Man muss es Migranten leichter machen, einen deutschen Pass zu bekommen, ihren Nachkommen ein bedingungsloses Doppelstaatsprivileg gewähren, dann gelingt die „Integration“ besser. Das ist so oft wiederholt worden, dass diese Lehre inzwischen die meisten politischen Verantwortungsträger vertreten. Selbst wenn immer mehr zugewanderte Nicht-Deutsche und ihre Nachkommen den deutschen Pass höchstens als Zweitpass annehmen, sei das hilfreich. Auf jeden Fall wächst die Zahl der Deutschen auf diese Weise oder sinkt zumindest langsamer, denn die schon seit Jahrzehnten niedrige Geburtenrate würde ihre Zahl sonst dramatisch schrumpfen lassen.
Die neuen Deutschen erfahren auch viel Zuwendung, vor allem soll ihnen nicht zu viel verstörendes Deutschtum zugemutet werden. Ohne Zweifel gibt es viele Ausprägungen des Deutschtums, die man eigentlich weder sich noch Anderen wünscht, doch darum geht es meist gar nicht. Die neuen Deutschen sollen möglichst wenig der kulturellen Prägung ihrer Herkunftsregion aufgeben müssen. Dass das auch ein anderes Verständnis von Glaube, Gehorsam und Gewalt einschließt, wird dabei gern übersehen. Mit der Einbürgerung gehört das auch zu „uns“ und über all die stärkeren, der freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik widersprechenden Bindungen und Loyalitäten sehen wir generös hinweg und tolerieren sie ebenso konsequent wie den Umstand, dass das von anderen als Beweis „unserer“ Schwäche verstanden wird.
Wenn manche der neuen Deutschen im Glauben an die Überlegenheit ihrer Weltanschauung in den Krieg ziehen, dann mögen sie ja Ähnlichkeiten mit manchen ganz alten Deutschen haben, doch das ist wohl kaum der Integrationserfolg, von dem die wohlmeinenden Einbürgerer träumen. Doch immer mehr neue Deutsche sind in den Krieg gezogen und werfen so vielleicht die Frage auf, ob es der beste Weg ist, deutsche Pässe möglichst leicht und ohne nennenswerte Ansprüche an den Neubürger zu verteilen.
Sarah im heiligen Krieg
Diese Gedanken kommen einem, wenn man eine Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom Mittwoch liest. Darin teilt die oberste Anklagebehörde mit, dass sie bereits am 12. April 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen die 21-jährige deutsch-algerische Staatsangehörige Sarah O., den 51-jährigen deutschen Staatsangehörigen Ahmed S. und die 48-jährige deutsche Staatsangehörige Perihan S. erhoben hat. Und in der Anklageschrift entfalten sich in kühler Juristenprosa spezielle neue deutsche Lebensläufe, von denen man aber immer häufiger hört und die uns deshalb irgendwann aufmerken lassen sollten.
Zu der 21-jährigen Deutsch-Algerierin heißt es da beispielsweise:
„Sarah O. verließ im Oktober 2013 die Bundesrepublik Deutschland, um sich in Syrien einer terroristischen Vereinigung im Kampf gegen das Regime des syrischen Machthabers Assad anzuschließen und am Aufbau eines islamischen Staates nach dem Vorbild der Scharia zu beteiligen. Sie reiste über die Türkei nach Syrien und erhielt eine Ausbildung im Umgang mit dem Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow, bevor sie Anfang 2014 den aus Deutschland stammenden „IS“-Kämpfer Ismail S. nach islamischem Recht heiratete. Spätestens ab diesem Zeitpunkt gliederte sich die Angeschuldigte in die Entscheidungs- und Befehlsstruktur der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ ein. Ab Februar 2014 übernahm sie gemeinsam mit ihrem Ehemann Wach- und Polizeidienste zur Sicherung der vom „IS“ kontrollierten Gebiete. Sarah O. versuchte darüber hinaus, Personen aus Europa zur Ausreise nach Syrien zu bewegen, um dort für den „IS“ am sogenannten Heiligen Krieg teilzunehmen.
Gemeinsam mit Ismail S. erhielt sie von der Vereinigung ein monatliches Gehalt von etwa 118 US Dollar. Im Januar 2014 richteten beide ihre in Jarabulus (Syrien) gelegene Wohnung mit Einrichtungsgegenständen und Haushaltsgeräten ein, die sie kostenlos als sogenannte Kriegsbeute vom „Islamischen Staat“ erhalten hatten. In dieser Wohnung nahmen Sarah O. sowie Ismail S. Neuankömmlinge für den „IS“ auf. Im Juni 2014 verschafften sie sich in Jarabulus eine andere Wohnung samt Inventar. Diese war vom „IS“ unter seine Verwaltung gestellt worden, nachdem die Eigentümer durch die Vereinigung getötet oder von ihr vertrieben worden waren. Mit dem Beziehen der Wohnungen verfolgte Sarah O. das Ziel, den Gebietsanspruch des „Islamischen Staates“ zu festigen und eine Rückeroberung durch gegnerische Militärverbände zu erschweren.
