Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden, dass die Stadtbücherei Münster Bücher mit kontroversen Inhalten nicht mit Einordnungshinweisen versehen darf, die Leser vor bestimmten Ansichten warnen. Die Leser als mündige Bürger sollen sich selbst eine Meinung bilden.
Das Gericht urteilte, dass das Anbringen von Warnhinweisen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und die Persönlichkeitsrechte des Autors verletzen, da solche Hinweise eine negative Wahrnehmung der enthaltenen Meinungen fördern und potenzielle Leser abschrecken könnten. Das Gericht betonte, dass die gesetzlichen Regelungen darauf abzielen, „den Nutzerinnen und Nutzern der Bibliothek als mündigen Staatsbürgern eine selbstbestimmte und ungehinderte Information zu ermöglichen und sich – ohne insoweit gelenkt zu werden – dadurch eine eigene Meinung zu bilden“. Die Bücherei muss die Hinweise entfernen.
Die Bibliothek hatte zwei Bücher mit sogenannten umstrittenen Inhalten (es hieß, der Autor zweifele beispielsweise die Mondlandung oder den Atombombenabwurf über Hiroshima an) zuvor mit einem Hinweis versehen: „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“ Der Autor hatte in einem Eilverfahren dagegen beim OVG geklagt, nachdem das Verwaltungsgericht Münster im April noch zu Gunsten der Stadtbücherei entschieden hatte.
