Dass Harvey Weinstein sich in der Vergangenheit gegenüber Frauen auf eine Weise verhalten hat, die man moralisch abzulehnen hat, dürfte zweifellos der Fall sein; ob es sich dabei jedoch um Justiziables handelt, ist alles andere als sicher. Die Unterscheidung zwischen Straftaten und moralischen Verfehlungen zeichnet das westliche Denken aus, das christliche wie das sakülar-bürgerliche – wohingegen der Metoo-„Feminismus“ sie kassiert. Mit Donna Rotunna scheint Weinstein auf eine fähige Anwältin zu setzen. Faz.de berichtet:
„Wenn ich im Gerichtssaal eine Frau befrage, kann ich mir mehr erlauben als männliche Kollegen. Wenn ein Mann eine Frau mit derselben Schärfe angeht wie ich, gilt er als Grobian. Wenn ich sie ins Kreuzverhör nehme, zuckt niemand mit der Wimper“, sagte Rotunno der Zeitschrift „Chicago“. (...) „Ich sage nicht, dass Harvey keine Sünden begangen hat. Aber es gibt einen Unterschied zwischen Sünden und Straftaten. Ich glaube nicht, dass er ein Vergewaltiger ist“, fasste die ehemalige Staatsanwältin die Verfehlungen des Siebenundsechzigjährigen für den Sender CBS zusammen.
(Siehe auch: Die „Akte Weinstein“ auf Achgut.com.)
Link zum Fundstück