Thilo Schneider / 15.09.2021 / 06:00 / Foto: Pixabay / 180 / Seite ausdrucken

Gewaltverbrechen: Wie gerecht sind die Gerichte?

In Wittenberg wurde ein 30-Jähriger von einem Asylbewerber getötet. Schauen wir uns diesen und ähnliche Fälle an – und wie die Justiz damit umging.

Am 29. September 2017 wurde Marcus Hempel 22 Tage nach seinem 30. Geburtstag von dem Asylbewerber Sabri H. vor dem Arsenal-Einkaufszentrum in Wittenberg erschlagen. So weit, so alltäglich. 

In einem fünftägigen Prozess wurde – trotz der kompletten Aufzeichnung des Verbrechens einer am Tatort befindlichen Videokamera und der Zeugenaussage der Freundin des Ermordeten – der Täter nicht etwa wegen Mordes, sondern wegen „Notwehrexzess“ verurteilt. Zu zwei Jahren auf Bewährung und 120 Arbeitsstunden. Für das Leben eines Menschen. Mit „aller Härte des Rechtsstaats“.

Laut Schilderung des Vaters des Opfers, Karsten Hempel, in der „Jüdischen Rundschau“ kam es im Verlauf des Prozesses und seiner Beweisführung seitens der Staatsanwaltschaft zu – freundlich gesagt – einigen Ungereimtheiten, die den Verdacht erwecken, im vorliegenden Fall solle unter allen Umständen der Täter geschützt und geschont werden, um… Ja, warum eigentlich? Im Gegenzug wurde der Vater des Opfers aufgrund einer anonymen Anzeige mit einer „Gefährderansprache“ belästigt, weil er angeblich dazu aufgerufen haben sollte, den Täter Sabri H. gesundheitlich zu schädigen beziehungsweise dazu anstiften. 

Einige AfD-Abgeordnete haben den Fall und seine seltsamen Wendungen und Widersprüche, auch und gerade in der Wahrheits- und Urteilsfindung, am 23.4.2021 aufgegriffen und im Landtag zur Sprache gebracht. Sie wurden mit lauen und halbgaren Antworten abgespeist, falls ihre Fragen überhaupt beantwortet wurden. 

„Psychische Erkrankung“, immer wieder

Laut der Schilderung des Vaters und der Freundin des Ermordeten, Agapi R., liegt hier, wenn deren Aussagen stimmen, ein Justizskandal allerersten Ranges vor, in dem sich ein deutsches Gericht mit Lügen, Täuschungen, und Verdrehungen – ja, sogar Drohungen – um eine objektive Wahrheitsfindung gedrückt und damit ein härteres Urteil regelrecht verhindert hat. Wenn deren Aussagen stimmen, dann geht in Deutschland wenigstens in diesem Fall Täterschutz vor Opferschutz, dann ist das Leben eines Menschen 120 Arbeitsstunden und einen zweijährigen erhobenen Zeigefinger wert, sofern der Täter „Neu Hinzugekommener“ und das Opfer „Schon-länger-hier-Lebender“ ist. System? Zufall? Einzelfall? Bedauernswerter Mangel an Beweisen? Aber was an Beweisen bräuchte es neben einer (widerwillig) zur Kenntnis gebrachten Videoaufzeichnung, einer Zeugenaussage und dem Geständnis des Täters, dass eben KEINE Notwehr vorlag, denn noch? 

Sehen wir hier den (auch mit den unlauteren Mitteln der Öffentlichkeitssuche geführten) Kampf eines verzweifelten Vaters um Gerechtigkeit? Sehen wir hier einen Einzelfall? Oder sehen wir hier ein Beispiel für die systematische Verschleierung und Verharmlosung vieler ähnlich gelagerter Fälle? Sicher ist jeder Fall anders zu beurteilen und es gilt immer noch „im Zweifel für den Angeklagten“, aber der oben geschilderte Fall scheint doch sehr im wahrsten Wortsinn merk-würdig.

