Thilo Schneider / 15.09.2021 / 06:00 / Foto: Pixabay / 180 / Seite ausdrucken

Gewaltverbrechen: Wie gerecht sind die Gerichte?

In Wittenberg wurde ein 30-Jähriger von einem Asylbewerber getötet. Schauen wir uns diesen und ähnliche Fälle an – und wie die Justiz damit umging.

Am 29. September 2017 wurde Marcus Hempel 22 Tage nach seinem 30. Geburtstag von dem Asylbewerber Sabri H. vor dem Arsenal-Einkaufszentrum in Wittenberg erschlagen. So weit, so alltäglich. 

In einem fünftägigen Prozess wurde – trotz der kompletten Aufzeichnung des Verbrechens einer am Tatort befindlichen Videokamera und der Zeugenaussage der Freundin des Ermordeten – der Täter nicht etwa wegen Mordes, sondern wegen „Notwehrexzess“ verurteilt. Zu zwei Jahren auf Bewährung und 120 Arbeitsstunden. Für das Leben eines Menschen. Mit „aller Härte des Rechtsstaats“.

Laut Schilderung des Vaters des Opfers, Karsten Hempel, in der „Jüdischen Rundschau“ kam es im Verlauf des Prozesses und seiner Beweisführung seitens der Staatsanwaltschaft zu – freundlich gesagt – einigen Ungereimtheiten, die den Verdacht erwecken, im vorliegenden Fall solle unter allen Umständen der Täter geschützt und geschont werden, um… Ja, warum eigentlich? Im Gegenzug wurde der Vater des Opfers aufgrund einer anonymen Anzeige mit einer „Gefährderansprache“ belästigt, weil er angeblich dazu aufgerufen haben sollte, den Täter Sabri H. gesundheitlich zu schädigen beziehungsweise dazu anstiften. 

Einige AfD-Abgeordnete haben den Fall und seine seltsamen Wendungen und Widersprüche, auch und gerade in der Wahrheits- und Urteilsfindung, am 23.4.2021 aufgegriffen und im Landtag zur Sprache gebracht. Sie wurden mit lauen und halbgaren Antworten abgespeist, falls ihre Fragen überhaupt beantwortet wurden. 

„Psychische Erkrankung“, immer wieder

Laut der Schilderung des Vaters und der Freundin des Ermordeten, Agapi R., liegt hier, wenn deren Aussagen stimmen, ein Justizskandal allerersten Ranges vor, in dem sich ein deutsches Gericht mit Lügen, Täuschungen, und Verdrehungen – ja, sogar Drohungen – um eine objektive Wahrheitsfindung gedrückt und damit ein härteres Urteil regelrecht verhindert hat. Wenn deren Aussagen stimmen, dann geht in Deutschland wenigstens in diesem Fall Täterschutz vor Opferschutz, dann ist das Leben eines Menschen 120 Arbeitsstunden und einen zweijährigen erhobenen Zeigefinger wert, sofern der Täter „Neu Hinzugekommener“ und das Opfer „Schon-länger-hier-Lebender“ ist. System? Zufall? Einzelfall? Bedauernswerter Mangel an Beweisen? Aber was an Beweisen bräuchte es neben einer (widerwillig) zur Kenntnis gebrachten Videoaufzeichnung, einer Zeugenaussage und dem Geständnis des Täters, dass eben KEINE Notwehr vorlag, denn noch? 

Sehen wir hier den (auch mit den unlauteren Mitteln der Öffentlichkeitssuche geführten) Kampf eines verzweifelten Vaters um Gerechtigkeit? Sehen wir hier einen Einzelfall? Oder sehen wir hier ein Beispiel für die systematische Verschleierung und Verharmlosung vieler ähnlich gelagerter Fälle? Sicher ist jeder Fall anders zu beurteilen und es gilt immer noch „im Zweifel für den Angeklagten“, aber der oben geschilderte Fall scheint doch sehr im wahrsten Wortsinn merk-würdig.

Schauen wir uns ein paar andere Fälle an: 

In Hameln geht 2016 ein Deutsch-Kurde zuerst mit einer Axt und einem Messer auf seine Ehefrau los und schleift diese anschließend 200 Meter mit einem an der Anhängerkupplung befestigten Seil durch die Stadt. Wie durch ein Wunder überlebt die Frau. Das Urteil: 14 Jahre Haft wegen „versuchten Mordes“.

