Thilo Schneider / 15.09.2021 / 06:00 / Foto: Pixabay / 180 / Seite ausdrucken

Gewaltverbrechen: Wie gerecht sind die Gerichte?

In Wittenberg wurde ein 30-Jähriger von einem Asylbewerber getötet. Schauen wir uns diesen und ähnliche Fälle an – und wie die Justiz damit umging.

Am 29. September 2017 wurde Marcus Hempel 22 Tage nach seinem 30. Geburtstag von dem Asylbewerber Sabri H. vor dem Arsenal-Einkaufszentrum in Wittenberg erschlagen. So weit, so alltäglich. 

In einem fünftägigen Prozess wurde – trotz der kompletten Aufzeichnung des Verbrechens einer am Tatort befindlichen Videokamera und der Zeugenaussage der Freundin des Ermordeten – der Täter nicht etwa wegen Mordes, sondern wegen „Notwehrexzess“ verurteilt. Zu zwei Jahren auf Bewährung und 120 Arbeitsstunden. Für das Leben eines Menschen. Mit „aller Härte des Rechtsstaats“.

Laut Schilderung des Vaters des Opfers, Karsten Hempel, in der „Jüdischen Rundschau“ kam es im Verlauf des Prozesses und seiner Beweisführung seitens der Staatsanwaltschaft zu – freundlich gesagt – einigen Ungereimtheiten, die den Verdacht erwecken, im vorliegenden Fall solle unter allen Umständen der Täter geschützt und geschont werden, um… Ja, warum eigentlich? Im Gegenzug wurde der Vater des Opfers aufgrund einer anonymen Anzeige mit einer „Gefährderansprache“ belästigt, weil er angeblich dazu aufgerufen haben sollte, den Täter Sabri H. gesundheitlich zu schädigen beziehungsweise dazu anstiften. 

Einige AfD-Abgeordnete haben den Fall und seine seltsamen Wendungen und Widersprüche, auch und gerade in der Wahrheits- und Urteilsfindung, am 23.4.2021 aufgegriffen und im Landtag zur Sprache gebracht. Sie wurden mit lauen und halbgaren Antworten abgespeist, falls ihre Fragen überhaupt beantwortet wurden. 

„Psychische Erkrankung“, immer wieder

Laut der Schilderung des Vaters und der Freundin des Ermordeten, Agapi R., liegt hier, wenn deren Aussagen stimmen, ein Justizskandal allerersten Ranges vor, in dem sich ein deutsches Gericht mit Lügen, Täuschungen, und Verdrehungen – ja, sogar Drohungen – um eine objektive Wahrheitsfindung gedrückt und damit ein härteres Urteil regelrecht verhindert hat. Wenn deren Aussagen stimmen, dann geht in Deutschland wenigstens in diesem Fall Täterschutz vor Opferschutz, dann ist das Leben eines Menschen 120 Arbeitsstunden und einen zweijährigen erhobenen Zeigefinger wert, sofern der Täter „Neu Hinzugekommener“ und das Opfer „Schon-länger-hier-Lebender“ ist. System? Zufall? Einzelfall? Bedauernswerter Mangel an Beweisen? Aber was an Beweisen bräuchte es neben einer (widerwillig) zur Kenntnis gebrachten Videoaufzeichnung, einer Zeugenaussage und dem Geständnis des Täters, dass eben KEINE Notwehr vorlag, denn noch? 

Sehen wir hier den (auch mit den unlauteren Mitteln der Öffentlichkeitssuche geführten) Kampf eines verzweifelten Vaters um Gerechtigkeit? Sehen wir hier einen Einzelfall? Oder sehen wir hier ein Beispiel für die systematische Verschleierung und Verharmlosung vieler ähnlich gelagerter Fälle? Sicher ist jeder Fall anders zu beurteilen und es gilt immer noch „im Zweifel für den Angeklagten“, aber der oben geschilderte Fall scheint doch sehr im wahrsten Wortsinn merk-würdig.

