Bundeskanzler Friedrich Merz hätte in seinem gestrigen Sommerinterview gern das Gute-Nacht-Märchen vom Land auf gutem Weg erzählt, dessen Regierung nur nebenbei Konflikte hat. Doch seine Koalitionsgenossen wollen ihn damit nicht von der Leine lassen.
Es war einmal ein Land, in dessen Grundgesetz es einen Artikel 38 gab. Darin stand über die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dass sie in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt werden müssten, „Vertreter des ganzen Volkes“ zu sein hätten sowie „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ wären. Die Autoren dieses Grundgesetzes gingen offenbar davon aus, dass jeder Abgeordneter über ein eigenes Gewissen verfügt und das obendrein noch als handlungsleitend anzuerkennen hat.
Die Parteien, denen diese Abgeordneten angehören – bzw. deren führende Funktionäre – schienen hingegen von vornherein nicht so recht auf das Gewissen der Mandatsträger zu vertrauen. Sie wollten „ihren“ Parlamentsmitgliedern lieber etwas mehr Anleitung bei der Abstimmung geben. Wie soll man auch einen Staat ungestört lenken, wenn bloß wegen dieses Grundgesetzes jeder abstimmen kann, wie er will. Bischöfe müssen sich ja offensichtlich auch nicht unbedingt an die Zehn Gebote halten.
Und so zog – trotz gegenteiliger Anweisung in Verfassungsrang – schon vor Jahrzehnten die „Fraktionsdisziplin“ in den parlamentarischen Alltag ein. Nur aufmüpfige Disziplin-Leugner nannten sie despektierlich „Fraktionszwang“. Damit solche Störenfriede nicht allzu laut werden konnten, gaben die Fraktionsführungen gelegentlich bei umstrittenen Entscheidungen, die von der Öffentlichkeit offensichtlich stark mit dem Gewissen verbunden werden, die Abstimmung frei. Mit dem Segen der Führung durften die Abgeordneten in Fragen wie der Sterbehilfe oder des Zwangs zu den sogenannten Corona-Impfungen ausnahmsweise ohne Anleitung abstimmen. Aber das kam selten vor und war immer unter verschiedenen Fraktionsführungen abgesprochen. Der Umgang mit dem Gewissen wird in Deutschland lieber klar geregelt, als dass man ihm einfach freien Lauf lässt. Was da passieren kann.
Es begab sich nun gut 76 Jahre nach Inkrafttreten dieses Grundgesetzes, das Abgeordnete zum Gebrauch des eigenen Gewissens anhält, dass neue Verfassungsrichter gewählt werden sollten, die eben jenes Grundgesetz zu schützen haben. Jeder, der darüber richten soll, ob staatliches Handeln die Grundrechte der Bürger verletzt oder nicht, müsste eigentlich auch ein lupenrein klares Verhältnis zu den Fundamenten dieses Grundgesetzes haben.
Unkontrolliertem Gewissensausbruch vorbeugen
Bekanntlich gab es da berechtigte Zweifel vor allem bei einer Kandidatin. Doch die Fraktionsführungen von SPD, CDU/CSU und Grünen hatten sich auf diese Personalie verständigt. Auf die Stimmen der SED-Erben glaubten sie aus gutem Grund vertrauen zu können, denn mehr Ideologie im Verfassungsgericht ist mit ihren Gesellschaftsvorstellungen bestens kompatibel.
Und dann geschah, was weder der Bundeskanzler noch die Fraktionsführer glaubten – in der CDU/CSU-Fraktion entdeckten gefährlich viele Abgeordnete ihr Gewissen wieder, ganz wie es im Buche, also diesem alten Grundgesetz, steht. Sie drohten, auch ohne Erlaubnis der Fraktionsführung so abzustimmen, wie sie wollten.
Die Folgen sind bekannt. Bevor ein solcher Gewissensausbruch unkontrolliert geschieht, blies der Bundestag deshalb mit einer Alle-außer-AfD-Mehrheit die Abstimmung ab, auch um es der SPD zu ermöglichen, trotz der Gewissensbisse beim Koalitionspartner, die gleichen Kandidatinnen erneut zur Abstimmung zu stellen.
Am Sonntagabend wandte sich dann Bundeskanzler Friedrich Merz via ARD-Sommerinterview an die geneigte Öffentlichkeit, um die Gemüter zu beruhigen. Das war zumindest seine erkennbare Absicht: Kleinreden der Konflikte und Schönreden der Regierungsbilanz. Man möge doch bitte nicht auf dieses Thema schauen, bei dem so augenfällig wird, dass diese Weiter-so-Koalition nicht funktionieren kann, weil statt eines notwendigen Politikwechsels weiterhin eine rot-grüne Agenda handlungsleitend ist.
In seiner Märchenwelt hätte es eine Art Gute-Nacht-Geschichte für die Sommerpause werden können: Es ist nichts passiert, die Koalitionäre haben sich weiterhin lieb, und das Gewissen widerspenstiger Abgeordneter wiegen wir schon noch in den nötigen Tiefschlaf.
