Am Landgericht Essen wurde am Donnerstag der Prozess gegen drei Mitglieder der syrischen Familie A. fortgesetzt. Der Großfamilie wird angelastet, Mädchen im Kindesalter mit erwachsenen Männern aus der eigenen Familie nach islamischem Recht verheiratet zu haben. In diesen „Ehen“ sollen die Mädchen dann misshandelt und sexuell missbraucht worden sein. Der derzeitige Prozess ist bereits das dritte Verfahren dieses Komplexes: Im Juni 2024 wurde Wasim A. vom Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 19 Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlicher Körperverletzung in 13 Fällen und Bedrohung zu einer inzwischen auch rechtskräftigen Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Rund ein halbes Jahr später begann vor demselben Gericht der Prozess gegen seinen 33-jährigen Bruder Ahmad wegen Beihilfe dazu. Dabei räumte Ahmad A. auch schnell ein, in Syrien den Kaufvertrag über eines der Mädchen für seine Familie unterzeichnet und deren Verbringung nach Deutschland mitorganisiert zu haben. Dabei kam heraus, dass seine Familie für das Mädchen 2.000 Dollar bezahlt hatte. Er bestritt jedoch, vom tatsächlichen Alter der damals 12-Jährigen gewusst zu haben. Dies habe außer deren Eltern nur ein Imam gewusst, beteuerte Ahmad A. Da ihm nicht das Gegenteil bewiesen werden konnte, endete der Prozess Anfang 2025 mit seinem Freispruch. Inzwischen heißt es, er habe sich wieder nach Syrien abgesetzt.
Seit 10. November muss sich der inzwischen 24-jährige Wasim A. erneut vor dem Landgericht verantworten. Ebenfalls angeklagt sind sein 31-jähriger Bruder Yousef sowie dessen 24-jährige Ehefrau nach islamischem Recht. Yousef A. wird vorgeworfen, durch seine Mitwirkung an der Hochzeit seines Bruders Wasim mit der damals 12-Jährigen Beihilfe zu den späteren Misshandlungen und Vergewaltigungen geleistet zu haben. Auch soll Yousef mit Wasim besprochen haben, der Stadt Essen eine gefälschte Urkunde vorzulegen, um sie über das tatsächliche Alter des Kindes zu täuschen. Außerdem soll Yousef A. von Herbst 2015 bis 2017 eine bereits volljährige Frau, die um 2010 herum als 13-Jährige mit einem seiner Brüder verheiratet wurde, in seinem Essener Döner-Restaurant unentgeltlich beschäftigt und damit einer „ausbeuterischen Tätigkeit" zugeführt haben. In seinem eigenen Haushalt soll er die Frau „wie eine Leibeigene behandelt" haben. Dabei hätten laut Anklage „Verhältnisse wie in der Sklaverei“ geherrscht.
Kein öffentliches Interesse ersichtlich?
Auch am Donnerstag waren ausschließlich Freunde und Verwandte der Angeklagten als Zuschauer im Saal. Mit insgesamt neun Männern und zwei Frauen waren an diesem Tag jedoch ungewöhnlich viele ihrer Angehörigen anwesend. Das könnte darin begründet gewesen sein, dass mit der Frau, die um 2010 herum als 13-Jährige mit einem der Brüder von Yousef A. verheiratet und später an ihn weitergegeben wurde, erneut eines der mutmaßlichen Opfer als Zeugin geladen war. Die beiden anderen mutmaßlichen Opfer waren bereits im letzten Jahr geladen, hatten aber die Aussage verweigert.
Die aus zwei Journalisten, darunter der Verfasser dieser Zeilen, sowie den elf Angehörigen der Angeklagten bestehende Öffentlichkeit musste jedoch den Saal verlassen, noch bevor die Zeugin diesen betreten hatte. Grund war, dass die Anwältin der Frau angekündigt hatte, den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen, falls intime Details oder andere Dinge aus ihrem „unmittelbaren Lebensbereich“ zur Sprache kommen sollten. Solche Dinge sind bei deutschen Gerichten übliche und auch allseits anerkannte Ausschlussgründe. Nur erfolgt der Ausschluss der Öffentlichkeit üblicherweise erst dann, wenn es bei der Vernehmung des Zeugen tatsächlich um die Punkte geht, mit denen der Ausschluss begründet wird.
Der Vorsitzende Richter Volker Uhlenbrock aber nutzte die Ankündigung der Anwältin sofort dazu, die Öffentlichkeit von der vollständigen Vernehmung auszuschließen. Sein Trick dabei bestand darin, die Ankündigung der Anwältin als bereits erfolgten Antrag auf einen vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. Als er begründete, warum er den in Wahrheit noch gar nicht gestellten Antrag positiv beschied, verstieg sich Uhlenbrock gar zu der Darstellung, dass ein öffentliches Interesse an der Vernehmung dieser Zeugin ohnehin „nicht ersichtlich“ sei.
