News-Redaktion / 21.11.2022 / 14:25 / 0 / Seite ausdrucken

Gericht erklärt Mietpreisbremse für nichtig

Ein Amtsgericht erklärt die zwischen 2015 und 2020 in Berlin geltende Mietpreisbremse wegen eines Verfahrensfehlers des Senats für nichtig. Zuständig war wohl der damalige Bausenator Geisel, der 2021 als Innensenator für die Wahl-Organisation zuständig war.

In Berlin hat das Amtsgericht Neukölln erstinstanzlich die seit 2015 geltende Mietpreisbremse wegen eines Verfahrensfehlers für nichtig erklärt, meldet tagesspiegel.de. Da die Verordnung in Eigentumsrechte der Vermieter eingreife, hätte sie vor dem Inkrafttreten durch den Berliner Senat öffentlich begründet werden müssen, heiße es demnach in dem Urteil. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig. Doch sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, wären zwischen 2015 und 2020 unterzeichnete Verträge auf Basis einer nichtigen Verordnung abgeschlossen worden. Tausenden Mieter könnten dann Rechtsstreitigkeiten drohen.

Der Bundestag hatte die Mietpreisbremse 2015 für zunächst fünf Jahre eingeführt, um den Ländern die Möglichkeit zu geben, die Miete in bestimmten Fällen zu begrenzen – vorausgesetzt, andere Mittel waren wirkungslos. Die Verordnung sei dann 2020 an die aktuelle Wohnmarktlage angepasst; worden, das vorliegende Urteil beziehe sich nur auf die erste Periode.

Das Gericht habe - wie oben schon erwähnt - bemängelt, dass das Land Berlin diese Verordnung ausführlich und öffentlich hätte begründen müssen, was die Verwaltung versäumt hätte. Zuständiger Stadtentwicklungssenator sei damals Andreas Geisel (SPD) gewesen. Geisel war im letzten Jahr als Innensenator für die Organisation der Wahlen verantwortlich, die bekanntlich im Chaos endeten und nun wiederholt werden müssen. Inzwischen ist er wieder Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

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