Ungeimpfte dürfen dort wieder in Bekleidungsgeschäfte, Buchhandlungen und Blumenläden.
Wie aus Bayern gemeldet wird, unterliegen dort Bekleidungsgeschäfte, Buchhandlungen oder Blumenläden nicht mehr der 2G-Regel, also der Pflicht zur Aussperrung Ungeimpfter, weil diese Geschäfte der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienten. Das habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden. Der Beschluss sei rechtskräftig. Die Inhaberin eines Bekleidungsgeschäfts aus Regensburg hatte den entsprechenden Eilantrag gestellt. Ihr Laden diene nach Gerichtsbeschluss der Deckung des „täglichen Bedarfs“. Vor Weihnachten hätten die Richter schon klargestellt, dass auch Spielzeugläden von der 2G-Regel auszunehmen seien.
Quellen: merkur.de und bayreuther-tagblatt.de