Bundeskanzler Friedrich Merz hätte in seinem gestrigen Sommerinterview gern das Gute-Nacht-Märchen vom Land auf gutem Weg erzählt, dessen Regierung nur nebenbei Konflikte hat. Doch seine Koalitionsgenossen wollen ihn damit nicht von der Leine lassen.
Es war einmal ein Land, in dessen Grundgesetz es einen Artikel 38 gab. Darin stand über die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dass sie in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt werden müssten, „Vertreter des ganzen Volkes“ zu sein hätten sowie „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ wären. Die Autoren dieses Grundgesetzes gingen offenbar davon aus, dass jeder Abgeordneter über ein eigenes Gewissen verfügt und das obendrein noch als handlungsleitend anzuerkennen hat.
Die Parteien, denen diese Abgeordneten angehören – bzw. deren führende Funktionäre – schienen hingegen von vornherein nicht so recht auf das Gewissen der Mandatsträger zu vertrauen. Sie wollten „ihren“ Parlamentsmitgliedern lieber etwas mehr Anleitung bei der Abstimmung geben. Wie soll man auch einen Staat ungestört lenken, wenn bloß wegen dieses Grundgesetzes jeder abstimmen kann, wie er will. Bischöfe müssen sich ja offensichtlich auch nicht unbedingt an die Zehn Gebote halten.
Und so zog – trotz gegenteiliger Anweisung in Verfassungsrang – schon vor Jahrzehnten die „Fraktionsdisziplin“ in den parlamentarischen Alltag ein. Nur aufmüpfige Disziplin-Leugner nannten sie despektierlich „Fraktionszwang“. Damit solche Störenfriede nicht allzu laut werden konnten, gaben die Fraktionsführungen gelegentlich bei umstrittenen Entscheidungen, die von der Öffentlichkeit offensichtlich stark mit dem Gewissen verbunden werden, die Abstimmung frei. Mit dem Segen der Führung durften die Abgeordneten in Fragen wie der Sterbehilfe oder des Zwangs zu den sogenannten Corona-Impfungen ausnahmsweise ohne Anleitung abstimmen. Aber das kam selten vor und war immer unter verschiedenen Fraktionsführungen abgesprochen. Der Umgang mit dem Gewissen wird in Deutschland lieber klar geregelt, als dass man ihm einfach freien Lauf lässt. Was da passieren kann.
Es begab sich nun gut 76 Jahre nach Inkrafttreten dieses Grundgesetzes, das Abgeordnete zum Gebrauch des eigenen Gewissens anhält, dass neue Verfassungsrichter gewählt werden sollten, die eben jenes Grundgesetz zu schützen haben. Jeder, der darüber richten soll, ob staatliches Handeln die Grundrechte der Bürger verletzt oder nicht, müsste eigentlich auch ein lupenrein klares Verhältnis zu den Fundamenten dieses Grundgesetzes haben.
Unkontrolliertem Gewissensausbruch vorbeugen
Bekanntlich gab es da berechtigte Zweifel vor allem bei einer Kandidatin. Doch die Fraktionsführungen von SPD, CDU/CSU und Grünen hatten sich auf diese Personalie verständigt. Auf die Stimmen der SED-Erben glaubten sie aus gutem Grund vertrauen zu können, denn mehr Ideologie im Verfassungsgericht ist mit ihren Gesellschaftsvorstellungen bestens kompatibel.
Und dann geschah, was weder der Bundeskanzler noch die Fraktionsführer glaubten – in der CDU/CSU-Fraktion entdeckten gefährlich viele Abgeordnete ihr Gewissen wieder, ganz wie es im Buche, also diesem alten Grundgesetz, steht. Sie drohten, auch ohne Erlaubnis der Fraktionsführung so abzustimmen, wie sie wollten.
Die Folgen sind bekannt. Bevor ein solcher Gewissensausbruch unkontrolliert geschieht, blies der Bundestag deshalb mit einer Alle-außer-AfD-Mehrheit die Abstimmung ab, auch um es der SPD zu ermöglichen, trotz der Gewissensbisse beim Koalitionspartner, die gleichen Kandidatinnen erneut zur Abstimmung zu stellen.
