Peter Grimm / 11.11.2018 / 15:00 / Foto: Superbass / 47 / Seite ausdrucken

Genossin Ministerin fordert Einschränkung des Wahlrechts

Die Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) wird sicher immer noch von sich behaupten, Demokratin zu sein. Allerdings muss die Demokratie in ihrer Welt von der Obrigkeit stärker geregelt werden, wenn das Wahlverhalten der Untertanen den Vorstellungen der Partei- und Staatsführung von gesellschaftlichem Fortschritt hinterherhinkt. Dies hat sie uns dieser Tage verraten.

Ausgerechnet anlässlich des 100. Jahrestags des Frauenwahlrechts fordert die Genossin Ministerin eine staatlich geregelte Beschränkung des Wahlrechts. „Von der Regierungsbank aus schaue ich auf die Fraktionen von AfD, FDP und CDU/CSU. Da sitzt ganz oft ein Meer von grauen Anzügen. Der Frauenanteil dort beträgt zwischen 10 bis knapp über 20 Prozent. Das ist krass. Ändern wird sich das wohl nur durch ein neues Wahlrecht“, zitieren alle wichtigen deutschen Medien Barleys Kernaussage in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“. Ihr mache es „echte Sorgen, dass wir gerade Rückschritte“ bei der Gleichberechtigung erleben, weil der Frauenanteil im Bundestag dramatisch auf rund 30 Prozent gesunken sei.

Ein neues Wahlrecht mit festgeschriebenen Quoten für die Kandidatenlisten aller Parteien? Das forderten bislang zuweilen die Grünen und forderten dies auch gelegentlich schon auf Landesebene. Die Umsetzung eines solchen Vorhabens scheiterte bislang allerdings immer an verfassungsrechtlichen Bedenken. Denn jedwede Quote schränkt das Recht auf freie und geheime Wahlen ein. Jeder Wahlberechtigte soll kandidieren dürfen, unabhängig von seinem oder ihrem Geschlecht. Auch den Parteien soll niemand vorschreiben dürfen, mit welchen Kandidaten sie auf welchen Positionen ins Rennen ziehen. Und ob die Wähler sich für eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus Gründen der Geschlechtergerechtigkeit entscheiden oder ob es ihnen, unabhängig vom Geschlecht, auf andere Kompetenzen ankommt, sollte in einer Demokratie ausschließlich ihnen überlassen bleiben.

Noch vor wenigen Jahren hätte man einen solchen ministeriellen Interviewsatz als Lappalie abgetan. Doch heutzutage sollte er aufhorchen lassen, insbesondere, wenn er von keiner Geringeren als der Bundesjustizministerin kommt. Egal wie gut Quoten gemeint sein mögen, sie sind immer ein obrigkeitsstaatlicher Eingriff in ein demokratisches Grundprinzip. Parteien, Kandidaten und Wähler werden in ihren Rechten beschnitten.

Nach Art des preußischen Dreiklassenwahlrechts

Vielleicht sollte man der Justizministerin mal wieder einen Blick ins Grundgesetz empfehlen. Dort heißt es in Artikel 38:

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“

Wer eine durch Quotierungsregelungen gelenkte Demokratie gutheißt, ist vom Geist dieser klaren Sätze mindestens so weit entfernt, wie es das preußische Dreiklassenwahlrecht war.

Würde tatsächlich irgendwann die erste gesetzliche Quote ins Wahlrecht eingeführt, dann sind die nächsten absehbar. Es gibt ja nicht nur Frauen, die sich dann im größten Bundestag aller Zeiten unterrepräsentiert fühlen könnten. Was ist mit den anderen Geschlechtern? Welches Geschlecht gilt überhaupt? Das biologische oder das gefühlte? Und dann kämen die Quotierer sicher auch alsbald auf den Migrationshintergrund. Andere könnten auf die Idee kommen, dass man den Anteil an Abgeordneten vergrößern müsste, der in seinem bisherigen Leben schon einmal selbst aktiv an der Wertschöpfung beteiligt war. Deren Anteil im Plenum dürfte geringer sein, als der der Frauen. Vielleicht würde sich auch eine Quote für Hochbegabte günstig auf die Entscheidungen des Deutschen Bundestags auswirken. Egal wie verrückt all das klingt, wer mit Quoten im Wahlrecht anfängt, wird bei solchen Fragen landen. Und natürlich bedarf es einer staatlichen Aufsicht, um die Einhaltung der Quoten zu überwachen.

Geschlechtszugehörigkeit als besonderer Befähigungsnachweis

Eigentlich ist das alles so irre, dass man glauben möchte, dieses ministerielle Wort zum Sonntag sei ein Fehlschlag gewesen, der jedem Menschen mal unterläuft und gnädiger Nichtwahrnehmung anheimfallen könnte. Aber heutzutage muss man fürchten, dass die Genossin Ministerin wirklich ernst meint, was sie da sagt. Wer mehr Frauen in politische Spitzenämter hineinquotieren will, muss in der Geschlechtszugehörigkeit irgendeine Art von besonderem Befähigungsnachweis sehen, sonst macht eine solche Regelung für das Land keinen Sinn. Aber für interessierte Amts- und Mandatsträgerinnen ist es natürlich schon hilfreich.

An die hat sich die Justizministerin ja auch gerichtet und CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer aufgefordert, in Verhandlungen über eine Wahlrechtsreform einzutreten: „Das Wichtigste ist, dass sich Frauen dafür zusammenschließen. Das wird mit Grünen und Linken gehen. Aber auch die CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hat ein Paritätsgesetz ins Gespräch gebracht. Da nehme ich sie beim Wort. Ich bin jederzeit zu Gesprächen bereit.“

„Paritätsgesetz“ könnte dieser Angriff auf Grundfesten der Demokratie und einer freien Gesellschaft also heißen. Vielleicht kann man die Teilhabe verschiedener Bevölkerungsgruppen am parlamentarischen Entscheidungsprozess wirklich noch detaillierter regeln. Reicht es nicht auch, wenn die Wähler alle vier Jahre entscheiden, ob sie dem gerecht quotierten Bundestag in der vorgeschlagenen Zusammensetzung zustimmen oder nicht? Konsequent wäre das, kommt einem nur leider irgendwie so bekannt vor.

Dieser Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de

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Werner Geiselhart / 11.11.2018

Ok, dann bitte bei der CDU mit 50:50 Quote anfangen, hier die aktuelle Quote: Kanzler: w Vorsitzende: w Generalsekretär: w von 5 CDU Ministern 3 Frauen. Macht bei den entscheidenden Posten ein Verhältnis w:m von 6:2. Es gibt noch viel zu tun.

Gertraude Wenz / 11.11.2018

Ich wäre dafür, erst mal jeden Kandidaten auf seine Intelligenz zu testen. Unter einem IQ von 130 sollte eine Kandidatur nicht zugelassen werden. Vielleicht bringt man den Laden mal so auf Vordermann!

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