Schauen wir uns ein paar andere Fälle an: 

In Hameln geht 2016 ein Deutsch-Kurde zuerst mit einer Axt und einem Messer auf seine Ehefrau los und schleift diese anschließend 200 Meter mit einem an der Anhängerkupplung befestigten Seil durch die Stadt. Wie durch ein Wunder überlebt die Frau. Das Urteil: 14 Jahre Haft wegen „versuchten Mordes“.

In Göppingen attackiert im November 2016 ein abgelehnter Algerier in einer Bankfiliale einen 78-jährigen Mann und tritt diesen zu einem Pflegefall zusammen. Zu einer Anklage kommt es nicht, der Täter gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig und wird „auf unbestimmte Zeit“ in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

In Offenburg tötet 2016 der „somalische“ (tatsächlich stammt der Täter aus Dschibuti) Flüchtling Saleban A. den Arzt Joachim T. und verletzt seine Sprechstundenhilfe. Das Urteil: Freispruch. Der Angeklagte ist nicht schuldfähig und wird aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

In Cottbus tötet 2017 der Asylbewerber Raschid D. seine Ehefrau. Das Urteil: 13 Jahre Haft „aufgrund seines kulturellen Hintergrunds“.

Im Münsterland tötet 2017 ein nigerianischer Asylbewerber eine 22-jährige Flüchtlingshelferin mit 21 Stichen. Das Urteil: 13 Jahre Haft. Weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

In Berlin sticht im Januar 2018 ein syrischer Asylbewerber mit einem Küchenmesser auf seine Frau ein und verletzt diese schwer. Er gilt aufgrund seiner Schizophrenie als schuldunfähig und wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.
 
In Borna tötet 2018 der Asylbewerber Ghassan T. seine Frau vor seinen Kindern in einem Asylbewerberheim. Das Urteil: Lebenslänglich.

In Berlin versucht ein türkischer Vater, seine Tochter zu töten, weil sie „Sex mit den Augen macht“. Der Mordversuch misslingt, die Tochter wird schwer verletzt. Das Urteil: Versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Da der Täter als psychisch vorbelastet gilt: Vier Jahre Haft.

In Ravensburg geht im September 2018 ein afghanischer Asylbewerber mit einem Messer auf Passanten los und verletzt drei Menschen. Gegen ihn wird jedoch kein Haftbefehl, sondern eine dauerhafte psychiatrische Unterbringung beantragt, er gilt als schuldunfähig.

In Worms zerhackt ein abgelehnter Asylbewerber im März 2019 seine Freundin im Schlaf mit 30 Messerstichen. Das Urteil im Dezember 2019: 12 Jahre Gefängnis. Die Verteidigung legt Revision ein. Bis zur Revision befindet sich der Täter in einer psychiatrischen Klinik. 

In Bad Kissingen tötet Daniel S. im März 2019 seine Exfreundin mit einem Messer. Das Urteil: Lebenslang wegen Mordes. 

In Preetz schlachtet ein Afghane im April 2019 eine Flüchtlingshelferin mit 37 Stichen ab. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Voerde schubst 2019 ein in Deutschland geborener Serbe eine junge Mutter vor einen einfahrenden Zug. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Frankfurt stößt 2019 ein Eritreer eine Mutter und ihr Kind vor einen einfahrenden Zug. Das Kind wird getötet. Das Urteil: Mord, aber aufgrund der Schizophrenie des Täters Unterbringung „auf unbestimmte Zeit“ in der Psychiatrie.

In Rathenow attackiert 2019 ein abgelehnter afghanischer Asylbewerber eine Flüchtlingshelferin mit einem Messer. Sie überlebt. Es kommt erst gar nicht zu einer Anklage, sondern gleich zu einer Sicherheitsverwahrung in der Psychiatrie. Diese wird jährlich darauf überprüft, ob die Gründe für eine Verwahrung noch vorliegen.

In Heuchelheim verprügelt im März 2020 ein syrischer Asylbewerber seine Ehefrau und sticht auf sie ein. Das Opfer überlebt. Der Täter gilt aufgrund seiner Schizophrenie als schuldunfähig und wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.

In Bonn tötet ein arbeitsloser polnischer Elektriker ebenfalls im März 2020 seinen Mitbewohner mit satten 106 Messerstichen. Das Urteil: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. 

