Im Prozess gegen Nadine D. sollte am Donnerstag eigentlich die Beweiserhebung beendet werden. Angekündigt war, dass die Bundesanwaltschaft ihren Schlussvortrag hält. Die weitere Planung sah vor, dass die Verteidiger der 42-Jährigen am Freitag plädieren, damit das Urteil am 15. Juli und damit noch vor den Sommerferien verkündet werden kann. Die 2007 zum Islam konvertierte Düsseldorferin muss sich seit 28. Mai vor dem 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, spätestens ab 2019 eine Initiative zur Gefangenenhilfe für Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) betrieben zu haben. Über das einschlägig bekannte Online-Portal „Free our Sisters“ habe die 42-Jährige dazu bis Sommer 2024 Spenden in Höhe von insgesamt fast 14.000 Euro eingeworben und die Gelder an inhaftierte Mitglieder und Sympathisanten des IS oder deren Angehörige weitergeleitet, etwa für Honorare ihrer Anwälte. Außerdem soll sie im Internet dazu aufgerufen haben, „Briefe und Fotobeiträge mit Durchhalteparolen“ für inhaftierte IS-Mitglieder und Sympathisanten zu verfassen, die von ihr gesammelt und weitergeleitet wurden. „Ihr gesamtes Vorgehen habe dazu gedient, die Inhaftierten zu bestärken, dem IS als Mitglied treu zu bleiben oder ihm für weitere Engagements als Mitglied oder Unterstützer zur Verfügung zu stehen“, heißt es in der Anklage.
Zuletzt hatte der Islamwissenschaftler Guido Steinberg, der als Sachverständiger geladen war, fachkundig erläutert, warum die inzwischen abgeschaltete Internet-Seite „Free our Sisters“ von ihm als IS-Unterstützungsportal eingeordnet wurde. Zuvor hatten eine ganze Reihe von Zeugenaussagen ergeben, dass die Unterstützung von Inhaftierten sowie deren Familien, die Nadine D. jahrelang organisiert hatte, nicht „gewöhnlichen“ muslimischen Kriminellen galt, sondern lediglich bekannten Jihadisten und Terroristen. Ein prominentes Beispiel dürfte Salah Abdeslam sein, einer der Haupttäter der Terror-Anschläge am 13. November 2015 in Paris. Bei den koordinierten Anschlägen wurden insgesamt 130 Menschen ermordet. Dafür wurde Abdeslam im Juni 2022 von einem französischen Gericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. „Mein lieber Bruder Salah, Friede sei mit dir, wenn du wüsstest, wie sehr ich dich liebe“, hieß es in dem von „Free our Sisters“ veröffentlichten und mutmaßlich von Nadine D. verfassten Brief. „Sie haben Angst vor dem Löwen, auch wenn sich der Löwe im Gefängnis befindet. Allah weiß, was er tut, auch wenn es länger dauert.“ Abdeslam bedankte sich aus der Haft: „Meine lieben Schwestern, ich liebe euch im Sinne Allahs.“
Die Fronten in diesem Prozess sind schon seit Wochen stark verhärtet. Einer der Gründe dafür dürfte sein, dass Nadine D. zwar zugegeben hatte, „Free our Sisters“ gegründet und betrieben zu haben, aber stets beteuerte, sie habe damit nur „Frauen und Kindern helfen“ wollen. Mehrere Nachfragen des Senatsvorsitzenden Winfried van der Grinten, warum ihre Unterstützung muslimischer Inhaftierter dann nicht gewöhnlichen Kriminellen galt, sondern auf Terroristen wie Salah Abdeslam abzielte, beantwortete sie jedoch nicht. Dasselbe gilt für Fragen, warum sie sich bereits 2018 gegenüber der Polizei als Kalifats-Anhängerin zu erkennen gegeben hatte. Und ihr türkischer Ehemann, der als Zeuge vernommen wurde, gab sich ebenfalls ahnungslos und wich zuletzt Fragen danach aus, warum die Polizei bei ihren Durchsuchungen der Wohnung von Familie D. IS-Flaggen in Kinderzimmern gefunden hatte. Stattdessen machte er dem Gericht Vorwürfe, weil seine Frau auf der Anklagebank hinter Panzerglas sitzen muss.