Am Sonntagabend wandte sich dann Bundeskanzler Friedrich Merz via ARD-Sommerinterview an die geneigte Öffentlichkeit, um die Gemüter zu beruhigen. Das war zumindest seine erkennbare Absicht: Kleinreden der Konflikte und Schönreden der Regierungsbilanz. Man möge doch bitte nicht auf dieses Thema schauen, bei dem so augenfällig wird, dass diese Weiter-so-Koalition nicht funktionieren kann, weil statt eines notwendigen Politikwechsels weiterhin eine rot-grüne Agenda handlungsleitend ist.
In seiner Märchenwelt hätte es eine Art Gute-Nacht-Geschichte für die Sommerpause werden können: Es ist nichts passiert, die Koalitionäre haben sich weiterhin lieb, und das Gewissen widerspenstiger Abgeordneter wiegen wir schon noch in den nötigen Tiefschlaf.
Ruf nach Abbitte und Unterwerfung
Doch statt das Märchen zum Tiefschlaf wirken zu lassen, wollten die von Umfrage zu Umfrage immer stärker schwächelnden Genossen der SPD offenbar so schnell wie möglich deutliche Signale der Abbitte und Unterwerfung aus den Reihen der Unionsparteien bekommen und forderten diese nach der Kanzler-Märchenstunde lautstark ein.
So sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese nur Stunden später: „Natürlich gibt es immer wieder Gewissensentscheidungen im Deutschen Bundestag. Aber ehrlicherweise, es gibt auch Koalitionsverträge” und „es gibt Dinge, auf die verständigt man sich.” Er erwarte, dass Zusagen gelten würden und man sich „nicht hinter Gewissensentscheidungen versteckt”.
Es war einmal ein Land, das einstmals sehr schlechte Erfahrungen mit dem Modell treuer Gefolgschaft und unbedingtem Gehorsams gemacht hat. Wegen dieser Erfahrungen haben die Autoren des Grundgesetzes den Artikel 38 so verfasst, wie sie ihn verfasst haben. Wer, wie der Fraktionsgeschäftsführer Wiese und auch etliche andere seiner Genossen, Koalitionsverträge und Zusagen für wichtiger hält und Abweichlern vorwirft, sich „hinter Gewissensentscheidungen“, also hinter dem Grundgesetz zu verstecken, weckt ernste Bedenken hinsichtlich Verfassungstreue oder Verfassungskenntnis. Zumal wenn sich solche Politiker anmaßen über die Verfassungstreue anderer Parteien urteilen zu wollen.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Das ist im ersten Schritt ganz einfach: Die Landesherren gewähren ihren Gefolgsleuten Schutz und Pfründe, erwarten umgekehrt von diesen Gefolgschaft und Gehorsam sowie von deren Leibeigenen Hand- und Spanndienste. Das hat sich mindestens seit Karl dem Großen bewährt. Wie es vorher im Thing war, weiß ich nicht mehr. Müsste ich bei „Asterix und die Goten“ oder bei Snorri Sturluson nachlesen; der (Sturluson natürlich, nicht Asterix) war wenigstens Jurist. So wie Friedrich Merz. Oder die designierte Verfassungsrichterin mit dem Bindestrich. Oder Matthias Miersch. Die wissen alle, dass eine Gewissensentscheidung juristisch an den Kategorien „Gut“ und „Böse“ zu messen sein muss. Eine solche Definition von Gewissen ist sehr praktisch! Klebt man eine schöne passende Ideologie darüber, dann ist gerade derjenige, der sich auf sein Gewissen beruft, eventuell ein „schäbiger Lump“! – Jaja, die Demokratie und der Rechtsstaat, sie leben von Voraussetzungen, die sie selbst nicht garantieren können… Deshalb brauchen wir den Konsens Unsererdemokraten. Sagt auch der Bundespräsident. Und der ist auch Jurist. Und hat ganz bestimmt Hannah Arend und vielleicht Snorri Sturluson gelesen. Und Asterix.
@ Else Schrammen: Die „beiden Damen“ Kandidat*Innend*innen sind eben gerade nicht ideologiebefreit, sondern von derselben randvoll abgefüllt und sollen gerade deshalb in die geplanten Schaltstellen hineingedrückt werden … und es steht zu befürchten, dass genau dieses auch passieren wird … man kennt schließlich den Politikbetrieb.
