Thilo Schneider / 15.09.2021 / 06:00 / Foto: Pixabay / 180 / Seite ausdrucken

Gewaltverbrechen: Wie gerecht sind die Gerichte?

In Wittenberg wurde ein 30-Jähriger von einem Asylbewerber getötet. Schauen wir uns diesen und ähnliche Fälle an – und wie die Justiz damit umging.

Am 29. September 2017 wurde Marcus Hempel 22 Tage nach seinem 30. Geburtstag von dem Asylbewerber Sabri H. vor dem Arsenal-Einkaufszentrum in Wittenberg erschlagen. So weit, so alltäglich. 

In einem fünftägigen Prozess wurde – trotz der kompletten Aufzeichnung des Verbrechens einer am Tatort befindlichen Videokamera und der Zeugenaussage der Freundin des Ermordeten – der Täter nicht etwa wegen Mordes, sondern wegen „Notwehrexzess“ verurteilt. Zu zwei Jahren auf Bewährung und 120 Arbeitsstunden. Für das Leben eines Menschen. Mit „aller Härte des Rechtsstaats“.

Laut Schilderung des Vaters des Opfers, Karsten Hempel, in der „Jüdischen Rundschau“ kam es im Verlauf des Prozesses und seiner Beweisführung seitens der Staatsanwaltschaft zu – freundlich gesagt – einigen Ungereimtheiten, die den Verdacht erwecken, im vorliegenden Fall solle unter allen Umständen der Täter geschützt und geschont werden, um… Ja, warum eigentlich? Im Gegenzug wurde der Vater des Opfers aufgrund einer anonymen Anzeige mit einer „Gefährderansprache“ belästigt, weil er angeblich dazu aufgerufen haben sollte, den Täter Sabri H. gesundheitlich zu schädigen beziehungsweise dazu anstiften. 

Einige AfD-Abgeordnete haben den Fall und seine seltsamen Wendungen und Widersprüche, auch und gerade in der Wahrheits- und Urteilsfindung, am 23.4.2021 aufgegriffen und im Landtag zur Sprache gebracht. Sie wurden mit lauen und halbgaren Antworten abgespeist, falls ihre Fragen überhaupt beantwortet wurden. 

„Psychische Erkrankung“, immer wieder

Laut der Schilderung des Vaters und der Freundin des Ermordeten, Agapi R., liegt hier, wenn deren Aussagen stimmen, ein Justizskandal allerersten Ranges vor, in dem sich ein deutsches Gericht mit Lügen, Täuschungen, und Verdrehungen – ja, sogar Drohungen – um eine objektive Wahrheitsfindung gedrückt und damit ein härteres Urteil regelrecht verhindert hat. Wenn deren Aussagen stimmen, dann geht in Deutschland wenigstens in diesem Fall Täterschutz vor Opferschutz, dann ist das Leben eines Menschen 120 Arbeitsstunden und einen zweijährigen erhobenen Zeigefinger wert, sofern der Täter „Neu Hinzugekommener“ und das Opfer „Schon-länger-hier-Lebender“ ist. System? Zufall? Einzelfall? Bedauernswerter Mangel an Beweisen? Aber was an Beweisen bräuchte es neben einer (widerwillig) zur Kenntnis gebrachten Videoaufzeichnung, einer Zeugenaussage und dem Geständnis des Täters, dass eben KEINE Notwehr vorlag, denn noch? 

Sehen wir hier den (auch mit den unlauteren Mitteln der Öffentlichkeitssuche geführten) Kampf eines verzweifelten Vaters um Gerechtigkeit? Sehen wir hier einen Einzelfall? Oder sehen wir hier ein Beispiel für die systematische Verschleierung und Verharmlosung vieler ähnlich gelagerter Fälle? Sicher ist jeder Fall anders zu beurteilen und es gilt immer noch „im Zweifel für den Angeklagten“, aber der oben geschilderte Fall scheint doch sehr im wahrsten Wortsinn merk-würdig.

