Susanne Baumstark / 24.03.2018 / 12:00 / Foto: Pixabay / 14 / Seite ausdrucken

Genitalverstümmelung in Deutschland

Während sich eine SPD-Frau durch harmlose Bilder eines Künstlers „sexistisch belästigt“ fühlt und sofort entsprechende Konsequenzen gezogen werden, entwickelt sich hierzulande eine weitere gewaltfördernde Parallelstruktur. Es geht um Genitalverstümmelung.

Folgende Aufklärung dazu muss man aushalten: „Die Weltgesundheitsorganisation nennt unterschiedliche Formen der Genitalverstümmelung. Je nach Praxis werden Klitoris, Klitorisvorhaut sowie innere und äußere Schamlippen entfernt. Um die Vaginalöffnung zu verengen, werden die großen Schamlippen über der Harnröhre und der Scheide zusammengenäht – mit Akaziendornen. Dazu werden meistens primitive Werkzeuge wie unsterile Rasierklingen oder Glasscherben verwendet. Ein Drittel der Mädchen stirbt unmittelbar an den Folgen dieser Tortur.“ 

Die Öffnung sei manchmal kleiner als der kleine Finger, sagt eine Gynäkologin. „Im Heimatland wird die kleine Öffnung oft von den Ehemännern in der Hochzeitsnacht mit einem Messer erweitert.“ Laut Deutscher Stiftung Weltbevölkerung handle es sich um eine traditionelle Praktik vor allem in Afrika und im Mittleren Osten, wie die Welt ausführt. Zweck: Die Stärkung der Rolle des muslimischen Mannes und die Garantie der Treue der Frau, für die Geschlechtsverkehr fortan nichts weiter ist als eine Tortur.

Die Angelegenheit kann nicht schöngeredet werden, wie man in der Politik begriffen hat. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) spricht von „barbarischer Praxis“, „schwerer Menschenrechtsverletzung“ und einer „Mauer des Schweigens“. Weniger deutlich wird kommuniziert, dass man sich diese gewalttätige Tradition mitsamt des dahinter stehenden Bildes der Frau als Besitz infolge der verantwortungslosen Zuwanderungsmanie seit 2015 verstärkt ins Land geholt hat und weiter holt. Inzwischen sind hier mehrere tausend Mädchen aus Zuwandererfamilien von Genitalverstümmelung bedroht. Allein in München betreffe dies 800 junge Mädchen zwischen vier und acht Jahren. Eine dortige Frauenärztin behandle fast täglich beschnittene Frauen. 

Eine explizite Meldepflicht gibt es in Deutschland nicht

Die brutale Beschneidung ist seit Ende September 2013 via § 226a Strafgesetzbuch verboten. Nichtsdestotrotz sind zahlreiche Fälle dokumentiert. In Hessen etwa wurden 2016 Genitalverstümmelungen in 572 Fällen diagnostiziert. Wie viele davon im Heimatland vorgenommen wurden und wie viele hierzulande, geht aus der Presse nicht eindeutig hervor. Es handelt sich zudem nur um jene von gesetzlich Versicherten, deren Daten von der Kassenärztlichen Vereinigung verarbeitet werden „sofern sie ein Arzt notiert hat“. Schon die Verabredung zum Eingriff in einer Arztpraxis sei strafbar: „Falls sich Eltern mit einem solchen Ansinnen an einen Mediziner wendeten, sei dies als ‚versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen‘ zu werten. Daher dürften der Arzt oder das Praxispersonal Polizei oder Jugendamt einschalten. ‚Schweigepflicht hin oder her‘.“ 

In dieser Broschüre beklagten Frauenverbände bereits 2007: „Bislang haben Ärzte/innen zwar das Recht, ihre Schweigepflicht im Falle einer drohenden Genitalverstümmelung zu brechen. Eine explizite Meldepflicht wie in Frankreich gibt es in Deutschland jedoch leider noch nicht.“ Die Folge: „Aus Deutschland ist uns kein bewiesener Fall bekannt. In Paris ist jedoch eine Beschneiderin angeklagt und verurteilt worden“, brachte die Süddeutsche Zeitung im Sommer 2017 in Erfahrung. Der Landtag von Baden-Württemberg lehnte kürzlich eine ausnahmslose Meldepflicht ab. Seitens der Bundesärztekammer heißt es immerhin in den „Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung“: Wird nach der Entbindung „trotz eingehender Aufklärung die Wiederherstellung, also die Infibulation, verlangt, muss der Arzt die Behandlung ablehnen“.

Hintergründe der Beschneidungspraxis sind intransparent: Sicherheitsbehörden sprechen von einer „Schweigespirale“ und „Parallelstrukturen“. Die „Community“ verfüge hierzulande über eigene Ärzte, die via Mundpropaganda solche Beschneidungen durchführen, so ein von der Welt zitierter leitender Beamter des Düsseldorfer Landeskriminalamts. Strafverfolger hätten aber bei diesen kriminellen Praktiken „keinen Fuß in die Tür bekommen“. Ein Leser drückt das so aus: „… außer reden können wir gar nichts machen. Und die betreffende Klientel weiß das.“ 

Dieser Beitrag erscheint auch auf Susanne Baumstarks Blog Luftwurzel.

Foto: Pixabay

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Helge-Rainer Decke / 24.03.2018

Sehr geehrte Frau Susanne Baumstark, einem ausgewogenen Beitrag geschuldet, erlaubt sich meine bescheidene Wenigkeit folgendes zu ergänzen: Wenn ein Rabbiner wehrlosen Säuglingen die Vorhaut beschneidet, dann, ja dann ist das etwas anderes. Das ist Teil des jüdischen Glaubens. Meine geschiedene Frau ist Jüdin. Unser Sohn, mittlerweile ein angesehener Jurist und Notar in einer jüdischen Anwaltskanzlei in Tel Aviv, wurde nicht beschnitten. Als er erwachsen war, hat er es uns gedankt. Randlich bemerkt, mein Sohn hat bei seiner Eheschließung den Namen seiner Frau, einer Jüdin aus Tel Aviv, angenommen.☝️

K.H. Münter / 24.03.2018

Ich vermisse den Aufschrei der sonst so engagierten Frauenverbände in grünlinken bzw. linksgrünen Zirkeln. Da werden Mädchen auf grausame Weise mißhandelt, keine Stelle selbst im Koran gibt hierfür eine Berechtigung, höchste Islamwissenschaftler verneinen ausdrücklich diese “Praxis” und bei uns wird dieses Thema kleingehalten und die Opfer werden alleine gelassen. Wie verkommen ist denn das?

Frank Stricker / 24.03.2018

Ausgerechnet Deutschlands Experte Nr. 1 fürs “Abstandhalten”, Herbert Reul CDU, klagt die barbarische , weibliche Genitalverstümmelung an. Da gabs wohl in seinem sonstigen, überschaubaren Weltbild einen kleinen   Kabelbrand….......

Wilfried Cremer / 24.03.2018

Der Grund ist klar: Die Stammmutter der Araber und somit des Islam war eine weggejagte Nebenfrau des Abraham. Das zu leugnen führt zu Selbsthass und zum Hass auf Frauen.

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