gewalttätigen, islamistisch radikalisierten Mob zieht man den Schwanz ein, es könnte ja zurück geschossen werden. Das aber kann man der Berliner Executive nicht zu muten.
Grundsätzlich sollte die Frage stehen, warum man für fremde Länder auf der Straße demonstriert und entsprechende Flaggen dabei haben muss. Wieso wedeln Regenbogenfahnen vor Ministerien und Rathäusern? Wieso wird für Demokratie fleißig demonstriert, aber nicht für die eigene Nation, Deutschland, oder passen Demokratie und Deutschland nicht zusammem? Kann man sich nur zugehörig und wohl fühlen, wenn man bei wem zu Gast ist und dabei seine Wurzeln, seine Herkunft verleugnet? Wie krank ist Deutschland?
Manchmal wünscht man sich die gute alte DDR zurück. Manches im Westen ist viel schlimmer als es dort war. Für die DDR-Administration waren wir Deutschen immer wichtig (natürlich im Verein mit dem großen Bruder Sowjetunion). Es gab zwar uns gute Deutsche im Osten, und die weniger guten Deutschen im Westen, aber „deutsch“ war ein Ehrenbegriff. Als Anfang der 70er Jahre Algerier ins Land geholt wurden und dadurch Gewaltverbrechen und Vergewaltigungen zunahmen, standen die SED-Parteibonzen im Gegensatz zur heutigen Führung auf unserer deutschen Seite. Die Algerier verschwanden dann wieder aus der DDR.