Einen Tag vor der heutigen Abstimmung im EU-Parlament über Ursula von der Leyens zweite Amtszeit urteilte der EU-Gerichtshof über den Umgang mit ihren Impfstoffkäufen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat gestern in einem bahnbrechenden Urteil festgestellt, dass die Kommission der Öffentlichkeit keinen hinreichend umfassenden Zugang zu den Verträgen über den Kauf von Impfstoffen gegen Covid-19 gewährt hat. Mit anderen Worten: Der Kommission von der Leyen wird vom obersten rechtsprechenden Organ der Europäischen Union mangelnde Transparenz hinsichtlich ihrer Impfstoff-Deals vorgeworfen. Und das ausgerechnet einen Tag vor der Abstimmung im EU-Parlament über eine zweite Amtszeit von der Leyens als Kommissionspräsidentin!
Der festgestellte Verstoß der Kommission betreffe laut EuGH insbesondere die Entschädigungsbestimmungen der Verträge und die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten, die die Mitglieder des Verhandlungsteams für den Kauf der Impfstoffe abgegeben haben. Zum Hintergrund: In den Jahren 2020 und 2021 wurden zwischen der Kommission und verschiedenen Pharmaunternehmen Verträge über den Kauf von insgesamt über einer Milliarde Impfstoffdosen gegen Covid-19 geschlossen, für die rund 2,7 Milliarden Euro freigegeben wurden. Im Oktober und im Dezember 2021 beantragten mehrere Europaabgeordnete und Privatpersonen auf der Grundlage der Verordnung über den Zugang zu Dokumenten die Einsicht in die entsprechenden Verträge (Rechtssache T-689/21 sowie T-761/21), die die Kommission jedoch nur teilweise gewährte.
So habe die Kommission der Öffentlichkeit zu Unrecht wichtige Informationen beispielsweise zu möglichen Schadenersatzansprüchen vorenthalten. In der Pressemitteilung des EuGH heißt es dazu: „Was die Bestimmungen dieser Verträge über die Entschädigung von Pharmaunternehmen durch die Mitgliedstaaten wegen etwaiger Schadensersatzansprüche betrifft, die die Pharmaunternehmen bei Mängeln ihrer Impfstoffe zu zahlen haben, weist das Gericht darauf hin, dass der Hersteller für den Schaden haftet, der durch einen Mangel seines Produkts verursacht worden ist.“ Jedoch sei es nicht verboten, „dass ein Dritter den Schadensersatz erstattet, den ein Hersteller wegen der Fehlerhaftigkeit seines Produkts gezahlt hat“. Konkret wären dieser Dritte dann vermutlich die EU-Mitgliedstaaten.
Außerdem hatte die Kommission sich auf den Schutz der Privatsphäre von Personen berufen, um den Zugang zu den Erklärungen der Mitglieder des Verhandlungsteams für den Kauf der Impfstoffe über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten teilweise zu verweigern. Auch hierzu urteilte das Gericht eindeutig, dass nur dann hätte überprüft werden können, ob bei den fraglichen Mitgliedern kein Interessenkonflikt bestand, wenn deren vollständige Namen sowie beruflichen oder institutionellen Rollen vorgelegen hätten. Das vollständige Urteil zum Fall T‑689/21 umfasst 249 Unterpunkte, dasjenige zum Fall T-761/21 224 Unterpunkte.