Schauen wir uns ein paar andere Fälle an: 

In Hameln geht 2016 ein Deutsch-Kurde zuerst mit einer Axt und einem Messer auf seine Ehefrau los und schleift diese anschließend 200 Meter mit einem an der Anhängerkupplung befestigten Seil durch die Stadt. Wie durch ein Wunder überlebt die Frau. Das Urteil: 14 Jahre Haft wegen „versuchten Mordes“.

In Göppingen attackiert im November 2016 ein abgelehnter Algerier in einer Bankfiliale einen 78-jährigen Mann und tritt diesen zu einem Pflegefall zusammen. Zu einer Anklage kommt es nicht, der Täter gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig und wird „auf unbestimmte Zeit“ in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

In Offenburg tötet 2016 der „somalische“ (tatsächlich stammt der Täter aus Dschibuti) Flüchtling Saleban A. den Arzt Joachim T. und verletzt seine Sprechstundenhilfe. Das Urteil: Freispruch. Der Angeklagte ist nicht schuldfähig und wird aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

In Cottbus tötet 2017 der Asylbewerber Raschid D. seine Ehefrau. Das Urteil: 13 Jahre Haft „aufgrund seines kulturellen Hintergrunds“.

Im Münsterland tötet 2017 ein nigerianischer Asylbewerber eine 22-jährige Flüchtlingshelferin mit 21 Stichen. Das Urteil: 13 Jahre Haft. Weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

In Berlin sticht im Januar 2018 ein syrischer Asylbewerber mit einem Küchenmesser auf seine Frau ein und verletzt diese schwer. Er gilt aufgrund seiner Schizophrenie als schuldunfähig und wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.
 
In Borna tötet 2018 der Asylbewerber Ghassan T. seine Frau vor seinen Kindern in einem Asylbewerberheim. Das Urteil: Lebenslänglich.

In Berlin versucht ein türkischer Vater, seine Tochter zu töten, weil sie „Sex mit den Augen macht“. Der Mordversuch misslingt, die Tochter wird schwer verletzt. Das Urteil: Versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Da der Täter als psychisch vorbelastet gilt: Vier Jahre Haft.

In Ravensburg geht im September 2018 ein afghanischer Asylbewerber mit einem Messer auf Passanten los und verletzt drei Menschen. Gegen ihn wird jedoch kein Haftbefehl, sondern eine dauerhafte psychiatrische Unterbringung beantragt, er gilt als schuldunfähig.

In Worms zerhackt ein abgelehnter Asylbewerber im März 2019 seine Freundin im Schlaf mit 30 Messerstichen. Das Urteil im Dezember 2019: 12 Jahre Gefängnis. Die Verteidigung legt Revision ein. Bis zur Revision befindet sich der Täter in einer psychiatrischen Klinik. 

In Bad Kissingen tötet Daniel S. im März 2019 seine Exfreundin mit einem Messer. Das Urteil: Lebenslang wegen Mordes. 

In Preetz schlachtet ein Afghane im April 2019 eine Flüchtlingshelferin mit 37 Stichen ab. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Voerde schubst 2019 ein in Deutschland geborener Serbe eine junge Mutter vor einen einfahrenden Zug. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Frankfurt stößt 2019 ein Eritreer eine Mutter und ihr Kind vor einen einfahrenden Zug. Das Kind wird getötet. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Rathenow attackiert 2019 ein abgelehnter afghanischer Asylbewerber eine Flüchtlingshelferin mit einem Messer. Sie überlebt. Es kommt erst gar nicht zu einer Anklage, sondern gleich zu einer Sicherheitsverwahrung in der Psychiatrie. Diese wird jährlich darauf überprüft, ob die Gründe für eine Verwahrung noch vorliegen.

In Heuchelheim verprügelt im März 2020 ein syrischer Asylbewerber seine Ehefrau und sticht auf sie ein. Das Opfer überlebt. Der Täter gilt aufgrund seiner Schizophrenie als schuldunfähig und wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.

In Bonn tötet ein arbeitsloser polnischer Elektriker ebenfalls im März 2020 seinen Mitbewohner mit satten 106 Messerstichen. Das Urteil: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. 