Noch bizarrer aber wurde der Vorgang dadurch, dass der Ausschluss nicht erst mit dem Beginn der Vernehmung vollzogen wurde, sondern bereits vor der Personalienfeststellung der Zeugin. Bei der Personalienfeststellung werden Zeugen üblicherweise danach befragt, ob ein Verwandtschaftsverhältnis zu einem der Angeklagten vorliegt, um ein mögliches Aussageverweigerungsrecht zu beurteilen. Von diesem Teil der Geschichte hatten sich die Journalisten am Donnerstag Aufklärung darüber erhofft, mit welchem Bruder von Yousef A. die Frau um 2010 herum verheiratet wurde. Aufgrund des erneuten Öffentlichkeitsausschlusses aber bleibt dieser Punkt, ebenso wie viele andere wesentliche Zusammenhänge dieses Komplexes, auch weiterhin im Dunkeln.
Ein abgelehnter Deal?
Und auch nachdem die Öffentlichkeit wieder zugelassen war, ging die Geheimniskrämerei weiter: Üblicherweise teilt ein Gericht in diesem Moment kurz mit, welche wesentlichen Ergebnisse die nichtöffentliche Vernehmung hervorgebracht hat. Dies dient dem Zweck, den Zuschauern zu ermöglichen, der weiteren Beweisaufnahme sowie dem späteren Urteil logisch folgen zu können. Aber ähnlich wie bereits bei früheren Ausschlüssen verriet Volker Uhlenbrock auch am Donnerstag mit keinem Wort, was die Vernehmung erbracht hatte. Aus der mit fast drei Stunden ungewöhnlichen Dauer des Öffentlichkeitsausschlusses kann lediglich geschlossen werden, dass die Frau, die um 2010 herum als 13-Jährige mit einem der Brüder von Yousef A. verheiratet und später laut Anklage ähnlich einer Sklavin gehalten worden sein soll, offenbar als erstes der mutmaßlichen Opfer den Mut zu einer ausführlichen Aussage hatte. Deren Ergebnis für das spätere Urteil hohe Bedeutung haben dürfte, aber nun der Öffentlichkeit entzogen ist.
Der öffentliche Teil der Verhandlung hingegen erbrachte auch am fünften Verhandlungstag nichts Substanzielles: Eine 19-jährige Frau machte sofort von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Zwei Männer, die die Brüder A. aus ihrem syrischen Heimatdorf kannten, redeten viel, aber beantworteten nicht die Fragen des Richters, ob es bei von syrischen Eltern arrangierten Ehen Altersunter- oder Obergrenzen für die zu verheiratenden Mädchen gebe. „Das hängt von den Eltern ab“, sagte einer der Männer. „Jeder bestimmt für seine Tochter.“ Der andere Zeuge behauptete, die Ehen kämen nicht zustande, wenn das Mädchen den Mann nicht wolle. Dem aber schenkte Volker Uhlenbrock keinen Glauben: „Wie darf ich mir das vorstellen? Da kommen zwei Familien und ein Imam zusammen. Und dann wird gesagt: ,Ihr könnt alle wieder gehen, das Mädchen hat keine Lust“, höhnte der Richter.
Überraschend war jedoch, dass das Gericht bekanntgab, dass die Verteidiger von Yousef A. bereits vor Weihnachten eine außergerichtliche Einigung mit der Staatsanwaltschaft abgelehnt hatten. Offenbar hatte die Anklage ein Strafmaß um viereinhalb Jahre geboten, falls der 31-Jährige gesteht, durch die Mitwirkung an zwei Hochzeiten seines Bruders Wasim Beihilfe zu den späteren Misshandlungen und Vergewaltigungen geleistet zu haben. Die Verteidiger wollten sich jedoch erst auf eine Einigung einlassen, wenn Yousef A. wieder aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Das aber wollten weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht. Begründet wurde das mit möglicher Fluchtgefahr. So sei es für den laut Gericht mit „erheblichen Mitteln“ ausgestattetem Angeklagten leicht, sich nach Syrien abzusetzen.
„Günstiger wird es nicht mehr", sagte Volker Uhlenbrock, als die Anwälte von Yousef A. am Donnerstag nichts zu einer möglichen Einigung sagen wollten. Spätestens damit war klar, dass Uhlenbrock fest gewillt ist, zumindest im Fall von Yousef A. eine Verurteilung herbeizuführen. Nur wird eben gleichzeitig immer deutlicher, dass die Öffentlichkeit von den Geschehnissen, die zu diesem Prozess geführt haben, offenbar so wenig wie nur möglich erfahren soll. Damit bleibt das von den Behörden ermittelte Gesamtbild in den Justizakten verborgen, während die Öffentlichkeit trotz regelmäßiger Journalisten-Präsenz nur bruchstückhaft von den familiären und kulturellen Hintergründen des Kinderbräute-Komplexes Kenntnis nehmen kann.
