Das Berliner Verwaltungsgericht entschied in einem Eilverfahren, dass Afghanen, denen eine Aufnahmezusage erteilt wurde, von der Bundesregierung Einreisevisa erteilt werden müssen.
Die 8. Kammer des Berliner Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag afghanischer Staatsangehöriger, die sich derzeit in Pakistan aufhalten, stattgegeben. Die Bundesrepublik müsse den Antragstellern die Visa erteilen, entschied das Gericht in einem Beschluss vom 7. Juli, der heute veröffentlicht wurde. Zwar könne die Bundesrepublik bestimmen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie das Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige beenden oder fortführen wolle. Sie könne während dieses Entscheidungsprozesses insbesondere von der Erteilung neuer Aufnahmezusagen absehen. Sie habe sich jedoch durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden. Von dieser freiwillig eingegangenen und weiter wirksamen Bindung könne sich die Bundesrepublik Deutschland nicht lösen. Auf diese rechtliche Bindung könnten sich die Antragsteller berufen. Zudem erfüllten die Antragsteller die weiteren Voraussetzungen für die Visumserteilung. Es seien keine Sicherheitsbedenken ersichtlich und ihre Identität sei geklärt. Schließlich hätten die Antragsteller glaubhaft gemacht, dass ihnen eine Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan drohe, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben drohe.
Das im Oktober 2022 unter der damaligen Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) gestartete „Bundesaufnahmeprogramm der Bundesregierung für Afghanistan“ sollte als besonders gefährdet eingestufte Afghanen sowie ihren Familienangehörigen eine Aufnahme in Deutschland iermöglichen, wobei die Anzahl der vorgesehenen Aufnahmen begrenzt ist. Es handelte sich dabei um sogenannte Ortskräfte, also Afghanen, die Dienste für die in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten verrichteten, beispielsweise als Dolmetscher, und die nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 als Kollaborateure galten und nach Pakistan flüchteten. Allerdings haben sich etliche andere Afghanen, sogar Taliban-Anhänger, unter die Ortskräfte gemischt und wurden ebenfalls aufgenommen (Achgut hatte hier und hier berichtet).
Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
