Bundeskanzler Friedrich Merz hätte in seinem gestrigen Sommerinterview gern das Gute-Nacht-Märchen vom Land auf gutem Weg erzählt, dessen Regierung nur nebenbei Konflikte hat. Doch seine Koalitionsgenossen wollen ihn damit nicht von der Leine lassen.
Es war einmal ein Land, in dessen Grundgesetz es einen Artikel 38 gab. Darin stand über die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dass sie in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt werden müssten, „Vertreter des ganzen Volkes“ zu sein hätten sowie „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ wären. Die Autoren dieses Grundgesetzes gingen offenbar davon aus, dass jeder Abgeordneter über ein eigenes Gewissen verfügt und das obendrein noch als handlungsleitend anzuerkennen hat.
Die Parteien, denen diese Abgeordneten angehören – bzw. deren führende Funktionäre – schienen hingegen von vornherein nicht so recht auf das Gewissen der Mandatsträger zu vertrauen. Sie wollten „ihren“ Parlamentsmitgliedern lieber etwas mehr Anleitung bei der Abstimmung geben. Wie soll man auch einen Staat ungestört lenken, wenn bloß wegen dieses Grundgesetzes jeder abstimmen kann, wie er will. Bischöfe müssen sich ja offensichtlich auch nicht unbedingt an die Zehn Gebote halten.
Und so zog – trotz gegenteiliger Anweisung in Verfassungsrang – schon vor Jahrzehnten die „Fraktionsdisziplin“ in den parlamentarischen Alltag ein. Nur aufmüpfige Disziplin-Leugner nannten sie despektierlich „Fraktionszwang“. Damit solche Störenfriede nicht allzu laut werden konnten, gaben die Fraktionsführungen gelegentlich bei umstrittenen Entscheidungen, die von der Öffentlichkeit offensichtlich stark mit dem Gewissen verbunden werden, die Abstimmung frei. Mit dem Segen der Führung durften die Abgeordneten in Fragen wie der Sterbehilfe oder des Zwangs zu den sogenannten Corona-Impfungen ausnahmsweise ohne Anleitung abstimmen. Aber das kam selten vor und war immer unter verschiedenen Fraktionsführungen abgesprochen. Der Umgang mit dem Gewissen wird in Deutschland lieber klar geregelt, als dass man ihm einfach freien Lauf lässt. Was da passieren kann.
Es begab sich nun gut 76 Jahre nach Inkrafttreten dieses Grundgesetzes, das Abgeordnete zum Gebrauch des eigenen Gewissens anhält, dass neue Verfassungsrichter gewählt werden sollten, die eben jenes Grundgesetz zu schützen haben. Jeder, der darüber richten soll, ob staatliches Handeln die Grundrechte der Bürger verletzt oder nicht, müsste eigentlich auch ein lupenrein klares Verhältnis zu den Fundamenten dieses Grundgesetzes haben.
Unkontrolliertem Gewissensausbruch vorbeugen
Bekanntlich gab es da berechtigte Zweifel vor allem bei einer Kandidatin. Doch die Fraktionsführungen von SPD, CDU/CSU und Grünen hatten sich auf diese Personalie verständigt. Auf die Stimmen der SED-Erben glaubten sie aus gutem Grund vertrauen zu können, denn mehr Ideologie im Verfassungsgericht ist mit ihren Gesellschaftsvorstellungen bestens kompatibel.
Und dann geschah, was weder der Bundeskanzler noch die Fraktionsführer glaubten – in der CDU/CSU-Fraktion entdeckten gefährlich viele Abgeordnete ihr Gewissen wieder, ganz wie es im Buche, also diesem alten Grundgesetz, steht. Sie drohten, auch ohne Erlaubnis der Fraktionsführung so abzustimmen, wie sie wollten.
Die Folgen sind bekannt. Bevor ein solcher Gewissensausbruch unkontrolliert geschieht, blies der Bundestag deshalb mit einer Alle-außer-AfD-Mehrheit die Abstimmung ab, auch um es der SPD zu ermöglichen, trotz der Gewissensbisse beim Koalitionspartner, die gleichen Kandidatinnen erneut zur Abstimmung zu stellen.
Am Sonntagabend wandte sich dann Bundeskanzler Friedrich Merz via ARD-Sommerinterview an die geneigte Öffentlichkeit, um die Gemüter zu beruhigen. Das war zumindest seine erkennbare Absicht: Kleinreden der Konflikte und Schönreden der Regierungsbilanz. Man möge doch bitte nicht auf dieses Thema schauen, bei dem so augenfällig wird, dass diese Weiter-so-Koalition nicht funktionieren kann, weil statt eines notwendigen Politikwechsels weiterhin eine rot-grüne Agenda handlungsleitend ist.
In seiner Märchenwelt hätte es eine Art Gute-Nacht-Geschichte für die Sommerpause werden können: Es ist nichts passiert, die Koalitionäre haben sich weiterhin lieb, und das Gewissen widerspenstiger Abgeordneter wiegen wir schon noch in den nötigen Tiefschlaf.
Ruf nach Abbitte und Unterwerfung
Doch statt das Märchen zum Tiefschlaf wirken zu lassen, wollten die von Umfrage zu Umfrage immer stärker schwächelnden Genossen der SPD offenbar so schnell wie möglich deutliche Signale der Abbitte und Unterwerfung aus den Reihen der Unionsparteien bekommen und forderten diese nach der Kanzler-Märchenstunde lautstark ein.
So sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese nur Stunden später: „Natürlich gibt es immer wieder Gewissensentscheidungen im Deutschen Bundestag. Aber ehrlicherweise, es gibt auch Koalitionsverträge” und „es gibt Dinge, auf die verständigt man sich.” Er erwarte, dass Zusagen gelten würden und man sich „nicht hinter Gewissensentscheidungen versteckt”.
