Thilo Schneider / 15.09.2021 / 06:00 / Foto: Pixabay / 180 / Seite ausdrucken

Gewaltverbrechen: Wie gerecht sind die Gerichte?

In Wittenberg wurde ein 30-Jähriger von einem Asylbewerber getötet. Schauen wir uns diesen und ähnliche Fälle an – und wie die Justiz damit umging.

Am 29. September 2017 wurde Marcus Hempel 22 Tage nach seinem 30. Geburtstag von dem Asylbewerber Sabri H. vor dem Arsenal-Einkaufszentrum in Wittenberg erschlagen. So weit, so alltäglich. 

In einem fünftägigen Prozess wurde – trotz der kompletten Aufzeichnung des Verbrechens einer am Tatort befindlichen Videokamera und der Zeugenaussage der Freundin des Ermordeten – der Täter nicht etwa wegen Mordes, sondern wegen „Notwehrexzess“ verurteilt. Zu zwei Jahren auf Bewährung und 120 Arbeitsstunden. Für das Leben eines Menschen. Mit „aller Härte des Rechtsstaats“.

Laut Schilderung des Vaters des Opfers, Karsten Hempel, in der „Jüdischen Rundschau“ kam es im Verlauf des Prozesses und seiner Beweisführung seitens der Staatsanwaltschaft zu – freundlich gesagt – einigen Ungereimtheiten, die den Verdacht erwecken, im vorliegenden Fall solle unter allen Umständen der Täter geschützt und geschont werden, um… Ja, warum eigentlich? Im Gegenzug wurde der Vater des Opfers aufgrund einer anonymen Anzeige mit einer „Gefährderansprache“ belästigt, weil er angeblich dazu aufgerufen haben sollte, den Täter Sabri H. gesundheitlich zu schädigen beziehungsweise dazu anstiften. 

Einige AfD-Abgeordnete haben den Fall und seine seltsamen Wendungen und Widersprüche, auch und gerade in der Wahrheits- und Urteilsfindung, am 23.4.2021 aufgegriffen und im Landtag zur Sprache gebracht. Sie wurden mit lauen und halbgaren Antworten abgespeist, falls ihre Fragen überhaupt beantwortet wurden. 

„Psychische Erkrankung“, immer wieder

Laut der Schilderung des Vaters und der Freundin des Ermordeten, Agapi R., liegt hier, wenn deren Aussagen stimmen, ein Justizskandal allerersten Ranges vor, in dem sich ein deutsches Gericht mit Lügen, Täuschungen, und Verdrehungen – ja, sogar Drohungen – um eine objektive Wahrheitsfindung gedrückt und damit ein härteres Urteil regelrecht verhindert hat. Wenn deren Aussagen stimmen, dann geht in Deutschland wenigstens in diesem Fall Täterschutz vor Opferschutz, dann ist das Leben eines Menschen 120 Arbeitsstunden und einen zweijährigen erhobenen Zeigefinger wert, sofern der Täter „Neu Hinzugekommener“ und das Opfer „Schon-länger-hier-Lebender“ ist. System? Zufall? Einzelfall? Bedauernswerter Mangel an Beweisen? Aber was an Beweisen bräuchte es neben einer (widerwillig) zur Kenntnis gebrachten Videoaufzeichnung, einer Zeugenaussage und dem Geständnis des Täters, dass eben KEINE Notwehr vorlag, denn noch? 

Sehen wir hier den (auch mit den unlauteren Mitteln der Öffentlichkeitssuche geführten) Kampf eines verzweifelten Vaters um Gerechtigkeit? Sehen wir hier einen Einzelfall? Oder sehen wir hier ein Beispiel für die systematische Verschleierung und Verharmlosung vieler ähnlich gelagerter Fälle? Sicher ist jeder Fall anders zu beurteilen und es gilt immer noch „im Zweifel für den Angeklagten“, aber der oben geschilderte Fall scheint doch sehr im wahrsten Wortsinn merk-würdig.

Schauen wir uns ein paar andere Fälle an: 

In Hameln geht 2016 ein Deutsch-Kurde zuerst mit einer Axt und einem Messer auf seine Ehefrau los und schleift diese anschließend 200 Meter mit einem an der Anhängerkupplung befestigten Seil durch die Stadt. Wie durch ein Wunder überlebt die Frau. Das Urteil: 14 Jahre Haft wegen „versuchten Mordes“.

