Ein Dauer-Protestcamp von Israel-Hassern unter der Parole „Vereint für Palästina!“ darf wieder auf einer Grünfläche am Bundeskanzleramt abgehalten werden, aber bitte nicht mehr so laut wie früher.
Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Seit dem 15. Juni 2025 wird auf einer Grünfläche vor dem Bundeskanzleramt ein Dauercamp abgehalten, das als Versammlung angemeldet ist. Nachdem die Demonstranten in der Vergangenheit immer wieder auf verschiedene Weise lautstark in Erscheinung getreten waren, ordnete die Polizei Berlin am 14. Juli 2025 die Verlegung der Versammlung auf einen Teil des Washingtonplatzes vor dem Berliner Hauptbahnhof an. Nach anfänglichen Störungsversuchen konnte das Camp abgebaut werden.
Der am selben Tag eingegangene Eilantrag hatte zum Teil Erfolg. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts urteilte, sie bejahe "zwar mit der Polizei Berlin eine erhebliche Gefahr im Sinn des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin, die in der Beeinträchtigung des Bundeskanzleramtes durch Lärm liege. Diese gehe u.a. vom Einsatz tonverstärkender Geräte und Trommeln aus, die die Arbeitsfähigkeit des Amtes erheblich eingeschränkt hätten. Allerdings sei die Verlegung des Versammlungsorts nicht erforderlich, um dieser Gefahr zu begegnen. Vielmehr habe es als milderes Mittel genügt, Lärmauflagen gegenüber der Versammlung zu erlassen. Im Ergebnis hat das Gericht daher zwar die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt, zugleich aber selbst die weitere Verwendung von Hilfsmitteln aller Art zur Erzeugung oder Verstärkung akustischer Emissionen, insbesondere von Lautsprechern, Schlaginstrumenten und Sprachrohren/Megafonen untersagt."
Dass Lärmbelästigung nicht das einzige Problem des Camps ist, sondern der im Herzen der Bundeshauptstadt vor tausende Besuchern, viele aus dem Ausland, zelebrierte Antisemitismus, erwähnt das Gericht nicht. Auch gab es einen Farbanschlag gegen das Bundeskanzleramt von linksradikalen Palästina-Aktivisten mit Verbindungen zur militanten Klimabewegung. Bereits im April 2024 gab es ein solches anti-israelisches Camp am selben Standort, was die Polizei nach zwei Wochen wegen häufiger Verstöße und Straftaten, etwa wegen der verboteten Parole "From the river to the sea" räumte. Es gab gewalttätigen Widerstand gegen die Räumung.
Gegen den Beschluss hat die Polizei Berlin bereits Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