Es war einmal ein Land, das einstmals sehr schlechte Erfahrungen mit dem Modell treuer Gefolgschaft und unbedingtem Gehorsams gemacht hat. Wegen dieser Erfahrungen haben die Autoren des Grundgesetzes den Artikel 38 so verfasst, wie sie ihn verfasst haben. Wer, wie der Fraktionsgeschäftsführer Wiese und auch etliche andere seiner Genossen, Koalitionsverträge und Zusagen für wichtiger hält und Abweichlern vorwirft, sich „hinter Gewissensentscheidungen“, also hinter dem Grundgesetz zu verstecken, weckt ernste Bedenken hinsichtlich Verfassungstreue oder Verfassungskenntnis. Zumal wenn sich solche Politiker anmaßen über die Verfassungstreue anderer Parteien urteilen zu wollen.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Ich glaube unsere aktuellen Politikerdarsteller sind (nahezu) alle so dermaßen machtbesessen und mit Substanzen aller Coleur zugedrogt und mit immer höheren Diäten zugesch … (man verzeihe mir diesen saftigen Ausdruck), daß diese nichts, gar nix, NÜSCHT mehr merken. Die haben echt fertig. Alle. Das passende Zitat von Max Liebermann spare ich mir an dieser Stelle.
Was ist Gerechtigkeit ? Ja, die GERECHTIGKEIT, DIE ICH MEINE !
Was ist mein Gewissen? Ja, das GEWISSEN, WAS ICH MEINE !
Ja, so denken Genossen.
Das Land zahlt für Fritzens Kanzlerschaft, geboren aus der Hoffnung auf Wandel, einen enormen Preis. Gewandelt wird gar nichts, da sich der leptosome Held vom Juniorpartner jede Zumutung diktieren läßt, weil der andernfalls mit Scheidung droht. Und so hat der Fritz alle seine Versprechen verraten und in der Haushaltspolitik sogar Tabubrüche vollzogen, die selbst die Hampelpampel Dank des FDP-Mannes (wie hieß der gleich noch?) nicht durchziehen konnte. Und jetzt soll der woke Traum („Wir haben alle Schaltstellen der Macht gekapert“) mit Personal direkt aus der Hölle komplettiert werden und der Fritz kann wieder nur Ja sagen. Wachen jetzt endlich die Katholen-Kompostis auf, die sich 20 Jahre haben vergackeiern lassen und immer noch dem Ferkel nachtrauern?
Ihr Artikel 38 funktioniert aber nicht bei den Listen Fuzzis und Quoten Menschen. Diese haben keine starke lokale Basis als Direktkandidaten sondern sind auf Gedeih und Verderben davon abhängig das ,,jemand’‚ sie auf diese Liste setzt. Und das passiert halt nicht den Querdenkern. Sondern den Opportunisten. Wenn Spahn jetzt versucht in Einzelbeatmungen Druck auf Abgeordnete auszuüben hat das nur Erfolg über den Listenplatz als Hebel
Das System ist da auch schon krank. Alle über die Listen der Parteien in den Bundestag eingezogene Abgeordnete sind reine Mehrheitsbeschaffer ihrer Herren. Sonst weg vom Fenster in 4 Jahren.
@ Dr. Günter Crecelius „und den ganzen Rest, mit Mitarbeitern an die viertausend Menschen:*innen, dem Arbeitsmarkt zuführen?“ -- Die meisten sind doch für einen Brotjob untauglich --wen wollte man in der „freien Wirtschaft“ ernsthaft mit denen quälen?? -- weswegen es genau „dieses System“ zum Auffangen besagter Polit-Ideologischen Gesinnungsgenossen und Parteihanseln gibt, im Bund, in den 16 Ländern, an deren Bestand auch aus genau dem genannten Grund niemand zu rütteln gedenkt, erst recht in der EUrokraten-Bürokratie. Und dann gibts ja noch die von diesem System gesponserten „NGO“ und natürlich die zunehmend sich vermehrende Gruppe der „Beauftragten“. Wie wär s mit einer „kleinen Revolution“ ??
„Doch die Fraktionsführungen von SPD, CDU/CSU und Grünen hatten sich auf diese Personalie verständigt.“ – Die Hypothek (Auflösen der Schuldenbremse, seine Wahl zum Kanzlerdarsteller und Reserve-Außenamtsreisenden, Bestand der „Brandmauer“ etc), die „Merzel“ bei den Linksgrünen abzutragen hat, Das nennen „die“ dann „Unsere Demokratie“. Und „sie“ „merkeln“ nix.
Verfassungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (1923-1991) Artikel 1. Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ist ein Sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Artikel 2. Die politische Grundlage der UdSSR bilden die Sowjets der Deputierten der Werktätigen, die im Ergebnis des Sturzes der Macht der Gutsbesitzer und Kapitalisten und der Eroberung der Diktatur des Proletariats gewachsen und erstarkt sind. Artikel 3. Alle Macht in der UdSSR gehört den Werktätigen in Stadt und Land in Gestalt der Sowjets der Deputierten der Werktätigen. Artikel 4. Die ökonomische Grundlage der UdSSR bilden das sozialistische Wirtschaftssystem und das sozialistische Eigentum an den Produktionsinstrumenten und -mitteln, gewachsen und erstarkt im Ergebnis der Beseitigung des kapitalistischen Wirtschaftssystems, der Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsinstrumenten und -mitteln und der Abschaffung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. / Das ist ja wie bei uns? Na ja, fast.