In einer aktuellen Stellungnahme relativiert die EU-Kommission die Bedeutung des EuGH-Urteils, da es den Klagen nur teilweise stattgegeben habe. Die Kommission hätte allerdings mehr Erklärungen vorlegen müssen, um die Verweigerung des Zugangs zu einigen Bestimmungen der Verträge zu rechtfertigen. Es ist amüsant zu lesen, wie die Kommission von der Leyen nun versucht, ihr Gesicht zu wahren. So behauptet sie in ihrer Stellungnahme:
„Im Allgemeinen gewährt die Kommission der Öffentlichkeit im Einklang mit den Grundsätzen der Offenheit und Transparenz einen möglichst umfangreichen Zugang zu Dokumenten. In diesen Fällen musste die Kommission ein schwieriges Gleichgewicht zwischen einerseits dem Recht der Öffentlichkeit, einschließlich der Mitglieder des Europäischen Parlaments, auf Information und andererseits den rechtlichen Anforderungen, die sich aus den COVID-19-Verträgen selbst ergeben und die zu Schadenersatzansprüchen auf Kosten der Steuerzahler führen könnten, finden. Tatsächlich hat der Gerichtshof in der Vergangenheit in vielen Fällen die Notwendigkeit anerkannt, die Geschäftsinteressen eines Vertragspartners zu schützen.“
Fragt sich, ob die Verfasser der Stellungnahme beim Schreiben folgender Zeilen nicht selbst lachen mussten:
„In jedem Fall hatte die Kommission dem Europäischen Parlament (gemäß der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen den beiden Organen) umfassende Informationen zu den Verträgen über COVID-19-Impfstoffe zur Verfügung gestellt. Entsprechend ihrer institutionellen Rolle ist die Kommission dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass kein Interessenkonflikt vorliegt, und ist auch verpflichtet, die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen zu schützen.“
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt behält sich die Kommission ihre rechtlichen Optionen vor, das Urteil anzufechten. Jetzt muss Ursula von der Leyen aber erst einmal den Wahlgang des Parlaments überstehen.
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

Ursula lässt uns Deutsche Leiden
Fazit: EU Kommission ist ein Saftladen der liebend gerne weiter saftet.
Wer von der EU Nomenklatura eine rationale, den Bürgern nutzende Entscheidung erwartet, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Ursula von der Leyen hat sich verzockt. Aber sowas von. Die Bodenhaftung und den Kontakt zum Bürger hat sie längst verloren.
Frau von der Leyen in der Bewerbungsrede, Unterstützung der Landwirtschaft, wo unsere Politnieten unser Land eher verscherbeln und teuer importieren hört sich gut an, aber die Katze steckt im Sack mit dem Nebensatz Klimaschutz, eine von der EU 2005 kreierte Klimaschutzsteuer für die Steuereintreibung, Bevormundung, damit globale Konzerne mit ihrem Raubbau so weiter machen können und andere blechen dafür, auch die Landwirte, die trotz Berufserfahrung und Wissen mit überflüssigen bürokratischen Regeln an die Wand gedrückt werden. Planwirtschaft, Misswirtschaft und Raffgier der Eurokraten pur.
Ein Gerichtsurteil wird doch die Handlungsweisen der EU nicht aus der Bahn werfen. Nein, die Kommission schwebt über dem Recht. Nicht von ungefähr hat Merkel Flinten-Uschi in dieses Amt gehievt. Hier war sie vor dem Zugriff der Justiz sicher, die sie schon wegen ihrer Vergehen als Verteidigungsministerin im Visier hatte. Das Titelbild ist ein Witz. Sie müsste wegen ihrer Vergehen in der Kommission in einer ganz schwarzen Weste abgebildet sein. Ihre Vergehen sind lange bekannt. Warum ist noch nicht gegen sie ermittelt worden? Ein Skandal ist es, wenn sie jetzt auch noch eine zweite Amtszeit bekommt. Es wird die Verlottertheit dieser Institution dokumentieren.
Datenschutz ist ja schön und gut, wenn aber „irgendwie legitimierte“ Volksvertreter im Rahmen ihrer Vertretung „für das Volk“ handeln, dann ist es geradezu idiotisch ihre Handlungsabläufe unter den Tarnmantel eines Datenschutzes zu stellen. Eine Verpflichtung zur Offenlegung sollte unumgänglich sein. Damit wären auch Mauscheleien, Betrügereien, Tricksereien und Volksverdummung für die Handelnden äußerst gefährlich. Dieser „Schutzwall“ Datenschutz ist nichts anderes als ein konstruiertes Einfallstor für von vorneherein sanktionierte Betrügereien.