In Bonn sticht ein türkischer (?) Fahrgast plötzlich wahllos auf einen anderen Fahrgast mit 22 Messerstichen ein. Das beherzte Eingreifen eines syrischen Asylbewerbers verhinderte Schlimmeres. Das Urteil: „Eigentlich versuchter Totschlag“, da aber schuldunfähig, wird die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.

In Paderborn massakriert im November 2020 ein Syrer seine Frau mit 31 Messerstichen, da er „seine Ehre reinwaschen will“. Das Urteil: lebenslange Haft wegen Mordes. 

In Würzburg tötet 2021 ein Somalier drei Frauen mit einem Messer. Nach den bisherigen Ermittlungen ist der Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung mutmaßlich schuldunfähig.

In Pforzheim sticht im Februar 2021 ein marokkanischer Asylbewerber in der Unterkunft auf einen Mitbewohner ein. Er gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig.

In Berlin sticht im August 2021 ein afghanischer Asylbewerber auf eine Landschaftsgärtnerin ein, da er augenscheinlich keine arbeitenden Frauen mag. Ebenfalls verletzt wird ein 66-Jähriger, der der Frau zur Hilfe kommt. Die Polizei geht vorerst von einer psychischen Erkrankung als Tathintergrund aus.

…und es gibt viele, erschreckend viele Fälle dieser Art. Ich gebe zu, ich war neugierig und wollte mir wahllos einmal zehn Fälle herauspicken, die möglicherweise ähnlich gelagert sind, um zu sehen, wie dort die Urteilsfindung war. Gelandet bin ich in einem Sumpf aus Morden aus den unterschiedlichsten Motiven – worauf die Richter und Staatsanwälten in den vorgenannten Fällen bei ihrer Urteilsfindung gekommen sind, sehen Sie ja selbst. Viele Täter entgehen ihren Strafen, wenn sie psychisch krank sind – oder vorgeben, es zu sein. Die Konsequenz daraus ist allerdings, dass die Opfer keine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten, wenn der Täter nicht für seine Taten – eben aufgrund Schuldunfähigkeit infolge einer psychischen Erkrankung – verantwortlich gemacht werden kann.

Haben wir wirklich 2015 derart viele Wahnsinnige aufgenommen?

Tatsächlich scheint es sich jedoch bei dem eingangs geschilderten Fall von Marcus Hempel um einen Einzelfall zu handeln, lege ich die von mir recherchierten Fälle und Urteile zum Vergleich vor. Nichtsdestotrotz sollte speziell dieser Fall tatsächlich neu aufgerollt werden, denn er „stinkt“ auf eine unangenehme Art und Weise.

Hier wäre es hilfreich, wenn auch andere Hinterbliebene von Opfern ihre eigenen Erfahrungen mit der Justiz schildern würden – ob hier wirklich vertuscht und getrickst wird, wie es im Eingangsfall zumindest den Anschein hat. Der „Königsweg“ der blinden (oder absichtlich blöden?) Justitia scheint doch eher die „Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung“ zu sein. Haben wir wirklich 2015 derart viele Wahnsinnige aufgenommen? Andererseits ist der unbegrenzte Aufenthalt in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik mit Sicherheit und definitiv weit weniger gemütlich als ein limitierter Aufenthalt in einer deutschen Justizvollzugsanstalt. Die auch kein Hotel oder Wohlfühl-Spa  ist.

Sie merken – dies ist ein Artikel, der mich ins Aus geführt hat. Ich bin kein Jurist und habe weder eine Nervenheilanstalt noch ein Gefängnis von innen gesehen. Jedenfalls bisher. Ich wollte eigentlich belegen, dass der eingangs geschilderte Fall vielleicht kein Einzelfall ist – aber doch scheint er es zu sein. Und wem dem so ist – dann ist es ebenfalls Teil einer fairen Recherche, dies zu bekennen. Es scheint, allen Unkenrufen zum Trotz, doch zu funktionieren, unser Rechtssystem.