In Göppingen attackiert im November 2016 ein abgelehnter Algerier in einer Bankfiliale einen 78-jährigen Mann und tritt diesen zu einem Pflegefall zusammen. Zu einer Anklage kommt es nicht, der Täter gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig und wird „auf unbestimmte Zeit“ in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

In Offenburg tötet 2016 der „somalische“ (tatsächlich stammt der Täter aus Dschibuti) Flüchtling Saleban A. den Arzt Joachim T. und verletzt seine Sprechstundenhilfe. Das Urteil: Freispruch. Der Angeklagte ist nicht schuldfähig und wird aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

In Cottbus tötet 2017 der Asylbewerber Raschid D. seine Ehefrau. Das Urteil: 13 Jahre Haft „aufgrund seines kulturellen Hintergrunds“.

Im Münsterland tötet 2017 ein nigerianischer Asylbewerber eine 22-jährige Flüchtlingshelferin mit 21 Stichen. Das Urteil: 13 Jahre Haft. Weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

In Berlin sticht im Januar 2018 ein syrischer Asylbewerber mit einem Küchenmesser auf seine Frau ein und verletzt diese schwer. Er gilt aufgrund seiner Schizophrenie als schuldunfähig und wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.
 
In Borna tötet 2018 der Asylbewerber Ghassan T. seine Frau vor seinen Kindern in einem Asylbewerberheim. Das Urteil: Lebenslänglich.

In Berlin versucht ein türkischer Vater, seine Tochter zu töten, weil sie „Sex mit den Augen macht“. Der Mordversuch misslingt, die Tochter wird schwer verletzt. Das Urteil: Versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Da der Täter als psychisch vorbelastet gilt: Vier Jahre Haft.

In Ravensburg geht im September 2018 ein afghanischer Asylbewerber mit einem Messer auf Passanten los und verletzt drei Menschen. Gegen ihn wird jedoch kein Haftbefehl, sondern eine dauerhafte psychiatrische Unterbringung beantragt, er gilt als schuldunfähig.

In Worms zerhackt ein abgelehnter Asylbewerber im März 2019 seine Freundin im Schlaf mit 30 Messerstichen. Das Urteil im Dezember 2019: 12 Jahre Gefängnis. Die Verteidigung legt Revision ein. Bis zur Revision befindet sich der Täter in einer psychiatrischen Klinik. 

In Bad Kissingen tötet Daniel S. im März 2019 seine Exfreundin mit einem Messer. Das Urteil: Lebenslang wegen Mordes. 

In Preetz schlachtet ein Afghane im April 2019 eine Flüchtlingshelferin mit 37 Stichen ab. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Voerde schubst 2019 ein in Deutschland geborener Serbe eine junge Mutter vor einen einfahrenden Zug. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Frankfurt stößt 2019 ein Eritreer eine Mutter und ihr Kind vor einen einfahrenden Zug. Das Kind wird getötet. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Rathenow attackiert 2019 ein abgelehnter afghanischer Asylbewerber eine Flüchtlingshelferin mit einem Messer. Sie überlebt. Es kommt erst gar nicht zu einer Anklage, sondern gleich zu einer Sicherheitsverwahrung in der Psychiatrie. Diese wird jährlich darauf überprüft, ob die Gründe für eine Verwahrung noch vorliegen.

In Heuchelheim verprügelt im März 2020 ein syrischer Asylbewerber seine Ehefrau und sticht auf sie ein. Das Opfer überlebt. Der Täter gilt aufgrund seiner Schizophrenie als schuldunfähig und wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.

In Bonn tötet ein arbeitsloser polnischer Elektriker ebenfalls im März 2020 seinen Mitbewohner mit satten 106 Messerstichen. Das Urteil: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. 

In Bonn sticht ein türkischer (?) Fahrgast plötzlich wahllos auf einen anderen Fahrgast mit 22 Messerstichen ein. Das beherzte Eingreifen eines syrischen Asylbewerbers verhinderte Schlimmeres. Das Urteil: „Eigentlich versuchter Totschlag“, da aber schuldunfähig, wird die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.

In Paderborn massakriert im November 2020 ein Syrer seine Frau mit 31 Messerstichen, da er „seine Ehre reinwaschen will“. Das Urteil: lebenslange Haft wegen Mordes. 

In Würzburg tötet 2021 ein Somalier drei Frauen mit einem Messer. Nach den bisherigen Ermittlungen ist der Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung mutmaßlich schuldunfähig.

In Pforzheim sticht im Februar 2021 ein marokkanischer Asylbewerber in der Unterkunft auf einen Mitbewohner ein. Er gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig.

In Berlin sticht im August 2021 ein afghanischer Asylbewerber auf eine Landschaftsgärtnerin ein, da er augenscheinlich keine arbeitenden Frauen mag. Ebenfalls verletzt wird ein 66-Jähriger, der der Frau zur Hilfe kommt. Die Polizei geht vorerst von einer psychischen Erkrankung als Tathintergrund aus.

