Nach dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ gibt es jetzt auch in Nordrhein-Westfalen so etwas wie eine „Demokratie spielen“-Veranstaltung. Herr Wüst (CDU) möchte in guter sozialdemokratischer Tradition die Massen mit Brot und Spielen begeistern und zu ihrem teuren Vergnügen führen. Anlass ist die Bewerbung der Rhein-Ruhr-Region für die Ausrichtung der Olympischen Sommerspiele auf Initiative der Landesregierung. Hierzu sollen nun in einem demokratischen Planspiel die Massen den Ministerpräsidenten Wüst bei seinem Engagement loben und unterstützen. Diese Beschreibung ist natürlich eine persönliche Darstellung des Autors. Deshalb sollen vorerst nochmal die Eckdaten dieser „Demokratie-Spiele“ erläutert werden.
Die größte Städteregion in NRW soll Austragungsort für die Olympischen Spiele werden. Eine entsprechende Bewerbung hat das Land NRW zusammen mit 17 Städten beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) eingereicht und bereits die zweite Auswahlstufe erreicht. Die Region umfasst die unter anderem die Städte Köln, Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal, Essen bis nach Dortmund. In den 17 Städten leben rund 5,7 Millionen Einwohner, was knapp ein Drittel der NRW-Einwohner ist. Die meisten anderen Bundesländer haben übrigens weniger Einwohner.
Die Durchführung von Olympischen Spielen ist ein gewaltiger Kraftakt, der viel Geld, viel Investitionen in Infrastruktur oder die Ertüchtigung vorhandener Sportstätten erfordert. In der Regel sind der Großteil der Finanzmittel hierzu über Steuergelder bereitzustellen.
Ratsbürgerentscheide nur per Briefwahl
Ausgehend von der Landesregierung NRW soll die tatsächliche Teilnahme an einer Olympia-Bewerbung und Ausrichtung durch ein „Referendum“, wie es auf der Webseite heißt, in Form eines Ratsbürgerentscheides erfolgen. Gesetzt ist dafür der 19. April 2026.
Mit einem Ratsbürgerentscheid überträgt der Rat einer Stadt die Entscheidung in einer Sache an die Wahlbürgerschaft. Wie ein Bürgerentscheid jeweils zu organisieren ist, wird auf kommunaler Ebene in Satzungen festgelegt, die durch den Rat beschlossen werden. In der Regel gelten hierzu die allgemeinen Grundsätze nach dem Wahlrecht. Eines der Grundprinzipien ist die geheime Wahl, womit rechtlich und organisatorisch gewährleistet sein muss, dass der Wähler eine nicht von anderen erkennbare Wahlentscheidung treffen kann.
In einer konzertierten, vom Land NRW gesteuerten Aktion, werden nun in allen betroffenen Städten jeweils durch Ratsbeschlüsse die Satzungen so geändert, dass Ratsbürgerentscheide ausschließlich per Briefwahl stattfinden sollen (Beispiele: aus Bochum und Essen). Ziel ist es, die zeitgleich stattfindenden Bürgerentscheide in allen Städten nur per Briefwahl durchzuführen. Das soll dann das Referendum im Sinne von Herrn Wüst sein. In allen Ratsvorlagen wird mantramäßig wiederholt, dies sei preiswerter und „niederschwellig“ für das Wahlvolk. Was ein klassischer Urnengang kostet, findet sich nicht in den Ratsvorlagen.
Für die normalen Bürgerentscheide, die also von einer Gruppe engagierter Bürger mit vielen Unterschriften erst erkämpft werden müssen, soll weiterhin die Urnenwahl und optional die Briefwahl gelten. Dies wäre im oben genannten Sinne dann nicht „niederschwellig“. Eine eigentümliche Differenzierung, die da beispielsweise bei der Satzungsänderung in der Stadt Bochum vorgenommen wird.
Je nach Stadtgröße muss ein Quorum der Wahlbürger mindestens an dem Entscheid teilnehmen. Bei den überwiegend beteiligten Großstädten liegt dies bei 10 Prozent der Wahlberechtigten. Wird das Quorum nicht erreicht, ist der Entscheid abgelehnt. Sofern es in einer der 17 Städte dazu kommt oder der Entscheid mehrheitlich abgelehnt wird, ist auch die Bewerbung der Region nicht möglich. Die Landesregierung geht also ein Abstimmungsrisiko ein, aber sie tut einiges, damit das „Referendum“ so gut wie möglich gesteuert wird.