Ähnlichkeiten mit dem Tempelbomber-Prozess
All das erinnert an den Anfang 2017 geführten Tempelbomber-Prozess. Bei diesem Verfahren waren drei Jugendliche, die zum Schluss zu Jugendstrafen von sechs und sieben Jahren Haft verurteilt wurden, angeklagt, im April 2016 einen Bombenanschlag auf eine Sikh-Gebetsstätte in Essen begangen zu haben. Da alle drei Angeklagten zur Tatzeit erst 16 Jahre alt waren, wurde die Öffentlichkeit vom gesamten Prozess ausgeschlossen. In solchen Fällen werden Journalisten vom jeweiligen Gericht über Kernpunkte und wesentliche Entwicklungen des Prozesses auf dem Laufenden gehalten. Da es kein Verbot gibt, über Inhalte oder Ergebnisse einer nichtöffentlich geführten Verhandlung oder Vernehmung zu berichten, war diese Praxis bis dahin auch beim Landgericht Essen üblich.
Bei diesem Prozess, bei dem ebenfalls Volker Uhlenbrock den Vorsitz inne hatte, blieben diese Unterrichtungen aber aus. Da das Tempelbomber-Verfahren in Essen von hohem öffentlichen Interesse gekennzeichnet war, sorgte dies für entsprechenden Unmut bei Journalisten. „Für die Öffentlichkeit sollen diese Facetten eines islamistisch geprägten Attentates aber unbekannt bleiben, lässt das Schweigen des Essener Landgerichtes vermuten“, kritisierte etwa ein Journalist der WAZ das unübliche Vorgehen.
Damit unterscheiden sich die Prozesse strukturell nur dadurch, dass die Öffentlichkeit bei den „Tempelbombern“ von Anfang an ausgeschlossen war, während sie bei den Verfahren um die mutmaßlichen syrischen Kinderbräute immer nur schwerpunktmäßig ausgeschlossen wird. Aber die Muster, mit denen vom üblichen Umgang mit Öffentlichkeitsausschlüssen abgewichen wird, sind auffällig ähnlich. Neu ist im Grunde nur, dass der Vorsitzende Richter das öffentliche Interesse jetzt einfach bestreitet. Bei einem Prozess, bei dem angeklagt ist, dass Mädchen von anderen Familien erworben wurden und später mitten in Deutschland misshandelt, vergewaltigt und wie Sklavinnen behandelt worden sein sollen, darf man das getrost bemerkenswert finden.

Islam heißt wörtlich „UNTERWERFUNG“. Und genau das machen unsere westlichen Verfassungs-Institutionen durch die Bank. Und noch ekliger ist, wie sie das machen. Sie harren der Islamgewalt wie das Rindvieh auf die Bullen-Besamung: voller devoter Kuh-Ständigkeit nämlich, wie der Viehzüchter-Fachausdruck dafür heißt.
Wenn einer von uns aus den eigenen,ganz überwiegend rechtschaffen- gesitteten Reihen der „länger schon hier Lebenden“ in die unerbittlichen Fänge diese deutschen Strafjustiz gerät, dann wir rigoros noch das schütterste Paragräfchen des Starfgesetzbuchs hervorgezaubert und selbst solch ein Delikt wie das RAUCHEN IN DER EINBAHNSTRAßE unerbittlich verfolgt und pfennigfuchserisch abgeurteilt. Bei den uns zuteil gewordenen Ibn Allahs, den mit aller Macht ins Land gelockten hehren Söhnen Allahs gleich in mehreren Dschihad-Armeestärken, welche nicht selten voller Stolz von ihrer aktuell volbrachten Hidschra auf unsren Westen singen und sagen, verfährt das hiesige Juristische Gemeinschafts-Staatsboot, in dem wir angeblich alle, und noch dazu als Rechtsgleiche, sitzen, allzumeist gerade umgekehrt. Todesstrafe auf Abwendung vom Islam und sowas ISLAMKÜLTÜRI-Schönes sind dann fast nahezu immer peanuts. Wenigstens gilt mit so einem CREDO kein eiziger Islami, nch gar die Myriaden an Scharia -totalitärenVerbände hierzulande als erwiesener „Menschfeindlich“-Bestrebender (gendergerecht), als Verfassungsfeind, als „Feinde unsrer Demokratie“ im Ministerpräsidenten Daniel Günther Sinne. Schon eher gilt der deutschen Justiz all dieses Unrechtsgewölle alsNEUER DEUTSCHER Willkommensbürger, als einzig legitimer Bürger letztendlich gar , unter Umständen sogar als NEUER DEUTSCHER MEDIENMACHER, womit die dann dafür auch noch massig von unsren Stuerpenunzen wegfressen dürfen und sollen.