Friedrich Merz muss tatsächlich aufpassen, dass ihm der Kaolitionspartner SPD nicht abhanden kommt. Jede Wahl kann für die SPD die letzte sein. Die Sozis fliegen schneller aus den Parlamenten als die CDU sich wenden kann.
Diese beiden ( ja,es sind natürlich beide Frau*innen) vollkommen verstrahlten Personen sind
das Eine.Es zeigt,dass jedem Wähler,der schwarz,rot.grün oder dunkelrot gewählt hat,gewaltig
ins indoktrinierte Gehirn geschissen wurde.
Doch der Skandal im Skandal und für mich fast noch ungeheuerlicher ist doch nicht nur,dass
solche absolut ungeeigneten Personen beinahe nur deshalb gewählt wurden um schlussendlich ein AFD -Verbot durchzudrücken,sondern,dass diese Person mit dem Doppelnamen mit solch
Einer Einstellung an einer Universität als Professor#*@innen angestellt ist.
Eine absolute Ungeheuerlichkeit,wenn ich bedenke,dass diese Person Richter und Staatsanwälte ausbildet.
Um es mit den eigenen Worten dieser Person auszudrücken : aus dieser Anstellung gehört sie
sofort „ beseitigt“.Ich kenne nicht genau die Gesetzeslage,aber was sind ihre Aussagen zu
Ungeimpften,Impfpflicht und Mord ungeborenen Lebens bis zum 9.Monat anderes
als übelste Volksverhetzung,bei dem der Staatsschutz tätig werden müsste ?
In diesem besten Deutschland aller Zeiten muss inzwischen dieser Satz obligatorisch
hinzugefügt werden,damit ich nicht den Morgenmantel bereit legen muss :
Dieser Text stellt meine höchstpersönliche Meinung dar,ist gegen keine staatstragende
Person gerichtet und ich würde den genauso in einer Diktatur wieder schreiben.
Hege eine andere Überzeugung als Sie, Herr Grimm. Die 60 aufmüpfigen Mandatsträger der Union taten gegenüber Spahn in meinen Augen keine Gewissensbisse kund. Das masochistische Verhaltensmuster Merzens wird dazu führen, daß nach den nächsten 4 Kommunal- & 5 Landtagswahlen in 25/26, die allesamt für Union & Spezialdemokratie hart verloren werden werden, die Regierung Merzbeil abtreten muß. Bei den darauf folgenden Wahlen, werden die aktuellen Hinterbänkler ihr Mandat verlieren. Da hat man natürlich nicht so wirklich Bock drauf.
Also ich persönlich als konservativ eingestellter Rentner mit starkem Hang zum Hass auf Kommunisten ( bin in dem Terrorstaat aufgewachsen in dem Gregor Gysi die Milliarden der Mauermörderpartei versteckt hat und bis heute verwaltet),
finde dieses Geschachere von Politikern auf Toiletten oder in Kellerräumen zur „antidemokratischen“ Wahl von illoyalen Richtern widerwärtig. Das einzige offensichtliche Ziel dieser Kommunisten von CDU,Linke,SPD und den Klimaterrorfürsten ist doch Richter zu etablieren die sich das Verbot der AFD zum Ziel gesetzt haben.
Es ist jedoch erstaunlich das es in der kommunistisch geprägten CDU noch immer anständige Abgeordnete gibt die ihrem kommunistischen Zentralorgan aus Gewissensgründen widersprechen.
Wir werden nach der Sommerpause sehen ob sie ihr Gewissen, ihre Courage und ihre Ehrlichkeit behalten haben oder ob man sie mit üblen Methoden fertig gemacht hat.
Hoffen wir für unsere echte und wahre Demokratie das sie standhaft bleiben.
Trefflich! „Gewissen“ hat sei Frau Professorin Buyx schon etwas Verdächtiges! Wir im Parlament haben bemerkt, dass Disziplin mehr zählt als Gewissen und nehmen in Kauf, dass uns deswegen zuweilen die Schere aus dem Kopf herraussteht! Das Wohl des Volkes haben wir natürlich im Auge, solange wir noch am Selbstbedienungsgetümmel der Fraktionen um die verfassungswidrige indirekte Parteienfinanzierung teilnehmen dürfen. (Die entsprechende Organklage der ÖDP mit H.H. von Arnim wurde zwar abgewiesen aber wer weiß, wer die nöchsten roten Roben gewinnt…)