Die gerichtlich verhinderte Abschiebung eines Afrikaners aus Lüneburg verdeutlicht anschaulich die Asylverfehlungen in Deutschland: Der Täter überfiel sein Opfer gleich nach der gescheiterten Abschiebung nochmal.
Dass die deutsche Migrationspolitik täglich neue Schäden anrichtet, gilt immer mehr Bürgern als Gewissheit. Anschläge wie in Mannheim, Solingen und Magdeburg, die von Asylanten beziehungsweise (abgelehnten) Asylbewerbern begangen wurden, erschüttern nach wie vor die Öffentlichkeit. Die Messerattacke von Aschaffenburg Ende Januar, bei der ein ausreisepflichtiger Asylbewerber aus Afghanistan eine Kindergartengruppe in einem Stadtpark angriff und dabei einen Zweijährigen sowie einen 41-jährigen Mann tötete und drei Menschen (darunter ein weiteres Kleinkind) verletzte, gilt als vorläufiger Höhepunkt dieses Wütens importierter Gewalt.
Kriminalstatistiken sprechen Bände, Achgut berichtete in den vergangenen Jahren immer wieder, dass die jeweils aktuellen Zahlen einen überproportional hohen Zuwanderer-Anteil der Tatverdächtigen bei Gewaltdelikten wie Körperverletzungen, Messerattacken oder Sexualstraften auswiesen (siehe etwa die Analyse zur „Polizeilichen Kriminalstatistik“ für das Jahr 2022 oder die Analyse zum BKA-Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ für das Jahr 2023).
So hatten etwa 41 Prozent aller Tatverdächtigen 2023 keinen deutschen Pass, bei einem Ausländeranteil von rund 14 Prozent. Eine Anfang 2023 veröffentlichte österreichische „qualitative und quantitative“ Untersuchung zum Thema Frauenmorde kam neben einem überproportionalen Ausländeranteil unter den Tatverdächtigen auch zu einem überproportionalen Anteil von Österreichern mit Migrationshintergrund. Ein Fazit aus unserem Nachbarland, das sich sicherlich auch auf deutsche Verhältnisse übertragen lässt.
Die Statistiken gehen einher mit einem Niedergang des Sicherheitsempfindens und der Lebensqualität vieler Bürger. Es wird auch registriert, dass sich selbst terroristische Attentate mittlerweile in der Provinz ereignen, wie etwa der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 beweist. Alle oben aufgelisteten Gewaltverbrechen wären in einer Metropole schon schlimm genug, in den genannten kleineren Städten galten sie in diesem Ausmaß bis vor Kurzem noch als undenkbar. Zumal viele „kleinere“ Einzelfälle von Migrantenkriminalität unter dem öffentlichen Radar bleiben. Doch auch diese Fälle zeigen die Verfehlungen der Migrationspolitik und werfen die naheliegende Frage auf: Warum können so viele bereits als auffällig geltende Migranten auf freiem Fuß bleiben, bis sie größere Straftaten begehen?
Erneut verhaftet, allerdings wieder freigelassen
Welch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit importierte Gewalt darstellt, illustriert ein aktueller Fall aus Lüneburg, über den die Landeszeitung Winsener Anzeiger am Sonntag berichtete. Es geht um einen 30-jährigen Migranten aus dem westafrikanischen Guinea-Bissau, der innerhalb von drei Wochen rund 50 Straftaten begangen haben soll. Laut Bericht werden ihm „Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen und Hausfriedensbrüch(e) (sowie) der gewerbsmäßige Betrug durch regelmäßiges Verspeisen von Nahrungsmitteln ohne anschließende Bezahlung vorgeworfen“. Er habe einer Polizistin mit der Faust ins Gesicht geschlagen, Mitarbeiter in Restaurants und Geschäften bedroht sowie in diversen Lokalen die Zeche geprellt.