Briefwahl schränkt Wahlrechtsgrundsätze ein
Man bewegt sich deshalb schon mal in grundrechtlichen Grauzonen. Eine Briefwahl ist stets nur als Ausnahme von der standardmäßigen Urnenwahl zu sehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach über die Zulässigkeit der Briefwahl zu entscheiden und hat festgestellt, dass die Briefwahl die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit einschränkt (Quelle).
Die Reduzierung auf eine reine Briefwahl entwertet Bürgerentscheide als zweitklassiges Demokratieinstrument. Bürgerentscheide sind wie Wahlen wichtige Grundrechte der Bürger auf politische Selbstbestimmung, denen eine entsprechende Achtung und Wertschätzung gebührt. Darüber hinaus entzieht sich Briefwahl der Wahlbeobachtung, weil von vornherein keine Orte eröffnet werden, wo dergleichen stattfinden könnte. Briefwahlen gelten als teilweise unsicher, weil die Unterlagen nicht direkt vom Wähler in die Urne gegeben werden können. Da spielt es auch keine Rolle, dass die entsprechende Durchführungsverordnung des Landes die Reduzierung auf die Briefwahl zulässt.
Die geplanten Ratsbürgerentscheide per Briefwahl kommen den Steuerzahler vorab schon teuer zu stehen. Insgesamt wird das geplante Verfahren 12,5 Millionen Euro kosten. 85 Prozent der Kosten will das Land übernehmen und hat dafür 9,5 Millionen Euro eingeplant. Und es könnte noch teurer werden: Laut Staatskanzlei handelt es sich bei der Zahl bislang um eine vorläufige Kostenschätzung.
Der WDR meldet: „Alleine die Stadt Köln rechnet laut einer Stadtratsvorlage mit 2,49 Millionen Euro Kosten für die Briefwahl. Der 15-prozentige Anteil der Stadt liegt laut der Vorlage bei 373.000 Euro. In Essen kostet der Bürgerentscheid laut Ratsvorlage 1,2 Millionen Euro – bei einem Eigenanteil der Stadt von 180.000 Euro. Der kritische Punkt ist hierbei, dass für die Landesmittel Gelder aus der Sportförderung quasi zweckentfremdet werden.“
Kampagnen-Berichterstattung statt Sachinformation
Ein Bürgerentscheid setzt voraus, dass der Wahlbürger sachlich gut informiert ist, um eine begründete Entscheidung treffen zu können. Die Landesregierung NRW hat jedoch eine „Ja-Kampagne“ gestartet, die zu Recht als Werbekampagne bezeichnet wird. Natürlich ebenso finanziert über Steuergelder. Ob es ausreichend ist, den Bürgern eine Informationssammlung mit den Positionen der Ratsfraktionen und einer Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters zu übermitteln, wie es die Stadt Essen ankündigt, muss ebenso bezweifelt werden.
In Verbindung mit dem leidlich bekannten staatstreuen und unkritischen Wirken insbesondere der ÖRR-Medien muss weiterhin davon ausgegangen werden, dass eine neutrale Informationsgrundlage für die Bürger nicht gegeben sein wird. Fakt ist eher eine Kampagnen-Berichterstattung mit der das Regierungshandeln weiter legitimiert werden soll.
Fassen wir nochmal zusammen: Die NRW-Landesregierung will eine Olympia-Bewerbung. Um eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, werden auf politischem Geheiß des Landes die kommunalen Satzungen für Ratsbürgerentscheide umgeschrieben. Der Wahlvorgang wird ausschließlich auf die nicht grundrechtskonforme Briefwahl reduziert. Statt Sachinformation erfolgt eine staatliche Kampagne für eine „Ja-Abstimmung“. Die ÖRR-Medien spiegeln diese Kampagne in ihrer „Berichterstattung“.
Das Instrument des Bürgerentscheides soll auf der kommunalen Ebene eine Mitbestimmung ermöglichen und ist ein Element von direkter Demokratie. Ein aktuelles Beispiel aus NRW ist die Verhinderung eines teuren Rathausneubaus. Eingebunden in eine Regierungsstrategie und begleitet von einer Regierungskampagne verkommt das Instrument jedoch zu einer Farce. Der Wahlbürger wird als steuerbare Masse betrachtet und Grundrechte werden galant beiseite gelassen. Wir können hier mit einiger Distanz betrachtet von einer weiteren Demokratie-Simulation sprechen. Oder eben von teuren steuerfinanzierten „Demokratie-Spielen“.
