Im Kern legitimiert der Staat die Corona-Maßnahmen mit dem Schutz des Gesundheitssystems vor „Überlastung“. Die war nie vorhanden, aber selbst eine Überlastung hätte die Maßnahmen nicht begründen können.
Im März 2020 wurde eine neue Notstandsbegründung erfunden: die abstrakt drohende Überlastung des Gesundheitssystems. Nicht ist der Notstand erst dann gegeben und entsprechend auszurufen, sobald das Gesundheitssystem überlastet ist und zusammenzubrechen droht, sondern vorher schon, um bereits der Überlastung vorzubeugen.
Zwei Momente kamen hinzu: die Reduktion des Gesundheitswesens auf die Anzahl von Krankenhaus- sowie speziell Intensivbetten und die pseudo-selbstevidente Annahme, allein ein wochenlang überlastetes Gesundheitssystem würde „die Bevölkerung“ oder „die Allgemeinheit“ existenziell beziehungsweise in einem Ausmaß tangieren, das es umgekehrt nur zu legitim erscheinen lässt, auch „die Bevölkerung“ oder „die Allgemeinheit“ bei Abwehrmaßnahmen in die Pflicht zu nehmen und in Mitleidenschaft zu ziehen.
Das ist der Kern der ideologisch-propagandistischen Legitimation des Covid-Regimes. Deshalb bedarf es keines Killervirus. Deshalb konnte Drosten vor dem Brandenburgischen Untersuchungsausschuss im Juni 2021 zugeben, nichts habe sich daran geändert, dass Corona „in den allermeisten Fällen eine milde Erkrankung“ sei, und dennoch an der Notwendigkeit freiheitseinschränkender Maßnahmen festhalten: „Und dennoch in einer Pandemie, wo wir ganz viele milde Erkrankungen haben, da reichen eben die wenigen nicht milden Erkrankungen, um das Gesundheitssystem zu überlasten.“
Von diesem Ausgangspunkt sind die Schlussfolgerungen der Covidianer logisch bestechend: je mehr Infektionen, desto mehr der „wenigen nicht milden Erkrankungen“, die das Gesundheitswesen zu überlasten drohen. Ergo: Infektionsvermeidung durch Reduktion zwischenmenschlicher Kontakte mit allen erdenklichen Mitteln (Business-Restriktionen, Maskenpflicht, Quarantänisierung, Ausgangssperre, Schutzhaft vulnerabler Gruppen) und zu jedem Preis. Nicht nur heiligte der Zweck die Mittel, die Mittel selber stellten den Zweck außerhalb jeder Diskussion: je drastischer die Maßnahmen, desto mehr sprachen sie für sich selbst. Und wenn der Staat auch überfordert, hektisch, kopflos, widersprüchlich agiert, dann beweise dies ja nur umso mehr, dass wir es mit einer (im doppelten Wortsinn) unfassbaren Bedrohung zu tun haben …
Als man auf einen intakten Rechtsstaat noch hoffen konnte
Die Kritik des Covid-Regimes konnte nun von Anfang an mit Verweis auf hochoffizielle Quellen nachweisen, dass das Gesundheitssystem in Wirklichkeit zu keinem Zeitpunkt überlastet war, eine Überlastung nicht einmal drohte. Da sich das Atemwegserkrankungsgeschehen seit März 2020 nicht von den Vorjahren unterscheidet, waren und sind die Maßnahmen weder erforderlich noch zweckdienlich noch verhältnismäßig.
Die im Grunde immanente Kritik konnte nicht nur zeigen, dass man mit einem PCR-Test keine Infektion im Sinne des Gesetzes feststellen kann und mit der Massentestung von Symptomlosen kein Infektions-, geschweige denn Erkrankungsgeschehen, sondern auch, dass die allein PCR-basierte Covid-19-Fall-Definition und die ebenso PCR-basierte sowie absurd niedrig veranschlagte Inzidenz-Grenzwert-Bestimmung genau die Methoden sind, eine Pseudopandemie zu erzeugen. Auch der Intensivbetten-Abrechnungsbetrug fand irgendwann seinen Weg von den unabhängigen Medien in den Mainstream und als Drucksache in den Bundestag. (Achgut.com berichtete.)
All diese erarbeiteten und dokumentierten Erkenntnisse waren wichtig (siehe zum Beispiel zur PCR-Massentestung hier), als man im Glauben an einen intakten Rechtsstaat noch hoffen konnte oder wollte, das Covid-Regime, die epidemische Lage nationaler Tragweite, per Gerichtsurteil beenden zu können. Und nach wie vor könnten sie bei einer künftigen juristischen Aufarbeitung der „Corona-Krise“ in zivilrechtlichen Schadensersatzprozessen bei der Tatsachenfeststellung eine Rolle spielen.
Die Repressionslegitimation angreifen
Das Problem dieser immanenten Kritik war aber immer auch, den letztlich hypochondrischen Fetisch eines Gesundheitssystems unangetastet zu lassen, das unter keinen Umständen überlastet sein dürfe, ja dessen eventuelle Überlastung in der Zukunft, die theoretisch immer denkbar wäre, praktisch auszuschließen sei. Will sagen, politisch und für die nächste Zeit käme es eher wieder darauf an, den Kern und Ausgangspunkt der Legitimationsideologie des Covid-Regimes in den Blick zu nehmen und dem Ganzen vor allem zwei simple Gedanken entgegenzusetzen:
Erstens: Selbst wochenlang überlastete Krankenhäuser und Intensivstationen wären keine unmittelbare Gefahr für „die Bevölkerung“ oder „die Allgemeinheit“.
Zweitens: Der Staat könnte eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems mit einfachen Mitteln ohne jede Freiheitsbeschränkung abwenden, wenn es ihm denn ernsthaft darum ginge.
