Manfred Haferburg / 05.05.2019 / 17:00 / 30 / Seite ausdrucken

Gebrauchsanleitung für die Vielehe

Welt Online schreibt: „Das Bundesinnenministerium wollte verbieten, dass Ausländer, die mehrfach verheiratet sind, in Deutschland eingebürgert werden. Nach der Ressortabstimmung mit dem Justizministerium ist die Regelung im Gesetzentwurf gestrichen“.

Strenggenommen ist die Doppelehe strafrechtlich verboten. Vom Verbot unberührt bleiben Ehen, die in Deutschland nicht standesamtlich, sondern von Imamen geschlossen werden. 

Das ist jetzt endlich die Vielehe für alle, die sich sonst nicht vier Ehefrauen leisten könnten, weil sie nicht genug Geld verdienen. Wie das geht? Die erste Ehe wird offiziell standesamtlich geschlossen. Die anderen Ehen beim Imam. Die drei anderen Frauen gehen dann zum Amt und beantragen für sich und ihre Kinder Sozialhilfe, ohne „den Kindesvater anzugeben“. Dann zahlt der Steuerzahler via Amt Unterhalt für die Zweit-, Dritt-, und Viertfrau und ihre Kinder. Das Mehreheverbot für Zuwanderer aus der arabischen Welt ist nunmehr komplett ausgehebelt. Und nun kann sogar jeder Pascha offiziell und fröhlich mit seinem Harem eingebürgert werden. Selbstverständlich bleibt die Mehrehe für schon länger hier Lebende verboten. Wo kämen wir denn sonst hin?

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Leserpost

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Thomas Taterka / 05.05.2019

Das ist die bösartigste Entscheidung, die diese Regierung bisher gegen die eigenen Leute gefällt hat. Es ist sozusagen der Brandbeschleuniger für eine Gesellschaft, die zum Einsturz gebracht werden soll, mit aller Macht. Und das sollte JEDER begreifen. Ohne Erläuterung . Wer jetzt immer noch diskutieren will, dem ist nicht mehr zu helfen.

Frank Stricker / 05.05.2019

Gottseidank wird Frau Barley endlich nach Brüssel abgeschoben ! Was die SPD mit ihrem “Führungspersonal” so alles anrichtet , wird an diesem Beispiel mehr als deutlich. Offenbar tun die Spezialdemokraten mittlerweile alles , um ihr zukünftigen Wähler zu beglücken. Von den “länger hier Lebenden” dürfte es in der Zukunft nur noch Zustimmung im “Promillebereich” geben. Man sollte sich als Partei auflösen und sich als NGO registrieren lassen. Dann könnte sich die Friedrich-Ebert-Stiftung gleich im Gaza-Streifen niederlassen und müßte ihren Antisemitismus nicht immer so verklausoliert definieren……….

Walter Elfer / 05.05.2019

Och, in der westlichen Welt ist der alte weis(s)e Mann ohnehin eher geneigt, bei einer Frau zu bleiben. Die kann manchmal schon stressig genug oder eben lebens-ausfüllend sein. Aber wie wäre es wenigstens mit eine Quote für die Paschas? Mindestens 50% der Mehr-Frauen müssen weiß, links oder grün sein und für Feminismus brennen. Da kommt wenigstens Leben in die Bude.

Bernhard Krug-Fischer / 05.05.2019

Lieber Herr Haferburg, beim Lesen Ihres Artikels hatte ich schon die schönsten Bilder vor meinen Augen und fing an zu träumen. Als Pendler zwei Ehegattinnen zu haben ist doch wunderbar. Eine Ehegattin am Hauptwohnsitz und eine am Zweitwohnsitz. Ist bestimmt steuerlich billiger als eine „Geliebte“ am Zweitwohnsitz. Aber das träumen verging mir, als ich dann lesen musste: „Selbstverständlich bleibt die Mehrehe für schon länger hier Lebende verboten. Wo kämen wir denn sonst hin?“ Und jetzt die Frage an die Juristen in diesem Forum: hat man Erfolg mit einer Klage, wenn man sich auf das Diskriminierungsgesetz stützt?? Ich fühle mich in höchstem Grad diskriminiert!

M. Schneider / 05.05.2019

“Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern” setzt sich in der Politik immer mehr durch, an erster Stelle ganz offensichtlich im Bundesinnenministerium, das man eigentlich schon lange nicht mehr für voll nehmen kann,  wenn denn seine Aktivitäten unter der Leitung eines ebenso wie alle anderen Minister/innen eigentlich Abgewählten nicht so desaströse Folgen hätte. Aber der Steuerzahler übernimmt auch hier wieder die Kosten für einen erneuten Rechtsbruch, was soll`s!

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