Ein Blick nach Berlin – Grundrechtsentzug per Volksentscheid
Werfen wir an dieser Stelle noch einen Blick nach Berlin. Hier will eine Bürgerinitiative einen sogenannten „Verkehrsentscheid“ als Volksentscheid auf Landesebene durchführen. Grundlage ist ein abstruser Gesetzestext, mit dem alle Straßen im inneren Berlins als verkehrsfreie Zone definiert werden. Die Nutzung mit dem eigenen Auto würde willkürlich auf eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr begrenzt und mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro sanktioniert werden. Leider wurde dieser Gesetzestext vom Berliner Verfassungsgerichtshof mit einer bemerkenswert grundrechtsfernen Argumentation als abstimmungswürdig freigegeben.
Sollte nun dieser Volksentscheid tatsächlich stattfinden und erfolgreich sein, dann würde hierdurch ein massiver Grundrechtsentzug für hunderttausende Berliner Bürger stattfinden. Da die Initiatoren dies wissen, nutzen sie Parolen wie „Es gibt kein Grundrecht auf Autofahren“, was natürlich eine Verballhornung des Grundgesetzes darstellt.
Die Ziele des Verkehrsentscheides in Berlin müssen als extrem übergriffig eingestuft werden. Mit einem Volksentscheid soll also die Einschränkung von Grundrechten erreicht werden. Darin liegt an sich schon ein Widersinn. Und natürlich auch ein recht verqueres Verständnis von Demokratie, wenn auch hier ein Mitbestimmungsinstrument zur Machtausübung missbraucht werden soll.
Frank Bothmann (Jahrgang 1962), Diplom-Geograph, ist als Landschaftsplaner im Ruhrgebiet tätig.
Olympia sollte man unbedingt machen, damit die ganze Welt darüber staunen kann, wie schön das Ruhrgebiet doch geworden ist, seit man für 5 Milliarden die Emscher aufgeteilt und den sichtbaren Teil renaturiert hat. Teuer wie die Pyramiden und noch sinnloser – das schafft nur der Ruhrgebietsfilz.
„Es soll nach Demokratie aussehen, aber wir müssen alles fest in der Hand haben.“ Hendrik Wüst, DDR 2.0 – Ach ne, das war ja Gesinnungsgenosse und Mauermörderbefehlsgeber Walter Ulbricht, DDR 1.0
Das muss unbedingt durchgezogen werden, koste es was es wolle. Eine Chance für Duisburg-Marxloh und andere ver Wüst ete Stadtteile. So zieht man sich an den Haaren selbst aus dem Sumpf. Demokratie und Katzeklo, macht den richtigen Bürger froh.
Was erwartet man von Olympia und dem ganzen vergifteten Dunstkreis drum rum? Mit Kirsty Coventry tritt eine Dame an die Spitze, die in ihrer Vergangenheit so überhaupt kein Problem mit blutigen Diktaturen hatte. Ihre Vergangenheit ist so verdreckt, dass nicht einmal der ÖR darüber hinweg schauen kann. Auch selektive Wahrnehmung hat ihre Grenzen.
Demokratie ist doch, wenn drei Tiger und zwei Antilopen im Gehege abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Und danach wird abgestimmt, wen es zum Abendessen gibt. Aber getürkte Briefwahlen kann man leicht erkennen. Russische Statistiker kennen das. Deutsche Zahlenkünstler sind da eher unbedarft.
Im Zusammenhang mit der Wahlrechtsveränderung (-einschränkung) erinnere ich an eine Entscheidung des Verfassungsgerichts (allein der Name ist Beschiß, wir haben keine Verfassung) 2016 das das Wahlrecht auf Entmündigte ausdehnte. Die einstige Grundidee der Demokratie, freie, mündige Bürger wählen ihre politische Vertretung, wurde bereits damals mit Füßen getreten. Die Absenkung des Wahlrechts geht in die selbe Richtung. Jugendliche, denen durch das Jugendstrafrecht quasi pauschal die Mündigkeit abgesprochen wird, sollen aber reif genug sein, zu wählen. Das war übrigens noch unter Voßkuhle. Das Signal ist eindeutig. „Wir wollen keine Bürger, wir wollen Stimmvieh.“ In dem Zusammenhang ist auch der Begriff Verfassungsschutz falsch. Ich plädiere für eine Umbenennung in „Unseredemokratiesicherheitshauptamt.“
hi, falls ein Ja zustande käme und die ganze Welt Rhein-Ruhr betrachten könnte, wäre das ein Anlass für den angehäuften Palästina-Mob, sein Grölen zu verzehnfachen. Da deutet sich ein riesiges Fiasko an.