Foto: Pixabay

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Marc Jenal / 15.09.2021

Nachtrag: Nachdem ich den oben verlinkten Fall/Tathergang, beschrieben in der Jüdischen Rundschau gelesen habe, muss ich zugeben, in diesem Fall geht es für die Gesellschaft nicht mehr primär um Mord, sondern um die Zerstörung des Vertrauens in den Rechtsstaat, also um den Tathergang der klaren, bewussten, wiederholten Lügen/Falschaussagen von Ober-, Generalstaatsanwalt, Justizminister zum Schutz eines Mörders vor seiner Verurteilung/Bestrafung. Ob die beteiligten, höchsten Amtspersonen gelogen haben, weil sie Geld erhielten, bedroht wurden oder aufgrund irgendwelcher perverser Neigungen, spielt gar keine Rolle. Wichtig ist, sie haben es getan, mehrfach und bewusst. Wo bleibt der Milliardär, der mit seinem Einfluss/Geld/Medien usw. diese Leute zur Strecke bringt? Und damit meine ich nicht nur Entlassung, sondern auch Verurteilung und Gefängnis! Dieser Fall tönt so absurd, man kann es kaum glauben, dass er wahr ist, aber er passt in die Geschehnisse der vergangenen Jahre.

Leo Hohensee / 15.09.2021

Welch ein Unsinn, die Herkunftsmentalität zum Aussetzen einer Aussetzung von deutschem Recht heranzuziehen. Wir sind die gastgebende Nation (!) - es haben unsere Rechte zu gelten und aus !!! GAR NICHTS ANDERES !!

Marc Jenal / 15.09.2021

Wenn jemand ein Familienmitglied von mir abschlachtet und dann 2 Jahre auf Bewährung erhält, also nichts, wäre mein Interesse am oder meine Zuwendung zum Richter-Darsteller schlagartig grösser, als am/zum Täter. Wenn Gerichte so “arbeiten”, kann man verstehen, wenn es in einigen Ländern ein System wie die Blutrache gibt: Dann wird entweder der Mörder zur Bestrafung an die Opferfamilie ausgeliefert oder man einigt sich auf eine angemessene Entschädigung oder die Opferfamilie nimmt die Bestrafung selbst in die Hand. Ein System, dass wie der oben beschriebene Fall “funktioniert”, führt zwangsläufig wieder zu Selbstjustiz.

lutzgerke / 15.09.2021

Ein Gericht ist nicht da, um Gerechtigkeit herzustellen. Es soll den innere Frieden aufrecht erhalten. Strafe soll Mittel der Abschreckung sein und nicht Folge einer Tat. @ H. Krautner Sehr richtig.

g.schilling / 15.09.2021

Gerichte sollen Recht sprechen. Kettenbewährung, also Bewährung die auf Bewährung folgt, für vorwiegend ausländische Straftäter ist Rechtsbeugung und hat mit Gerechtigkeit schon gar nichts zu tun. Mir kommt es so vor, als ob Richter über Straftäter urteilen wie ein Blinder der über Farbe doziert.

