Susanne Baumstark / 24.02.2020 / 09:52 / Foto: Infrogmation / 32 / Seite ausdrucken

GEZ-Gebühren: Nun liegt’s an den Ländern

Das grenzt schon wieder an Fake News, wie man jetzt den Bürgern durch Weglassen von Fakten die Erhöhung der Rundfunkgebühr ab 2021 schmackhaft machen will. Die Tagesschau etwa bringt gleich im ersten Satz: „Für die Beitragszahler*innen bedeutet es die erste Erhöhung seit zwölf Jahren.“ Im Weiteren dann nach der Zwischenüberschrift „Rundfunkbeitrag ist zwölf Jahre nicht gestiegen“: „Zwölf Jahre ist der Rundfunkbeitrag nicht angestiegen … Bundesweit hat die Umstellung von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag pro Haushalt im Jahr 2013 insgesamt zusätzliche Einnahmen ergeben. Dieses Geld floss in eine sogenannte Beitragsrücklage. So konnte der Rundfunkbeitrag stabil gehalten und sogar einmal gesenkt werden. Die Mittel aus dieser Rücklage werden nun Ende 2020 aufgebraucht sein. Dass der Rundfunkbeitrag so viele Jahre nicht angestiegen ist, hat auch damit zu tun, dass die ARD auf vielen Ebenen ihre Ausgaben reduziert und tiefgreifende Strukturreformen eingeleitet hat.“

Was hier fehlt: „Die Rücklage muss gebildet werden, weil der Rundfunkbeitrag ab 2017, anders als von der Finanzkommission empfohlen, nicht auf 17,20 Euro pro Haushalt und Monat gesenkt wurde. Damit soll die Beitragshöhe für die Jahre 2021 bis 2024 stabilisiert werden. Derzeit liegt die Abgabe bei 17,50 Euro. Das heißt: Mit den Rundfunkgebühr-Rücklagen wurden die Löcher im ZDF-Haushalt gestopft. Sparmaßnahmen bei den dafür Verantwortlichen: Fehlanzeige!“, berichtete die Bild vor einem Jahr. Mit dem Verzicht der Bürger auf die Senkung der Gebühr ab 2017 respektive mit deren Vorenthaltung seitens des Beitragsservice ist also auch die Zahlung für 2021 bis 2024 mit der gleich bleibenden Höhe von 17,50 Euro abgegolten. Kommt die geforderte Erhöhung auf 18,36 Euro ab 2021 vor diesem Hintergrund nicht einem Betrug gleich? 

Wie es die Medien auch drehen und wenden: Das Einheimsen der hohen Rundfunkgebühr von Bürgern, die an politisch einseitigem Erziehungsprogramm keinerlei Bedarf haben – vergleiche ARD-Vorsitzender Tom Buhrow: „Wir müssen Prioritäten setzen … Gerade jetzt in Zeiten von Polarisierung, Fake News und mangelndem Respekt im Alltag“ –, ist und bleibt eine riesige Unverschämtheit. Die Regierungsspitzen der 16 Bundesländer müssen im nächsten Arbeitsschritt den Staatsvertrag über die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags unterzeichnen. Der Hoffnungs-schimmer, der bei Teltarif durchscheint, wird wohl eher nicht fruchten:

„Viele Bürger haben mittlerweile zu Recht den Eindruck, vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr objektiv informiert zu werden … Die Rundfunkgebühren müssen deutlich, nachhaltig sinken … Vor Gerichten wurde die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages abschließend geklärt. Wenn sich die Anstalten jedoch weiterhin als vollkommen reformunfähig zeigen, bleibt letztendlich nur noch die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge über mindestens eine Landesregierung. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser politische Weg früher oder später als Ultima Ratio beschritten wird.“

 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Susanne Baumstarks Blog Luftwurzel.