Prima wieder und wieder järhlich mehr als 15.000 Euro x Y Personen gespart …: „Inzwischen heißt es, er habe sich wieder nach Syrien abgesetzt.“ Übrigens könnte das nichtstumme Ablehnen der Ganzkörperbekleideten strafbar sein.
Es fällt mir seit dem Fall der Mauer auf, dass bei bestimmten Prozessen überwiegend Verwandte, Freunde oder Parteigenossen der Angeklagten die „Öffentlichkeit“ herstellen. So war es wohl bei allen Prozessen der SED-Täter, wo normale Ex-DDR-Bürger und auch Opfer immer wieder klagten, dass sie da nicht reinkämen und auch in dem Fall des Angeklagten im Lübecker Brandprozess, wo der zuständige Richter dafür sorgte, dass nur „Sympathisanten“ in den ersten Reihen saßen. Der Angeklagte wurde dann trotz zweier Geständnisse freigesprochen, das Gericht „lächelte“ und die 10 Brandopfer spielten plötzlich keine Rolle, nachdem zuvor sich die Medien wegen des „rechten“ Verbrechens überschlagen hatten. Justiz in Deutschland eben, zusammengeschrien werden nur rechtsbewusste Bürger, jedenfalls beim AG Berlin-Tiergarten.
Wir haben doch schon lange eine muslimische Partei der Antichristen, die D. hassen DIE GRÜNEN.
Wen wundert das noch, wenn laut teuflischen Migrationsvertrag Merkel vor der UNO, Klagen von Verfassungsrichtern und Juristen gegen Merkels Rechtsbrüche in der Tonne gelandet sind, wo in D. Paralellgeselschaften entstehen sollen, wen Merkel vor der jüdische Rundschau einst kund gab „D. hat islamisch zu werden, ob es den Deutschen passt oder nicht“. Dieser Migrationsvertrag ist gegen die deutschen Bürger gerichtet. Auch die Idiotie Ehe für alle, was der Anfang war. Das schließt Kinderehen mit ein, wenn man genau hingehört hätte. Nicht umsonst werden Massen von Muslimen in das Land geholt. Wenn wundert es, wenn die gekaufte Justiz mit Parteibuch die Anwendung von Scharia Recht in D. teilweise duldet, da hilft uns die Lektüre von Professor Schachtschneider wenig „Der Islam ist mit dem GG nicht vereinbar und bei den unsinnigen Schmiereien unserer Politiker in das GG, Hauptsächlich SPD Grüne Regierung im Sinne unsere deutsch-türkischen Politikerin Claudia Roth, Bei dem EKD Bordell, ähm Kirchentag in Hannover, wo der anatomische Begriff Frau zu Lustobjekt Flinta mit Leugnung des anatomischen Geschlechtes, Herabwürdigung als Wesen mit anatomischen Merkmalen Uterus und ein beliebiger Mensch der gebären kann, queere Gendervielfalt, wo auch afrikanischer Sippensex inbegriffen ist, auch beliebiger Gruppensex durchgeht, die RAF lässt grüßen, eine Brandenburger Pfarrerin die 6 Männer miteinander verheiratete, da ist der Schritt zu Kinderehen nicht weit. KGE ihre über 50 Geschlechter und das ganze unter der Obhut der Genderpolizei, ähm sorry Genderwissenschaftler. Die Grünen haben es fast nahezu erreicht, wenn diese Entwicklung nicht gestoppt wird, aus D. den größten globalen Freiluftpuff zu machen, das es normal wie in anderen Ländern wird das Menschen für ihre Existenz ihre Körper verkaufen müssen, nicht umsonst umschrieben mit Inclusion. Unsere Frauen und Kinder haben sie als Brutkästen für, Erdogan sagte es doch schon, für die muslimischen Krieger freigegeben.
Der Richter weiß, dass die Angeklagten wissen, wo er wohnt, wo seine Kinder zur Schule gehen, wo seine Frau sich mit Freundinnen trifft etc. Dieses Problem kann es auch mit einheimischen Kriminellen geben. Bei Muslimen kommen unhinterfragte, tribale Strukturen hinzu, da muss der Richter auch mit Terror durch männliche Verwandte rechnen, von deren Existenz er vorläufig noch gar nichts weiß. So starke, gewalttätige Familienbande(n) kommen bei nicht-muslimischen Tätern praktisch nicht vor. Das Wissen darum ist ein wesentlicher Grund, aus dem kriminelle Muslime so oft so streichelzart „verurteilt“ werden.