Die Welt meldet:
Weil ein Zeit-Soldat der Bundeswehr sich weigerte, Frauen die Hand zu geben, durfte diese ihn entlassen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz laut einer Mitteilung vom Donnerstag (Az.: 10 A 11109/19). Was für den gegen seine Entlassung klagenden Ex-Soldaten Religionsausübung war, bewertete die Bundeswehr gänzlich anders: Sein Verhalten deute auf einen religiös motivierten Radikalisierungsprozess hin.
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz stellte sich mit seinem Beschluss nun hinter die Bundeswehr. „Der Hinweis des Klägers auf mögliche andere Gründe für sein Verhalten gegenüber Frauen sei angesichts seiner konsequenten Hinwendung zum Islam als bloße Schutzbehauptung anzusehen“, hieß es in der Mitteilung. Seine Einstellung widerspreche der grundgesetzlich angeordneten Gleichstellung von Mann und Frau.
Der Islam kennt diese Gleichstellung eben nicht, was man in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte auch nachlesen kann. „Zum Verhältnis der Geschlechter heißt es in Artikel 6a) der KEM, dass die Frau dem Mann an Würde gleich ist. Es heißt hier eben nicht, dass sie die gleichen Rechte hat“, schreibt die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte.
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