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Leserpost

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Heiko Stadler / 24.02.2020

Mein Geschäftsmodell: Ich gründe einen Fernsehsender und einen Rundfunkrat gleich mit dazu. Der legt fest, dass mir jeder Haushalt 20 Euro zahlen muss. Ich steck mir die 10 Milliarden ein und garantiere, dass der Betrag 20 Jahre lang nicht erhöht wird.

Gabriele Klein / 24.02.2020

Bis auf den heutigen Tag fehlt mir die Antwort auf folgende Frage: Wie kommt mein Landesminister, den ich nicht mal wählte, dazu für MICH einen Vertrag zu unterzeichnen der nicht das LAND sondern MICH in meinem Privatgeschäft bindet? Vor 2012/2013 waren diese Staatsverträge NICHT bindend für das potentielle Hörer Klinentel, nur wer den “Service” bezog, d.h. nur wer Fernsehen wollte, war dann an den Staatsvertrag gebunden, wodurch die ministerielle Unterschrift in Ordnung wäre.  Wie aber kommt der Minister dazu für MICH einen Vertrag zu unterzeichnen der mich zum Kauf von Programmen verpflichtet? Ich sehe hier ein Handeln ohne Auftrag im klassischen Sinne wo der, der ohne Auftrag handelt dann auch für die Folgen haftet. D.h. der Minister hat die Zeche zu zahlen von jenen die dieses Geschäft nicht wünschten.  Von mir hatte der Minister keinerlei Auftrag mich zu einem solchen Geschäfte zu verpflichten und aus einer Wahl geht die Vollmacht für solche Geschäftsabschlüsse noch lange nicht hervor.  D.h.  Wenn sich der Inhalt des Staatsvertrages derart geändert hat, dass jeder Haushalt zahlt sofern der Minister unterschreibt, hat der Minister keinerlei Befugnis zu dieser Unterschrift sofern keine ausdrückliche Vollmacht der Betroffenen vorliegt,  Sonst kännte man ja den Bürger mittels Staatsvertrag zu jedem beliebigen privaten Geschäfte verpflichten das er nicht wünscht, vom Abo für ein Essen auf Rädern bis hin zum Bierkasten Abo . .. Vielleicht per Staatsvertrag dann bei jener “Brauerei” zu beziehen ,die den letzten Wahlkampf der Partei des regierenden Ministers finanziert hat…....?.Es ist das eine einen Staatsvertrag zu formulieren in den man alles reinschreiben “könnte”...... Das Recht diesen jedoch für Dritte zu unterschreiben ist ein ganz eigenständiges Kapitel für sich und ergibt sich nicht aus dem Wahlauftrag und auch nicht aus dem Urteil des BVerfG. Es bedarf in so einem Falle der Vollmacht von jedem Betroffenen

Gesine Keel / 24.02.2020

Zitat Stefan Lanz: “Ich finde die Diskussion (obwohl im Grunde berechtigt) um die GEZ-Gebühren mittlerweile nur noch lächerlich.” Das sehe ich ganz anders, Herr Lanz. Wenn nur noch links-grüne Meinung zugelassen wird, dann schwant mir Böses. Die Reaktionen einiger ÖR-Mitarbeiter nach der Umweltsau-Kritik waren “befremdlich”. Herr Cremer, wenn Sie eine Rente unter dem Grundeinkommen haben - können sie dann nicht aufstocken und gleichzeitig sich vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen? Fragen Sie auf jeden Fall im Rathaus nach! Meine Überlegungen gingen dahin, ob Bürger beim zuständigen Landtag eine Petition einreichen können, und zwar das ganze Programm abzuspecken und sich auf Information und Bildung zu konzentrieren. Würde das Sinn machen?

Klaus Klinner / 24.02.2020

Ein kleiner Vorschlag zur Geldeinsparung bei ARD und ZDF: Wozu braucht es zwei “Wahlforschungsteams”, die sich auch noch gleichsinnig in politisch gewünschter Weise irren?