In Bonn sticht ein türkischer (?) Fahrgast plötzlich wahllos auf einen anderen Fahrgast mit 22 Messerstichen ein. Das beherzte Eingreifen eines syrischen Asylbewerbers verhinderte Schlimmeres. Das Urteil: „Eigentlich versuchter Totschlag“, da aber schuldunfähig, wird die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.

In Paderborn massakriert im November 2020 ein Syrer seine Frau mit 31 Messerstichen, da er „seine Ehre reinwaschen will“. Das Urteil: lebenslange Haft wegen Mordes. 

In Würzburg tötet 2021 ein Somalier drei Frauen mit einem Messer. Nach den bisherigen Ermittlungen ist der Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung mutmaßlich schuldunfähig.

In Pforzheim sticht im Februar 2021 ein marokkanischer Asylbewerber in der Unterkunft auf einen Mitbewohner ein. Er gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig.

In Berlin sticht im August 2021 ein afghanischer Asylbewerber auf eine Landschaftsgärtnerin ein, da er augenscheinlich keine arbeitenden Frauen mag. Ebenfalls verletzt wird ein 66-Jähriger, der der Frau zur Hilfe kommt. Die Polizei geht vorerst von einer psychischen Erkrankung als Tathintergrund aus.

…und es gibt viele, erschreckend viele Fälle dieser Art. Ich gebe zu, ich war neugierig und wollte mir wahllos einmal zehn Fälle herauspicken, die möglicherweise ähnlich gelagert sind, um zu sehen, wie dort die Urteilsfindung war. Gelandet bin ich in einem Sumpf aus Morden aus den unterschiedlichsten Motiven – worauf die Richter und Staatsanwälten in den vorgenannten Fällen bei ihrer Urteilsfindung gekommen sind, sehen Sie ja selbst. Viele Täter entgehen ihren Strafen, wenn sie psychisch krank sind – oder vorgeben, es zu sein. Die Konsequenz daraus ist allerdings, dass die Opfer keine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten, wenn der Täter nicht für seine Taten – eben aufgrund Schuldunfähigkeit infolge einer psychischen Erkrankung – verantwortlich gemacht werden kann.

Haben wir wirklich 2015 derart viele Wahnsinnige aufgenommen?

Tatsächlich scheint es sich jedoch bei dem eingangs geschilderten Fall von Marcus Hempel um einen Einzelfall zu handeln, lege ich die von mir recherchierten Fälle und Urteile zum Vergleich vor. Nichtsdestotrotz sollte speziell dieser Fall tatsächlich neu aufgerollt werden, denn er „stinkt“ auf eine unangenehme Art und Weise.

Hier wäre es hilfreich, wenn auch andere Hinterbliebene von Opfern ihre eigenen Erfahrungen mit der Justiz schildern würden – ob hier wirklich vertuscht und getrickst wird, wie es im Eingangsfall zumindest den Anschein hat. Der „Königsweg“ der blinden (oder absichtlich blöden?) Justitia scheint doch eher die „Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung“ zu sein. Haben wir wirklich 2015 derart viele Wahnsinnige aufgenommen? Andererseits ist der unbegrenzte Aufenthalt in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik mit Sicherheit und definitiv weit weniger gemütlich als ein limitierter Aufenthalt in einer deutschen Justizvollzugsanstalt. Die auch kein Hotel oder Wohlfühl-Spa  ist.

Sie merken – dies ist ein Artikel, der mich ins Aus geführt hat. Ich bin kein Jurist und habe weder eine Nervenheilanstalt noch ein Gefängnis von innen gesehen. Jedenfalls bisher. Ich wollte eigentlich belegen, dass der eingangs geschilderte Fall vielleicht kein Einzelfall ist – aber doch scheint er es zu sein. Und wem dem so ist – dann ist es ebenfalls Teil einer fairen Recherche, dies zu bekennen. Es scheint, allen Unkenrufen zum Trotz, doch zu funktionieren, unser Rechtssystem.