Schauen wir uns ein paar andere Fälle an: 

In Hameln geht 2016 ein Deutsch-Kurde zuerst mit einer Axt und einem Messer auf seine Ehefrau los und schleift diese anschließend 200 Meter mit einem an der Anhängerkupplung befestigten Seil durch die Stadt. Wie durch ein Wunder überlebt die Frau. Das Urteil: 14 Jahre Haft wegen „versuchten Mordes“.

In Göppingen attackiert im November 2016 ein abgelehnter Algerier in einer Bankfiliale einen 78-jährigen Mann und tritt diesen zu einem Pflegefall zusammen. Zu einer Anklage kommt es nicht, der Täter gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig und wird „auf unbestimmte Zeit“ in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

In Offenburg tötet 2016 der „somalische“ (tatsächlich stammt der Täter aus Dschibuti) Flüchtling Saleban A. den Arzt Joachim T. und verletzt seine Sprechstundenhilfe. Das Urteil: Freispruch. Der Angeklagte ist nicht schuldfähig und wird aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

In Cottbus tötet 2017 der Asylbewerber Raschid D. seine Ehefrau. Das Urteil: 13 Jahre Haft „aufgrund seines kulturellen Hintergrunds“.

Im Münsterland tötet 2017 ein nigerianischer Asylbewerber eine 22-jährige Flüchtlingshelferin mit 21 Stichen. Das Urteil: 13 Jahre Haft. Weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

In Berlin sticht im Januar 2018 ein syrischer Asylbewerber mit einem Küchenmesser auf seine Frau ein und verletzt diese schwer. Er gilt aufgrund seiner Schizophrenie als schuldunfähig und wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.
 
In Borna tötet 2018 der Asylbewerber Ghassan T. seine Frau vor seinen Kindern in einem Asylbewerberheim. Das Urteil: Lebenslänglich.

In Berlin versucht ein türkischer Vater, seine Tochter zu töten, weil sie „Sex mit den Augen macht“. Der Mordversuch misslingt, die Tochter wird schwer verletzt. Das Urteil: Versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Da der Täter als psychisch vorbelastet gilt: Vier Jahre Haft.

In Ravensburg geht im September 2018 ein afghanischer Asylbewerber mit einem Messer auf Passanten los und verletzt drei Menschen. Gegen ihn wird jedoch kein Haftbefehl, sondern eine dauerhafte psychiatrische Unterbringung beantragt, er gilt als schuldunfähig.

In Worms zerhackt ein abgelehnter Asylbewerber im März 2019 seine Freundin im Schlaf mit 30 Messerstichen. Das Urteil im Dezember 2019: 12 Jahre Gefängnis. Die Verteidigung legt Revision ein. Bis zur Revision befindet sich der Täter in einer psychiatrischen Klinik. 

In Bad Kissingen tötet Daniel S. im März 2019 seine Exfreundin mit einem Messer. Das Urteil: Lebenslang wegen Mordes. 

In Preetz schlachtet ein Afghane im April 2019 eine Flüchtlingshelferin mit 37 Stichen ab. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Voerde schubst 2019 ein in Deutschland geborener Serbe eine junge Mutter vor einen einfahrenden Zug. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Frankfurt stößt 2019 ein Eritreer eine Mutter und ihr Kind vor einen einfahrenden Zug. Das Kind wird getötet. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Rathenow attackiert 2019 ein abgelehnter afghanischer Asylbewerber eine Flüchtlingshelferin mit einem Messer. Sie überlebt. Es kommt erst gar nicht zu einer Anklage, sondern gleich zu einer Sicherheitsverwahrung in der Psychiatrie. Diese wird jährlich darauf überprüft, ob die Gründe für eine Verwahrung noch vorliegen.

In Heuchelheim verprügelt im März 2020 ein syrischer Asylbewerber seine Ehefrau und sticht auf sie ein. Das Opfer überlebt. Der Täter gilt aufgrund seiner Schizophrenie als schuldunfähig und wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.