Sarah O. und Ismail S. hielten im Zeitraum September 2015 bis Oktober 2017 ein jesidisches Mädchen sowie zwei jesidische Frauen als Sklaven. Diese mussten die Kinder der Angeschuldigten betreuen sowie sich um den Haushalt kümmern. Durch die Sklavenhaltung wollte die Angeschuldigte aber auch die Ziele des „Islamischen Staates“ durchsetzen, indem die jesidische Bevölkerung gewaltsam zur Aufgabe ihres bisherigen Glaubens sowie zum Anschluss an den Islam gezwungen werden sollte.
Nachdem sich die militärische Lage des „Islamischen Staates“ Ende 2017 noch weiter zugespitzt hatte, flüchtete Sarah O. aus dessen Herrschaftsgebiet. Im Februar 2018 überquerte sie die syrisch-türkische Grenze und wurde von türkischen Sicherheitskräften festgenommen. Am 21. September 2018 wurde die Angeschuldigte von der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben und hier bei ihrer Einreise festgenommen.“
Was ist hier die Heimatfront?
Auch die Deutschen Ahmet und Perihan sind kein leuchtendes Beispiel dafür, dass der deutsche Pass an sich schon bei der Annahme mitteleuropäischer Werte hilft, doch für den Krieg fühlten sie sich wohl zu alt und unterstützten ihre an die Front geeilten Nachkommen dafür von Deutschland aus:
„Ahmet S. und Perihan S. sind die Eltern des gesondert verfolgten Emre Yunus S. sowie des mit Sarah O. nach islamischen Recht verheirateten Ismail S. Die beiden Brüder verkauften seit Oktober 2013 Waffenzubehör sowie andere Ausrüstungsgegenstände an den „Islamischen Staat“ und dessen Verbündete. Nach ihrem Anschluss an die Vereinigung im November 2013 setzten die Brüder ihre gemeinsame Geschäftstätigkeit fort. Um die Versorgung des „IS“ mit Nachschub sicherzustellen, errichteten sie ein internationales Logistiknetzwerk. Vor diesem Hintergrund hielt sich Emre Yunus S. ab Ende Januar 2014 in der Türkei auf. Dort beschaffte er die Waren und sorgte für deren Transport nach Nordsyrien. Ismail S. verblieb in Nordsyrien und kümmerte sich dort um den eigentlichen Verkauf. Die beiden Brüder wurden dabei durch Ahmet S. und Perihan S. unterstützt. Im Einzelnen:
Im Zeitraum Oktober bis Dezember 2013 ließ sich Perihan S. in zwölf Fällen die durch ihre Söhne zum Weiterkauf bestimmten Waren zu ihrem Wohnsitz in Deutschland liefern. Hierbei handelte es sich insbesondere um Magazine und Visiereinrichtungen für Schusswaffen, vor allem für Sturmgewehre des Typs Kalaschnikow. Acht dieser Lieferungen wurden von Ahmet S. bezahlt.
Ende November 2013 brachte Perihan S. 50 Magazine für das Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow zu ihren Söhnen nach Jarabulus in Nordsyrien. Zwei weitere Lieferungen mit Waffenzubehör scheiterten allerdings. Bei ihrer beabsichtigten Ausreise über den Flughafen Köln/Bonn im Dezember 2013 stellten Zollbeamte bei Perihan S. unter anderem 183 Magazine für Sturmgewehre des Typs Kalaschnikow sowie 31 Pistolenmagazine sicher. Ebenfalls im Dezember 2013 schaffte es Perihan S. zwar, ungefähr 97 Waffenmagazine aus Deutschland auszuführen. Diese konnten jedoch auf dem Flughafen in Gaziantep (Türkei) beschlagnahmt werden. Im April 2014 versuchte Ahmet S. ebenfalls vergeblich, über den Flughafen Köln/Bonn Waffenzubehör zu seinen Söhnen zu transportieren. Hierbei handelte es sich um vier Zielfernrohre, ein Reflexvisier sowie Montageschienen für Sturmgewehre des Typs Kalaschnikow. Diese konnten allesamt sichergestellt werden.“
Im Gegensatz zu Sarah müssen Ahmet und Perihan auch nicht in Untersuchungshaft sitzen, sondern können den Ausgang des Verfahrens in Freiheit abwarten. Als Landsleute werden sie uns ebenfalls erhalten bleiben. Zwar hat das Bundeskabinett jüngst beschlossen, dass Doppelstaatler die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren können, wenn sie in fremde Kriege ziehen. Doch die Frage, ob man nicht auch bei Einbürgerungen achtsamer sein sollte und den hier geborenen Nachkommen eine aktive Entscheidung für das Land abverlangen kann, dessen Schicksal sie mitbestimmen dürfen, wirft keiner auf. Warum nicht? Doch wohl nicht, weil wir sonst zu wenige Deutsche in Deutschland wären, oder?
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