Foto: Pixabay

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Ulrich Schellbach / 15.09.2021

Geehrter Herr Schneider, Sie schreiben: “Ich gebe zu, ich war neugierig… ...um zu sehen, wie dort die Urteilsfindung war.” Da kann ich Ihnen mit dem kleinen Einblick in die Psyche einer deutschen Juristin im Jahre 2018 dienen. “Der Tod eines Menschen sei endgültig, und kein Urteil eines Gerichts könne das ändern.”, all so sprach die Frau Richterin Ulrike Grave-Herkenrath und entließ Ahmed R. mit “zwei Jahren Haft auf Bewährung für eine Körperverletzung mit Todesfolge”. „Vielleicht gibt es die Erwartung, dass der Täter leiden soll, wie Sie leiden, das steht aber nicht im Fokus des Strafverfahrens“, erläuterte die Frau Richterin Ulrike Grave-Herkenrath der hinterbliebenen Ehefrau des Erschlagenen und seinen zwei Kindern weiter, jedoch: “In diesem Fall gehe es nämlich um die Einwirkung auf den Täter. Der Erziehungsgedanke sei höher zu gewichten als die Sühne.” Der Kölner Express beschrieb den Fall damals so: „Er (Ahmed R.) und seine Kumpels hatten sich mit dem späteren Opfer, den sie für einen Obdachlosen hielten, und dessen Begleitern angelegt. Um sich Respekt vor seinen Freunden zu verschaffen, habe er Thomas K. attackiert, hatte der Angeklagte gesagt. K. krachte nach einem gezielten Schlag auf den Boden, brach sich den Schädel. Er verstarb einen Tag nach dem Angriff in der Klinik in Köln-Merheim. Die Freunde hatten den Schläger nach der Tat noch gefeiert.“ Wenigstens in diesem Fall spielte eine psychische Erkrankung des Täters keine Rolle…

Andreas Rochow / 15.09.2021

Bei der Eroberung von Nord- und Südamerika waren zweifellos Haudegen gefragt. Die teilweise unwirtlichen Gegebenheiten mussten ertragen, Ureinwohner verdrängt werden. Eine vorbestehe staatliche Ordnung war nicht vorhanden. Die Verbrechen, die das mit sich brachte, sind unverzeihlich. Sie aus heutiger Sicht selektiv zu skandalisieren und Ronald Regan, George W. Bush oder Donald Trump anzuhängen, ist einigermaßen durchsichtig. (Niemand macht sich hingegen beliebt mit der Erinnerung an die Hundertmillionen Toten, die die kommunistische Weltrevolution kostete und weiter kostet.) Bei dem islamistischen heiligen Krieg handelt es sich um das Gesetz eines Propheten, der nicht karikiert, nicht einmal abgebildet werden darf. Er ist auf Tötung der Ungläubigen aus. Eine Religion, die sich von diese “Gesetz” nicht verabschiedet, ist auf Rückständigkeit verschworen! Wir haben es nicht mit einer Kultur, sondern einem lebensgefährlichen Kultismus zu tun, dem man keinen Schritt entgegenkommen darf! Es sind Linke, die Kritik am “Gesetz” des Propheten als “Islamophobie” ächten. Das ist ihr gutes Recht. Mehrheiten können sie damit nicht beeinflussen, auch wenn sie momentan die Propagandafabriken dieses Landes beherrschen. Dass Gerichte bei Mördern, Messerstechern, Alla-hu-akbar-Rufern, Totschlägern und Vergewaltigern aus islamischen Ländern besondere Milde walten lassen, ist einigermaßen beunruhigend. Dem blutigen Kultismus der wilden Fremden mit der psychiatrischen Diagnose der Schuldminderung oder Schuldunfähigkeit gem. § 20 u. 21 StGB begegnen zu wollen, riecht nach Psychiatriemißbrauch! Es beschädigt den Ruf nicht nur konkreter geschlossener Einrichtungen, sondern der Psychiatrie allgemein. - Deutschland und Westeuropa sind kein zu eroberndes Neuland. Wir verfügen über Mittel und Institutionen, die das Vordringen des islamischen Kultismus abwehren können. Jede Ideologie, die diese Abwehr verbieten will, ist zerstörerisch,  weil sie dem aggressiven Islamismus in die Hände spielt.