In Bonn tötet ein arbeitsloser polnischer Elektriker ebenfalls im März 2020 seinen Mitbewohner mit satten 106 Messerstichen. Das Urteil: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. 

In Bonn sticht ein türkischer (?) Fahrgast plötzlich wahllos auf einen anderen Fahrgast mit 22 Messerstichen ein. Das beherzte Eingreifen eines syrischen Asylbewerbers verhinderte Schlimmeres. Das Urteil: „Eigentlich versuchter Totschlag“, da aber schuldunfähig, wird die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.

In Paderborn massakriert im November 2020 ein Syrer seine Frau mit 31 Messerstichen, da er „seine Ehre reinwaschen will“. Das Urteil: lebenslange Haft wegen Mordes. 

In Würzburg tötet 2021 ein Somalier drei Frauen mit einem Messer. Nach den bisherigen Ermittlungen ist der Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung mutmaßlich schuldunfähig.

In Pforzheim sticht im Februar 2021 ein marokkanischer Asylbewerber in der Unterkunft auf einen Mitbewohner ein. Er gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig.

In Berlin sticht im August 2021 ein afghanischer Asylbewerber auf eine Landschaftsgärtnerin ein, da er augenscheinlich keine arbeitenden Frauen mag. Ebenfalls verletzt wird ein 66-Jähriger, der der Frau zur Hilfe kommt. Die Polizei geht vorerst von einer psychischen Erkrankung als Tathintergrund aus.

…und es gibt viele, erschreckend viele Fälle dieser Art. Ich gebe zu, ich war neugierig und wollte mir wahllos einmal zehn Fälle herauspicken, die möglicherweise ähnlich gelagert sind, um zu sehen, wie dort die Urteilsfindung war. Gelandet bin ich in einem Sumpf aus Morden aus den unterschiedlichsten Motiven – worauf die Richter und Staatsanwälten in den vorgenannten Fällen bei ihrer Urteilsfindung gekommen sind, sehen Sie ja selbst. Viele Täter entgehen ihren Strafen, wenn sie psychisch krank sind – oder vorgeben, es zu sein. Die Konsequenz daraus ist allerdings, dass die Opfer keine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten, wenn der Täter nicht für seine Taten – eben aufgrund Schuldunfähigkeit infolge einer psychischen Erkrankung – verantwortlich gemacht werden kann.

Haben wir wirklich 2015 derart viele Wahnsinnige aufgenommen?

Tatsächlich scheint es sich jedoch bei dem eingangs geschilderten Fall von Marcus Hempel um einen Einzelfall zu handeln, lege ich die von mir recherchierten Fälle und Urteile zum Vergleich vor. Nichtsdestotrotz sollte speziell dieser Fall tatsächlich neu aufgerollt werden, denn er „stinkt“ auf eine unangenehme Art und Weise.

Hier wäre es hilfreich, wenn auch andere Hinterbliebene von Opfern ihre eigenen Erfahrungen mit der Justiz schildern würden – ob hier wirklich vertuscht und getrickst wird, wie es im Eingangsfall zumindest den Anschein hat. Der „Königsweg“ der blinden (oder absichtlich blöden?) Justitia scheint doch eher die „Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung“ zu sein. Haben wir wirklich 2015 derart viele Wahnsinnige aufgenommen? Andererseits ist der unbegrenzte Aufenthalt in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik mit Sicherheit und definitiv weit weniger gemütlich als ein limitierter Aufenthalt in einer deutschen Justizvollzugsanstalt. Die auch kein Hotel oder Wohlfühl-Spa  ist.

Sie merken – dies ist ein Artikel, der mich ins Aus geführt hat. Ich bin kein Jurist und habe weder eine Nervenheilanstalt noch ein Gefängnis von innen gesehen. Jedenfalls bisher. Ich wollte eigentlich belegen, dass der eingangs geschilderte Fall vielleicht kein Einzelfall ist – aber doch scheint er es zu sein. Und wem dem so ist – dann ist es ebenfalls Teil einer fairen Recherche, dies zu bekennen. Es scheint, allen Unkenrufen zum Trotz, doch zu funktionieren, unser Rechtssystem.