Für den ersten Punkt ist es zunächst hilfreich, sich zu vergegenwärtigen, dass Deutschland pro Einwohner fast viermal mehr Krankenhausbetten und fast siebenmal mehr Intensivbetten bereithält als Schweden. Dennoch hätte vor Corona niemand gesagt, das deutsche Gesundheitssystem sei fünfmal besser als das schwedische. Und auch während und nach Corona ist das schwedische Gesundheitswesen selbst ohne vergleichbare Maßnahmen nicht annähernd zusammengebrochen.
Die Güte eines Gesundheitssystems bemisst sich eben nicht an der Anzahl von Betten; viele Erkrankungen können, aber müssen nicht im Krankenhaus behandelt werden. Ein dichtes Netz und die Qualität von Arztpraxen, ebenso die Krankenversicherungssysteme (Verhältnis von Beitrag und Leistung) und vieles andere spielt eine Rolle bei der gesundheitlichen Versorgung einer Bevölkerung.
Wie man mit den armen Teufeln wirklich solidarisch wäre
Aber bleiben wir ruhig beim im internationalen Vergleich luxuriösen Krankenhaus- und Intensivbettenstand Deutschlands. Wie viele gibt es eigentlich und gelten daher im Normalfall als ausreichend? 800 Krankenhausbetten (Grafik, Quelle OECD) und 33 Intensivbetten (Grafik, Quelle FAZ/Reitschuster) auf 100.000 Einwohner. Zusammengenommen erkranken in der Regel also offensichtlich nie mehr als 0,8 Prozent der Bevölkerung gleichzeitig „bettenpflichtig“. Für den Einzelnen wie für die Bevölkerung/Allgemeinheit sind – das wurde unterm Covid-Regime verlernt – schwere Krankheiten eine absolute Ausnahmeerscheinung des Lebens. Man liegt also nicht tagtäglich mit halbem Bein auf der Intensivstation und hätte daher deren aktuelle Auslastung permanent panisch zu beobachten.
Nehmen wir einmal sehr hochgegriffen an, im Zuge einer Epidemie würden über einige Wochen doppelt so viele Krankenhaus- und Intensivbetten benötigt wie vorhanden, so wäre die Bevölkerung oder die Gesellschaft in ihrer Reproduktion davon immer noch nicht unmittelbar betroffen, sondern lediglich eine extreme Minderheit (1 bis 2 Prozent) armer Teufel, die ein „Schicksalsschlag“ mehr oder weniger zufällig erwischte.
Damit zu Punkt 2: Dieser Minderheit armer Teufel solidarisch zu begegnen, würde naheliegend erst einmal nur bedeuten, vom Staat zu verlangen, dass er mit den Steuergeldern der Allgemeinheit den für eine Minderheit befürchteten Schrecken abwendet, indem er das Gesundheitssystem in Sachen Bettenzahl und Personal aufstockt. In Berlin etwa gibt es laut DIVI inklusive seit März 2020 ausgebauter Notfallreserve um die 1.500 Intensivbetten für rund 3,7 Mio Einwohner. Davon sind mit und ohne Corona immer so um die 1.000 (also 2/3) belegt (hier „Berlin“ eingeben). Ein zusätzliches Drittel an Patienten – und das spräche schon für eine durchaus schwere Epidemie oder eine andere Katastrophe – wäre also noch behandelbar. Keine schlechte Voraussetzung, um diesbezüglich entspannt eine echte Seuche zu meistern.
Gewappnet für den Sturm auf die Krankenhäuser
Und doch wurde – aus Übervorsicht, wenn man will – ein Notfall-Lazarett mit weiteren 1.000 Betten für eventuelle Covid-Fälle gebaut und in permanenter Bereitschaft gehalten, von denen nie auch nur ein einziges Bett genutzt werden musste. Damit hatten der Staat und die ihn finanzierende Allgemeinheit ihre moralische und vielleicht ja auch juristische Pflicht zum präventiven Schutz einer eventuell bedrohten Bevölkerungsminderheit mehr als erfüllt. Man war gewappnet für einen Sturm auf die Krankenhäuser, wie es ihn in der jüngeren Geschichte noch nicht gegeben hat.
Nochmal: Der bürgerliche Staat, die Gesellschaft und die Bevölkerung sind nicht unmittelbar für die alltäglichen Lebens- und Sterbensrisiken jedes Einzelnen verantwortlich, gesundheitspolitisch hat der Staat öffentliche Leistungen der Grundversorgung möglichst sicherzustellen, mehr nicht. Juristisch ausgedrückt:
„Niemand darf gesunde Menschen in ihrer Freiheit beschränken. Selbst kranke Menschen dürfen zur Vorbeugung nur dann in ihrer Freiheit beschränkt werden, wenn der Staat nachweist, dass es keine milderen Mittel gibt und der Staat nachweisen kann, für die Leistungen im öffentlichen Gesundheitswesen alles ihm mögliche getan zu haben und dennoch [!] eine erhebliche Gefahr für das bundesweite [!] Gesundheitssystem besteht.
Eine solche Situation hat noch nie bestanden und ist auch nicht in Entferntesten absehbar.“ (RA Ludwig, zit. n. Corona-Blog)
Politisch bedeutet das: Bevor nicht mindestens die Hälfte der Betten des Notfall-Lazaretts tatsächlich belegt worden wäre, hätte über keine einzige weitere Maßnahme öffentlich überhaupt nur nachgedacht werden brauchen oder dürfen. Keine der dagegen für die Allgemeinheit sogar umgesetzten monatelangen freiheitseinschränkenden Maßnahmen (inklusive Impfdruck) lässt sich daher vor der Vernunft rechtfertigen. Alles andere ist Hypochondrie oder Bösartigkeit oder beides.