Über das Presseportal machen die Anwälte Rammsteins bekannt, ein gerichtliches Verbot gegen den Spiegel erwirkt zu haben.
Demnach hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass die „weitere Verbreitung eines Teils“ einer Berichterstattung untersagt wird, die gedruckt und online erschienen war. Es ging dabei um die Titelgeschichte „Der Fall Rammstein“ (Online-Version hier). Konkret betrifft die gerichtliche Entscheidung die von Spiegel aufgestellte Behauptung, Till Lindemann und Bandkollege Richard Kruspe hätten sich nach einem Konzert einmal lautstark um eine Frau gestritten. Der Spiegel hatte dies der eidesstattlichen Aussage einer Frau entnehmen wollen, die sich des angeblichen Vorfalls aber selbst nicht sicher war, wie ihren eigenen Äußerungen von Anfang an zu entnehmen war. Im Wortlaut argumentiert das Landgericht Hamburg:
„Das Verständnis, das ein unvoreingenommener und verständiger Durchschnittsleser der Berichterstattung entnimmt, ist, dass die Zeugin (...) sowohl den Streit selbst als auch dessen Grund selbst wahrgenommen hat. Dafür fand sich bereits im Berichterstattungszeitpunkt in der vorgelegten eidesstattlichen Versicherung keine ausreichende Grundlage, da die Zeugin (...) in dieser offenlegt, dass der Grund des Streits nicht auf einer sicheren Kenntnis beruht (‚offenbar‘). Schon aus diesem Grund durfte die Antragsgegnerin [der Spiegel, Anm. d. Red.] nicht wie geschehen berichten, da für den in der Berichterstattung transportierten Verdachtsmoment keine ausreichende Tatsachengrundlage vorlag.“
Den Anwälten zufolge gesellt sich die Entscheidung des Landgerichts zu 16 weiteren vorausgegangenen gerichtlichen Entscheidungen, die zugunsten von Rammstein ausgefallen seien. „Es liegen zahlreiche strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu Berichterstattungen der überregionalen Presse vor und darüber hinaus wurde auch eine große Anzahl an Berichterstattungen nachträglich korrigiert“, so Lichte Rechtsanwälte, die die Band in äußerungs- und presserechtlichen Angelegenheiten vertreten.