Ruf nach Abbitte und Unterwerfung
Doch statt das Märchen zum Tiefschlaf wirken zu lassen, wollten die von Umfrage zu Umfrage immer stärker schwächelnden Genossen der SPD offenbar so schnell wie möglich deutliche Signale der Abbitte und Unterwerfung aus den Reihen der Unionsparteien bekommen und forderten diese nach der Kanzler-Märchenstunde lautstark ein.
So sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese nur Stunden später: „Natürlich gibt es immer wieder Gewissensentscheidungen im Deutschen Bundestag. Aber ehrlicherweise, es gibt auch Koalitionsverträge” und „es gibt Dinge, auf die verständigt man sich.” Er erwarte, dass Zusagen gelten würden und man sich „nicht hinter Gewissensentscheidungen versteckt”.
Es war einmal ein Land, das einstmals sehr schlechte Erfahrungen mit dem Modell treuer Gefolgschaft und unbedingtem Gehorsams gemacht hat. Wegen dieser Erfahrungen haben die Autoren des Grundgesetzes den Artikel 38 so verfasst, wie sie ihn verfasst haben. Wer, wie der Fraktionsgeschäftsführer Wiese und auch etliche andere seiner Genossen, Koalitionsverträge und Zusagen für wichtiger hält und Abweichlern vorwirft, sich „hinter Gewissensentscheidungen“, also hinter dem Grundgesetz zu verstecken, weckt ernste Bedenken hinsichtlich Verfassungstreue oder Verfassungskenntnis. Zumal wenn sich solche Politiker anmaßen über die Verfassungstreue anderer Parteien urteilen zu wollen.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Der Fraktionszwang sorgt bei der CDU/CSU dafür, dass deren BT-Abgeordnete jede Kröte schlucken, die man ihnen aus der Links-Grünen Ecke aufzwingt. Frei nach dem Motto: Die Fraktionsspitze hat das nun mal so als hilfloser Spielball der SPD beschlossen, – und ihr habt gefälligst zu folgen! Da passt eigenständiges Entscheiden nach dem Gewissen bei den CDU-Abgeordneten nun gar nicht! Klar, dann wackelt bei Abstimmungen auch schnell mal die Brandmauer zur AfD. Das ist auch der Grund, warum SPD und Grüne jetzt gerade so eine Panik schieben. Und zwar zu recht!
Kommt als nächstes das „Betreute Sterben für Alte“ ins Grundgesetz?
Sehr geehrter Herr Grimm, mit so einem Kanzler kann Deutschland ruhig schlafen. Was will man noch zu so einem Kanzler sagen? Wie kommt der Mann nur mit sich klar?
Mfg
Nico Schmidt
Genossen und Gewissen? Lassen wir das. Viel spannender ist die Frage, wie Merz sich durch die restlichen Regierungsjahre wird mogeln wollen. Klar, er lässt sich vor jeden SPD- und sogar Grünen-Karren spannen, aber glaubt er wirklich, so wiedergewählt zu werden? Auch er wird also mangels Performance ein Interesse an der Installation von linksgefälligen BVG-Richtern hegen, um die einzige echte Opposition noch „rechtzeitig“ vor der nächsten BT-Wahl ausschalten zu können.
Und wie ich sie Liebe, diese Gute-Nacht-Märchen von Bruder Friedrich ! Ich versinke danach immer tief in Morpheus Armem ! Leider muss ich damm Morgens beim Aufwachem feststellen, das alles nur ein böser Traum war … Ging mir bei Onkel Olaf und Tante Angela ebenso, Onkel Helmut hatte wenigstens das noch „ Grosse Märchenbuch “ ( welchselbiges leider spurlos verschwunden ) dabei :o((
Daß Politiker darüber zu entscheiden haben, wer sie kontrollieren darf, wer also als letzte Instanz – das ist das BVerfG – den Bürger durch das Grundgesetz gegen Politik und Regierung zu schützen hat, das ist schon schlimm genug. Grotest, und den erreichten Zustand dieses Lndes bezeichnend ist es, eine derart grundsätzliche Abstimmungen unter Fraktionszwang zu stellen. Da es bei einer Kandidatin auch um „Würde“ geht: dieses Parlament, die Parteiführungen haben offenbar keinerlei Vorstellung, was mit Würde umschrieben wird und warum diese geschützt werden muß. Sogar von der EU-Charta. Welch ein Armutszeugnis: Fraktionszwang, dann auch noch zum Thema Würde- Schutz. Viele Parlamentarier, leider aber besonders die Nachkriegs-BRD-SPD haben jeden Faden vollständig verloren.
Wir erleben wiederholt, der Raum im Bundestag dessen eine Wand Brandmauer genannt wird, trägt zu recht den Namen „panic room“. Wie lange wird es dauern, bis die Panik in Dumpfheit umschlägt?