Bernd Broschat / 15.09.2021

Wenn Ihnen,Herr Schneider, ein illegal eingewanderter Raketenwissenschaftler die Rübe mit einer Axt vom Körper trennt, dann können Sie sicher sein,dass das a) ein Einzelfall war und b) danach unser Rechtssystem funktioniert und c) Sie danach definitiv nicht mehr unter den Lebenden weilen. Ihr “Artikel” gehört Ihnen links und rechts um die Ohren gehauen.Wieviele tote Deutsche würden denn noch leben,wenn “wir” eben keine Raketenwissenschaftler,Ärzte,Ingenieure illegal hätten einreisen lassen ? Ganz zu schweigen davon,dass sich inzwischen jüdische Mitbürger aufgrund dieser illegalen Einwanderung in bestimmten Arealen nicht mehr offen zu ihrem Glauben bekennen können. Ich zähle ganz bestimmt nicht zu dem von Ihnen angeführten “wir”,welches Ihnen genauso um die Ohren gehauen gehört. Meinen Sie wirklich,dass da auch nur einer dieser Verbrecher selbst auf die Schiene mit nicht zurechnungsfähig gekommen ist ? Nein : Deutschland ist auf lange Sicht kaputt,die Justiz und ganz speziell das Verfassungsgericht mit der Merkelpfeife Harbarth ist nicht mehr existent und genau solche Leute wie Sie unterstützen noch das Ganze mit solchen unfassbaren Artikeln. Stellen Sie Sich doch mal nur für einen kleinen Moment vor,dass ein/e Familienangehörige/r von Ihnen durch solch eine Tat ins Jenseits befördert wird und hinterher bekommen Sie von einem - tja,was ? Journalisten ? Schmierfink ? - wie Ihnen gesagt, dass dies ja nur ein Einzelfall war,aber unser Rechtssystem ja gut funktioniert. Was glauben Sie, würden Sie dem erzählen ?

Christoph Kaiser / 15.09.2021

Die Justiz ist ein gottloses Gebilde, da kommt nichts Gutes dabei heraus.

Ferdinant Katz / 15.09.2021

Der Begriff “Einzelfall” steht seit 2015 als Synonym für Systemisches Versagen der Staatlichen Institutionen aufgrund politischer Opportunität. Wie darf man sich das in der Realität vorstellen? Psychisch kranker wird drei oder vier Monate weggesperrt und bunttollerant therapiert, bis der Delinquent gelernt hat was er dem Psycho-Onkel erzählen muss, das der ihn gesund schreibt? Würde erklären warum die Kapazitäten in diesen Anstalten niemals ausgehen. Der Rechtsstaat begibt sich damit zunehmend auf dünnes Eis, der Otto könnte zu dem Schluss kommen das er ein Rechtssystem, dass den Täter aufgrund seines kulturellen und vieler anderer politisch gefärbter Begriffe schützt, ganz einfach nicht mehr braucht. Wenn wir dann die ersten Fälle von Selbstjustiz haben wird der Katzenjammer Groß.

Uta Buhr / 15.09.2021

Lieber @U. Unger, Sie haben ja so recht. Doch das von Ihnen geforderte Einwanderungsgesetz ist von höchster Stelle höchst unerwünscht. Die Globalisten unter der Stabführung von Schwab, Gates et al wollen doch diese kunterbunte, total bildungsbefreite Einwanderung, um ihre neue Weltordnung zügig in die Tat umsetzen zu können. Und da den Deutschen jegliches Gefühl für das eigene Volk abhanden gekommen ist, lassen sich diese Pläne exzellent zuerst auf unserem Territorium umsetzen. Deutschland als Blaupause für den Great Reset. Die anderen Nationen werden auf dem Fuße folgen. Ich las vor einiger Zeit, dass man sich für die Zukunft 280 Millionen Menschen auf deutschem Boden wünscht. Bei dieser Perspektive werden die Autochthonen natürlich die Minderheit bilden. Unsere Nachkommen sehen wunderbaren Zeiten entgegen. Das beste Deutschland aller Zeiten ist gerade im Entstehen.

G. Breternitz / 15.09.2021

Die Nazis waren grundehrlich - Goebbels war Reichspropagandaminister und leitete das Reichspropagandaministerium. Die damalige Presse war gleichgeschaltet. Die Gerichte fällten Willkürurteile. Wo stehen wir heute? Das kann sich jeder selbst zusammenreimen.

