Sicherlich ein schwieriges Thema. Aber das ist mir im Artikel etwas zu durchmischt. Auf der einen Seite gibt es die Bedenken, die grundsätzlicher Natur sind, bis hin zu moralischer Natur, auf der anderen Seite die, die biologischer und medizinischer Natur sind. Die gleichen Bedenken grundsätzlicher Natur müssten genauso auch für Samenspenden gelten und müssten auch gelten, wenn biologische Väter ihre Vaterschaft nicht anerkennen (wollen), aus welchem guten oder schlechten Grund auch immer. Aber hier müsste gelten: Wenn aus diesen Gründen eine Eizellspende beispielsweise nicht in Ordnung ist, dann ist es eine Samenspende auch nicht. Das betrifft dann auch verheiratete Paare mit unfruchtbarem Mann. Bei den biologischen und medizinischen Bedenken geht die Grundsatzdiskussion dort los, wo es darum geht, in wie weit ein jede Frau die Entscheidungsgewalt über ihre eigene Schwangerschaft und ihren Körper hat. Wo fängt die an und hört die auf. Auch was die Beteiligung anderer betrifft. Darf sich eine Frau von irgendwem schwängern lassen, nur um Schwanger zu werden? Sollte das strafbar sein? Es tangiert die selben Rechte des (unfreiwilligen) “Spenders” und des Kindes genauso. Es geht hier ja nicht um eine moralische Einordnung, sondern eine juristische. Ein schwieriges Thema, zu dem man unterschiedliche Meinungen haben kann, aus ganz unterschiedlichen Gründen, wie moralischen, juristischen, medizinischen, religiösen Gründen. Weil man so unterschiedliche Sichtweisen und Prioritäten haben kann, bin ich der Meinung, dass die juristische Seite dem auch teilweise Rechnung tragen muss.
“...Wenn „Schutz der Leihmutter und das Kindeswohl hinreichend gewährleistet werden“...” Wie genau ist die Definition von der hinreichenden Gewährleistung des Kindeswohls? “...Wenn „Eltern und Leihmutter sich zum Beispiel durch ein familiäres Verhältnis kennen“...” Wo genau fängt das familiäre Verhältnis an und was ist mit “zum Beispiel” gemeint, welche anderen Varianten gibt es noch? “...Wenn sie „eine Vereinbarung treffen, dass eine Beziehung zwischen beiden Parteien noch über die Geburt hinaus bestehe“....” Eine geschäftliche Beziehung ist ja schließlich auch eine Beziehung und wie lange muss diese dann bestehen bleiben? “...Wenn eine „Leihmutter eine ‚angemessene Aufwandsentschädigung‘ erhalte“...” Was genau ist denn eine angemessene Aufwandsentschädigung? Wird auch irgendwo in den Ausführungen an die Kinder gedacht? Und wenn das Kind mit einer Behinderung geboren wird? Oder das unerwünschte Geschlecht hat (naja, kann ja von den Eltern nun anders entschieden werden)? Oder die “falsche” Haar- oder Augenfarbe? Oder sich das “Bestellerpaar” kurz vor der Geburt umentscheidet? etc. Kinder scheinen kaum eine Lobby zu haben.
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