In Göppingen attackiert im November 2016 ein abgelehnter Algerier in einer Bankfiliale einen 78-jährigen Mann und tritt diesen zu einem Pflegefall zusammen. Zu einer Anklage kommt es nicht, der Täter gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig und wird „auf unbestimmte Zeit“ in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

In Offenburg tötet 2016 der „somalische“ (tatsächlich stammt der Täter aus Dschibuti) Flüchtling Saleban A. den Arzt Joachim T. und verletzt seine Sprechstundenhilfe. Das Urteil: Freispruch. Der Angeklagte ist nicht schuldfähig und wird aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

In Cottbus tötet 2017 der Asylbewerber Raschid D. seine Ehefrau. Das Urteil: 13 Jahre Haft „aufgrund seines kulturellen Hintergrunds“.

Im Münsterland tötet 2017 ein nigerianischer Asylbewerber eine 22-jährige Flüchtlingshelferin mit 21 Stichen. Das Urteil: 13 Jahre Haft. Weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

In Berlin sticht im Januar 2018 ein syrischer Asylbewerber mit einem Küchenmesser auf seine Frau ein und verletzt diese schwer. Er gilt aufgrund seiner Schizophrenie als schuldunfähig und wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.
 
In Borna tötet 2018 der Asylbewerber Ghassan T. seine Frau vor seinen Kindern in einem Asylbewerberheim. Das Urteil: Lebenslänglich.

In Berlin versucht ein türkischer Vater, seine Tochter zu töten, weil sie „Sex mit den Augen macht“. Der Mordversuch misslingt, die Tochter wird schwer verletzt. Das Urteil: Versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Da der Täter als psychisch vorbelastet gilt: Vier Jahre Haft.

In Ravensburg geht im September 2018 ein afghanischer Asylbewerber mit einem Messer auf Passanten los und verletzt drei Menschen. Gegen ihn wird jedoch kein Haftbefehl, sondern eine dauerhafte psychiatrische Unterbringung beantragt, er gilt als schuldunfähig.

In Worms zerhackt ein abgelehnter Asylbewerber im März 2019 seine Freundin im Schlaf mit 30 Messerstichen. Das Urteil im Dezember 2019: 12 Jahre Gefängnis. Die Verteidigung legt Revision ein. Bis zur Revision befindet sich der Täter in einer psychiatrischen Klinik. 

In Bad Kissingen tötet Daniel S. im März 2019 seine Exfreundin mit einem Messer. Das Urteil: Lebenslang wegen Mordes. 

In Preetz schlachtet ein Afghane im April 2019 eine Flüchtlingshelferin mit 37 Stichen ab. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Voerde schubst 2019 ein in Deutschland geborener Serbe eine junge Mutter vor einen einfahrenden Zug. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Frankfurt stößt 2019 ein Eritreer eine Mutter und ihr Kind vor einen einfahrenden Zug. Das Kind wird getötet. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Rathenow attackiert 2019 ein abgelehnter afghanischer Asylbewerber eine Flüchtlingshelferin mit einem Messer. Sie überlebt. Es kommt erst gar nicht zu einer Anklage, sondern gleich zu einer Sicherheitsverwahrung in der Psychiatrie. Diese wird jährlich darauf überprüft, ob die Gründe für eine Verwahrung noch vorliegen.

In Heuchelheim verprügelt im März 2020 ein syrischer Asylbewerber seine Ehefrau und sticht auf sie ein. Das Opfer überlebt. Der Täter gilt aufgrund seiner Schizophrenie als schuldunfähig und wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.

In Bonn tötet ein arbeitsloser polnischer Elektriker ebenfalls im März 2020 seinen Mitbewohner mit satten 106 Messerstichen. Das Urteil: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. 

In Bonn sticht ein türkischer (?) Fahrgast plötzlich wahllos auf einen anderen Fahrgast mit 22 Messerstichen ein. Das beherzte Eingreifen eines syrischen Asylbewerbers verhinderte Schlimmeres. Das Urteil: „Eigentlich versuchter Totschlag“, da aber schuldunfähig, wird die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.

In Paderborn massakriert im November 2020 ein Syrer seine Frau mit 31 Messerstichen, da er „seine Ehre reinwaschen will“. Das Urteil: lebenslange Haft wegen Mordes. 

In Würzburg tötet 2021 ein Somalier drei Frauen mit einem Messer. Nach den bisherigen Ermittlungen ist der Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung mutmaßlich schuldunfähig.

In Pforzheim sticht im Februar 2021 ein marokkanischer Asylbewerber in der Unterkunft auf einen Mitbewohner ein. Er gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig.

In Berlin sticht im August 2021 ein afghanischer Asylbewerber auf eine Landschaftsgärtnerin ein, da er augenscheinlich keine arbeitenden Frauen mag. Ebenfalls verletzt wird ein 66-Jähriger, der der Frau zur Hilfe kommt. Die Polizei geht vorerst von einer psychischen Erkrankung als Tathintergrund aus.