Eleonore Weider / 24.02.2020

Nach wie vor bitte mitmachen: 117.110 sind bei rundfunk-frei dabei - Sie kooperieren mit Hallo Meinung. Im Kern geht es um Folgendes: Möglichst viele Gebührenzahler werfen Sand in das Getriebe von ARD und ZDF. Damit das Zwangssystem existenzielle Probleme bekommt!

Sabine Schönfelder / 24.02.2020

Propaganda ist nicht für „umme“ zu haben! Das weiß der Linke am besten. Möchte NICHT wissen, was und wer mit den vielen jährlichen Milliarden, die uns zwangsweise für ein „mieses Stück Scheiße“ (danke Claudi Roth) für und von den Öffis aus der Tasche gezogen werden, alles querfinanziert wird. Man muß auch ein bißchen seine gute Laune erhalten! Wie wäre es mit einem netten Plakat, im Lande ´zerstreutˋ, darauf das herzzerreißenden Bild mit dem der WDR- Chef während der Umweltsau-Oma-Krise hausieren ging; unser Oberöffi Buhrow sitzt, gebrochen und mit verheulten Augen (flennende Männer sind total im Trend!) am Krankenbett seines alten Vaters (gute Gene hat er auch noch, der Tommi), und hält dessen alte faltige Hand! Darunter: Die öffentliche Hand sorgt für die Ihrigen. Eine offene Hand, haben wir nur für Sie! Die GEZ wird bald noch weniger billig. ( ....Agitpropdeutsch). Da können Sie noch fürs Alter sparen!

Hans-Petr Dollhopf / 24.02.2020

Korrektur. Ich postete: “Davon ist das heutige World Wide Web vom einstigen ARPANET soweit entfernt wie ein superresistenter Krankheitserreger.” Ich wollte aber mitteilen: “Davon ist das heutige World Wide Web vom einstigen ARPANET soweit entfernt wie superresistente Krankheitserreger von nützlichen Milchsäurebakterien.”

Hans-Petr Dollhopf / 24.02.2020

Der sog. Rundfunkstaatsvertrag wird laut Beschluss der Häuptlinge der sechzehn Länder vom 5. Dezember 2019 spätestens ab September 2020 durch den nagelneuen Medienstaatsvertrag ersetzt. Das Parteienstaatssystem verschafft sich mit dieser Zäsur die Hoheit über das innerdeutsche Internet und beerdigt dabei das Prinzip der Netzneutralität. Das Internet wurde einst von der US-amerikanischen DARPA mit dem Ziel entwickelt, im Falle schwerster Zerstörungen nach einem atomaren Angriff weiterhin über eine ausfallsichere Infrastruktur zur störungsfreien Kommunikation zu verfügen. Davon ist das heutige World Wide Web vom einstigen ARPANET soweit entfernt wie ein superresistenter Krankheitserreger. Was soll der idiotische Medienstaatsvertrag daran ändern? Nun, nichts! Man will keine Brandmauern gegen die virtuelle Pandemie hochziehen, sondern die Krankheit zum eigenen Nutzen einsetzen. Von der Abschaffung des RStV und der Einführung des Medienstaatsvertrages nicht betroffen ist der Staatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung. Logisch: The spice must flow! Die “Demokratieabgabe” muss fließen. Frau Baumstark, Sie schreiben: “Die Regierungsspitzen der 16 Bundesländer müssen im nächsten Arbeitsschritt den Staatsvertrag über die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags unterzeichnen.” Echt ärgerlich, dass diese Spitzbuben nun statt mit dem liberalen Thomas Kemmerich mit dem beutesozialistischen Ramelow über die neue Zwangsgebühr nach RFinStV beschließen werden. “Das Ergebnis muss rückgängig gemacht werden.” Was für eine verlorene Chance. AfD, du warst nah dran, hat nicht geklappt, danke trotzdem und cu!

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