Nun ja, das GG war ja eh nur als Provisorium gedacht bevor es durch eine Verfassung abgelöst werden soll. Nun hat man es halt klammheimlich abgeschafft. Hielt sich ja ohnehin keiner dran und wann haben unsere Regierenden schon einmal etwas sauber bis zum Ende geführt?! Na also…
Guter Beitrag. Demokratie herrscht nur dort wo aller meiner Meinung sind. Kritische Töne sind für die Harmonie des Gesellschaftsorchesters unangebracht. Ist das GG dann erst im Eimer, das macht doch nichts, das merkt doch keiner. Aber nicht vergessen Art. 16a GG ist dann auch Geschichte. Art. 2 Abs. 2 GG ist zur Zeit sowieso außer Kraft.
Das Leben ist ja so spanende: Und es gibt ganz viele herrliche Idioten!
Sie berufen sich in diesem Land noch aufs Grundgesetz? Soll das ein Witz sein?
Kann man nur hoffen, dass beide Vereine zuegig absteigen.
“PC” als neuer Faschismus. Und dazu gehören halt auch die Blockwarte.
Mitgliedschaft kann ich ja noch verstehen, aber wie will man “prüfen”, ob jemand AFD wählt? Notarielle Ehrerklärung, Aussage unter richterlichem Eid? Hä?
Satzung 2017 des Vereins Eintracht Frankfurt: “§ 3 ZWECK UND AUFGABEN DES VEREINS 3. Der Verein handelt frei von parteipolitischen, weltanschaulichen und religiösen Bindungen. § 6 ALLGEMEINE VERBANDSZUGEHÖRIGKEIT Der Verein ist Mitglied des Landessportbunds Hessen e.V.. Seine Abteilungen sind Mitglied der zuständigen Fachverbände. Die von diesen Verbänden erlassenen Bestimmungen (Satzungen, Statuten, Spielordnungen u.a.) werden unmittelbar für die betroffenen Vereinsmitglieder verbindlich.” Der Landessportbund Hessen schreibt in der Satzung: “§ 6 Grundsätze (1) Der lsb h ist parteipolitisch neutral. Er bekennt sich zu den Grundsätzen der Menschenrechte, zur Freiheit des Gewissens und der Freiheit in demokratischer Gesellschaft. “ Tja, das war dann wohl mal früher so….. Es wird sich doch mal irgend ein Anwalt finden, der diesen selbstverliebten Herrschaften die Grenzen nach Grundgesetz und ihren eigenen Regeln aufzeigt ????????????
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.