…und es gibt viele, erschreckend viele Fälle dieser Art. Ich gebe zu, ich war neugierig und wollte mir wahllos einmal zehn Fälle herauspicken, die möglicherweise ähnlich gelagert sind, um zu sehen, wie dort die Urteilsfindung war. Gelandet bin ich in einem Sumpf aus Morden aus den unterschiedlichsten Motiven – worauf die Richter und Staatsanwälten in den vorgenannten Fällen bei ihrer Urteilsfindung gekommen sind, sehen Sie ja selbst. Viele Täter entgehen ihren Strafen, wenn sie psychisch krank sind – oder vorgeben, es zu sein. Die Konsequenz daraus ist allerdings, dass die Opfer keine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten, wenn der Täter nicht für seine Taten – eben aufgrund Schuldunfähigkeit infolge einer psychischen Erkrankung – verantwortlich gemacht werden kann.

Haben wir wirklich 2015 derart viele Wahnsinnige aufgenommen?

Tatsächlich scheint es sich jedoch bei dem eingangs geschilderten Fall von Marcus Hempel um einen Einzelfall zu handeln, lege ich die von mir recherchierten Fälle und Urteile zum Vergleich vor. Nichtsdestotrotz sollte speziell dieser Fall tatsächlich neu aufgerollt werden, denn er „stinkt“ auf eine unangenehme Art und Weise.

Hier wäre es hilfreich, wenn auch andere Hinterbliebene von Opfern ihre eigenen Erfahrungen mit der Justiz schildern würden – ob hier wirklich vertuscht und getrickst wird, wie es im Eingangsfall zumindest den Anschein hat. Der „Königsweg“ der blinden (oder absichtlich blöden?) Justitia scheint doch eher die „Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung“ zu sein. Haben wir wirklich 2015 derart viele Wahnsinnige aufgenommen? Andererseits ist der unbegrenzte Aufenthalt in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik mit Sicherheit und definitiv weit weniger gemütlich als ein limitierter Aufenthalt in einer deutschen Justizvollzugsanstalt. Die auch kein Hotel oder Wohlfühl-Spa  ist.

Sie merken – dies ist ein Artikel, der mich ins Aus geführt hat. Ich bin kein Jurist und habe weder eine Nervenheilanstalt noch ein Gefängnis von innen gesehen. Jedenfalls bisher. Ich wollte eigentlich belegen, dass der eingangs geschilderte Fall vielleicht kein Einzelfall ist – aber doch scheint er es zu sein. Und wem dem so ist – dann ist es ebenfalls Teil einer fairen Recherche, dies zu bekennen. Es scheint, allen Unkenrufen zum Trotz, doch zu funktionieren, unser Rechtssystem.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Tom Tompson / 15.09.2021

Ich habe gerade nochmal den Artikel und die Kommentare quergelesen. Leute die Herkunft und die Hautfarbe spielt eine untergeordnete Rolle. Das Problem ist der Islam. Mit ist ein Christ aus Syrien 1000 mal weniger suspekt als ein Mohammedaner aus Deutschland. Die Wahrscheinlichkeit, dass z.B. ein Syrer dem offensichtlich psychisch kranken M. nachfolgt ist zwar ungleich größer als bei einem Deutschen, aber das Problem bleibt diese zutiefst kranke Ideologie namens: Islam. Ja wir sollten bei bestimmten Ursprungsländern besonders vorsichtig sein weil diese Ideologie sehr verbreitet ist. Ich bin klar für racial profiling, aber fragt nach der Religion, nicht nach der Herkunft. Christen sind in solchen Auflistungen extrem selten vertreten.

Reiner Gerlach / 15.09.2021

@ Uta Buhr Kann sein, kann aber auch nicht sein mit den 280 Mio. Ich habe das auch gelesen und mir versucht das auszumalen. Vielleicht hat man sich aber schon wieder anders entschieden, deshalb der hohe Impfdruck. Bei diesen Vögeln ist so gut wie alles möglich, nur nichts Gutes.

Thomas Schmidt / 15.09.2021

Ein auf Aggressivität gezüchteter Pitbull der in seiner Jugend misshandelt wurde ist vermutlich auch Schuldunfähig, wenn er ein Kind zerfleischt. Derjenige, der ihn auf seine Mitmenschen losgelassen hat, wird zur Verantwortung gezogen. Eigentlich ein gutes Prinzip, wenn es bloß die Gewaltenteilung noch gäbe und Politiker nicht gleicher als gleich vor dem Gesetz wären.