Kein Ende der Beweisaufnahme
Ein weiterer Grund für die verhärteten Fronten dürfte sein, dass Nadine D.s Verteidiger Nelli Kopev und Serkan Alkan seit Prozessbeginn stereotyp argumentieren, dass das Handeln ihrer Mandantin als straffreier Verbotsirrtum im Sinne des Paragraphen 17 Strafgesetzbuch anzusehen sei. Nach dieser Norm handelt ein Täter ohne Schuld, wenn ihm bei Begehung der Tat die Einsicht in deren Unrecht fehlt. Obwohl Winfried van der Grinten bereits unmissverständlich klargestellt hatte, dass die öffentliche Hauptverhandlung beim Vorliegen eines Verbotsirrtums erst gar nicht eröffnet worden wäre, tragen Kopev und Alkan immer wieder aufs Neue Beweisanträge vor, die auf dieser Rechtsauffassung basieren. Damit war es auch nicht weiter verwunderlich, dass der Geduldsfaden des Vorsitzenden riss, als Nadine D. seine konkreten Fragen vor zwei Wochen erneut nicht beantworten wollte: „Okay, dann fragen wir auch nicht mehr weiter. Der Zug fährt dann einfach weiter, damit wir den Prozess zu Ende bringen“, kündigte van der Grinten an. Letzte Woche kündigte er an, dass die Bundesanwaltschaft bereits am Donnerstag ihr Plädoyer halten soll.
Das aber vereitelten Kopev und Alkan in letzter Minute mit neuen Beweisanträgen. Davon war einer darauf bezogen, alle Aktenvermerke aus dem Jahr 2020 verlesen zu lassen, aus denen hervorgeht, warum die Staatsanwälte zum damaligen Zeitpunkt keine Chance gesehen hatte, Nadine D. wegen Terror-Unterstützung anzuklagen. Der zweite war darauf bezogen, den in Österreich inhaftierten Mirsad O. als weiteren Zeugen zu vernehmen. Der als „Abu Tejma“ bekannte O. war 2016 von einem österreichischen Gericht wegen IS-Unterstützung sowie Rekrutierung für die Terror-Organisation zu zwanzig Jahren Haft verurteilt worden und gehörte ebenfalls zum Personenkreis der von Nadine D. unterstützten Jihadisten. Bei beiden Beweisanträgen argumentierten Kopev und Alkan erneut mit dem längst vom Senat zurückgewiesenen Verbotsirrtum.
Den ersten Beweisantrag parierte van der Grinten damit, ihm nachzukommen und die Aktenvermerke sofort vorzulesen. „Wir machen das nicht, weil wir das für relevant halten“, stellte der Senatsvorsitzende klar. „Wir machen das, damit es erledigt ist.“ Damit war zumindest dieser Beweisantrag kein Hindernis mehr für die Schließung der Beweisaufnahme. Beim zweiten Beweisantrag, der Vernehmung von „Abu Tejma“, beschränkte sich Winfried van der Grinten auf den Hinweis, dass „der Senat keine Neigung habe, dem nachzugehen“, und forderte Kopev und Alkan auf, darüber nachzudenken, ob sie trotzdem daran festhalten wollen. Hätten die beiden Verteidiger dies zum Anlass genommen, den nunmehr aussichtslosen Antrag wieder zurückzuziehen, hätte van der Grinten die Beweisaufnahme schließen und der Staatsanwältin das Wort für ihr Plädoyer überlassen können.
Der ausgelastete Hochsicherheitstrakt
Eine sofortige Zurückweisung des Antrags war jedoch nicht möglich, da dies einen schriftlichen und ausführlich begründeten Senatsbeschluss vorausgesetzt hätte. Und ein solcher Senatsbeschluss muss erst einmal verfasst und ausgefertigt werden. Womit die Entscheidung, ob Nadine D.s Verteidiger an einem aussichtslosen Antrag festhalten wollen oder nicht, gleichzeitig auch eine Entscheidung darüber wurde, ob der Prozess schon in den nächsten Tagen oder erst nach den Sommerferien beendet werden kann. Und das wusste jeder im Saal, da am 20. Juli in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien beginnen, der OLG-Hochsicherheitstrakt dann für mehrere Wochen geschlossen wird und der einzige Termin, an dem vorher noch ein Saal frei ist, bereits für das Urteil vorgesehen war. Andere Terminierungen sind nicht mehr möglich, da das Hochsicherheits-Gerichtsgebäude nur über zwei Säle verfügt, die wegen anderer IS-Verfahren sowie des Prozesses gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen „Hammerbande" bis zu den Ferien alle bereits vergeben sind.
