Der Vermögensverwaltungsverein der Grünen wirft Fragen auf, Ansgar Neuhof versuchte diesen aus dem Vereinsregister löschen zu lassen. Außerdem gibt es Unstimmmigkeiten rund um das Parteigrundstück in Berlin-Mitte.
Ein Teil des Parteivermögens der Grünen gehört formal nicht der Partei Bündnis 90/Die Grünen selbst, sondern ist in Vermögensverwaltungsvereine ausgelagert. Unter anderem in den „Vermögensverwaltungsverein der Bundespartei Bündnis 90 / Die Grünen e.V.“. In dessen Vereinsregisterakte (AG Charlottenburg, VR 20254) kann man es schwarz auf weiß lesen: Die Grünen fürchten sich vor der Wahrheit und versuchen zu verhindern, dass ihre eigenen Angaben durch Achgut der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Auf 87 Millionen Euro beläuft sich mittlerweile das Reinvermögen der Grünen laut Rechenschaftsbericht (Stand: 31.12.2022). Ende 2019 waren es „nur“ 60 Millionen Euro. Corona- und Kriegsgewinnler darf man da wohl sagen. Der größte Zuwachs unter den Bundestagsparteien, die zusammen mittlerweile 656 Millionen Euro aus abgenötigten Steuergeldern zusammengerafft haben. Die „ärmste“ Partei ist übrigens die AfD mit ca. 3,4 Prozent Anteil daran.
Zweck des Vermögensverwaltungsvereins der Grünen ist die treuhänderische Verwaltung von Grundstücksvermögen, Forderungen und sonstigen Rechten der Bundespartei. Was konkret alles dazu gehört, teilen die Grünen der Öffentlichkeit nicht mit. Der mutmaßlich größte Vermögenswert des Vereins ist das Grundstück Platz vor dem Neuen Tor 1 in Berlin-Mitte; es trägt rückseitig die Anschrift Hessische Straße 10. In dem Objekt ist unter anderem die Bundeszentrale der Partei untergebracht. Im Rechenschaftsbericht der Grünen heißt es, dass das Grundstück „aus grundbuchrechtlichen Gründen“ in den Verein ausgelagert sei. Das ist natürlich grob irreführend, denn Parteien sind grundbuchfähig, können also als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, was seit den 1990er Jahren anerkannt ist (siehe hier oder hier).
Muss der Vermögensverwaltungsverein aus dem Vereinsregister gelöscht werden?
Nun trug es sich zu, dass der Autor dieses Artikels beim Amtsgericht Charlottenburg anregte, den Verein aus dem Vereinsregister zu löschen. Die Begründung in Kurzform: Der Zweck des Vereins (Vermögensverwaltung) ist kein ideeller, sondern ein wirtschaftlicher. Und grundsätzlich sind nur ideelle Vereine eintragungsfähig.
Da Vermögensverwaltung der einzige Zweck ist und er folglich auch nicht einem ideellen Zweck zu- bzw. untergeordnet ist (wie z.B. bei Sportvereinen, Kindergärten oder Geldsammelvereinen, die gemeinnützige Projekte oder Bedürftige unterstützen), dürfte der Vermögensverwaltungsverein normalerweise von Gesetzes wegen nicht im Vereinsregister eingetragen sein.
Selbst wenn das Gericht dieser Anregung folgen würde, wäre eine lange juristische Auseinandersetzung zu erwarten, die mit Ausnahme ausgewiesener Vereinsrechtler wohl niemanden recht interessieren dürfte. Also eigentlich nichts, worüber zu berichten einen Artikel in einem nicht-juristischen Medium wie Achgut lohnt. Doch dann geschah etwas, was die Sache doch berichtenswert auch für die Allgemeinheit erscheinen ließ. Es war die Reaktion der Grünen, deren Verlangen nach Geheimhaltung, als wenn sie irgendetwas zu verbergen hätten – vor dem Autor dieses Artikels und damit vor der Öffentlichkeit.
Was haben die Grünen zu verbergen?
In Zuge der Vorprüfung, ob ein Löschungsverfahren einzuleiten sei, hörte das Gericht natürlich den Vermögensverwaltungsverein an. Doch der Verein antwortete nicht. Stattdessen meldete sich zunächst der Justiziar der Grünen telefonisch beim Gericht. Er war wohl „not amused“ und bat laut richterlichem Aktenvermerk ausdrücklich darum, die abzugebende Stellungahme in der Sache quasi als top secret zu behandeln: sie solle dem Autor dieses Artikels nicht zur Kenntnis gegeben werden, da dieser „selbst politische Publikationen betreibe und Veröffentlichung befürchtet“ werde. Das zauberte dem Autor dieses Artikels, dem sonst bei grünen Äußerungen eher der „Bacon of hope“ der Dame im Außenamt hochkommt, dann doch ein kleines Lächeln ins Gemüt: Sie haben Angst, dass man das, was sie selbst schreiben (also doch hoffentlich die Wahrheit) öffentlich macht.
