News-Redaktion / 04.04.2023 / 15:18 / 0 / Seite ausdrucken

Gebärende Väter bleiben Mütter – vorerst

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte musste sich mit den Folgen der neuen deutschen Geschlechterwelt beschäftigen.

Ein Trans-Mann, also eine frühere Frau, wollte gern als gebärender Vater anerkannt werden. Gebärende Väter wären aktuell vielleicht bei der Tagesschau-Redaktion gern gesehen, denn damit könnte man begründen, dass man lieber von gebärenden Personen spricht, als von Müttern. Also jener Trans-Mann aus Berlin wollte als Vater und nicht als Mutter in die Geburtsurkunde seines Kindes eingetragen werden. Die Berliner Verwaltung tat aber Letzteres, da dieser neue Mann, dank seines - wenn man das in diesem Zusammenhang noch so sagen darf - weiblichen Körpers sein Kind selbst gebären konnte.

Trotz dieser körperlichen Eigenschaften war er aber zum Zeitpunkt der Geburt seines Nachwuchses nicht nur gefühlter, sondern - wie u.a. die Stuttgarter Zeitung berichtet - ein amtlich anerkannter Mann. Im Jahr 2011 hat das Berliner Bezirksgericht Schöneberg seinen Geschlechtswechsel offiziell bestätigt. Danach soll er aber nach eigenen Angaben die Hormonbehandlung abgesetzt haben, so dass er (dürfen wir sagen, wie eine Frau?) mittels einer Samenspende zur Schwangerschaft gelangte und 2013 ein Kind gebar. Nach der Geburt habe er beantragt, als Vater des Kindes eingetragen zu werden, da er schließlich ein Mann sei. Und er forderte, keine Mutter einzutragen. Geboren hatte dieser Vater sein Kind schließlich selbst.

Damit hätte der gebärende Vater eines Kindes ohne Mutter zu einem Helden der neuen Geschlechterwelt werden können, doch die reaktionäre Justiz spielte nicht mit. Zuerst habe das Amtsgericht Schöneberg entschieden, dass er als Mutter des Kindes mit seinem zu diesem Zeitpunkt bereits abgelegten weiblichen Namen einzutragen wäre. Eine Beschwerde des Klägers beim Bundesgerichtshof war abgelehnt worden, da die Mutter eines Kindes nach Auffassung des Gerichts die Person sei, die das Kind geboren hat. Eine Änderung des Geschlechtes einer Person habe keinen Einfluss auf diese natürliche Rechtsbeziehung zwischen der Mutter und ihren Kindern. Außerdem habe der Bundesgerichtshof befunden, dass das Grundgesetz nicht dazu verpflichte, ein geschlechtsneutrales Abstammungsrecht zu schaffen, nach dem Vaterschaft und Mutterschaft als rein soziale Rollen gesehen und als rechtliche Kategorien abgeschafft würden. Die Verbindung zwischen der Fortpflanzungsfunktion und dem Geschlecht beruhe letztlich unbestreitbar auf biologischen Tatsachen. „Die Mutter ist die Person, die das Kind geboren hat“, wird wörtlich aus dem Urteil zitiert. 

Nachdem auch das Bundesverfassungsgericht 2018 eine Klage abgelehnt habe, sei der Trans-Mann vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Dieser mochte nun ebenfalls kein Fehlverhalten der deutschen Behörden und Gerichte feststellen. Unter den europäischen Staaten gäbe es keinen Konsens darüber, wie in den Personenstandsregistern eines Kindes angegeben werden soll, dass ein Elternteil transgender sei. Europäisches Recht wäre damit nicht verletzt worden. Noch ist es also zulässig, eine gebärende Person als Mutter zu bezeichnen, egal welchem Geschlecht sich der, die oder das Mutter fühlt.

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