Stanley Milgram / 15.09.2021

Sehr geehrter Herr Schneider, ich werde jetzt keine Namen nennen, nur aus eigener Erfahrung mitteilen: Es gibt Psychiatrien, in denen ich mit den Pflegern Schach oder Skat spielte, ein gutes Zimmer und gutes Essen bekam, in Ruhe gelassen wurde, und es gibt andere, in denen man täglich ungeheurem psychischen Druck unterzogen wurde. Die dagegen aufbegehrten wurde gleich fixiert, z.B. weil sie zu laut in die Hände klatschten. Es gibt genauso Gefängnisse, in denen es unerträglich war, und Gefängnisse, in denen die Bediensteten nach der Zellenkontrolle meinen grundsätzlich desolaten Spind aufgeräumt hinterließen, den Tauchsieder, den ich nicht besitzen durfte, “übersahen” und auch so recht umgänglich waren. In einem anderen Gefängnis wurde man kaum wie Schlachtvieh betrachtet. Falls Sie sich weiter informieren möchten, gibt es im Netz eine Seite, in der Gefängnisse bewertet werden können, das Knastforum. MFG

Stefan Wittkopf / 15.09.2021

Frau Merkel hat seit 2015 anscheinend jede Menge Geisteskranke ins Land geholt. Daraus folgt, daß die Heimatländer vorwiegend von Irren bewohnt werden, die einer bestimmten Ideologie anheim gefallen sind. Davor müssen wir uns schützen. Ich bin nicht nur dafür, alle Irren abzuschieben, sondern auch dafür, das Asylrecht im Grundgesetz ersatzlos zu streichen. Es dürfen gerne Menschen einwandern. Aber nicht via Asyl sondern via Einwanderungsprüfung nach strengen Kriterien wie andere Länder es auch machen.

Thomas Brox / 15.09.2021

@ Uta Buhr. “Die Globalisten unter der Stabführung von Schwab, Gates et al wollen doch diese kunterbunte, total bildungsbefreite Einwanderung, um ihre neue Weltordnung zügig in die Tat umsetzen zu können. ... ” Billige Ablenkung vom Versagen des unfähigen, fetten, schmarotzenden EU/deutschen Obrigkeitsstaates, typisches Framing der parasitären deutschen Staatssender. ++ (1) Die aufgeführten Rechtsbeugungen sind ausschließlich ein Produkt der deutschen Beamten-Justiz. Genauso wie die zahlreichen Rechtsbrüche eines BVerfG. Hat Schwab et al die deutschen Grenzen geöffnet - oder waren es deutsche Beamte? Sitzen Schwab et al in der EU/deutschen Regierung, oder im Beamten-  und Staatsapparat bzw. auf den Richterposten? (2) Niemand zahlt an Schwab et al auch nur einen Cent Steuern; niemand muss bei einem privaten Unternehmen irgendetwas kaufen. Hingegen werden die weltweit höchsten Steuer/Abgaben vom Schmarotzerstaat per Zwang abgepresst. Als Gegenleistung totales Staatsversagen. (3) Der “Great Reset” ist das Ziel schmarotzender, aufgeblähter Staatsapparate, und zwar zur Festigung ihrer leistungslosen Existenz. Paradebeispiel hierfür ist Dummland selbst und die EU-Bürokratie. Die meisten Länder werden Dummland eben NICHT folgen, z.B. Japan, Südkorea, China, Russland, Indien, Brasilien, Niederlande, GB, Dänemark, Baltikum, Visegrad-Staaten, ... . Auch die USA werden sich wieder umorientieren. ++ ALSO: Erklären die den kausalen Zusammenhang zwischen Schwab et al und dem SPEZIFISCHEN Versagen des deutschen Obrigkeitsstaates (u.a. auch Energiewende inclusive Atomausstieg, Euro-Desaster, Migrations-Desaster, Bürokratie, ... ). Und erklären Sie auch, was Schwab et al mit dem deutschen Wahlverhalten zu tun hat - darauf bin ich besonders gespannt. Das sichtbare Versagen hat übrigens schon vor 25 Jahren eingesetzt - das unsichtbare schon viel früher.

S.Buch / 15.09.2021

„Haben wir wirklich 2015 derart viele Wahnsinnige aufgenommen?“ ––> Ja, aber wer macht sowas? Nur Wahnsinnige.

Robert Ballhaus / 15.09.2021

Es ist allerdings müßig, sich mit diesen ‘Einzelfällen’ herumzuschlagen. Was aber sehr, sehr wichtig ist: Dieser Nationalstaat soll zersetzt werden. Dies passiert systematisch mindestens seit 2015. Denn die Zerstörung des Nationalstaates geschieht nicht mittels des Wirkens der ‘schon länger hier Lebenden’, sondern mittels kulturfremder Menschen, die, wenn überhaupt, Verachtung für unsere Art von Leben und Kultur haben. Ein Ungläubiger weniger, das verheißt Gutes. Mehrere Ungläubige weniger, das ist das Himmelreich. Dass diese Menschen auch nur Werkzeuge sind, mittels derer der Nationalstaat Deutschland zerstört wird, werden sie vielleicht später begreifen - oder gar nicht.

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