Endlich sagt mal eine Kammer, wo eigentlich der Hund begraben liegt. Statt gegen die vorzugehen, die wissentlich und absichtlich einem Unternehmen durch Diffamierung und rufmord schaden, wird das Unternehmen selbst bestraft und sanktioniert, das Opfer zum Täter gemacht und dadurch aktiv Beihilfe geleistet. Schoen, dass sich die kammer dieses obiter dictum gegoennt hat, das wird man als Argumentationshilfe noch gut gebrauchen können, insbesondere bei der Frage, ob Twitter deliktisch haftet für allfaellige Schaeden bei der achse. Geht’s nach der kammer drängt sich das nachgerade auf.
Die Achse des Guten ist eindeutig eine Gemeinnützige Organisation § 52 Abgabenordnung (AO) Gemeinnützige Zwecke. Die Achse des Guten erfüllt das “Prinzip der Gemeinnützigkeit”, durch die Förderung von Demokratie, Meinungsfreiheit, Menschenrechte. Der demokratische Staat unterstützt die gemeinnützige Tätigkeit durch steuerrechtliche Vergünstigungen §§ 51 - 68 AO. Die Achse des Guten verdient eine staatliche Förderung!
Eine korrekte Gerichtsentscheidung. Leider ändert das prinzipiell nichts an der illegitimen Macht von Twitter, die wohl weiterhin routiniert mißbraucht werden wird. Wir bräuchten bessere Strukturen, wo unberechtigte Löschungen nicht bzw. kaum möglich wären. Oder könnte man sich die Webseite hier vorstellen, wenn über jedem Beitrag das Damoklesschwert willkürlicher Löschung hinge? Und wäre eine Rücknahme dann, nach Tagen oder Wochen, überhaupt nennenswert hilfreich? Aber wie können wir darauf vertrauen, daß das, was bei Twitter, Facebook etc. üblich ist, nicht bald auf das gesamte Internet ausgeweitet wird? Bestrebungen dazu gibt es schon lange. Noch sind die Gegenkräfte stark genug.
Glückwunsch an die Achse des Guten ! Gerade diese Denunzianten die unter Pseudonym schreiben ,bedrohen die Meinungsfreiheit & Pressefreiheit im Märchenland Deutschland
“Die Antragsgegnerin wird damit – sicher unbeabsichtigt – zur Vollstreckerin der Boykotteure.” Sicher unbeabsichtigt…ein ehrenwertes Gericht, sich doch noch eine Hintertür offen zu lassen.
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