…und es gibt viele, erschreckend viele Fälle dieser Art. Ich gebe zu, ich war neugierig und wollte mir wahllos einmal zehn Fälle herauspicken, die möglicherweise ähnlich gelagert sind, um zu sehen, wie dort die Urteilsfindung war. Gelandet bin ich in einem Sumpf aus Morden aus den unterschiedlichsten Motiven – worauf die Richter und Staatsanwälten in den vorgenannten Fällen bei ihrer Urteilsfindung gekommen sind, sehen Sie ja selbst. Viele Täter entgehen ihren Strafen, wenn sie psychisch krank sind – oder vorgeben, es zu sein. Die Konsequenz daraus ist allerdings, dass die Opfer keine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten, wenn der Täter nicht für seine Taten – eben aufgrund Schuldunfähigkeit infolge einer psychischen Erkrankung – verantwortlich gemacht werden kann.

Haben wir wirklich 2015 derart viele Wahnsinnige aufgenommen?

Tatsächlich scheint es sich jedoch bei dem eingangs geschilderten Fall von Marcus Hempel um einen Einzelfall zu handeln, lege ich die von mir recherchierten Fälle und Urteile zum Vergleich vor. Nichtsdestotrotz sollte speziell dieser Fall tatsächlich neu aufgerollt werden, denn er „stinkt“ auf eine unangenehme Art und Weise.

Hier wäre es hilfreich, wenn auch andere Hinterbliebene von Opfern ihre eigenen Erfahrungen mit der Justiz schildern würden – ob hier wirklich vertuscht und getrickst wird, wie es im Eingangsfall zumindest den Anschein hat. Der „Königsweg“ der blinden (oder absichtlich blöden?) Justitia scheint doch eher die „Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung“ zu sein. Haben wir wirklich 2015 derart viele Wahnsinnige aufgenommen? Andererseits ist der unbegrenzte Aufenthalt in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik mit Sicherheit und definitiv weit weniger gemütlich als ein limitierter Aufenthalt in einer deutschen Justizvollzugsanstalt. Die auch kein Hotel oder Wohlfühl-Spa  ist.

Sie merken – dies ist ein Artikel, der mich ins Aus geführt hat. Ich bin kein Jurist und habe weder eine Nervenheilanstalt noch ein Gefängnis von innen gesehen. Jedenfalls bisher. Ich wollte eigentlich belegen, dass der eingangs geschilderte Fall vielleicht kein Einzelfall ist – aber doch scheint er es zu sein. Und wem dem so ist – dann ist es ebenfalls Teil einer fairen Recherche, dies zu bekennen. Es scheint, allen Unkenrufen zum Trotz, doch zu funktionieren, unser Rechtssystem.

Foto: Pixabay

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Leserpost

netiquette:

Sebastian Weber / 15.09.2021

Halten wir fest: Taten unserer neuen Mitbürger sind STETS Einzelfälle und dürfen keinesfalls politisch instrumentalisiert werden. “Rechte” Taten indigener Bürger sind Ausdruck einer verabscheuungswürdigen Gesinnung (als “geistiger Brandstifter” ist meist die AfD zur Hand ...) und müssen immer und mit allem Nachdruck angeprangert werden.  -  Auch beim Antisemitismus muss man fein gewichten: derjenige aus der “rechten Ecke” ist immer schlimmer zu beurteilen als derjenige aus der “muslimischen Ecke”. Bei letzterem muss man bitteschön “kultursensibel” sein und daher sollte man da etwas Milde gelten lassen ...

Hans Reinhardt / 15.09.2021

Falsch, Herr Schneider! 2015 sind keine Wahnsinnigen gekommen, die Wahnsinnigen sind die, die sie aufgenommen haben. Bei den zu uns Gekommenen handelt es sich schlicht um Verbrecher, die genug Verstand besaßen es zu uns zu schaffen. Sie waren außerdem schlau genug um bald zu erkennen, dass sie hier ungestraft morden und vergewaltigen konnten, weil sie erstens auf eine Justiz trafen, die sie in ihrem Tun sogar noch förderte und zweitens auf eine Medienlandschaft, die diese Zustände totschwieg und jede Kritik daran im Keim erstickte. Ich gebe übrigens gerne zu, dass ich mich einer gar nicht so klammheimlichen Freude nicht erwehren konnte, als ich las, dass es sich bei dreien der von Ihnen aufgezählten Opfer um Flüchtlingshelferinnen handelte. Welcher Nationalität die Frauen angehörten, die mit dem jeweiligen Täter verheiratet oder befreundet waren,  weiß ich nicht, habe aber so meine Vermutung.