Foto: Pixabay

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Andreas Rochow / 15.09.2021

@ Andreas Mertens - Welcher Richter bekommt schon gern “Hausbesuch” von einem Trupp der Staatsanwaltschaft? Und ich habe keinen Zwrifel, dass ein wachsender Anteil des juristischen Personals wie der Bundespräsident wirklich glaubt, dass heute vom Hitlerfaschismus und vom Holocaustleugner das vergleichsweise größte Problem ausgeht. Die alten und neuen Medienmacher glauben das schließlich auch und setzen ihren ideologischen Wahn über Wahrheit und Recht.

E. Clemente / 15.09.2021

Bei Schizophrenie als “Tatursache” stellt sich mir sofort die Frage, ob hier nicht regelmäßig die Stimme des muslimischen Gottes im Spiel ist. Schizophrenie wirkt für die Öffentlichkeit anders als religiös motiviert. Aber das ist nur ein spontaner, zufälliger Gedanke den ich hier formuliert habe. Für diese Details müsste man vermutlich sehr viel genauer recherchieren und Zugang zu diesen Informationen haben.

Ralf Pöhling / 15.09.2021

Auch hier gilt das, was ich immer wieder zum Waffenrecht schreibe: Es gilt auf das “Wer” zu achten. Je nachdem, wer wo in welcher Funktion in politischer bzw. juristischer Verantwortung ist, fallen die Urteile jeweils anders aus. Mal gibt es die direkte Verurteilung, mal den Workaround mit der Klappsmühle und mal ein offensichtliches Skandalurteil, bei dem die Gerechtigkeit absichtlich verhindert wird. Manchmal gibt es auch gar kein Urteil, weil das Verfahren sabotiert wird. Das taucht dann nicht mal in der Presse auf und wird niemandem bekannt. Bis jemand es an die Große Glocke hängt und Köpfe rollen. Mal ist es die ministerielle Weisungsbefugnis, mal die politische Gesinnung bzw. Verantwortlichkeit eines direkt oder indirekt am Verfahren Beteiligten und manchmal ist es auch der direkte hochgradig illegale Eingriff derer, die durch ein scharfes Urteil selbst betroffen sind, die ein rechtsstaatliches Verfahren zur Farce machen. Politische, finanzielle und (ausländische) kriminelle bis terroristische Interessen manipulieren und sabotieren unseren Rechtsstaat. Nicht immer und überall, aber leider immer öfter. Und so lange niemand dagegen etwas unternimmt, wird das “immer öfter” immer öfter bleiben. Und genau das, werden wir jetzt abstellen Wir von der AFD.

Bernd Schreller / 15.09.2021

@Fred Burig “Die tausendfache rechtswidrige Einwanderung und der rechtswidrige Aufenthalt dieser “Goldstücke” seit 2015 -...”.    Das eigentliche Problem ist, dass es eben nicht Tausende, sondern mehrere Millionen, und zwar viel mehr als verlautbart wird, sind, die ins vollversorgende Doofland einwandern. Und die dürfen jetzt und in Zukunft viele viele echte und auch nicht-so-echte Verwandte vielvielten Grades auch immer bzw überhaupt echt nachholen. Wer soll das so genau prüfen, zumal der eher laxe Umgang beim prüfen belohnt wird und die echte Kontrolle eher zu Problemen führen wird, man will ja seine Pension behalten. Da jedes Jahr ca eine Millionen Deitsche das Land verlassen, alles gut ausgebildete und/oder Gutverdienende/Reiche, da die sonst gar nicht in andere Ländern reingelassen werden, dieses Land verlassen, müssen, da die Einwohnerzahl jedes Jahr beträchtlich steigt, sicher eine Millionen jährlich zusätzlich zu den Vielmillionen hier schon Wohnenden wohl meist nicht so reiche Raketentechniker in spe zu uns kommen, viele werden direkt eingeflogen, leider leider, was soll man machen, vom Staat versorgt werden, viele viele Kinder produzieren, die das Mißverhältnis sehr schnell zugunsten des Islam ädern werden. Ich schätze, daß die Machtübernahme des Islam in ca 10 Jahren passieren wird, wenn ich das Verhältnis von muslimische zu nicht-muslimischen Kindern in den Schulklassen anschaue. Also ein “Ich bin 60, mich betrifft das sowieso nicht mehr” wird nicht funktionieren, zumal die meiyten ja wohl Kinder und Enkel haben, die nicht mehr so einfach andere Länder finden werden, die sie aufnehmen, besonders, wenn sie in irgendwas-mit Medien-o.ä.-Berufen tätig sind.