Die zuständige Ausländerbehörde des niedersächsischen Landkreises Harburg beantragte daraufhin am letzten Freitag einen Abschiebe-Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen. „Doch der zuständige Richter lehnte eine Ausstellung ab, weil die genauen Umstände der Rückführung in die Heimat nicht benannt worden“ seien, heißt es im Bericht, sodass der Migrant wieder auf freien Fuß gesetzt werden musste. Zuvor hatten die Ausländerbehörde und die Polizei Lüneburg in „intensiver Zusammenarbeit“ die Abschiebung vorbereitet, die jedoch durch den Richter zunichte gemacht wurde. Das Amtsgericht teilte dem NDR auf Anfrage als Grund für die Ablehnung der Abschiebehaft mit: „Konkret sei in dem Antrag nicht klar geworden, wann die Abschiebung mit welchem Sicherheitspersonal und welchem Flug hätte durchgeführt werden sollen.“
Bereits kurz nach seiner Freilassung am Freitag fiel der Tatverdächtige unangenehm in einer Kneipe auf und „wurde dort nach einer Auseinandersetzung vom Personal vor die Tür gesetzt“. Am Samstagmorgen beging er die nächste Gewalttat: Gegen 10 Uhr griff er eine Bäckereiverkäuferin an, die er bereits am vergangenen Montag mehrfach ins Gesicht geschlagen haben soll und im Laden anschließend Hausverbot erhielt. Bei dem neuerlichen Überfall erlitt die Frau schwere Gesichts- und Handverletzungen und musste ins Krankenhaus eingewiesen werden. Passanten hielten den Täter fest, bis die Polizei eintraf. Daraufhin wurde er erneut verhaftet, allerdings am Sonntagmorgen wieder freigelassen.
Am selben Tag fiel er in einem Lokal erneut durch Mundraub auf, angesichts der eingetroffenen Polizei soll er sich aggressiv verhalten und einen Polizeibeamten beleidigt haben. Im Anschluss wurde er vorläufig festgenommen. „Die Staatsanwaltschaft Lüneburg beantragte eine sogenannte Hauptverhandlungshaft. Am Sonntag erließ ein Richter des Amtsgerichts Haftbefehl. Sollten die Voraussetzungen für eine Strafverhandlung erfüllt sein, werde diese bis Ende der Woche durchgeführt“, berichtete der NDR unter Berufung auf einen Gerichtssprecher am Montag.
Im Beitrag heißt es außerdem, dass der Täter der Polizei Anfang Januar das erste Mal bei einer Kontrolle aufgefallen sei, da er sich „in Tostedt (Landkreis Harburg) mit einem gefälschten portugiesischen Aufenthaltstitel ausgewiesen“ habe. Nachdem er sich nicht, wie verlangt, bei der Ausländerbehörde im Landkreis Harburg gemeldet habe, habe ihn die Polizei Ende Januar in Lüneburg aufgegriffen und ihm eine sogenannte Ausweisungsverfügung übergeben. „Ab da hätte er sieben Tage Zeit gehabt, um das Land zu verlassen“, heißt es im NDR-Bericht. Im Anschluss führten jedoch mehrere Polizeigewahrsame aufgrund seines kriminellen Verhaltens nicht zu einer Ausweisung. Wie bereits beschrieben, wurde die vorbereitete Abschiebung vergangene Woche gerichtlich vereitelt.
Sohn passte auf verprügelte Mutter auf
Die wiederholte Freilassung macht sprachlos, reiht sich aber ein in die sich ebenfalls häufenden Beispiele eines geringen Strafmaßes bei migrantischen Gewaltdelikten (siehe etwa das milde Urteil im Fall Martin K., der vergangenen Mai in Paderborn von zwei Migranten niedergeschlagen wurde und starb). Es bleibt abzuwarten, wie lange der Mann aus Guinea-Bissau dieses Mal inhaftiert bleibt.
Besonders deutlich illustriert der Lüneburger Fall auch, wie hilflos die Bevölkerung einer Stadt diesen Gewalttaten ausgesetzt ist und sich im Zweifel selbst behelfen muss. So gab der 19-jährige Sohn der verprügelten Bäckereiverkäuferin an, dass er nach der ersten Attacke durch den Afrikaner jeden Tag vor der Tür des Geschäftes auf seine Mutter aufgepasst habe. Da er im Studium gerade die Klausurzeit hinter sich habe und nicht zur Uni musste, sei dies möglich gewesen. Seine alleinerziehende Mutter, sein Bruder und er stammen aus dem Iran.
Am Samstag, dem Tag des zweiten Überfalls, sei er wegen der geplanten Abschiebung des Täters nicht mehr mitgekommen, habe seiner Mutter aber noch ein Pfefferspray mitgegeben. Dank des zuständigen Richters war der Afrikaner da schon längst wieder auf freiem Fuß. Das Fazit des verzweifelten Sohnes der Iranerin lautet: „Wir zahlen hier Steuern, wir arbeiten hier und wir müssen damit leben, dass ein Mann meine Mutter immer wieder angreifen darf.“ Das Vertrauen in den deutschen Staat hätte seine Familie verloren.
Ulrike Stockmann, geb. 1991, ist Redakteurin der Achse des Guten. Mehr von ihr finden Sie auf ihrem YouTube-Kanal.