Matthias Fornach / 15.09.2021

Die Behörden ,Gerichte ,Ämter ,Politiker ,Kirche ,Sportfunktionäre usw. außer die AFD haben den Politischen Auftrag den Deutschen Bürger wie den letzten Dreck abzufertigen .Wir zählen nicht mehr als anerkannter Mensch .Nur noch NGO-Funktionäre ,die schon genannten ( außer AFD ) die sogenannte Antifa -die in meinen Augen eine Staatlich finanzierte Terroreinheit ist sind die erkorenen der jetzige Machthaber .Erst wenn jeder Deutsche seinen eigenen Islamischen ,,Betreuer ,, hat werden viele Ignorierer munter . Aber dann ist der Zug schon abgefahren.

Detlef Rogge / 15.09.2021

Die leidigen Strafrechtsreformen aus den Siebzigern. Seither steht Resozialisierung im Vordergrund, wärend das Strafziel Vergeltung in den Hintergrund rückte. Ist nun die Kriminalität zurückgegangen, wie steht es insbesondere mit Wiederholungstaten? Dazu habe hätte ich gern mal Informationen.

Werner Grandl / 15.09.2021

Die deutsche Gesellschaft (von “Volk” traut man sich nicht mehr zu sprechen) ist offenbar von einem kollektiven Todestrieb befallen. Wie anders ist es zu erklären, dass es bei derartigen Gerichtsurteilen nicht zu Bürgerprotesten auf der Straße kommt? Oder dass eine höhere Instanz derartige Urteile nicht aufhebt? Oswald Spenglers “Untergang des Abendlandes” hat sein Endstadium erreicht. Es wird Zeit, dass die schweigende Mehrheit endlich erwacht! Warum sollen immer nur die Franzosen Revolutionen machen?

Fred Burig / 15.09.2021

“Es scheint, allen Unkenrufen zum Trotz, doch zu funktionieren, unser Rechtssystem.”  Aber hallo! Wie kommen sie denn zu so einer Schlussfolgerung? Die tausendfache rechtswidrige Einwanderung und der rechtswidrige Aufenthalt dieser “Goldstücke” seit 2015 - ganz abgesehen vom Verlust der Übersicht zu deren “Verbleib”  in Deutschland - macht ihre Aussage doch zur “Lach- Nummer”. Die “geduldete” Clan- Kriminalität in vielen Großstädten und die damit in Verbindung stehende Existenz von “Parallelgesellschaften” lassen für mich eher das Gegenteil ihrer Vermutung erkennen! In wessen Auftrag schreiben sie eigentlich? MfG

Tobias Kramer / 15.09.2021

Herr Schneider, Sie ziehen aber nur die Fälle heran, die von den Medien nicht verheimlicht werden konnten. Ich weiß selbst von vielen Fällen, die abseits des Medieninteresses (falls man es überhaupt noch so nennen darf) fast ausschließlich mit Milde oder gar nicht bestraft wurden. Wir haben in unseren kleinen Stadt vielleicht zwei Duzend “Asylbewerber”, die aber im Supermarkt trotz Hausverbot klauen wie die Raben. Die Polizei ruft schon keiner mehr, Anzeigen sind allesamt ins Leere gelaufen. Mach das mal als mittelalter weißer Mann. Bei den sexuellen Belästigungen sieht es in unserer Stadt nicht anders aus. Bisher wurde trotz zahlreicher Anzeigen niemand eingebuchtet, wenn auch nur für kurze Zeit. Mach das mal als mittelalter weißer Mann. Nein, der politisch gewollte Migrantenbonus ist durchaus vorhanden.

F. Auerbacher / 15.09.2021

Lieber Herr Schneider. Ich bin mir nicht sicher, weil ich eigentlich Satire auf höchstem Niveau von Ihnen gewohnt bin, ob das jetzt Satire war oder nicht.  OK, sie haben über Leuthen geschrieben, eine Hommage für eine wirkliche Heldin verfasst, absolut klug Zertifikate erklärt und einiges mehr, das man schwerlich als Satire bezeichnen kann; man kann es wohl auch so formulieren: Sie können auch anders, nicht wahr? Zur Sache: Dass von ca. 2 Millionen (geschätzt) einige dutzend einen an der Klatsche haben, ist ja wohl nicht überraschend. Das ist nicht nur bei Afghanen so, sondern auch bei Niederbayern. Was verstörend ist, ist die deutsche Justiz! Die AfD wirbt mit Wahlplakaten: Unser Land, unsere Regeln. Und genau das ist das Problem, aber anders als die AfD meint. Unsere Regeln!  Die sind der Grund, weshalb das Problem perpetuiert und wir und uns vor aller Welt einfach nur lächerlich machen. Warum können wir Straftäter nicht abschieben? Weshalb dulden wir jahrelang Menschen obwohl sie “ohne Bleibeperspektive” sind (die Raute persönlich!)? warum nennen “wir” jeden, der solche Fragen stellt einen “Nazi”?  

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