Vor diesem Hintergrund kam es, wie es kommen musste: „Wir halten an dem Antrag fest“, sagte Nelli Kopev, nachdem sie und Serkan Alkan sich mit Nadine D. beraten hatten. Damit war klar, dass die Verteidigung einen Antrag, dessen Aussichtslosigkeit bereits vom Strafsenat kommuniziert wurde, nur noch dazu benutzt, den Prozess über die Sommerferien hinaus künstlich zu verlängern. Und damit blieb Winfried van der Grinten nichts anderes mehr übrig, als den Termin am Freitag aufzuheben, die Verhandlung auf den 15. Juli zu vertagen und zähneknirschend vier weitere Sitzungstermine zu vergeben, einen davon mitten in den Sommerferien, die anderen drei im September. Womit der Prozess gegen die mutmaßliche IS-Unterstützerin aber auch auf den letzten Metern zur Farce wird, denn an den Ergebnissen der Beweiserhebung dürfte sich auch nach den Ferien ebenso wenig etwas ändern wie an den weit auseinander liegenden Rechtsauffassungen von Gericht, Anklage und Verteidigung. Trotzdem ließen sich weder van der Grinten noch die beiden Staatsanwältinnen, die ihr vorbereitetes Plädoyer wieder einpacken mussten, etwas anmerken und machten gute Miene zum bösen Spiel.
Auf unkundige Betrachter solcher Prozesse mag das Verhalten von Nadine D., ihrer Verteidiger sowie ihrer Familienangehörigen, die schon seit Wochen immer wieder durch abfällige Bemerkungen gegenüber der Justiz und Journalisten auffallen, sinnlos und kontraproduktiv wirken. Denn je häufiger eine Angeklagte oder ihre Verteidiger das Gericht provozieren, umso mehr schwindet bekanntlich die Chance auf ein mildes Urteil. Und noch mehr Provokation eines Strafsenats, der schon seit längerem mit mehreren IS-Verfahren gleichzeitig belastet ist und diesen Prozess wegen eines einzigen Beweisantrags nun vielleicht erst lange nach den Sommerferien beenden kann, ist kaum noch vorstellbar.
Beleidigungen der Journalisten
Dazu passt auch, dass als Zuschauer anwesende Kinder von Nadine D. auch am Donnerstag wieder Journalistinnen „aufs Korn genommen“ haben: Eine Kollegin musste sich mehrfach beleidigende Bemerkungen über ihr Äußeres anhören. Eine andere Kollegin wurde gegenüber den Polizisten im Saal beschuldigt, sie habe während der Verhandlung Audio-Aufnahmen angefertigt. Anstatt den Vorwurf erst einmal zu überprüfen, ermahnte eine Polizistin die Pressevertreterin sofort, dies zu unterlassen. Tatsächlich hatte die Journalistin lediglich ihren Laptop im Offline-Betrieb, was beim OLG akkreditierten Medienvertretern auch erlaubt ist, damit sie während der Verhandlung mitschreiben können. Bei den Beleidigungen und grundlosen Anschuldigungen, denen Pressevertreter derzeit bei diesem Prozess durch Angehörige der Angeklagten ausgesetzt sind, fällt auch immer häufiger auf, dass diese immer nur auf Frauen abzielen. Männliche Journalisten hingegen werden von der Familie von Nadine D. in Ruhe gelassen und können damit ungestört ihrer Arbeit nachgehen.
Eine mögliche Erklärung für das provokante Verhalten von Nadine D., ihren Verteidigern und ihren Angehörigen könnte sein, dass IS-Prozesse in der Salafisten- und Jihadisten-Szene stets mit großer Aufmerksamkeit verfolgt werden. Und wer sich durch eine geständige Einlassung eine mildere Strafe verschafft, gar gegenüber dem „Ungläubigen-Gericht“ Reue zeigt, dürfte nach seiner Haftentlassung in der Szene kaum noch Chancen auf Akzeptanz haben – und damit auch keine Chance mehr darauf, dort wieder aufgenommen zu werden. Anders ist es, wenn eine Angeklagte „standhaft“ bleibt, gar dem Gericht oder den in der Szene nicht minder verhassten Medien „die Stirn bietet“: Ein solches Verhalten gilt als märtyrerhaft und verbessert die Akzeptanz und Bewunderung, die eine verurteilte Person nach ihrer Haftentlassung erwarten kann. Und das dürfte niemand besser wissen als eine Angeklagte, deren Funktion laut Anklage jahrelang darin bestanden hat, inhaftierte Terroristen religiös und moralisch „bei der Stange zu halten“.
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Die Angeklagte darf nicht aussagen

Ein ungläubiges Gericht ist eine Provokation aller Gläubigen, basta. Das ist haram wie Sau.
Während Sozialämter den Zuzug bildungsferner Muslime fördern, arbeitet sich die Justiz im Hochsicherheitstrakt an Aktivisten ab, die mit extremen Auslegungen ihrer archaischen Religion in die Öffentlichkeit gegangen sind. So wird das nichts mit dem Kampf gegen die Islamisierung.
Bei den Saudis wäre das Strafmaß kostengünstiger.
Dieses „ Ungläubige Gericht “ ? Es ist Unser Gericht ! Daher und Deshalb „ No Mercy “ für IS-Angehörige !