Wiebke Ruschewski / 15.09.2021

Im vorletzten Absatz des Artikels steht ein wichtiger Hinweis: Die geschlossene Abteilung einer Klapse ist nicht besser als Knast! Wenn man 5 Jahre Knast aufgebrummt bekommt, dann bedeutet das, dass man nach spätestens 5 Jahren die Sache hinter sich hat. Wenn man als gemeingefährlicher Irrer in die Klapse eingeliefert wird, dann kann es passieren, dass man nie wieder heraus kommt. Täter, die den Deppen markieren weil sie meinen in der Psychiatrie sei es gemütlicher und dauert vielleicht auch kürzer sind auf dem Holzweg. Ein “gerechtes” Urteil zu fällen -insbesondere wenn es um die Tötung eines Menschen geht- ist sicher keine einfache Aufgabe. Was mich aber regelrecht krank macht ist, wenn ein Steuersünder härter bestraft wird als ein Vergewaltiger oder Kinderschänder. Tja, wenn er selbst der Gelackmeierte ist, dann kennt der Staat nun mal keine Gnade!

Jo Walter / 15.09.2021

Sind die Opfer Migrant(inn)en, gibt es häufiger eine Verurteilung und damit Entschädigung, Gehören die Opfer zur Kategorie “schon länger..” dann wandert der Täter in eine Psychiatrie und es gibt keine Entschädigung. Das ist mir bei der Liste aufgefallen. Und man kann nur hoffen, nie die Hilfe einer Psychiatrie zu brauchen.

S. E. L. Mueffler / 15.09.2021

Ist alles nicht neu. Wer sich mal mit der Rechsprechung in Weimar beschäftigt hat (war zu meiner Schulzeit noch Thema im Geschichtsunterricht), der weiß, wer mit Mindeststrafen oder “ehrenvoller Festungshaft” bedacht wurde.

Sabine Heinrich / 15.09.2021

Wenn ich dieses Thema bei Bekannten angesprochen habe (Das habe ich mir inzwischen längst abgewöhnt), erntete ich nicht etwa Empörung oder hörte Mitgefühl für die Opfer - sondern beredtes Schweigen, skeptische Blicke - sonst NICHTS! Schon vor 2016 reagierte eine Bekannte, bei der ich mich empört über die damals schon unübersehbare Gewalt von muslimischen “Flüchtlingen”  gegen Frauen geäußert hatte, so: “Deutsche Männner machen das doch auch!” Alles klar - seitdem weiß ich von dieser auch C-Impffanatikerin - was ich von ihr zu halten habe. Die Opfer - totgeschwiegen, vom Staat im Stich gelassen - die eingewanderten Täter , sie statt sie abzuschieben, werden auf unsere Kosten in die Psychiatrie gesteckt. Von dem Geld, was so ein Krimineller an nur 3 oder gar 2 Tagen uns kostet, muss manch eine Rentnerin einen ganzen Monat leben. Unfassbar!  Die Justiz hat bei mir total ver…...en. Ich hoffe nur, dass ich niemals in deren Fänge gerate!

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