News-Redaktion / 03.05.2021 / 14:30 / Foto: A.Heusch/VG-NRW / / Seite ausdrucken

Gerichtspräsident hält „Bundes-Notbremse“ für verfassungswidrig

Der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, Andreas Heusch, hat das neue Infektionsschutzgesetz und das Rechtsstaats-Verständnis von Bundeskanzlerin Merkel beim Jahrespressegespräch des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts scharf kritisiert, meldet rp-online.de. „Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert sieht, dass die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet werden, dann frage ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat“, wird Heusch zitiert. Merkel hatte - wie auch achgut.com berichtete - am letzten Dienstag im Gespräch mit Kulturschaffenden gesagt, dass das Bundesgesetz dafür sorge, dass man für einzelne Regelungen nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen könne – nicht mehr vor den einzelnen Verwaltungsgerichten (Merkel-Originalton siehe hier).

Heusch hält dagegen: „Gerade in den letzten Monaten hat sich die Bedeutung der Verwaltungsgerichte für den Rechtsstaat gezeigt“, man habe immer mit Augenmaß entschieden. „Die sogenannte Bundes-Notbremse berührt die Grundfeste des Rechtsstaats“, so der Verwaltungspräsident.

Die Corona-Krise habe das Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr fest im Griff gehabt, denn es „waren völlig neue Rechtsfragen zu beantworten“, habe Nicola Haderlein, die Vizepräsidentin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, erklärt. Im Bereich des Infektionsschutzrechts seien beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht im Jahr 2020 275 Verfahren eingegangen, von denen 208 erledigt worden seien. Vier Kammern seien damit beschäftigt gewesen.

Das zeige, dass die Arbeit des Gerichts funktioniert habe, so Haderlein und kritisierte die sogenannte Bundes-Notbremse als „Beschneidung des Rechtsweges.“ Auch die Vize-Gerichtspräsidentin erklärte laut rp-online.de ganz klar: „Die Verfassungswidrigkeit springe ins Auge“. Zum einen verstoße sie gegen Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes, also gegen die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Zudem könne man Grundrechte nicht durch ein Gesetz einschränken, sondern nur aufgrund eines Gesetzes. Das sei bei der sogenannten Bundesnotbremse aber nicht geboten.

Foto: A.Heusch/VG-NRW

Achgut.com ist auch für Sie unerlässlich?
Spenden Sie Ihre Wertschätzung hier!

Hier via Paypal spenden Hier via Direktüberweisung spenden
Leserpost

netiquette:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen

Es wurden keine verwandten Themen gefunden.

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com