Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat neue Richtlinien für den Genesenennachweis veröffentlicht, mit denen Genesene im Vergleich zu Geimpften deutlich benachteiligt werden, meldet u.a. morgenpost.de. Bislang hatte eine überstandene Infektion mit dem Coronavirus ein halbes Jahr lang wie eine Impfung gegolten. Laut der neuen Verordnung sei der Genesenennachweis von nun an frühestens 28 Tage nach Abnahme des positiven Tests gültig. Gleichzeitig dürfe die Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegen. Statt sechs Monate sei der Genesenen-Status nur noch drei Monate lang gültig. Danach gelte man, obwohl quasi auf natürliche Weise immunisiert, ohne eine „Auffrischungsimpfung“ als umgeimpft und auch nicht mehr als genesen.