Ein paar Tage später folgte dann die Stellungnahme durch den organisatorischen Geschäftsführer der Partei, versehen mit einem Begleitschreiben, in dem er geltend machte, dass für den Autor dieses Artikels „kein berechtigtes Interesse am Inhalt der Stellungnahme“ bestünde. Obwohl an Angelegenheiten zu Parteivermögen allgemein ein hohes berechtigtes Interesse besteht, kam das Gericht dem Ansinnen der Grünen nach und lagerte die Stellungnahme in einen Sonderband aus, in den eine Einsichtnahme nicht möglich ist. Das bedeutet, dass auch die Allgemeinheit den Inhalt nicht erfahren darf. Verständlich ist diese Geheimniskrämerei des Gerichts nicht.
Denn das Vereinsregister ist eigentlich öffentlich und steht jedem Bürger zu Informationszwecken zur Verfügung. Zumal die Stellungnahme nicht von dem betroffenen Verein stammt, sondern von der Partei, also einem am Verfahren formal nicht beteiligten Dritten; und ein Dritter, der sich „einmischt“, hat keinen Anspruch auf Geheimhaltung. Im Ergebnis ist die Angelegenheit ein weiteres Beispiel dafür, wie die Grünen die Bürger verhöhnen: Aktuell werben sie für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung und feiern sich für eine „Verschärfung“ (siehe hier), halten aber zugleich an der Auslagerung von Vermögen in intransparente Organisationen wie Vereine fest und schließen die Öffentlichkeit von Informationen darüber aus.
Exkurs: Was treiben die Grünen auf Ihrem Grundstück?
Was auf dem Grundstück so alles geschieht, ist nicht ganz klar. Fest steht: Dort befindet sich die Bundeszentrale der Partei. Und die belegt den größten Teil der Räumlichkeiten. Obwohl das Haus eigentlich ein Wohngebäude ist und in Berlin das Zweckentfremdungsgesetz die Nutzung von Wohnungen als Büros verbietet. Aber die Grünen profitieren von einer Ausnahmeregelung, die anderen Personen nicht gewährt wird (z.B. Ferienwohnungsbesitzern).
Daneben ist dort noch der Grüne Jugend Bundesverband untergebracht. Und laut Vereinsregister sind dort auch zwar parteinahe, aber dennoch rechtlich und finanziell unabhängige Organisationen ansässig, so der Polizei Grün e.V. und das Campusgrün Bildungswerk e.V. Vormals war auch der Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte dort ansässig. Die in solchen Konstellationen zwangsläufig auftauchende Frage, ob zwischen dem Vermögensverwaltungsverein und diesen Organisationen Konditionen wie unter Dritten üblich vereinbart sind oder „versteckte Subventionen“ fließen, können nur Partei und Verein selbst beantworten. Außerdem sind unter den beiden Grundstücksadressen laut Online-Gewerbeauskunft des Landes Berlin insgesamt acht Unternehmen verzeichnet. Eines davon ist doppelt, zwei scheinen nur noch Karteileichen zu sein.
Relativ aktuell gemeldet (seit 2021) sind dort drei Trockenbauunternehmen und ein Reinigungsunternehmen von Personen mit bulgarischer, rumänischer bzw. georgischer Nationalität. Klingel-/Firmenschilder an Türen sind aber nicht auffindbar, genauso wenig wie Informationen im Internet. Zumindest eines der Trockenbauunternehmen hat einen Briefkasten, zusammen mit zwei weiteren, nicht zuordenbaren Personen. Das ganze „müffelt“, würde man wohl sagen. Denn fast automatisch drängt sich in solchen Fällen die Frage nach Briefkastenfirmen bzw. Scheinadressen auf. Zumindest ein Hotelbetrieb ist dort aktuell tatsächlich ansässig und aktiv. Ob der Hotelbetrieb dort residiert, weil er mit den Grünen einen Mietvertrag hat oder ob es noch andere Wohnungseigentümer gibt, ist unklar. Die Grünen sind ja nicht gerade auskunftsfreudig. Auch ob das millionenschwere „Großprojekt Wärmepumpe“ mittlerweile abgeschlossen ist, ist unklar. Achgut hatte darüber berichtet hat (siehe Liebe Grüne, was verheimlicht ihr?).
Wie geht es weiter?
Ob das Gericht ein Löschungsverfahren durchführen wird, ist fraglich. Die Voraussetzungen sind zwar – soweit ersichtlich – gegeben. Doch die politische Einflussnahme auf das Gericht ist offenkundig. Bleibt abzuwarten, ob sich das Gericht davon freimachen kann. Da es sich um ein reines Amtsverfahren handelt, hat der einzelne Bürger keinen klagbaren Anspruch auf Durchführung des Verfahrens. Die Auswirkungen wären im übrigen selbst im Falle einer Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister gering.
Denn das Grundstück und das übrige Vermögen wären nicht „weg“, sondern müssten auf die Partei oder eine andere, transparentere Rechtsform (z.B. GmbH) übertragen werden. Weitaus interessanter als der Ausgang des Verfahrens ist insofern der Umstand der Einflussnahme der Partei auf das Gericht, die Geheimniskrämerei der Grünen und die Frage, was die Öffentlichkeit nicht wissen soll.
Somit zum Abschluss auch auf diesem Wege noch mal die Frage an die Grünen: Habt Ihr etwas zu verbergen und wenn ja, was? Wovon soll die Öffentlichkeit nichts erfahren? Ihr wisst doch: Wer nichts Unrechtes getan hat, der hat auch nichts zu befürchten. Auch nicht von einer Veröffentlichung bei Achgut.
Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.