Judith Panther / 15.09.2021

Zum Gedenken an MERKELS TOTE: Am 21.07.2019, wurde in Voerde eine 34jährige Mutter von einem ausländischen Schutzsuchenden aus Serbien vor einen einfahrenden Zug gestoßen und starb. Eine Woche später wurden ein achtjähriger Junge und seine Mutter am Frankfurter Hauptbahnhof von einem Schutzsuchenden aus Eritrea vor einen einfahrenden Zug gestoßen. Der Junge wurde unter 500 Tonnen Stahl zu Brei. Und? War da was? Nein. Schweigen im Blätterwalde. Dann, wenige Tage später, schoß ein schutzloser, schwer gemütskranker Amokläufer aus Fremdenhaß zuerst auf einen fremden Schutzsuchenden aus Eritrea, dann aus Selbsthaß auf sich selbst – UUUND O´ZAPFT IS´!! Sogleich eröffneten sie wieder einen neuen Jahrmarkt der Scheinheiligkeiten und feierten Moralexzesse, diese abgrundtief bösartigen Gutmenschen, organisierten Gegen-Rechts-Demos, Lichterketten und Mahnwachen und die Gazetten waren voll davon! Kein Platz mehr für die dunkle Seite der Wahrheit. Deshalb erlaube ich mir hier erneut, die Erinnerung wachzurufen an alle Männer, Frauen und Kinder - sowohl die Minderheit der uns bekannt gewordenen, als auch die Mehrheit der uns Verschwiegenen, die bisher schon von den hier Schutzsuchenden abgeschlachtet, vergewaltigt, die Treppe runtergetreten, vor den ICE gestoßen oder auf dem Weihnachtsmarkt unter LKW-Reifen zerquetscht worden sind. Möge auf dieser Pharisäer-Kirmes stellvertretend für alle bisherigen und zukünftigen Opfer von Inländerfeindlichkeit und Ausländerverherrlichung und der widerwärtigsten Regierung, die wir je hatten, in Zukunft neben jeder Gutmenschen-Selbstbeweihräucherungsbude auch ein Mahnmal stehen für MERKELS TOTE. Möge auf jeder „Refugees-Welcome“- Parade, auf der endzeit-verblödete Traumtänzer die sich anbahnende Katastrophe mit Tschingdarassabumm und Tätärä begleiten, ein Leichenwagen mitfahren um all derer zu gedenken, die auf diesem „NIEDER MIT DEM DEUTSCHEN VOLK“- Fest bisher schon geopfert wurden und noch geopfert werden. (Frei aus MERKEL HAT FERTIG, 2019)

Rasio Brelugi / 15.09.2021

Ich bin sicher: Sie hätten die obige Liste noch illustrieren können mit Urteilen gegen Deutsche, die sich an einem Migranten vergreifen. Da ist dann nämlich nichts mehr mit Bewährung und Schuldunfähigkeit. Meine Einschätzung zu den Strafurteilen: Das ist anti-deutsch, wahrscheinlich sogar rassistisch motiviert anti-deutsch. Hier mal aus dem Gedächtnis zwei Urteile gegen Deutsche: Ein deutscher Polizist hat (in seiner Freizeit) mit einem afrikanischen Migranten Streit und knallt dem seinen frisch gekauften Hamburger an die Backe: 12 Monate Haft wegen Körperverletzung; ein Deutscher zieht bei einem Streit mit einem Migraten seine aufgebohrte Schreckschusspistole und drückt ab (das “Opfer” bleibt unverletzt): 15 Jahre Haft wegen Mordversuch. Zum Abschluss der hier: Ein Migrant entwendet bei einem Polizeieinsatz in einem Migranten-Heim einem Polizisten die Pistole, zielt auf ihn und versucht mehrmals abzudrücken (was misslingt, da er den Entsicherungshebel nicht findet): Nichts! Ich habe die Nachrichten verfolgt und durchsucht anschließend; noch nicht mal eine Anklageerhebung habe ich gefunden. An dieser Wahrheit kommt man nicht mehr herum: Wir leben als Deutsche, wenn wir mit einem Migranten aneinandergeraten, als gefährdete Bürger zweiter Klasse im eigenen Land. Dieses Land Deutschland widert mich nur noch an. Schon seit längerem bereite ich peu à peu meinen Weggang vor - nächste Woche wird’s konkreter ...

Jochen Lindt / 15.09.2021

Mord und Totschlag sind sicher schwierig zu bewerten, besser gesagt zu beURTEILen. Was aber einfach ist und wo die Justiz völlig versagt sind so Sachen wie : Nichtabschiebung krimineller Ausländer, Kettenbewährung für Mitglieder krimineller Arabersippen (Hinweis: Kettenbewährung, also Bewährung die auf Bewährung folgt, ist verboten, aber wird in Berlin praktiziert).  Einbürgerung krimineller Ausländer.  Jugendstrafakten von mehreren hundert Seiten ohne Konsequenzen.  Nichtverfolgung von Sexualdelikten (Stichwort Kölner Silvesternacht). Und und und. Hier begeht die Justiz offenen Rechtsbruch.  In Hamburg wurden schon Totschläger und Mörder freigelassen wegen Fristablauf, zu deutsch weil Richter keine Lust hatten zu arbeiten.  Vor Jahren wurde ein Mörder freigelassen, weil der Richter auf dem Golfplatz war, dieser Fall blieb mir am eindrücklichsten in Erinnerung.

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