D.Kempke / 15.09.2021

Interessant bei den geschilderten Fällen ist, dass eine längere Haftstrafe für den Täter immer nur dann ansteht, wenn auch das Opfer nicht-westlicher Herkunft war. Bei deutschen Opfern steht immer schuldunfähig dahinter. Insofern verstehe ich auch den verneinenden Absatz am Ende nicht. Wer sagt denn dass ein Aufenthalt in einer psychatrischen Klinik immer eine echte Strafe sein muss? Zum Einen wird ja, wie der Autor auch anmerkt, regelmäßig überprüft, ob eine Freilassung in Frage kommt, und dann wird der Täter sicherlich nicht erneut angeklagt oder ins Gefängnis überstellt, sondern freigelassen. Zum Anderen kann auch in der Psychatrie durchaus angenehm gelebt werden - mit Freigang, ohne Zwangsmedikamentierung, gutes Essen etc - je nachdem was die Ärztinnen/Pfleger für angemessen halten, bzw. der Gewalttäter sich erpresst. Nicht jeder wird dort gequält - das hebt man sich für die verstockten alten weißen Männer, wie einen Gustl Mollath, auf.

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Thilo Schneider / 30.01.2024 / 16:00 / 20

Jahrestag: Die Schlacht von Stalingrad geht zu Ende

Heute vor 81 Jahren ernannte Hitler General Paulus, der mit seiner 6. Armee in Stalingrad dem Ende entgegensah, zum Generalfeldmarschall. Denn deutsche Generalfeldmarschälle ergaben sich…/ mehr

Thilo Schneider / 26.01.2024 / 16:00 / 20

Anleitung zum Systemwechsel

Ein echter demokratischer Systemwechsel müsste her. Aber wie könnte der aussehen? Bei den Ampel-Parteien herrscht mittlerweile echte Panik angesichts der Umfragewerte der AfD. Sollte diese…/ mehr

Thilo Schneider / 18.01.2024 / 16:00 / 25

Neuer Pass für einen schon länger hier Lebenden

Ich will einen neuen Reisepass beantragen. Doch um ihn zu bekommen, soll ich den abgelaufenen mitbringen, ebenso meine Heiratsurkunde und Geburtsurkunde. Warum muss ich mich…/ mehr

Thilo Schneider / 16.01.2024 / 15:00 / 73

Zastrow-FDP-Austritt: „Ich will den Leuten noch in die Augen schauen können“

Holger Zastrow, Ex-Bundesvize der FDP, kündigt. In seiner Austrittserklärung schreibt er: „Als jemand, der in der Öffentlichkeit steht und durch seinen Beruf mit sehr vielen…/ mehr

Thilo Schneider / 11.01.2024 / 14:00 / 64

Was würden Neuwahlen bringen?

Kein Zweifel, die Ampel hat fertig. „Neuwahlen!“ schallt es durchs Land, aber was würden die angesichts der aktuellen Umfrageergebnisse bringen, so lange die „Brandmauer“ steht…/ mehr

Thilo Schneider / 10.01.2024 / 14:00 / 35

Das rot-grüne Herz ist verletzt

Die Leute begehren auf, vorneweg die Bauern. Es wird viel geweint. In Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. Aus Angst. Aus Angst, von den Futtertrögen des…/ mehr

Thilo Schneider / 24.12.2023 / 12:00 / 25

Meine Agnostiker-Weihnacht

Herrgottnochmal, ich feiere tatsächlich Weihnachten. Wenn es doch aber für mich als Agnostiker eigentlich „nichts zu feiern gibt“ – warum feiere ich dann? Die Geschichte…/ mehr

Thilo Schneider / 02.12.2023 / 12:00 / 15

Jahrestag: High Noon bei Austerlitz

In der auch „Drei-Kaiser-Schlacht“ genannten Schlacht in Mähren besiegt Napoleon Bonaparte am 2. Dezember 1805, genau ein Jahr nach seiner Kaiserkrönung, eine Allianz aus österreichischen…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com