Das Bundesverfassungsgericht hat eben sein finales Urteil zur Einziehung der Rundfunkgebühr verkündet: „Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist.“ Eine Neureglung muss bis 30. Juni 2020 erfolgen. Die ganze Pressemitteilung zum Urteil findet sich dort. Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine wichtige öffentliche Aufgabe für „Demokratie“ und „kulturelle Entwicklung“ habe, sei bereits die beitragsfinanzierte Möglichkeit der Nutzung des Angebots verfassungskonform. Das Gericht verwies bei den Aufgaben des Rundfunks auch auf die professionelle Darstellung der Vielfalt der Meinungen.
Die Frage bleibt, was Sache ist, wenn der Rundfunk dieser Aufgabe nicht nachkommt.
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